11.08.2013 Views

GAMM Rundbrief 2002/Heft 2

GAMM Rundbrief 2002/Heft 2

GAMM Rundbrief 2002/Heft 2

SHOW MORE
SHOW LESS

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

<strong>GAMM</strong> - Mitteilungen 19<br />

7.4 Förmliche Förderanträge sind im Original (staatliche Hochschulen im Einvernehmen mit<br />

dem zuständigen Landesressort) bis spätestens<br />

30. Juni 2003<br />

dem Projektträger des BMBF zuzuleiten. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist.<br />

Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt<br />

werden. Über die Förderanträge entscheidet der Projektträger.<br />

7.5 Beabsichtigter Förderbeginn ist der<br />

01. Januar 2004.<br />

Die Projekte sollten auf eine Bearbeitungszeit von drei Jahren ausgerichtet und in zwei<br />

etwa eineinhalbjährige Arbeitsetappen ggf. mit Angabe weiterer Meilensteine strukturiert<br />

sein. Die beiden Teilabschnitte sollen dabei so gewählt werden, dass die für das<br />

Gesamtvorhaben notwendigen evaluierbaren Teilziele erreichbar sind.<br />

Vor Beginn der jeweils folgenden Projektphase werden die erreichten Ergebnisse<br />

(Zwischenergebnisse) bewertet. Auf der Grundlage des Bewertungsergebnisses wird über<br />

die Weiterförderung des Projektes entschieden. Dabei ist in den Unterlagen für die<br />

Begutachtung über die Einbeziehung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und<br />

Nachwuchswissenschaftlern zu berichten.<br />

7.6 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den<br />

Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des<br />

Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV<br />

zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht<br />

in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.<br />

8. Inkrafttreten<br />

Diese Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.<br />

Bonn, den 01. August <strong>2002</strong><br />

Bundesministerium<br />

für Bildung und Forschung<br />

Im Auftrag<br />

Dr. R. Koepke

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!