11.08.2013 Views

GAMM Rundbrief 2002/Heft 2

GAMM Rundbrief 2002/Heft 2

GAMM Rundbrief 2002/Heft 2

SHOW MORE
SHOW LESS

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

<strong>GAMM</strong> - Mitteilungen 17<br />

Die nachfolgenden Grundsätze stellen eine wichtige Voraussetzung für die Förderung des<br />

BMBF im Schwerpunkt „Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen”<br />

dar:<br />

− Für die Lösung der Aufgabenstellung aus Industrie oder Dienstleitungsbereich<br />

werden neue bzw. weiterentwickelte Ansätze und Methoden aus der mathematischen<br />

Forschung benötigt.<br />

− Die für das gewählte Praxisproblem angestrebte Lösung ist repräsentativ für eine<br />

größere Gruppe von Aufgabenstellungen und eröffnet die Möglichkeit breiter<br />

Ergebnisnutzung.<br />

− Die fachspezifischen Voraussetzungen für die Erarbeitung der notwendigen Modelle<br />

sind vorhanden oder geeignete interdisziplinäre Projektpartnerschaften gebildet. Es<br />

ist insbesondere gewährleistet, dass neue Modelle mit realitätsnahen Daten validiert<br />

werden können.<br />

− Die Vorhaben sind offen für die Formierung größerer Projektverbünde, bereits mit<br />

dem Einreichen von Projektskizzen werden Kooperationsmöglichkeiten oder<br />

Kooperationsabsichten zu anderen beantragten Fördervorhaben aufgezeigt.<br />

− Der interessierte Partner aus der Wirtschaft ist an den Projektarbeiten direkt beteiligt.<br />

− Die Problemlösung trägt zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsposition bei.<br />

Mit der Förderung ist demzufolge ein Brückenschlag von der Entwicklung geeigneter<br />

Modelle für die Lösung konkreter Aufgabenstellungen in der Wirtschaft, der Ausarbeitung<br />

neuer, effizienter mathematischer Methoden und der Modellvalidierung bis zur<br />

praktischen Verwertung der Ergebnisse beabsichtigt.<br />

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national<br />

beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie<br />

sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist<br />

und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin sollen Antragsteller<br />

prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein<br />

Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung ist kurz<br />

darzustellen.<br />

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung<br />

Die Zuwendungen sollen zur Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt<br />

werden.<br />

Bemessungsgrundlage für Hochschulen und Forschungseinrichtungen bilden die<br />

projektbezogenen zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der<br />

Fraunhofer-Gesellschaft die Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können. Dazu<br />

gehört grundsätzlich auch der Aufwand für Arbeitsaufenthalte an auswärtigen<br />

Einrichtungen.<br />

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die<br />

projektbezogenen zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis zu 50 %<br />

anteilfinanziert werden können. Von den Unternehmen wird eine angemessene<br />

Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 % erwartet.

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!