GAMM Rundbrief 2002/Heft 2
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<strong>GAMM</strong> - Mitteilungen 17<br />
Die nachfolgenden Grundsätze stellen eine wichtige Voraussetzung für die Förderung des<br />
BMBF im Schwerpunkt „Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen”<br />
dar:<br />
− Für die Lösung der Aufgabenstellung aus Industrie oder Dienstleitungsbereich<br />
werden neue bzw. weiterentwickelte Ansätze und Methoden aus der mathematischen<br />
Forschung benötigt.<br />
− Die für das gewählte Praxisproblem angestrebte Lösung ist repräsentativ für eine<br />
größere Gruppe von Aufgabenstellungen und eröffnet die Möglichkeit breiter<br />
Ergebnisnutzung.<br />
− Die fachspezifischen Voraussetzungen für die Erarbeitung der notwendigen Modelle<br />
sind vorhanden oder geeignete interdisziplinäre Projektpartnerschaften gebildet. Es<br />
ist insbesondere gewährleistet, dass neue Modelle mit realitätsnahen Daten validiert<br />
werden können.<br />
− Die Vorhaben sind offen für die Formierung größerer Projektverbünde, bereits mit<br />
dem Einreichen von Projektskizzen werden Kooperationsmöglichkeiten oder<br />
Kooperationsabsichten zu anderen beantragten Fördervorhaben aufgezeigt.<br />
− Der interessierte Partner aus der Wirtschaft ist an den Projektarbeiten direkt beteiligt.<br />
− Die Problemlösung trägt zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsposition bei.<br />
Mit der Förderung ist demzufolge ein Brückenschlag von der Entwicklung geeigneter<br />
Modelle für die Lösung konkreter Aufgabenstellungen in der Wirtschaft, der Ausarbeitung<br />
neuer, effizienter mathematischer Methoden und der Modellvalidierung bis zur<br />
praktischen Verwertung der Ergebnisse beabsichtigt.<br />
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national<br />
beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie<br />
sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist<br />
und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin sollen Antragsteller<br />
prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein<br />
Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung ist kurz<br />
darzustellen.<br />
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung<br />
Die Zuwendungen sollen zur Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt<br />
werden.<br />
Bemessungsgrundlage für Hochschulen und Forschungseinrichtungen bilden die<br />
projektbezogenen zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der<br />
Fraunhofer-Gesellschaft die Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können. Dazu<br />
gehört grundsätzlich auch der Aufwand für Arbeitsaufenthalte an auswärtigen<br />
Einrichtungen.<br />
Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die<br />
projektbezogenen zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis zu 50 %<br />
anteilfinanziert werden können. Von den Unternehmen wird eine angemessene<br />
Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 % erwartet.