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Was sollen wir tun? Was dürfen wir glauben? - bei DuEPublico ...

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PRAEMOTIO PHYSICA UND MOLINISMUS 439<br />

Die endlichen Seienden bestehen in ihrem limitierten Sein in fortwährender Abhängigkeit<br />

vom esse ipsum subsistens. 15<br />

2° Die Zweitursachen als Potenzialitäten können nicht rein aus sich heraus einen Akt<br />

hervorbringen, weil dieser ontologisch reichhaltiger ist als die anfängliche Potenzialität. Aus<br />

Weniger <strong>wir</strong>d nicht aus sich heraus Mehr – eine Potenz als Potenz ist nicht suffizient für das<br />

„bringing about“ der ontologischen Saturiertheit des korrespondierenden Aktes.<br />

(2.3) Korollar.<br />

1° Erst- und Zweitursache verhalten sich im concursus als Totalursachen und nicht als<br />

Teilursachen. 16 Beide bringen die Aktsetzung und die Wirkung ganz hervor – dies bedeutet<br />

jedoch keine Überdetermination des Effekts: Beide bringen ihn unter verschiedener<br />

Rücksicht hervor bzw. unter verschiedener Ordnung – die Erstursache unter der<br />

unbeschränkten Hinsicht des Seins (sub illimitato modo entis), die Zweitursache hingegen<br />

unter der Hinsicht des beschränkten Soseins der Tätigkeit (sub limitato modo actionis). 17<br />

2° Die thomistische Theorie der Kausalität der Erstursache und der Realisierung ihrer<br />

Wirkung in der Zeit schließt die Lehre sogenannter „gemischter Relationen“ (relationes<br />

mixtae) ein, deren erstes Relatum im Modus der Ewigkeit existiert und deren zweites<br />

Relatum in der Zeit vorkommt. Darauf soll hier jedoch nicht näher eingegangen werden. 18<br />

1.3 Der concursus praevius (praemotio physica)<br />

Eine Zweitursache ist, wie <strong>wir</strong> sahen, nicht essentiell im Akt, und damit bezüglich ihrer<br />

Aktsetzungen in einem Status reiner Potenzialität. Sie steht zu ihren Aktsetzungen bzw.<br />

Tätigkeiten jedoch in zweifacher Weise in Potenz: 19 (a) Sie ist in Potenz zum actus secundus<br />

formalis, und (b) sie ist in Potenz zum actus secundus causalis. In formaler Hinsicht <strong>wir</strong>d die<br />

Zweitursache durch den concursus simultaneus zur Aktivität überführt, in kausaler Hinsicht<br />

ist jedoch mehr vonnöten:<br />

Das durch den concursus simultaneus partizipierte Sein der Tätigkeit kann nicht nur wie ein<br />

gewöhnliches Akzidenz rein passiv aufgenommen werden, denn sonst würde es sich nicht um<br />

eine Tätigkeit der Zweitursache handeln, d.h. dann geht sie nicht <strong>wir</strong>kursächlich aus der<br />

Zweitursache hervor bzw. <strong>wir</strong>d nicht <strong>wir</strong>kursächlich von ihr hervorgebracht. Die Tätigkeit<br />

muss also vielmehr bereits aktiv mitvollzogen werden, es muss eine Aufnahme im<br />

Selbstvollzug stattfinden (es muss also eine Rezeptivität in Aktivität bestehen). Dies setzt aber<br />

voraus, dass die geschaffene Potenz bereits „vor“ (nicht temporal, sondern der Natur nach)<br />

der Aufnahme des Seins der Tätigkeit im concursus simultaneus bereits „aktiviert“ wurde,<br />

und damit den concursus simultaneus aktiv mitvollziehen kann und damit <strong>wir</strong>kursächliche<br />

Macht über das Entstehen der Tätigkeit besitzt. 20<br />

Dies führt zur These des concursus praevius bzw. der praemotio physica: 21<br />

(3.1) Satz. Gott als Erstursache bewegt im concursus praevius bzw. in der praemotio<br />

physica die Zweitursachen intrinsisch zu ihren Tätigkeiten vorher.<br />

Begründung.<br />

15<br />

Cf. Gredt (1936), 239.<br />

16<br />

Cf. Osborne (2006), 626–628.<br />

17<br />

Cf. Gredt (1953), 248f.<br />

18<br />

Zur Theorie der gemischten Relationen (mixed relations) und einer „timeless causation“ cf.<br />

Kretzmann/Stump (1981), 448; Alston (1985), 12f.; Davies (1985), 170; Leftow (1991), 290-312.<br />

19<br />

Cf. Gredt (1953), 254.<br />

20<br />

Cf. Gredt (1936), 241. Cf. auch Weissmahr (2005), 154ff.<br />

21<br />

Cf. zum Folgenden Gredt (1953), 250–255.

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