TEchNOLOGy TRaNSFER MODEL - Javna agencija
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Innovation und Technologietransfer<br />
Wer wird gefördert?<br />
KMU<br />
Wie viel wird gefördert?<br />
• Max. 50 % der externen Weiterbildungskosten, max. EUR 3.000,00 in Form eines Schecks.<br />
• Kleinst- und Kleinunternehmen können den Scheck während der Laufzeit der Förderungs-aktion einmal, mittlere Unternehmen zweimal<br />
in Anspruch nehmen.<br />
7.2.1.12 Lebens!Nah<br />
Ziele der Förderung sind die Unterstützung von Nahversorgungsbetrieben und die Unterstützung wirtschaftsorientierter Kooperations-<br />
und Innovationsprojekte im Rahmen des LEADER Programms.<br />
Was wird gefördert?<br />
Zur Steigerung der Kundenattraktivität sind folgende Maßnahmen förderbar:<br />
• Beratung für Innovationen, Produkt- und Dienstleistungsentwicklungen sowie Marketingent-wicklung<br />
• Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
• Marketing für neue Produkte und Dienstleistungen<br />
Wer wird gefördert?<br />
Kleinstunternehmen in Gewerbe, Handwerk und Handel. Voraussetzungen sind ein mindestens zweijähriges Bestehen und eine MitarbeiterInnenanzahl<br />
von weniger als 10.<br />
Kooperationen: Nach Maßgabe der LEADER-Richtlinie des Landes Steiermark können auch Kooperationen von Firmen, Vereinen, Verbänden,<br />
Gemeinden gefördert werden, sofern der Schwer-punkt in der Zusammenarbeit der regionalen Nahversorgung liegt.<br />
Wie viel wird gefördert?<br />
Einzelbetriebliche Projekte: Mindestprojektvolumen: EUR 3.000,00<br />
• Beratungskostenzuschuss in Höhe von max. 50 % der anrechenbaren Projektkosten.<br />
• Investitionskostenzuschuss in Höhe von max. 20 % der anrechenbaren Projektkosten.<br />
• Marketingkostenzuschuss in Höhe von max. 30 % der anrechenbaren Projektkosten.<br />
Projektkostenzuschuss LEADER: Die Förderungshöhe richtet sich nach der Förderungswürdigkeit des Projektes. Finanzierung von<br />
mindestens 25 % der Projektkosten in Form von Eigenmittel.<br />
7.3 FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH<br />
Nachfolgend werden die zentralen Rechtsgrundlagen angeführt, die für den Großteil der FFG-Förderungen Gültigkeit haben.<br />
7.3.1 Basisprogramme der FFG<br />
Der Bereich Basisprogramme der FFG fördert wirtschaftlich verwertbare Forschungsprojekte von Unternehmen, Forschungsinstituten,<br />
EinzelforscherInnen und ErfinderInnen.<br />
Übersicht über die Förderungsmöglichkeiten der Basisprogramme:<br />
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