01.11.2012 Views

COREALCREDIT BANK AG

COREALCREDIT BANK AG

COREALCREDIT BANK AG

SHOW MORE
SHOW LESS

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

Seit 2005 erfolgt eine Verlustteilnahme der Genussscheininhaber. Die Verlustbeteiligung bzw.<br />

Wiederauffüllung der Genussscheine wurden in Auslegung der zugrunde liegenden vertraglichen<br />

Regelungen berechnet. Für Einzelheiten wird auf den Anhang zum Jahresabschluss 2011<br />

verwiesen.<br />

� Einige Genussrechtsinhaber hatten die Emittentin bereits in den Jahren 2006 und 2007<br />

gerichtlich auf Zahlung von Schadensersatz wegen des Eintritts von Verlusten im<br />

Zusammenhang mit ihrer Investition in Anspruch genommen. Da die Klagen mit einem<br />

Antrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) verbunden waren,<br />

wurde so die Möglichkeit einer Sammelklage eröffnet. Im September 2008 hat das<br />

Landgericht Frankfurt am Main das Verfahren nach den Regelungen des Kapitalanleger-<br />

Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main<br />

abgegeben. Mündliche Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main<br />

fanden per 1. April 2012 noch nicht statt.<br />

� Im vierten Quartal 2008 und zu Beginn der Geschäftsjahre 2009 und 2010 haben mehrere<br />

Genussscheininhaber gerichtliche Verfahren gegen die Emittentin eingeleitet. Einige der<br />

Genussscheininhaber haben ihre so geltend gemachten Ansprüche nicht weiterverfolgt.<br />

Von den übrigen Verfahren wurde eine gewisse Anzahl zugunsten der Emittentin<br />

entschieden; die Mehrheit der Verfahren wurde nach den Vorschriften des Kapitalanleger-<br />

Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ausgesetzt; eine geringe Anzahl von Verfahren wurde<br />

bisher (Stand 01.04.2012) nicht nach den Regelungen des KapMuG ausgesetzt.<br />

Die Emittentin erachtet jeweils die vorgebrachten Argumente in den vorgenannten<br />

Rechtsstreitigkeiten nach eigener rechtlicher Prüfung als nicht begründet. Mit einer längeren<br />

Verfahrensdauer über mehrere Jahre ist in allen Verfahren zu rechnen. Eine endgültige Stattgabe<br />

der im Zusammenhang mit den Genussscheinklagen vorgebrachten Einwendungen würde dann<br />

zu einer Verminderung des Eigenkapitals und gegebenenfalls auch zu einem Liquiditätsabfluss mit<br />

Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung führen.<br />

� Im Geschäftsjahr 2008 ist eine weitere Klage von Genussrechtsinhabern auf Erfüllung von<br />

Genussrechtsverbindlichkeiten sowie auf Feststellung, dass die Rückzahlungsansprüche<br />

unter noch nicht fälligen Genussrechten nicht durch Verluste bis einschließlich dem<br />

Geschäftsjahr 2008 vermindert wurden, eingegangen. Die Klagebegründung stützt sich im<br />

Wesentlichen auf Argumente aus bisherigen Klagen. Die Emittentin ist nach eigener<br />

rechtlicher Prüfung der Auffassung, dass auch die in dieser Klage vorgetragenen<br />

Argumente nicht begründet sind. Diese Klage ist nicht Teil der oben genannten<br />

Sammelklage. Das Klageverfahren wurde wegen unterschiedlicher örtlicher<br />

Zuständigkeiten der Gerichte getrennt (Landgericht Frankfurt am Main und Landgericht<br />

Köln). Lediglich in einem dieser Verfahren (Landgericht Köln) ist bereits ein<br />

erstinstanzliches Urteil ergangen; gegen diese Entscheidung haben die Kläger Berufung<br />

bei dem Oberlandesgericht Köln eingelegt, deren Ausgang abzuwarten bleibt. Die<br />

Emittentin rechnet insgesamt mit lang andauernden Verfahren. Ein Unterliegen der<br />

Emittentin in einem dieser Verfahren – gleich in welcher Instanz – und eine damit im<br />

Zusammenhang stehende mögliche Zahlungsaufforderung der Gegenseite (unter<br />

Umständen gegen Stellung von Sicherheiten) würden die Liquiditätslage in signifikantem<br />

Umfang belasten. Dies hätte Auswirkungen auf das kurz- und mittelfristige<br />

Geschäftspotenzial der Emittentin.<br />

Für die Rechtsstreitigkeiten mit den Genussscheininhabern hat die Emittentin Rückstellungen für<br />

Prozesskosten gebildet.<br />

25

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!