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Was sollen wir tun? Was dürfen wir glauben? - bei DuEPublico ...

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PRAEMOTIO PHYSICA UND MOLINISMUS 441<br />

hat jedoch ein reales Fundament in Gott – auch wenn damit nur auf eine einzige Wirklichkeit<br />

in Gott verwiesen <strong>wir</strong>d.<br />

3° Die göttliche Kausalität verursacht in der praemotio physica nicht den Akt der<br />

Zweitursache, sonst wären <strong>bei</strong>de in derselben Ordnung. Der terminus ad quem der<br />

Vorherbewegung ist nicht der actus der Zweitursache, sondern die actuatio potentiae. 27<br />

„[D]ie motio [divina, R.S.] gibt keine neue Form, verändert die Kraft nicht und ist insofern<br />

keine Kraft (virtus quae); sie aktuiert aber eine bereits bestehende Kraft (virtus quâ).“ 28 Diese<br />

actuatio potentiae ist also nicht identisch mit dem Akt der Zweitursache selbst. Wir haben es<br />

mit einer Substanzkausalität von Seiten der Zweitursache zu <strong>tun</strong>, die von der Erstursache zu<br />

dieser Eigenkausalität ermächtigt <strong>wir</strong>d. Die göttliche Vorherbewegung be<strong>wir</strong>kt also eine<br />

Selbstdeterminierung und eine Selbsttranszendenz der Zweitursachen hin zur Saturiertheit<br />

ihrer Akte (cf. 2.2, 2°).<br />

4° Die praemotio physica ist kein äußerlicher „Fußtritt“ für die Zweitursachen. Wie Leo<br />

Elders betont, gilt: Gott ist es, der die „Dinge in ihrer tiefsten Tiefe [...] berührt und aus seiner<br />

Kausalität hervorfließen lässt“. 29<br />

2. Prämotion, Freiheit und Prädetermination<br />

2.1 Prämotion und Freiheit<br />

Für den Willen gilt noch viel mehr als für andere Zweitursachen, dass er in passiver Potenz<br />

indifferent ist und dass er nicht von einer rein externen Ursache bewegt werden darf, da sonst<br />

eine Außendeterminierung vorläge. Doch wie verhalten sich Vorherbewegung und Freiheit<br />

des Willens zueinander? <strong>Was</strong> unter Freiheit zu verstehen ist, sei mit Peter van Inwagen<br />

definiert:<br />

(4.1) Definition. (Freiheit simpliciter) Ein Willensakt ist frei, wenn gilt: „We are sometimes<br />

in the following position with respect to a contemplated future act: we simultaneously have<br />

both the following abilities: the ability to perform that act and the ability to refrain from<br />

performing that act.“ 30<br />

(4.2) Korollar (aus 3.1 und 3.2).<br />

1° Auch hier gilt im Besonderen, was in 3.2, 3° im Allgemeinen dargelegt wurde: Der<br />

terminus der Vorherbewegung Gottes ist nicht der actus des Willens, sondern die actuatio<br />

potentiae (<strong>bei</strong> Thomas <strong>wir</strong>d diese actuatio potentiae auch „intentio“ genannt, cf. De Pot, q. 3,<br />

a. 7) 31 . Diese actuatio potentiae ist also nicht identisch mit dem Wollen (velle) des Willens<br />

selbst. 32 Der freie Wille exerziert eine Akteurskausalität. Es „geht nach Thomas der Wille<br />

selbst ‚in Bewegung über‘, d.h. setzt aus eigener Kraft den Willensakt, aber die Kraft und<br />

Macht dazu gibt ihm Gott, durch die motio in der natürlichen Ordnung, durch das auxilium<br />

gratiae in der übernatürlichen Ordnung [...] (I-II q. 109 a. 2 ad 1).“ 33<br />

2° Gott verletzt den freien Willen nicht: Ein actus violentus gegen den Willen würde nur<br />

dann vorliegen, wenn „das bewegende Subjekt den Akt, zu dem es bewegt <strong>wir</strong>d, nicht selbst<br />

27<br />

Cf. Schultes (1925), 288.<br />

28<br />

Schultes (1925), 288.<br />

29<br />

Elders (1987), 314.<br />

30<br />

Van Inwagen (2008), 337.<br />

31<br />

Cf. Schultes (1925), 287.<br />

32<br />

Schultes (1925), 473, Fn. 1.<br />

33<br />

Schultes (1925), 473f. Cf. O’Brien (1981), 671: „The premotion does not anticipate the will’s act; it<br />

makes possible the act’s exercise. Nor does it deprive the will of its own causality; rather, in bringing<br />

about the transition to act, it makes this causality effective.“

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