chen Kommission (BAT-KF, MTArb-KF - KZVK Rheinland-Westfalen

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18.02.2013 Aufrufe

KZVK | Postfach 10 22 41 | 44022 Dortmund Öffentlichkeitsarbeit Arbeitnehmereigenbeteiligung im Bereich der Rheinisch-Westfälisch-Lippischen Arbeitsrechtlichen Kommission (BAT-KF, MTArb-KF, TV-Ärzte-KF) Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben informieren wir Sie über aktuelle Änderungen im Meldeverkehr für die KZVK Zusatzrente. Im Wesentlichen betreffen Sie diese Neuerungen, wenn Sie das von der Rheinisch-Westfälisch-Lippischen Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK-RWL) gesetzte Arbeitsrecht anwenden. Änderungen im Meldeverkehr für KZVK Zusatzrente/Meldung von Eigenbeteiligungen Am 16. Mai 2012 hat die ARK-RWL (BAT-KF, MTArb-KF, TV-Ärzte-KF) eine Arbeitnehmereigenbeteiligung an den Pflichtbeiträgen der Arbeitgeber zur Zusatzrente der KZVK beschlossen. Ab dem 1. Juni 2012 beteiligen sich die Beschäftigten mit 0,3 Prozentpunkten an den Beiträgen der Arbeitgeber (4,8 %). Diese Regelung ist zunächst auf drei Jahre befristet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verlautbarungen der ARK-RWL. Wenn Ihre Beschäftigten ab dem 1. Juni 2012 verpflichtet sind, sich an der Finanzierung der Pflichtversicherung zu beteiligen, beachten Sie bitte beim Meldeverkehr für arbeitnehmerfinanzierte Anteile am Gesamtbeitrag für die Pflichtversicherung, dass sich die Ziffern 1 und 2 im Buchungsschlüssel verändern: Eigenbeteiligungen im Rahmen von Zahlungen für Monate ab dem 1. Juni 2012 werden mit der Kennzahl „03“ für den Einzahler gemeldet. Nachmeldungen für Zeiträume vor dem 1. Juni 2012 sind weiterhin mit der Kennzahl „01“ für den Einzahler zu versehen (auch wenn darin eine Arbeitnehmerbeteiligung enthalten ist). Diese Regelung gilt unabhängig davon, wann die Eigenbeteiligung arbeitsrechtlich eingeführt wurde. Satzungsrechtlich bilden wir sie erst für Beiträge ab dem 1. Juni 2012 ab. Schwanenwall 11 44135 Dortmund Tel: 0231 9578 - 0 Fax: 0231 9578 - 404 Postfach 10 22 41 44022 Dortmund www.kzvk-dortmund.de info@kzvk-dortmund.de KundenServiceCenter Tel: 0231 9578 - 299 Fax: 0231 9578 - 399 zukunft@kzvk-dortmund.de 20.06.2012 Bankverbindung KD-Bank eG Kto.-Nr. 2100 094 013 BLZ 350 601 90 IBAN DE34 3506 0190 2100 0940 13 BIC GENODED1DKD

<strong>KZVK</strong> | Postfach 10 22 41 | 44022 Dortmund Öffentlichkeitsarbeit<br />

Arbeitnehmereigenbeteiligung im Bereich der Rheinisch-Westfälisch-Lippis<strong>chen</strong> Arbeitsrechtli<strong>chen</strong><br />

<strong>Kommission</strong> (<strong>BAT</strong>-<strong>KF</strong>, <strong>MTArb</strong>-<strong>KF</strong>, TV-Ärzte-<strong>KF</strong>)<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

mit diesem Schreiben informieren wir Sie über aktuelle Änderungen im Meldeverkehr für die<br />

<strong>KZVK</strong> Zusatzrente. Im Wesentli<strong>chen</strong> betreffen Sie diese Neuerungen, wenn Sie das von der Rheinisch-Westfälisch-Lippis<strong>chen</strong><br />

Arbeitsrechtli<strong>chen</strong> <strong>Kommission</strong> (ARK-RWL) gesetzte Arbeitsrecht<br />

anwenden.<br />

Änderungen im Meldeverkehr für <strong>KZVK</strong> Zusatzrente/Meldung von Eigenbeteiligungen<br />

Am 16. Mai 2012 hat die ARK-RWL (<strong>BAT</strong>-<strong>KF</strong>, <strong>MTArb</strong>-<strong>KF</strong>, TV-Ärzte-<strong>KF</strong>) eine Arbeitnehmereigenbeteiligung<br />

an den Pflichtbeiträgen der Arbeitgeber zur Zusatzrente der <strong>KZVK</strong> beschlossen. Ab dem<br />

1. Juni 2012 beteiligen sich die Beschäftigten mit 0,3 Prozentpunkten an den Beiträgen der Arbeitgeber<br />

(4,8 %). Diese Regelung ist zunächst auf drei Jahre befristet. Einzelheiten entnehmen<br />

Sie bitte den Verlautbarungen der ARK-RWL.<br />

Wenn Ihre Beschäftigten ab dem 1. Juni 2012 verpflichtet sind, sich an der Finanzierung der<br />

