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Rundschreiben 03 2002 - KZVK Rheinland-Westfalen

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<strong>Rundschreiben</strong> <strong>03</strong> <strong>2002</strong><br />

<strong>KZVK</strong> Postfach 10 22 41 44022 Dortmund<br />

An die Beteiligten<br />

der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse<br />

<strong>Rheinland</strong> <strong>Westfalen</strong><br />

Änderung im Meldewesen<br />

In diesem <strong>Rundschreiben</strong> informieren wir Sie über: Seite<br />

I. Allgemeine Informationen zum Meldeverfahren ..................................................................................................... 1<br />

II. Pflichtversicherung ................................................................................................................................................. 2<br />

III. Freiwillige Versicherung ......................................................................................................................................... 2<br />

IV. Abmeldegründe ...................................................................................................................................................... 2<br />

V. Allgemeine Hinweise............................................................................................................................................... 3<br />

1. Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt bei Entgeltumwandlung ......................................................................... 3<br />

2. Fälligkeit der Beiträge ....................................................................................................................................... 3<br />

3. Bescheinigung der Beiträge auf der Lohnsteuerkarte ....................................................................................... 3<br />

Anlage 1 Buchungsschlüssel ..................................................................................................................................... (5)<br />

Anlage 2 Erläuterungen zu den Buchungsschlüsseln ................................................................................................ (7)<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

wie in unserem <strong>Rundschreiben</strong> 02 <strong>2002</strong> bereits angekündigt,<br />

erhalten Sie nachstehend weitere Informationen<br />

bezüglich des zukünftigen Meldeverfahrens.<br />

Zum besseren Verständnis und zum zeitlichen Horizont<br />

möchten wir eingangs die beiden folgenden<br />

Kernaussagen in den Vordergrund stellen.<br />

1. Für Meldungen im Rahmen der Pflichtversicherung<br />

sind die folgenden Buchungsschlüssel<br />

ab dem 01.01.20<strong>03</strong> zu verwenden.<br />

2. Für Meldungen im Rahmen der freiwilligen<br />

Versicherung finden die Buchungsschlüssel<br />

ab sofort Anwendung.<br />

<strong>Rundschreiben</strong> <strong>03</strong> <strong>2002</strong><br />

Kunden-Service-Center<br />

Telefon: 0231/9578-299<br />

Telefax: 0231/9578-399<br />

zukunft@kzvk-dortmund.de<br />

www.kzvk-dortmund.de<br />

Dortmund, September <strong>2002</strong><br />

I. Allgemeine Informationen zum Meldeverfahren<br />

Die Meldungen nach Versicherungsarten, wie Sie<br />

sie bisher gekannt haben, wird durch einen Buchungsschlüssel<br />

ersetzt bzw. erweitert. Der zukünftig<br />

zu verwendende Buchungsschlüssel umfasst<br />

sechs Stellen die sich wie folgt zusammensetzen:<br />

Die ersten beiden Stellen lassen den Einzahler<br />

erkennen. Er ist immer mit der Kennung 01 zu<br />

versehen. Die Stellen drei und vier spiegeln das<br />

Versicherungsmerkmal und die Stellen fünf und<br />

sechs die Steuermerkmale wieder. Erläuterungen<br />

zu den Versicherungsarten und zu den Steuermerkmalen<br />

entnehmen Sie bitte den nachfolgenden<br />

Ausführungen.


2<br />

Beispiel eines Buchungsschlüssels:<br />

dies entspricht einer Meldung von Pflichtbeiträgen,<br />

die im Leistungsfall zur Vollbesteuerung der<br />

Rente führen.<br />

II. Pflichtversicherung<br />

Für den Bereich der Pflichtversicherung bedeutet<br />

dies, dass die für <strong>2002</strong> in Form von Abmeldungen<br />

bereits abgegebenen Versicherungsabschnitte<br />

im Rahmen der Jahresmeldung für das<br />

Jahr <strong>2002</strong> unter Berücksichtigung der neuen Buchungsschlüssel<br />

