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COREALCREDIT BANK AG

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unbesicherte und nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen<br />

anderen nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin, einschließlich Tier-3 nachrangigen<br />

Schuldverschreibungen, gleichrangig sind. Im Falle der Auflösung, der Liquidation, der Insolvenz<br />

oder eines Vergleichs der Emittentin oder eines anderen der Abwendung der Insolvenz dienenden<br />

Verfahrens gegen die Emittentin, sind diese Verbindlichkeiten nachrangig zu den Ansprüchen aller<br />

nicht nachrangigen Gläubiger der Emittentin.<br />

Pfandbriefe<br />

Pfandbriefe dürfen von der Emittentin in Form von Hypothekenpfandbriefen oder Öffentlichen<br />

Pfandbriefen begeben werden.<br />

Hypothekenpfandbriefe und Öffentliche Pfandbriefe begründen Rückgriffsverbindlichkeiten der<br />

Emittentin. Sie sind durch getrennte Deckungsmassen von Hypothekenkrediten (im Fall von<br />

Hypothekenpfandbriefen) bzw. öffentlichen Krediten (im Fall von Öffentlichen Pfandbriefen)<br />

"gedeckt". Ob die Deckung ausreichend ist, wird durch das Pfandbriefgesetz bestimmt und von<br />

einem unabhängigen Treuhänder überwacht.<br />

Beschreibung der Schuldverschreibungen<br />

Schuldverschreibungen können entweder verzinslich zu festen oder variablen Zinssätzen oder<br />

unverzinslich sein, mit Kapitalrückzahlung zu einem festen Betrag oder unter Bezugnahme auf<br />

eine Formel, wie zwischen der Emittentin und dem(n) jeweiligen Platzeur(en) vereinbart und in den<br />

anwendbaren Endgültigen Bedingungen angegeben. Die Emittentin kann das Recht haben, die<br />

Schuldverschreibungen vor Ende der Laufzeit fällig zu stellen, wenn dies in den anwendbaren<br />

Endgültigen Bedingungen festgelegt ist. Auch ist eine vorzeitige Fälligkeit aufgrund des Eintritts<br />

eines in den Emissionsbedingungen festgelegten Ereignisses möglich.<br />

Festverzinsliche Schuldverschreibungen<br />

Festverzinsliche Schuldverschreibungen haben einen festen Zinsertrag über die gesamte Laufzeit<br />

der Schuldverschreibungen. Bei Schuldverschreibungen mit fester Verzinsung wird der Festzins<br />

auf der Basis gezahlt, die zwischen der Emittentin und dem(n) betreffenden Platzeur(en)<br />

vereinbart und in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen angegeben ist.<br />

Variabel verzinsliche Schuldverschreibungen<br />

Variabel verzinsliche Schuldverschreibungen werden mit einem Zinssatz verzinst (angepasst um<br />

eine ggf. anwendbare Marge):<br />

� der dem variablen Zinssatz einer angenommenen Zins-Swap-Transaktion in der<br />

betreffenden festgelegten Währung entspricht, die durch einen Vertrag geregelt wird,<br />

welcher entweder die 2000 ISDA Definitionen oder die 2006 ISDA Definitionen einbezieht<br />

(die jeweils von der International Swaps and Derivatives Association, Inc. veröffentlicht<br />

wurden, und zwar in der zum jeweiligen Datum der ersten Tranche der<br />

Schuldverschreibungen der betreffenden Serie geltenden ggf. geänderten Fassung),<br />

� der auf einem Referenzzinssatz basiert, der auf einer vereinbarten Bildschirmseite eines<br />

Kursdienstes angezeigt wird, oder<br />

� dessen Basis in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen angegebenen ist.<br />

Eine etwaige Marge bezogen auf einen solchen variablen Zinssatz wird für jede Serie von variabel<br />

verzinslichen Schuldverschreibungen in den anwendbaren Endgültigen Bedingungen angegeben.<br />

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