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Sitzung vom 24.01.2012 - Gemeinde Tux

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N i e d e r s c h r i f t<br />

Seite 1 von 5<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>24.01.2012</strong><br />

aufgenommen in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am Dienstag, den 24. Jänner 2012 im <strong>Sitzung</strong>szimmer<br />

des <strong>Gemeinde</strong>amtes <strong>Tux</strong> in Lanersbach Nr. 470 (19. <strong>Sitzung</strong>).<br />

Beginn: 20 Uhr 00 Ende: 22 Uhr 15<br />

Anwesende: Bürgermeister Hermann Erler<br />

Bgm.Stv. Simon Grubauer<br />

Franz Erler, 605<br />

Franz Erler, 630 Zuhörer: 1<br />

Konrad Fankhauser<br />

Franz Geisler<br />

Thomas Geisler, 122<br />

Josef Geisler, 237 für Thomas Geisler, 247<br />

Vitus Gredler<br />

Franz Fankhauser, 289 für Judith Junk<br />

Marcel Kreidl, 489 für Alfred Pertl<br />

Wilhelm Schneeberger<br />

Maria Tipotsch<br />

Entschuldigt: ---- Nicht Entschuldigt: ---<br />

Schriftführer: Erwin Erler<br />

T a g e s o r d n u n g :<br />

1) Genehmigung des Protokolls der 18. <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 21.12.2011<br />

2) Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2012: Beschlussfassung<br />

3) Kurzparkzonenverordnung, <strong>Tux</strong> Ortsteil Lanersbach, Oberes Dorf: Behebung des Beschlusses<br />

<strong>vom</strong> 22.11.2011 Pkt. 10 (aus formalrechtlichen Gründen) und Erlassung der Verordnung<br />

4) <strong>Tux</strong> Center GmbH: Vorlage der Bilanz 2010 und vorläufiger Jahresabschluss zum 30.9.2011<br />

5) Personalangelegenheiten: Fassung eines Beschlusses nach § 30 Abs. 1 und 2 lit. a und b TGO<br />

betr. Übertragung von Entscheidungen in Personalangelegenheiten - davon ausgenommen sind<br />

Entscheidungen über die Änderung des Dienstpostenplanes - an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

6) Berichte des Bürgermeisters<br />

7) Protokoll des Wegausschusses <strong>vom</strong> 18.1.2012: Verbesserung der Verkehrssituation im unteren<br />

Dorf in Lanersbach (Anträge und Allfälliges)<br />

E r l e d i g u n g :<br />

Bürgermeister Hermann Erler eröffnet die <strong>Sitzung</strong>, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße<br />

Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.<br />

Gegen die Tagesordnung besteht kein Einwand.


Seite 2 von 5<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>24.01.2012</strong><br />

Zu Beginn der <strong>Sitzung</strong> werden Hr. Marcel Kreidl, Lanersbach Nr. 489, und Hr. Franz Fankhauser,<br />

Vorderlanersbach Nr. 289, welche die bei dieser <strong>Sitzung</strong> an der Teilnahme verhinderten <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

Alfred Pertl und Judith Junk vertreten, nach § 28 TGO 2001 vor dem <strong>Gemeinde</strong>rat angelobt,<br />

nämlich in Treue die Rechtsordnung der Republik Österreich zu befolgen, das Amt uneigennützig<br />

und unparteiisch auszuüben und das Wohl der <strong>Gemeinde</strong> und ihrer Bewohner nach bestem Wissen<br />

und Können zu fördern.<br />

Die vor Marcel Kreidl und Franz Fankhauser gereihten „Ersatzgemeinderäte“ sind an der Teilnahme<br />

verhindert.<br />

Zu Punkt 1)<br />

Das Protokoll der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 21.12.2011 wird vorgelegt.<br />

