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9 - AHP Merkle GmbH

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!<br />

Für eine möglichst lange Lebensdauer von Hydraulikzylindern ist es empfehlenswert,<br />

widerstandsfähige Oberfl ächen zu schaffen. Bei <strong>AHP</strong> <strong>Merkle</strong> sind deshalb alle Kolbenstangen<br />

standardmäßig gehärtet.<br />

Gehärtete Kolbenstange (<strong>AHP</strong> <strong>Merkle</strong> Standard)<br />

Nicht gehärtete Kolbenstange<br />

1.16 ATEX-Zulassung<br />

Grundlegendes zu Hydraulikzylindern de<br />

Die Bezeichnung ATEX steht für die französische Abkürzung „Atmosphère explosible“. Der Begriff bezieht<br />

sich auf zwei Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft (EU), nämlich die ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG und<br />

die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG. Die Explosionsschutzverordnung (11. GPSGV) setzt in Deutschland die<br />

Europäische ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG in nationales Recht um.<br />

Grundsätzlich gilt, dass Hydraulikzylinder ohne zusätzliche elektrische bzw. elektronische Anbauten nicht<br />

zulassungspfl ichtig sind, um in explosionsgeschützten Umgebungen betrieben zu werden. Allerdings<br />

empfi ehlt es sich, die Zylinder vor Inbetriebnahme am Zylindergehäuse und an der Kolbenstange zu erden.<br />

Außerdem ist zu gewährleisten, dass die Hydraulikzylinder bzw. die darin fl ießenden Medien keinesfalls so<br />

heiß werden, dass sie explosionsgefährliche Gemische entzünden können.<br />

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