TEchNOLOGy TRaNSFER MODEL - Javna agencija
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KNOWLEDGE FOR BUSINESS IN BORDER REGIONS<br />
7.3.1.1 Basisförderung<br />
Die Basisförderung unterstützt wirtschaftlich verwertbare Forschungsprojekte von Unternehmen, Forschungsinstituten, EinzelforscherInnen<br />
und ErfinderInnen.<br />
Was wird gefördert?<br />
Gefördert werden eigene Personalkosten, Anschaffungen von Forschungsgeräten und einrichtungen sowie sonstige Kosten.<br />
Wer wird gefördert?<br />
Antragsberechtigt sind Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, Gemeinschaftsforschungsinstitute, andere wissenschaftliche Institute<br />
bzw. deren Rechtsträger, Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, EinzelforscherInnen und Arbeitsgemeinschaften mit Sitz in<br />
Österreich.<br />
Wie viel wird gefördert?<br />
Die Förderung umfasst bis zu 50 % (für Start-ups bis zu 70 %) der insgesamt anerkennbaren Projektkosten mittels einem Mix aus<br />
drei verschiedenen Instrumenten: Zuschüsse, zinsbegünstigte Darlehen und Haftungen für Bankkredite plus Zinsenzuschüsse.<br />
7.3.1.2 BRIDGE - Brückenschlagprogramm<br />
Mit dem Brückenschlagprogramm fördert die FFG Einzelprojekte mit überwiegender Grundlagenforschungsnähe, die bereits ein<br />
realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen. Ziel des Programms ist die Schließung der »Förderungslücke« zwischen Grundlagen-forschung<br />
und angewandter Forschung.<br />
Was wird gefördert?<br />
Gefördert werden Einzelprojekte mit überwiegender Grundlagenforschungsnähe, die bereits ein realistisches Verwertungspotenzial<br />
erkennen lassen, sodass eine oder mehrere Firmen bereit sind, das Projekt mitzufinanzieren.<br />
Wer wird gefördert?<br />
Antragsberechtigt sind Forschungsinstitute, Firmen oder EinzelforscherInnen. Das Konsortium muss aus mindestens zwei PartnerInnen<br />
(jeweils ein/e Partner/in aus Wissenschaft bzw. Wirtschaft) bestehen.<br />
Wie viel wird gefördert?<br />
Bei Projekten mit überwiegendem Grundlagenforschungsanteil können maximal 75 % der Projekt-kosten, bei Projekten mit stärkerer<br />
Einbindung des Verwerters maximal 60 % der Projektkosten gefördert werden.<br />
7.3.1.3 Headquarter Strategy<br />
Die Headquarter Strategy zielt auf den nachhaltigen Auf- und Ausbau neuer Forschungs- und Entwicklungskompetenz und damit die<br />
Stärkung und Ansiedlung echter Headquarter-funktionen in Österreich.<br />
Was wird gefördert?<br />
Es werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert, wenn in deren Rahmen Forschungs- und Entwicklungsbereiche mit<br />
eigenständiger Verantwortung in Österreich neu aufgebaut oder nachhaltig und substantiell erweitert werden.<br />
Wer wird gefördert?<br />
Gefördert werden international agierende Unternehmen, die in Österreich wirtschaftlich tätig sind (Klein-, Mittel- und Großunternehmen).<br />
Wie viel wird gefördert?<br />
Gefördert wird durch Zuschüsse gemäß den Richtlinen zur Projektförderung im Rahmen der Basisprogramme bis max. 50 % der<br />
Gesamtkosten.<br />
7.3.1.4 Innovationsscheck<br />
Der Innovationsscheck ist ein Förderungsprogramm für Klein- und Mittelunternehmen in Österreich mit dem Ziel, ihnen den Einstieg<br />
in eine kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit zu ermöglichen.<br />
Was wird gefördert?<br />
Mit dem Innovationsscheck können sich die Unternehmen an Forschungseinrichtungen (außer-universitäre Forschungseinrichtungen,<br />
Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren Leistungen bis zu einer Höhe von EUR 5.000,00 mit dem<br />
Scheck bezahlen.<br />
Wer wird gefördert?<br />
Antragsberechtigt sind Klein- und Mittelbetriebe mit Sitz in Österreich.<br />
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