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Was sollen wir tun? Was dürfen wir glauben? - bei DuEPublico ...

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700 WARMT<br />

moralischen Theorie, die das Prinzip der Unparteilichkeit anerkennt, widerspruchsfrei<br />

gefordert werden können.<br />

Eine Möglichkeit, diese These zu widerlegen, bestünde darin, zeigen zu können, dass es<br />

weitere relevante und widerspruchsfrei rechtfertigbare besondere Pflichten gibt, die nicht<br />

innerhalb des diskutierten Konsequentialismus generiert werden können. Es ist zwar an<br />

dieser Stelle nicht vollständig möglich, nachzuweisen, dass dies generell unmöglich ist, aber<br />

ich werde mit der folgenden Überlegung zeigen, dass dies unplausibel ist bzw. dass die<br />

generierten besonderen Pflichten nicht ausreichen, um den Besondere-Pflichten-Einwand als<br />

einen relevanten Einwand gegen den Konsequentialismus aufrechtzuerhalten.<br />

Um den Besondere-Pflichten-Einwand zu retten, müssen die in Frage kommenden<br />

besonderen Pflichten fünf Bedingungen erfüllen. Die ersten <strong>bei</strong>den Bedingungen ergeben sich<br />

direkt aus der vierten These. Die dritte bis fünfte Bedingung ist notwendig, um den<br />

Besondere-Pflichten-Einwand plausibel zu halten.<br />

(1) Es müssen besondere Pflichten sein, die kritisches Denken nicht auswählen würde.<br />

(2) Die moralische Theorie, aus der die besonderen Pflichten abgeleitet werden, muss<br />

das Prinzip der Unparteilichkeit enthalten.<br />

(3) Die besonderen Pflichten müssen selbst wünschenswert sein.<br />

(4) Die besonderen Pflichten <strong>dürfen</strong> nicht in einem unauflöslichen Widerspruch zu<br />

anderen Pflichten der moralischen Theorie stehen, insbesondere nicht zum Prinzip<br />

der Unparteilichkeit.<br />

(5) Die moralische Theorie, aus der die besonderen Pflichten abgeleitet werden, muss<br />

insgesamt plausibel vertretbar sein.<br />

Die wesentliche Schwierigkeit dürfte darin bestehen, eine besondere Pflicht zu finden, die<br />

zugleich wünschenswert und mit dem Prinzip der Unparteilichkeit vereinbar ist und die<br />

dennoch nicht vom kritischen Denken als eine zu verankernde Pflicht ausgewählt werden<br />

würde.<br />

8. Schlussbetrach<strong>tun</strong>g<br />

Wären Jeske und Fumerton von der Zurückweisung des Besondere-Pflichten-Einwands<br />

überzeugt? Die ernüchternde Antwort ist: vermutlich nein. Zur Verteidigung ihrer Thesen<br />

würden sie auf ihre Diskussion des Regelkonsequentialismus verweisen:<br />

Thus, it may be that the act of my saving my child has worse consequences than the act<br />

of my saving the other two children. However, my saving my own child is in accord<br />

with a moral rule (parents ought to save their own children before they save other<br />

children), and the consequences of everyone’s or most everyone’s following that rule<br />

has better consequences than their following some alternative rule. […] We simply<br />

imagine a world in which the consequences of people’s following the rule ʻsave your<br />

own children firstʼ does not maximize value. (Jeske/Fumerton 1997: 149f.)<br />

Unter diesen veränderten Bedingungen würden sie darauf insistieren, dass die besondere<br />

Beziehung der Eltern zu ihren Kindern noch immer besondere Pflichten generiert, nach<br />

denen es erlaubt bzw. verpflichtend ist, das eigene Kind zu retten (vgl. Jeske/Fumerton 1997:<br />

151f.). Hält damit der Besondere-Pflichten-Einwand doch stand? Ich sehe nicht, warum das<br />

der Fall sein sollte. Zunächst ergeben sich erhebliche Zweifel an der grundsätzlichen<br />

Zulässigkeit, dass sich Intuitionen, die sich im Rahmen der realen Welt ausgebildet haben,<br />

auf fiktive Welten übertragen lassen. Fraglich ist zudem, ob die Intuition, sich vorrangig um

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