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GAMM Rundbrief 2002/Heft 2

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<strong>GAMM</strong> - Mitteilungen 11<br />

Der Vorstandsrat der Gesellschaft für Angewandte Mathematik und Mechanik bittet Sie<br />

darum, die Habilitation nicht wegfallen zu lassen. Das Promotionsrecht für den zeitlich<br />

befristeten Juniorprofessor, der möglicherweise die Universität vor den zu betreuenden<br />

Doktoranden verlassen muss, macht keinen Sinn und die Aufhebung des<br />

Hausberufungsverbots dient sicherlich nicht der Qualitätssicherung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Prof. Dr. G. Alefeld.<br />

Antwortschreiben der Ministerin:<br />

Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />

Geschäftszeichen Tel. (0228) Fax (0228) Datum<br />

311 – 412412-29 57-2400 57-3621 26.03. 2001<br />

BMBF 53170 Bonn<br />

Herrn Professor<br />

Dr. G. Alefeld<br />

Institut für Angewandte Mechanik<br />

Universität Karlsruhe<br />

76128 Karlsruhe<br />

Sehr geehrter Herr Professor Alefeld,<br />

Frau Bundesministerin Bulmahn dankt Ihnen für Ihr freundliches Schreiben vom 01.03.2001,<br />

in dem Sie sich zu Reform des Hochschuldienstrechts äußern.<br />

Mit Einführung der Juniorprofessur wird die Habilitation entbehrlich. Die Habilitation als<br />

Prüfungs- und Lizenzierungsverfahren steht der gewollten größeren Selbständigkeit und<br />

Eigenverantwortlichkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses entgegen. Mit dem Verzicht auf<br />

die Habilitation wird Wissensstandort Deutschland im Wettbewerb um die besten<br />

Nachwuchswissenschaftler international konkurrenzfähig.<br />

Der Wissenschaftsrat hat sich in seiner Empfehlung "Personalstruktur und Qualifizierung:<br />

Empfehlungsengen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses" vom 19.1.2001<br />

eindeutig für die ersatzlose Abschaffung der Habilitation ausgesprochen. Nach Auffassung des<br />

Wissenschaftsrats sind die Reformziele im Rahmen des Habilitationsverfahrens nicht zu<br />

erreichen". Er empfiehlt deshalb, "die Leistungen eines Nachwuchswissenschaftlers in<br />

Forschung, Lehre und Selbstverwaltung, die bislang durch das Habilitationsverfahren überprüft<br />

werden sollen, künftig im Rahmen eines gleichwertigen, wettbewerblich orientierten und im<br />

internationalen Vergleich üblichen Verfahrens zu beurteilen. Der Wissenschaftsrat spricht sich<br />

dafür aus, das Gewicht der Eignungsfeststellung auf die aufnehmende Organisationseinheit zu<br />

verlagern und die Eignung von Nachwuchswissenschaftlern künftig ausschließlich im Rahmen<br />

von Berufungsverfahren zu bewerten."<br />

In den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur "Nachwuchsförderung und<br />

Zukunft der Wissenschaft" vom Juni 2000 wird ebenfalls dargelegt, dass in Zukunft auf eine

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