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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Kreditabhängigkeit von<br />

Zinszahlungen:<br />

Kreditabhängigkeit von<br />

Kapitalzahlungen:<br />

entsprechende Kreditabsicherung gewährt, zu zahlen wäre.<br />

Die Endgültigen Bedingungen können vorsehen, dass die Kreditabhängigkeit im<br />

Falle verzinslicher Teilschuldverschreibungen die zu leistenden Zinszahlungen<br />

betrifft. In diesem Falle werden die Teilschuldverschreibungen (i) nicht mehr<br />

verzinst oder (ii) wird die Verzinsung gemäß einer Formel angepasst, die dem<br />

Eintritt des Abhängigkeitsereignisses Rechnung trägt. Im Falle mehrerer<br />

Referenzschuldner können die Endgültigen Bedingungen vorsehen, dass sich<br />

jedes Abhängigkeitsereignis auf die zu leistenden Zinszahlungen auswirkt oder<br />

ein bestimmtes von mehreren Abhängigkeitsereignissen entsprechende<br />

Auswirkungen hat. In jedem der vorgenannten Fälle werden in den Endgültigen<br />

Bedingungen die Zinsanpassungsformel festgelegt und die mathematischen<br />

Auswirkungen des Eintritts eines Abhängigkeitsereignisses erläutert.<br />

Ausschließlich im Falle Derivativer Teilschuldverschreibungen können die<br />

Endgültigen Bedingungen vorsehen, dass die Kreditabhängigkeit sich auch auf<br />

die unter den Teilschuldverschreibungen zu leistenden Kapitalzahlungen<br />

auswirkt. Dies bedeutet, die Kapitalzahlung wird dabei gemäß einer Formel<br />

angepasst (in bestimmten Fällen durch eine positive Anpassung erhöht), die dem<br />

Eintritt des Abhängigkeitsereignisses Rechnung trägt. Im Falle eines<br />

Referenzschuldners oder Nth-to-Default werden die Teilschuldverschreibungen<br />

vorzeitig nach dem Eintritt eines Kreditereignisses in Bezug auf den Nten<br />

Referenzschuldner und/oder Auslösenden Ereignisses zurückgezahlt, je nach<br />

Festlegung in den Endgültigen Bedingungen. Unabhängig von Kreditereignissen<br />

kann der Rückzahlungsbetrag nach Eintritt eines Auslösenden Ereignisses<br />

gemäß einer in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Formel angepasst<br />

werden. Die Derivativen Schuldverschreibungen werden entweder bar oder durch<br />

Lieferung einer bestimmten Anzahl von Lieferbaren Verbindlichkeiten<br />

zurückgezahlt werden, wie in den Endgültigen Bedingungen festgelegt.<br />

Die Endgültigen Bedingungen können auch vorsehen, dass die<br />

Teilschuldverschreibungen automatisch gekündigt werden und die Emittentin<br />

nach dem Eintritt eines Kreditereignisses keinerlei Rückzahlung schuldet, wenn<br />

der Angepasste Nennbetrag erstmals auf Null reduziert wurde.<br />

Verzinsung: Die Endgültigen Bedingungen können vorsehen, dass die Teilschuldverschreibungen<br />

als verzinsliche oder als unverzinsliche Teilschuldverschreibungen<br />

(einschließlich Null-Kupon-Teilschuldverschreibungen) begeben werden.<br />

Festverzinsliche<br />

Teilschuldverschreibungen:<br />

Variabel Verzinsliche<br />

Teilschuldverschreibungen:<br />

Ein fester Zinssatz wird auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der<br />

Emittentin und dem jeweiligen Plazeur gezahlt (wie in den jeweiligen<br />

Anleihebedingungen und den Endgültigen Bedingungen der einzelnen Serien von<br />

Teilschuldverschreibungen festgelegt).<br />

Variabel Verzinsliche Teilschuldverschreibungen werden gemäß der<br />

Vereinbarung zwischen der Emittentin und dem jeweiligen Plazeur verzinst (wie in<br />

den jeweiligen Anleihebedingungen und den Endgültigen Bedingungen der<br />

einzelnen Serien von Teilschuldverschreibungen festgelegt). Die Emittentin und<br />

der jeweilige Plazeur vereinbaren eine etwaige Marge hinsichtlich des<br />

betreffenden variablen Zinssatzes für die jeweilige Serie von Variabel<br />

Verzinslichen Teilschuldverschreibungen.<br />

Zinsperioden für Variabel Verzinsliche Teilschuldverschreibungen werden ein,<br />

zwei, drei, sechs oder zwölf Monate oder solche Zeiträume sein, wie sie zwischen<br />

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