Das Protokoll wird sodann einstimmig genehmigt.<br />

Marcel Kreidl, Franz Fankhauser und Josef Geisler waren bei der <strong>Sitzung</strong> am 21.12.2011 als <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

nicht anwesend und sind daher nicht stimmberechtigt.<br />

Zu Punkt 2)<br />

Der Voranschlagsentwurf 2012 sowie der Mittelfristige Finanzplan wurden bereits in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

am 21.12.2011 im Detail ausführlich erläutert und den <strong>Gemeinde</strong>räten ein Ausdruck in<br />

komprimierter Form übergeben. Der Voranschlagsentwurf wurde nach der <strong>Sitzung</strong> am 21.12.2011<br />

gemäß TGO (Tiroler <strong>Gemeinde</strong>ordnung) <strong>vom</strong> 22. Dezember 2011 bis 09. Jänner 2012 im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wird berichtet, dass in der Zeit<br />

der Auflage keine Einwendungen oder Beschwerden dazu eingelangt sind. Der Bürgermeister ersucht<br />

unter Verweis auf die ausführliche Vorstellung des Voranschlagsentwurfs in der <strong>Sitzung</strong> am<br />

21.12.2011 um Verständnis, dass der Voranschlag nicht mehr in allen Details erläutert wird. Er erläutert<br />

die Entwicklung des Schuldenstandes im Jahr 2012, welcher sich in Summe um € 291.200,--<br />

verringern wird, und weist auf den relativ geringen Verschuldungsgrad der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> mit ca. 17<br />

% hin.<br />

Er ersucht den <strong>Gemeinde</strong>rat noch offene Fragen zum Voranschlag zu stellen.<br />

Der Voranschlag 2012 weist folgende Summen auf:<br />

E i n n a h m e n : A u s g a b e n :<br />

Ordentlicher Haushalt € 5.889.900,00 € 5.889.900,00<br />

Außerordentlicher Haushalt € 322.000,00 € 322.000,00<br />

Summe Voranschlag 2012 gesamt: € 6.211.900,00 € 6.211.900,00<br />

Beschlussfassung:<br />

Der Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2012 und der mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2012 bis<br />

2015 werden <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig genehmigt.<br />

Zu Punkt 3)<br />

Die <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat in der <strong>Sitzung</strong> am 22.11.2011 beschlossene Verordnung wurde zur Prüfung an<br />

die Verkehrsabteilung des Landes übermittelt. Dabei wurden einige Ergänzungen, Änderungen und<br />

Klarstellungen verlangt. Diese wurden inzwischen eingearbeitet und den gesetzlichen Interessensvertretungen<br />

(Wirtschafts- und Ärztekammer) Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt.<br />

Weder die Ärztekammer für Tirol (Schreiben <strong>vom</strong> 9.1.2012) noch die Wirtschaftskammer<br />

Tirol (Schreiben <strong>vom</strong> 19.1.2012) haben einen Einwand erhoben.<br />

Aus formalen Gründen ist der Beschluss <strong>vom</strong> 22.11.2011 zu beheben.


Beschluss:<br />

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>24.01.2012</strong><br />

Der Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>vom</strong> 22.11.2011 Punkt 10) wird einstimmig behoben.<br />

Nach der Behebung des Beschlusses <strong>vom</strong> 22.11. 2011 Pkt.10) erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Tux</strong> einstimmig die nachstehende<br />

Verordnung:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> ordnet gem. § 43 Abs. 1 lit b Z. 1, § 25 Abs. 1 und § 94d Straßenverkehrsordnung<br />

1960, BGBl. 159/1960 idF. BGBl. I Nr. 59/2011, im Ortsteil Lanersbach folgende Verkehrsregelungen<br />

an:<br />

I.<br />

Auf der <strong>Gemeinde</strong>straße Gst. 1420 in Lanersbach und zwar ab dem Haus Central HNr. 432 entlang<br />

der Begrenzungsmauer zum Areal des Musikheimes, auf einer Länge von 70 m, bis zur gemeinsamen<br />

Grundgrenze zum Gst. 1368, (Nordkante des Gebäudes Sporthaus Heim, HNr. 455) und <strong>vom</strong><br />

Beginn der Friedhofsmauer auf Gst. 1368 bis zum Ende dieser Mauer Länge 54 m, (südlicher Friedhofseingang)<br />

werden Kurzparkzonen angeordnet. Die Parkdauer wird mit 150 Minuten festgelegt.<br />

II.<br />

Auf der <strong>Gemeinde</strong>straße Gst. 1420 in Lanersbach und zwar ab dem Haus Central HNr. 432 entlang<br />

der Begrenzungsmauer zum Areal des Musikheimes, auf einer Länge von 70 m, bis zur gemeinsamen<br />

Grundgrenze zur Gst. 1368, (Nordkante des Gebäudes Sporthaus Heim, HNr. 455 ) und <strong>vom</strong><br />

