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GAMM Rundbrief 2002/Heft 2

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<strong>GAMM</strong> - Mitteilungen 13<br />

Es gibt durchaus eine verbreitete Kritik, dass Habilitationsschriften zu umfangreich,<br />

Habilitationszeiten zu lang und Habilitierte zu alt sind. Vorschläge für eine Begrenzung von<br />

Seitenzahlen und Bearbeitungszeiten für Habilitationen sowie eine Altersgrenze für den<br />

Beginn einer Habilitation sind bisher aber nicht in Habilitationsordnungen umgesetzt worden.<br />

In der aktuellen Diskussion wird zum Teil ein Nebeneinander von neuer Juniorprofessur und<br />

bisheriger wissenschaftlicher Assistentur bei Beibehaltung der Habilitation vorgeschlagen.<br />

Dies würde dazu führen, dass in Berufungsverfahren in den traditionellen Habilitationsfächern<br />

nur habilitierte Bewerberinnen und Bewerber auf Berufungslistenplätze gesetzt werden und<br />

damit die Habilitation in den betreffenden Fächern de facto für alle Bewerberinnen und<br />

Bewerber Einstellungsvoraussetzung bliebe. Genau dies zeigt sich derzeit bei den im Emmy-<br />

Nothehr-Programm der DFG geförderten hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen<br />

und Nachwuchswissenschaftler, die in signifikanter Zahl entgegen den Intentionen des<br />

Programms doch eine Habilitation anstreben, um bei Berufungen nicht chancenlos zu sein.<br />

Die Sprecher des Philosophischen, des Mathematisch-Naturwissenschaftlichen, des<br />

Juristischen und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentages haben bereits<br />

erklärt, dass sie auch nach Einführung der Juniorprofessur an der Habilitation als aus ihrer<br />

Sicht fachlich zwingenden Einstellungsvoraussetzung bei der Berufung auf eine Professur<br />

festhalten wollen.<br />

Bei Beibehaltung der Habilitation als Verfahren zur Feststellung der Hochschullehrereignung<br />

würde deshalb ein Fehler wiederholt, der bereits mit dem Hochschulrahmengesetz von 1976<br />

begangen wurde. Damals wurde der zu selbständiger Forschung und Lehre berechtigte<br />

Hochschulassistent geschaffen, ohne die Habilitation aufzugeben. In der Praxis wurde die<br />

gesetzliche Regelung dadurch unterlaufen, dass nur wenige Hochschulassistenten berufen<br />

wurden und der Hochschullehrernachwuchs überwiegend aus den abhängig beschäftigten<br />

wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gewonnen wurde, die sich habilitiert<br />

hatten<br />

Dieser Weg ist daher zur Erreichung der angestrebten Ziele der Personalstrukturreform<br />

deutlich für frühere Selbständigkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie internationale<br />

Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Beschäftigungsbedingungen für Nachwuchswissenschaftlerinnen<br />

und Nachwuchswissenschaftler ungeeignet. Die für die Berufung auf eine<br />

Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen sollen deshalb künftig<br />

nicht mehr zum Gegenstand eines Habilitationsverfahrens oder sonstigen Prüfungsverfahrens<br />

gemacht werden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

Bremecker<br />

Hausanschrift: Heinemannstraße 2, 53175 Bonn<br />

BMBF@bmfb.bund400.de

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