zu berichtigen sind.<br />

III. Freiwillige Versicherung<br />

Ihre Beschäftigten haben nunmehr den gesetzlichen<br />

Anspruch, die von Ihnen als Arbeitgeber<br />

verschaffte Betriebsrente aus der Pflichtversicherung<br />

mit einer freiwilligen Versicherung weiter<br />

aufzustocken. Gem. § 13 Abs. 4 Satz 2 der Satzung<br />

erfolgt die Überweisung der Beiträge zur<br />

freiwilligen Versicherung durch den Arbeitgeber.<br />

Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind<br />

ausschließlich auf das dafür eigens eingerichtete<br />

Konto Nr.: 94 02<br />

BLZ: 400 601 04<br />

bei der Ev. Darlehnsgenossenschaft<br />

Münster e.G.<br />

zu leisten.<br />

0 1 1 5 0 1<br />

Steuermerkmal<br />

Versicherungsmerkmal<br />

Einzahler<br />

Wegen der Zuordnung der Zahlungsströme ist<br />

es zwingend erforderlich, dass im<br />

Überweisungsträger unter der Rubrik<br />

Verwendungszweck die folgenden - durch ein<br />

Füllzeichen getrennte - Angaben enthalten sind.<br />

Verwendungszweck<br />

FV*123456*12345678*0150<strong>03</strong>*MMJJJJ<br />

Zahlungsmonat<br />

und -jahr<br />

Buchungsschlüssel<br />

lt. Verzeichnis, Seite xxx<br />

Versicherungsnummer<br />

Arbeitgebernummer<br />

Arbeitgebernummer<br />

Setzt sich der Gesamtbetrag der Zahlung für eine/n<br />

Beschäftigte/n aus steuerlich unterschiedlich<br />

behandelten Teilbeträgen zusammen, müssen<br />

diese getrennt voneinander und jeweils unter Angabe<br />

des zutreffenden Steuermerkmals im Buchungsschlüssel<br />

überwiesen werden.<br />

Hierzu ein Beispiel:<br />

Jahresentgelt 38.500,00 €<br />

gewünschter Einmalbetrag<br />

zur freiwilligen Versicherung<br />

2.400,00 €<br />

steuerfreier Betrag <strong>2002</strong> gem. § 3.63 EStG 2.160,00 €<br />

davon ausgeschöpfter Pflichtbeitrag<br />

i.H.v. 4% des AG für den AN<br />

1.540,00 €<br />

=> verbleibender Umwandlungsbetrag 620,00 €<br />

pauschalverteuerter Betrag gem. § 40b EStG 1.752,00 €<br />

individuellversteuerter Betrag 28,00 €<br />

Meldung<br />

FV*123456*12345678*016001*MMJJJJ<br />

FV*123456*12345678*016002*MMJJJJ<br />

FV*123456*12345678*0160<strong>03</strong>*MMJJJJ<br />

IV. Abmeldegründe<br />

620,00 €<br />

1.752,00 €<br />

28,00 €<br />

Für die bei einer Abmeldung aus der Pflichtversicherung<br />

zu verwendenden Kennzahlen fügen wir<br />

Ihnen anliegend eine Aufstellung nach heutigem<br />

Stand bei.<br />

<strong>03</strong> Rente wegen Alters (Versicherungsfall)<br />

04 Teilweise Erwerbsminderungsrente ohne<br />

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses<br />

(Versicherungsfall)<br />

05 Teilweise Erwerbsminderungsrente mit<br />

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses<br />

(Versicherungsfall)<br />

06 Volle Erwerbsminderungsrente ohne Beendigung<br />

des Beschäftigungsverhältnisses<br />

(Versicherungsfall)<br />

07 Volle Erwerbsminderungsrente mit Beendigung<br />

des Beschäftigungsverhältnisses<br />

(Versicherungsfall)<br />

11 Tod des Versicherten (Versicherungsfall)<br />

13 Ende des Beschäftigungsverhältnisses<br />

wegen Kündigung, Auflösungsvertrags<br />

usw., jedoch nicht, wenn die Abmeldung<br />

erfolgt, weil ein Versicherungsfall eingetreten<br />

ist.


