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YEARS OF EUROPEAN ONLINE ANNÉES DE EN LIGNE ...

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„Die Anforderungen und Bedingungen dieser Anlage basieren grundsätzlich auf den<br />

Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines<br />

1.0) des World Wide Web Consortiums vom 5. Mai 1999.“<br />

[http://www.gesetze-im-internet.de/bitv/BJNR265400002.html]<br />

Und da das deutsche Bundesministerium der Justiz das Bundesrecht im<br />

Internet veröffentlicht, müsste es als „web content developer“ für die Inhalte<br />

dieser website darauf achten, dass die Sprache der dort publizierten Gesetze<br />

„clear and simple“ ist ...<br />

Aber sprechen wir überhaupt von einem wirklichen Problem? Ist mit Blick<br />

auf das aktuelle EU-Recht das Problem der mangelnden Verständlichkeit wirklich<br />

so ernst, dass man von einem schwerwiegenden Zugangshindernis sprechen<br />

darf?<br />

Ich möchte hier – neben Ihrer eigenen Erfahrung mit der materie – nur eine<br />

Kronzeugin aufrufen, die Schweizer Bundeskanzlerin Annemarie huber-hotz.<br />

Sie hat im Jahr 2000 zu diesem thema folgendes gesagt:<br />

„Die größte Herausforderung für die Verständlichkeit unserer Gesetze stellt aber zurzeit<br />

zweifellos das EU-Recht dar, das wir seit längerem ‚autonom nachvollziehen‘ und mit<br />

den bilateralen Abkommen zum Teil nun auch direkt anwenden. Verstehen Sie mich<br />

richtig: Ich bin eine überzeugte Europäerin, aber ich meine, wir sollten die manchmal<br />

geradezu groteske Unüberschaubarkeit, Umständlichkeit und Unverständlichkeit der<br />

EU-Rechtserlasse nicht einfach als ein Naturgesetz hinnehmen. Als kleines Muster<br />

gebe ich Ihnen nur einen Titel einer EU-Verordnung, und es ist mir durchaus bewusst,<br />

dass ich Ihnen jetzt etwas zumute.<br />

Der Titel lautet:<br />

‚Verordnung (EG) Nr. 2592/1999 der Kommission vom 8. Dezember 1999 zur<br />

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1826/1999 zur Änderung der Verordnung (EG)<br />

Nr. 929/1999 zur Einführung vorläufiger Antidumping- und Ausgleichszölle auf die<br />

Einfuhren von gezüchtetem Atlantischen Lachs mit Ursprung in Norwegen im Fall<br />

bestimmter Ausführer, zur Einführung vorläufiger Antidumping- und Ausgleichszölle<br />

auf die Einfuhren von solchem Lachs im Fall bestimmter Ausführer, zur Änderung des<br />

Beschlusses 97/634/EG zur Annahme von Verpflichtungsangeboten im Zusammenhang<br />

mit dem Antidumping- und dem Antisubventionsverfahren betreffend die Einfuhren von<br />

solchem Lachs und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 772/1999 des Rates zur<br />

Einführung endgültiger Antidumping- und Ausgleichszölle auf die Einfuhren von<br />

solchem Lachs‘ [ABl. L 315 vom 9.12.1999, S. 17]“<br />

[Annemarie huber-hotz, Recht haben – gerecht sein, http://web.archive.org/<br />

web/20030701101153/http://www.admin.ch/ch/d/bk/hu20001106.html]<br />

01_2007_5222_txt_ML.indd 34 6-12-2007 15:13:19

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