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Clancy, Tom - Op Center 04 - Sprengsatz.pdf

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C. Wenn das ROC auf Bitte eines angreifenden Landes<br />

während eines Konfliktes, in dem die Vereinigten<br />

Staaten eine neutrale Position vertreten, anwesend<br />

ist, haben die Mitarbeiter des ROC gem äß den Gesetzen<br />

der Vereinigten Staaten (siehe Kapitel 9A) zu handeln<br />

und nur solche Dienste zu leisten, durch die die Ver ­<br />

einigten Staaten nicht an gesetzwidrigen Aggressionen<br />

(siehe Kapitel 9B) teilnehmen. Ferner sind in solchen<br />

Situationen ausschlie ßlich Informationen zur Verf ügung<br />

zu stellen, die dem Schutz von US -B ürgern und<br />

deren Besitz dienen, sofern dadurch nicht gegen Ge ­<br />

setze der Vereinigten Staaten (siehe Kapitel 9A, Ab ­<br />

schnitt 3) oder des Gastlandes verstoßen wird.<br />

Abschnitt 2: Bei nicht erkl ärtem Krieg in einem<br />

Kampfgebiet<br />

A. Wenn sich das ROC in einem Kriegsgebiet aufh ält und<br />

in einen bewaffneten Konflikt ger ät, haben sich das<br />

ROC und seine Mitarbeiter so schnell, wie es die<br />

Umst ände erlauben, an einen sicheren Ort zur ückzuziehen.<br />

1. Wenn das ROC nicht aus der Gefahrenzone gebracht<br />

werden kann, mu ß es gem äß Kapitel l, Abschnitt 2<br />

(Selbstzerstörung), oder Kapitel 12, Abschnitt 3<br />

(Fernzerstörung), unbrauchbar gemacht werden.<br />

2. Um im Kampfgebiet verweilen zu können, ist eine<br />

Genehmigung der rechtmäßigen und offiziell aner ­<br />

kannten Regierung erforderlich, die die Jurisdik ­<br />

tion in der fraglichen Region besitzt. Alle Aktivitäten<br />

in dieser Region haben mit den Gesetzen der<br />

Vereinigten Staaten (siehe Kapitel 9A, Abschnitt 4)<br />

und des Gastlandes strikt in Einklang zu stehen,<br />

a. Sollten diese Gesetze in einem Widerspruch<br />

zueinander stehen, so sind Zivilisten angehalten,<br />

sich an die vor Ort gültigen Gesetze zu hal ­<br />

ten, während Militärpersonal den militärischen<br />

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