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1 - xannex3.97 ANLAGE 3 ANNEX 3 ANNEXE 3 LEITSÄTZE der ...

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AKTENZEICHEN: J 20/94, ABl. EPA 1996,181<br />

STICHWORT: Zuerkennung eines Anmeldetags<br />

BESCHWERDEKAMMER: 3.1.1<br />

DATUM: 24.7.95<br />

LEITSATZ:<br />

Der Großen Beschwerdekammer werden folgende Rechtsfragen vorgelegt:<br />

I. Ist es für die Begründung eines Anmeldetags einer europäischen Patentanmeldung<br />

erfor<strong>der</strong>lich, daß die eingereichte Anmeldung neben einer Beschreibung zumindest einen<br />

Patentanspruch enthält, <strong>der</strong> geson<strong>der</strong>t von <strong>der</strong> Beschreibung formuliert und als solcher<br />

erkennbar ist?<br />

II. Wenn die Frage zu 1 verneint wird: Genügt es für die Begründung des Anmeldetags im<br />

Sinne des Artikels 80 EPÜ, daß zumindest ein Patentanspruch zwar nicht ausdrücklich<br />

formuliert, aber aus <strong>der</strong> beschriebenen Erfindung herleitbar ist?<br />

III. Wenn die Frage zu 2 bejaht wird: Welche Anfor<strong>der</strong>ungen sind an die Herleitbarkeit eines<br />

nicht ausdrücklich formulierten Patentanspruchs zu stellen:<br />

a) Ist es erfor<strong>der</strong>lich, daß aus dem Text <strong>der</strong> Beschreibung unmittelbar und eindeutig<br />

zumindest ein Anspruch erkennbar ist, o<strong>der</strong><br />

b) ist es ausreichend, wenn die Beschreibung eine Erfindung so offenbart, daß ein zu<br />

schützen<strong>der</strong> Gegenstand erkennbar ist, für den ein Anspruch formuliert werden könnte?

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