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COREALCREDIT BANK AG

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Bestellung Entlastung erteilt. Das Geschäftsjahr ihrer Amtsaufnahme ist hierbei nicht<br />

eingerechnet.<br />

Zum 31. Dezember 2011 besteht der Aufsichtsrat aus den folgenden neun Mitgliedern: Bruno<br />

Scherrer (Vorsitzender), Dr. Karsten von Köller (stellvertretender Vorsitzender), Barbara Stöhr,<br />

Olivier Brahin, Jordi Goetstouwers-Odena, Thomas Herrmann, Michael Kolbeck, Thomas Kötz,<br />

Michael D. Thomson.<br />

Die Geschäftsadresse des Vorstands und des Aufsichtsrats lautet: <strong>COREALCREDIT</strong> <strong>BANK</strong> <strong>AG</strong>,<br />

Corealcredit Haus, Grüneburgweg 58-62, D-60322 Frankfurt am Main, Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

Hauptaktionäre<br />

Die <strong>COREALCREDIT</strong> ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft nach dem Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland, deren alleiniger Aktionär der LSF5 German Investments, L.P. (LSF5)<br />

ist. Mit der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister bei dem Amtsgericht<br />

Frankfurt am Main wurde am 23. Juni 2009 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre<br />

der <strong>COREALCREDIT</strong> auf den Hauptaktionär LSF5 wirksam.<br />

Das gezeichnete Kapital belief sich per 31. Dezember 2011 auf 100.275.948,50 Euro. Sämtliche<br />

Aktien der Gesellschaft lauten auf den Inhaber und sind am 31. Dezember 2011 in<br />

47.069.450 Stückaktien eingeteilt.<br />

Die Hauptversammlung hat am 31. August 2009 dem Vorstand die Ermächtigung erteilt, bis zum<br />

31. August 2014 das gezeichnete Kapital um bis zu 50,000,000.00 Euro durch einmalige oder<br />

mehrmalige Ausgabe von bis zu 23.469.960 Inhaberaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu<br />

erhöhen. Von der Ermächtigung hat die Bank bisher keinen Gebrauch gemacht.<br />

Die außerordentliche Hauptversammlung hat am 14. Oktober 2010 den Vorstand ermächtigt, mit<br />

Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum Ablauf des 30. Juni 2015 eigene Aktien in einem Volumen<br />

von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel zu<br />

erwerben. Zusammen mit den aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich im<br />

Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die auf<br />

Grund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des Grundkapitals<br />

übersteigen. Von der Ermächtigung hat die Bank bisher keinen Gebrauch gemacht.<br />

Historische Finanzinformationen<br />

Die geprüften Jahresabschlüsse der <strong>COREALCREDIT</strong> für die Jahre 2010 und 2011 wurden nach<br />

Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt.<br />

Die geprüften Jahresabschlüsse für die Jahre 2010 und 2011 der <strong>COREALCREDIT</strong> (in deutscher<br />

Sprache) werden durch Verweis in den Prospekt einbezogen.<br />

Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren<br />

Der folgende Abschnitt enthält einen Überblick über die Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren,<br />

an denen die Emittentin in den letzten zwölf Monaten beteiligt ist oder beteiligt war, die<br />

möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Finanzlage oder Rentabilität der Emittentin<br />

haben können:<br />

Gerichtsverfahren bezogen auf Genussrechte<br />

Bei den Gerichtsverfahren standen Klagen von Genussscheininhabern gegen die Emittentin im<br />

Mittelpunkt.<br />

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