Beginn der Friedhofsmauer auf Gst. 1368, bis Ende dieser Mauer Länge 54 m, (südlicher Friedhofs-<br />

eingang) wird ein Halte- und Parkverbot mit der Zusatztafel mit dem Piktogramm „Busse“ angeordnet.<br />

III.<br />

Für den gesamten Kirchplatz und auf dem Straßenverlauf zwischen dem südlichen Friedhofseingang<br />

und entlang der Pfarrkirche wird ein Halte- und Parkverbot mit der Zusatztafel „Abschleppzone“ angeordnet.<br />

VI.<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong>straße, die auf Höhe des Sporthotels Kirchler abzweigt und in Richtung <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

führt, wird für beide Straßenseiten ein Halte- und Parkverbot angeordnet, und zwar von der<br />

Kreuzung mit der L6 bis zur Nordkante des Gebäudes HNr. 472, auf der gegenüberliegenden Seite<br />

bis Mitte Ferienvilla Bergfried HNr. 477.<br />

V.<br />

Für die Parkplätze vor dem Dorfbrunnen (zwischen <strong>Gemeinde</strong>amt und HNr. 472) wird eine Kurzparkzone<br />

angeordnet, wobei diese für alle 4 Stellplätze gilt. Die Kurzparkzone gilt werktags von Montag<br />

bis Samstag von 08:00 bis 18:00 Uhr. Die Parkdauer wird mit 150 Minuten festgelegt.<br />

VII.<br />

Für die 3 Parkplätze östlich vor der Ferienvilla Bergfried HNr. 477 entlang der Dorfstraße wird eine<br />

Kurzparkzone angeordnet. Die Parkdauer beträgt 150 Minuten.<br />

VIII<br />

Für die 3 Parkplätze vor der Ferienvilla Bergfried HNr. 477 südseitig und die 3 Parkplätze vor dem<br />

Haus Schönblick HNr. 492 nordseitig wird eine Kurzparkzone angeordnet. Die Parkdauer beträgt 150<br />

Minuten.<br />

IX.


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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>24.01.2012</strong><br />

Die Verordnung wird durch Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen gem. § 44 Abs. 1 StVO<br />

1960 kundgemacht. Der Plan „Verkehrszeichen und Kurzparkzonen gem. STVO Straßenverkehrsordnung“<br />

DI Hugo Knoll <strong>vom</strong> 4.1.2012 Plan-Nr: 770-2 bildet einen integrierten Bestandteil der gegenständlichen<br />

Verordnung.<br />

Die bisherigen Verordnungen über Kurzparkzonen <strong>vom</strong> 11.11.1998 Pkt. 2 sowie <strong>vom</strong> 25.1.1999 Pkt.<br />

11 und <strong>vom</strong> 12.11.2001 Pkt. 6 verlieren mit in Kraft treten der vorliegenden Verordnung ihre Gültigkeit.<br />

Begründung zu III:<br />

Die Verordnung der „Abschleppzone“ erfolgt zwecks: Freihaltung des Vorplatzes zur Kirche für Feuerwehreinsätze,<br />

Durchführung der Schneeräumung, der Zufahrt zum Pfarrhaus und Friedhof sowie<br />

für die Abhaltung der Begräbnisse und sonstigen kirchlichen Anlässe und Feierlichkeiten.<br />

Zu Punkt 4)<br />

Die Bilanz des Geschäftsjahres 2010 der <strong>Tux</strong> Center GmbH, sowie eine Bilanzvorschau (Stichtag<br />

30.9.2011) werden vorgelegt. Die Geschäftsführer GR Willi Schneeberger und Bgm. Hermann Erler<br />

berichten im Detail über die wirtschaftliche Entwicklung, die Veranstaltungsstatistik und die betrieblichen<br />

Abläufe. Bis zur Generalversammlung (November 2011) der GmbH fanden im Jahr 2011 152<br />

Veranstaltungen statt. Über das gesamte Jahr betrachtet sind dies pro Woche durchschnittlich 3 Veranstaltungen.<br />

Der Besucherschnitt liegt pro Veranstaltung lt. Statistik des TVB <strong>Tux</strong>-Finkenberg bei<br />

90 Personen.<br />

Mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss <strong>vom</strong> 16.12.2010 und notarieller Vereinbarung <strong>vom</strong> 28.9.2011 wurde ein<br />

