GAMM Rundbrief 2002/Heft 2
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<strong>GAMM</strong> - Mitteilungen 11<br />
Der Vorstandsrat der Gesellschaft für Angewandte Mathematik und Mechanik bittet Sie<br />
darum, die Habilitation nicht wegfallen zu lassen. Das Promotionsrecht für den zeitlich<br />
befristeten Juniorprofessor, der möglicherweise die Universität vor den zu betreuenden<br />
Doktoranden verlassen muss, macht keinen Sinn und die Aufhebung des<br />
Hausberufungsverbots dient sicherlich nicht der Qualitätssicherung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Prof. Dr. G. Alefeld.<br />
Antwortschreiben der Ministerin:<br />
Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />
Geschäftszeichen Tel. (0228) Fax (0228) Datum<br />
311 – 412412-29 57-2400 57-3621 26.03. 2001<br />
BMBF 53170 Bonn<br />
Herrn Professor<br />
Dr. G. Alefeld<br />
Institut für Angewandte Mechanik<br />
Universität Karlsruhe<br />
76128 Karlsruhe<br />
Sehr geehrter Herr Professor Alefeld,<br />
Frau Bundesministerin Bulmahn dankt Ihnen für Ihr freundliches Schreiben vom 01.03.2001,<br />
in dem Sie sich zu Reform des Hochschuldienstrechts äußern.<br />
Mit Einführung der Juniorprofessur wird die Habilitation entbehrlich. Die Habilitation als<br />
Prüfungs- und Lizenzierungsverfahren steht der gewollten größeren Selbständigkeit und<br />
Eigenverantwortlichkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses entgegen. Mit dem Verzicht auf<br />
die Habilitation wird Wissensstandort Deutschland im Wettbewerb um die besten<br />
Nachwuchswissenschaftler international konkurrenzfähig.<br />
Der Wissenschaftsrat hat sich in seiner Empfehlung "Personalstruktur und Qualifizierung:<br />
Empfehlungsengen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses" vom 19.1.2001<br />
eindeutig für die ersatzlose Abschaffung der Habilitation ausgesprochen. Nach Auffassung des<br />
Wissenschaftsrats sind die Reformziele im Rahmen des Habilitationsverfahrens nicht zu<br />
erreichen". Er empfiehlt deshalb, "die Leistungen eines Nachwuchswissenschaftlers in<br />
Forschung, Lehre und Selbstverwaltung, die bislang durch das Habilitationsverfahren überprüft<br />
werden sollen, künftig im Rahmen eines gleichwertigen, wettbewerblich orientierten und im<br />
internationalen Vergleich üblichen Verfahrens zu beurteilen. Der Wissenschaftsrat spricht sich<br />
dafür aus, das Gewicht der Eignungsfeststellung auf die aufnehmende Organisationseinheit zu<br />
verlagern und die Eignung von Nachwuchswissenschaftlern künftig ausschließlich im Rahmen<br />
von Berufungsverfahren zu bewerten."<br />
In den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur "Nachwuchsförderung und<br />
Zukunft der Wissenschaft" vom Juni 2000 wird ebenfalls dargelegt, dass in Zukunft auf eine