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TEchNOLOGy TRaNSFER MODEL - Javna agencija

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7<br />

Innovation und Technologietransfer<br />

Wer wird gefördert?<br />

KMU<br />

Wie viel wird gefördert?<br />

• Max. 50 % der externen Weiterbildungskosten, max. EUR 3.000,00 in Form eines Schecks.<br />

• Kleinst- und Kleinunternehmen können den Scheck während der Laufzeit der Förderungs-aktion einmal, mittlere Unternehmen zweimal<br />

in Anspruch nehmen.<br />

7.2.1.12 Lebens!Nah<br />

Ziele der Förderung sind die Unterstützung von Nahversorgungsbetrieben und die Unterstützung wirtschaftsorientierter Kooperations-<br />

und Innovationsprojekte im Rahmen des LEADER Programms.<br />

Was wird gefördert?<br />

Zur Steigerung der Kundenattraktivität sind folgende Maßnahmen förderbar:<br />

• Beratung für Innovationen, Produkt- und Dienstleistungsentwicklungen sowie Marketingent-wicklung<br />

• Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

• Marketing für neue Produkte und Dienstleistungen<br />

Wer wird gefördert?<br />

Kleinstunternehmen in Gewerbe, Handwerk und Handel. Voraussetzungen sind ein mindestens zweijähriges Bestehen und eine MitarbeiterInnenanzahl<br />

von weniger als 10.<br />

Kooperationen: Nach Maßgabe der LEADER-Richtlinie des Landes Steiermark können auch Kooperationen von Firmen, Vereinen, Verbänden,<br />

Gemeinden gefördert werden, sofern der Schwer-punkt in der Zusammenarbeit der regionalen Nahversorgung liegt.<br />

Wie viel wird gefördert?<br />

Einzelbetriebliche Projekte: Mindestprojektvolumen: EUR 3.000,00<br />

• Beratungskostenzuschuss in Höhe von max. 50 % der anrechenbaren Projektkosten.<br />

• Investitionskostenzuschuss in Höhe von max. 20 % der anrechenbaren Projektkosten.<br />

• Marketingkostenzuschuss in Höhe von max. 30 % der anrechenbaren Projektkosten.<br />

Projektkostenzuschuss LEADER: Die Förderungshöhe richtet sich nach der Förderungswürdigkeit des Projektes. Finanzierung von<br />

mindestens 25 % der Projektkosten in Form von Eigenmittel.<br />

7.3 FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH<br />

Nachfolgend werden die zentralen Rechtsgrundlagen angeführt, die für den Großteil der FFG-Förderungen Gültigkeit haben.<br />

7.3.1 Basisprogramme der FFG<br />

Der Bereich Basisprogramme der FFG fördert wirtschaftlich verwertbare Forschungsprojekte von Unternehmen, Forschungsinstituten,<br />

EinzelforscherInnen und ErfinderInnen.<br />

Übersicht über die Förderungsmöglichkeiten der Basisprogramme:<br />

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