Kapitalanteil von € 1,5 Mio aus dem Baukostenzuschuss in einen Gesellschafterzuschuss umgewandelt.<br />

Der TVB <strong>Tux</strong>-Finkenberg hat denselben Betrag ebenfalls als Gesellschafterzuschuss umgewandelt.<br />

Auf Grund dieser Umwandlung hat die Gesellschaft 1% Gesellschaftssteuer abzuführen und wurde<br />

von der <strong>Tux</strong> Center GmbH auch bereits an das Finanzamt überwiesen.<br />

Beide Gesellschafter wurden nunmehr ersucht, den Betrag von je € 15.000,- aus diesem Titel der<br />

<strong>Tux</strong> Center GmbH als Zuschuss zu refundieren.<br />

Einstimmiger Beschluss (Vorsitz Bgm.Stv. Grubauer):<br />

Die Berichte werden zur Kenntnis genommen und der 50%-Anteil an der Gesellschaftssteuer i. H.<br />

von € 15.000,--, welcher sich aus der Kapitalumwandlung ergibt, an die <strong>Tux</strong> Center GmbH refundiert.<br />

Bgm. Erler und GR Schneeberger sind als Geschäftsführer befangen und nehmen an der Abstimmung<br />

nicht teil.<br />

Zu Punkt 5)<br />

Bgm. Erler erläutert, dass es aus mehreren Gründen (Vertraulichkeit, raschere Erledigung, u.a.m.)<br />

zweckmäßig sei, die Agenden des Personalwesens an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand zu übertragen. Davon<br />

ausgenommen ist eine Änderung des Dienstpostenplanes, welcher als Bestandteil des Haushaltsvoranschlages,<br />

nach der TGO ausdrücklich dem <strong>Gemeinde</strong>rat vorbehalten ist.<br />

Die Übertragung, sowie ein allfälliger Widerruf bedürfen der Schriftform und sind durch öffentlichen<br />

Anschlag nach § 60 TGO kundzumachen.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat überträgt Entscheidungen in Personalangelegenheiten nach § 30 Abs. 1 lit h Tiroler<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung (TGO), im Sinne dieses Paragraphen nach Abs. 2 lit a, an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand.<br />

Von dieser Übertragung ausgenommen ist eine Änderung des Dienstpostenplanes.


Zu Punkt 6)<br />

Der Bürgermeister berichtet zu folgenden Angelegenheiten:<br />

Seite 5 von 5<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>24.01.2012</strong><br />

Besprechung mit der Abt. Straßenbau (DI Molzer und Ing. Hörtnagl) betreffend Straßenkanal<br />

am 4.1.2012 in Innsbruck - Beitrag des Landes<br />

Anstehende RO-Erledigungen - Besprechung <strong>vom</strong> 19.1.2012 mit DI Kotai und DI Plank<br />

Bericht zum Stand Lawinenverbauung Hintertux (Wandlawine)<br />

Schreiben der Neuen Heimat Tirol <strong>vom</strong> 11.1.2012, betreffend Vergabe von Wohnungen<br />

Nächtigungsentwicklung <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> Dezember 2011 +7,84 % und Jahresergebnis 2011<br />

+5,23%<br />

Schreiben TU Dr. Pircher, Innsbruck, an alle <strong>Gemeinde</strong>rätInnen zur Angelegenheit Getränkesteuer<br />

Nominierung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> für Schutzwaldprojekte in der Kategorie „Erfolgsgeschichte“<br />

durch die Alpenländischen Forstvereine - Preisverleihung am 20.1.2012 in Schaan, Liechtenstein<br />

Zu Punkt 7)<br />

Die Vorlage des Protokolls der Wegausschusssitzung <strong>vom</strong> 18.1.2012 - 2 Varianten DI Hirschhuber<br />

betreffend die Verbesserung der Verkehrssituation im unteren Dorf in Lanersbach, wird einstimmig<br />

in die TO aufgenommen.<br />

Ausschussvorsitzender Thomas Geisler und Bgm. Erler berichten dazu ergänzend.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Das Protokoll wird zu Kenntnis genommen und der Ausschuss mit der weiteren Behandlung und<br />

Vorbereitung der Angelegenheit beauftragt.<br />

g. g. g.<br />

Der Bürgermeister: Der Schriftführer:<br />

Der Bürgermeister-Stellvertreter:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder:

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