Pflichtversicherung zu beteiligen, beachten Sie bitte beim Meldeverkehr für arbeitnehmerfinanzierte<br />

Anteile am Gesamtbeitrag für die Pflichtversicherung, dass sich die Ziffern 1 und 2 im Buchungsschlüssel<br />

verändern:<br />

Eigenbeteiligungen im Rahmen von Zahlungen für Monate ab dem 1. Juni 2012 werden mit der<br />

Kennzahl „03“ für den Einzahler gemeldet.<br />

Nachmeldungen für Zeiträume vor dem 1. Juni 2012 sind weiterhin mit der Kennzahl „01“ für<br />

den Einzahler zu versehen (auch wenn darin eine Arbeitnehmerbeteiligung enthalten ist).<br />

Diese Regelung gilt unabhängig davon, wann die Eigenbeteiligung arbeitsrechtlich<br />

eingeführt wurde. Satzungsrechtlich bilden wir sie erst für Beiträge ab dem 1. Juni 2012 ab.<br />

Schwanenwall 11<br />

44135 Dortmund<br />

Tel: 0231 9578 - 0<br />

Fax: 0231 9578 - 404<br />

Postfach 10 22 41<br />

44022 Dortmund<br />

www.kzvk-dortmund.de<br />

info@kzvk-dortmund.de<br />

KundenServiceCenter<br />

Tel: 0231 9578 - 299<br />

Fax: 0231 9578 - 399<br />

zukunft@kzvk-dortmund.de<br />

20.06.2012<br />

Bankverbindung<br />

KD-Bank eG<br />

Kto.-Nr. 2100 094 013<br />

BLZ 350 601 90<br />

IBAN DE34 3506 0190 2100 0940 13<br />

BIC GENODED1DKD


Seite 2 zum Schreiben vom 20.06.2012<br />

Die Kennzahl für das Steuermerkmal (Ziffer 5 und 6 des Buchungsschlüssels) muss sich nach der<br />

tatsächli<strong>chen</strong> Versteuerung richten. Unter dem nunmehr ausgeweiteten Anwendungsbereich<br />

des § 3.63 EStG wird die Zahlung des Eigenbeitrages, solange dieser die Grenzen des § 3.63 EStG<br />

nicht überschreitet, regelmäßig aus dem Bruttoentgelt erfolgen. Demzufolge ist in diesen Fällen<br />

das Steuermerkmal 01 zu melden.<br />

Die Einführung der Eigenbeteiligung verlangt, dass ab dem 1. Juni 2012 ein neuer Versicherungsabschnitt<br />

zu bilden ist.<br />

Hierzu ein Meldebeispiel:<br />

Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt 2012: 30.000 Euro<br />

Gesamtbeitrag 4,8 % (Arbeitgeberanteil 4,5 %, Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung 0,3 %)<br />

Abschnitts- Abschnitts- Buchungsschlüssel Zusatzversor- Beitrag<br />

beginn ende Einzahler Versicherungs- Steuer- gungspflichtiges<br />

merkmal merkmal Entgelt<br />

01.01.2012 31.05.2012 01 15 01 12.500,00 € 600,00 €<br />

01.06.2012 31.12.2012 01 15 01 16.406,25 € 787,50 €<br />

01.06.2012 31.12.2012 03 15 01 1.093,75 € 52,50 €<br />

Das zvk-pflichtige Entgelt, auf das die Eigenbeteiligung entfällt, berechnet sich demnach wie<br />

folgt: 17.500 € Entgelt * Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung i. H. v. 0,3 / Gesamtbeitrag i. H. v. 4,8 =<br />

1.093,75 €.<br />

Gemäß § 61 Abs. 1 <strong>KZVK</strong>-Satzung bleibt der Beteiligte weiterhin Schuldner der Pflichtbeiträge<br />

einschließlich einer durch kirchliche Arbeitsrechtsregelung oder tarif- oder arbeitsvertraglich<br />

vereinbarten Eigenbeteiligung der/des Pflichtversicherten. Der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil<br />

ist weiterhin auf das bekannte Konto der Pflichtversicherung zu zahlen. Neu ist<br />

aber, dass Rentenanwartschaften aus den Arbeitnehmeranteilen, die ab dem 1. Juni 2012 geleistet<br />

werden, sofort unverfallbar sind; d. h. für Rentenleistungen aus diesen Anteilen ist in der Regel<br />

keine Wartezeit erforderlich. Für die auf dem Arbeitgeberanteil basierenden Anwartschaften<br />

bleibt es hingegen unverändert bei der Wartezeit von 60 Monaten. Die notwendige Differenzierung<br />

wird über das Einzahler-Merkmal sichergestellt.<br />

In unserem nächsten Rundschreiben (blickpunkte 02/2012), das voraussichtlich im Juli erscheinen<br />

wird, werden wir das Thema noch einmal für Sie aufgreifen.<br />

Mit freundli<strong>chen</strong> Grüßen<br />

Ihre<br />

Kirchliche Zusatzversorgungskasse<br />

<strong>Rheinland</strong>-<strong>Westfalen</strong>

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