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Link to the study - European Parliament - Europa

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Policy Department D: Budgetary Affairs<br />

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Entscheidungen zuständig ist und wer sie tatsächlich kontrolliert. Diese unklaren und verstreuten<br />

Zuständigkeiten lassen nicht erwarten, dass die Stilllegungsprojekte fristgerecht und innerhalb des<br />

begrenzten Haushaltsrahmens bewerkstelligt werden, da sich für das Treffen von Entscheidungen<br />

und die kosteneffiziente Umsetzung derselben weder die zuständige Organisation noch die<br />

Aufsichtsorgane noch die Beitragszahler verantwortlich fühlen.<br />

Daraus wurde geschlossen, dass die Durchführungs- und Aufsichtsstrukturen zwingend und<br />

dringend geändert werden müssen, um eine effiziente und transparente Projek<strong>to</strong>rganisation zu<br />

erzielen. Es wurden Vorschläge für neue Management- und Kontrollstrukturen entwickelt, in denen<br />

die Rollen und Zuständigkeiten der EU, der nationalen Organisationen, der<br />

Projektmanagementeinheiten sowie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung<br />

festgelegt wurden. Die Unterstützung sollte in Form kofinanzierter und gemeinsam gesteuerter<br />

Projekte organisiert werden, um ein effizientes Management der Stilllegungsprojekte zu erzielen und<br />

die Eigenverantwortung der betreffenden Länder zu verbessern.<br />

Empfehlungen<br />

Für alle oben genannten Aspekte wurden Empfehlungen ausgesprochen, die<br />

<br />

<br />

<br />

die laufenden Stilllegungsprojekte potentiell verbessern könnten,<br />

unter den gegenwärtigen Bedingungen anwendbar sind und<br />

die Projekte näher an die ermittelten bewährten Verfahren heranführen würden.<br />

Insgesamt wurden acht Empfehlungen zur Optimierung der Stilllegungsprojekte in Bulgarien, Litauen<br />

und der Slowakei abgeleitet:<br />

<br />

Empfehlung 1: Optimierung der nationalen Kontrollbedingungen<br />

Es wird die Einführung gemeinsamer Projekte der EU und des betreffenden Mitgliedstaates<br />

und eine gemeinsame Steuerung der strategischen Entscheidungen der für die Umsetzung<br />

der Stilllegung verantwortlichen Organisation empfohlen, um die Rolle der nationalen<br />

Kontrollverwaltung zu stärken und die Kosteneffizienz zu erhöhen.<br />

<br />

Empfehlung 2: Hinarbeiten auf eine Kofinanzierung<br />

Die EU-Unterstützung sollte im Sinne von Co-Sharing-Projekten umorganisiert werden. Die<br />

gemeinsame Aufteilung der Kosten würde das Interesse des betreffenden Landes an der<br />

Kontrolle der strategischen Entscheidungen der zuständigen Organisation zur Erhöhung der<br />

Kosteneffizienz steigern. Bei den kofinanzierten und gemeinsam gelenkten Projekten sollten<br />

beide finanzierenden Institutionen in gleicher Weise die Effizienz der Aktivität kontrollieren.<br />

Die Anteilshöhe sollte festgelegt sein, aber so, dass der Beitrag der Europäischen<br />

Gemeinschaft im Falle von Projekten, die nur teilweise mit der Stilllegung zu tun haben,<br />

gesenkt werden kann. Die festgelegte Höhe sollte von den Möglichkeiten des betreffenden<br />

Landes abhängen, sollte jedoch, um das gewünschte Ziel zu erreichen, eine bestimmte<br />

Grenze nicht unterschreiten.<br />

<br />

Empfehlung 3: Stärkung der Eigenverantwortung der zuständigen Organisation<br />

Es wird empfohlen, eine klarere Zuordnung der Zuständigkeiten bezüglich strategischer<br />

Entscheidungen anzustreben (siehe Kapitel 4.3.3). In Übereinstimmung mit der<br />

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