16 Befreiung von der Pflichtversicherung<br />

aufgrund Antrages wegen einer Mitgliedschaft<br />

beim Versorgungswerk der Presse<br />

(§ 19 Abs. 1 Buchst. l).<br />

20 Abrechnung unter einer neuen Beteiligtennummer<br />

, ohne dass der Anstellungsträger<br />

gewechselt wurde.<br />

21 Ausscheiden des Arbeitgebers / Anstellungsträgers<br />

aus der Beteiligung / Mitgliedschaft<br />

(vgl. § 14 der Satzung).<br />

23 Ende der Versicherung wegen Aufgabenübergangs<br />

an einen anderen Arbeitgeber.<br />

29 Ende der Versicherung aus sonstigen<br />

Gründen (nur zu verwenden, wenn keine<br />

der vorgenannten Kennzahlen zutrifft) z.<br />

B. bei Wechsel des Lohnabrechnungssystems<br />

oder wenn mehrere Kennzahlen<br />

gleichzeitig zutreffen<br />

V. Allgemeine Hinweise<br />

1. Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt bei<br />

der Entgeltumwandlung<br />

Aufgrund verschiedener Anfragen weisen wir<br />

daraufhin, dass bei der Entgeltumwandlung der<br />

ungekürzte Arbeitslohn Grundlage für die Bemessung<br />

des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts<br />

in der Pflichtversicherung bleibt.<br />

2. Fälligkeit der Beiträge<br />

Ergänzend möchten wir darauf aufmerksam machen,<br />

dass bei allen Gehaltsabrechnungen, auch<br />

die zum Ende des Monates erstellt werden, der<br />

Beitrag bis zum Ende des Monats der Fälligkeit<br />

bei der <strong>KZVK</strong> eingehen muss.<br />

3. Bescheinigung der Beiträge auf der<br />

Lohnsteuerkarte<br />

Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen des<br />

§ 3.63 EStG steuerfreien Beiträge an die <strong>KZVK</strong><br />

unter Ziffer 19 der Lohnsteuerbescheinigung für<br />

das Kalenderjahr <strong>2002</strong> einzutragen sind.<br />

Bitte beachten Sie dies auch im Hinblick auf im<br />

laufenden Jahr ausscheidenden Mitarbeiter.<br />

Freundlich grüßt Sie aus Dortmund<br />

Ihre<br />

3


Anlage 1 Buchungsschlüssel<br />

Aufbau:<br />

4<br />

0 1 1 5 0 1<br />

Steuermerkmal<br />

Versicherungsmerkmal<br />

Einzahler<br />

Der Einzahler ist konstant mit den Ziffern 01 zu melden und wird daher in nachfolgender Aufstellung<br />

nicht mehr berücksichtigt<br />

Schl. Versicherungsmermal<br />

15-28 Pflichtversicherung<br />

15 Pflichtbeitrag gem. § 62 Abs. 1<br />

17 zusätzlicher Beitrag gem. § 76<br />

22 Altersteilzeit vor 01.01.20<strong>03</strong> angetreten<br />

gem. § 34 Abs. 2 Satz 2<br />

23 Altersteilzeit nach dem 31.12.<strong>2002</strong> angetreten<br />

gem. § 62 Abs. 3<br />

28 Elternzeit gem. § 35 Abs. 1<br />

40-45 Fehlzeit<br />

40 Fehlzeit (keine Aufwendungen während der Pflichtversicherung)<br />

41 Zeitrentenbezug<br />

45 Parlamentsabgeordnete gem. § 32 Abs. 3<br />

50-63 Freiwillige Versicherung<br />

Freiwillige Versicherung durch Beschäftigten<br />

50 Freiwilliger Beitrag – Beschäftigte<br />

ohne Risikoausschluss<br />

gem. §§ 23, 34 Abs. 4 S. 1<br />

51 Freiwilliger Beitrag – Beschäftigte<br />

mit Ausschluss Erwerbsminderung<br />

gem. §§ 23, 34 Abs. 4 S. 1 , 3 u. 4<br />

52 Freiwilliger Beitrag – Beschäftigte<br />

mit Ausschluss Hinterbliebene<br />

gem. §§ 23, 34 Abs. 4 S. 1 u. 2<br />

53 Freiwilliger Beitrag – Beschäftigte<br />

mit Ausschluss Erwerbsminderung<br />

und Hinterbliebene<br />

gem. §§ 23, 34 Abs. 4<br />

Freiwillige Versicherung durch Arbeitgeber<br />

(Erhöhte Versorgungszusage)<br />

55 Freiwilliger Beitrag – Arbeitgeber<br />

ohne Risikoausschluss<br />

gem. §§ 23, 34 Abs. 4 S. 1<br />

56 Freiwilliger Beitrag – Arbeitgeber<br />

mit Ausschluss Erwerbsminderung<br />

gem. §§ 23, 34 Abs. 4 S. 1 , 3 u. 4<br />

57 Freiwilliger Beitrag – Arbeitgeber<br />

mit Ausschluss Hinterbliebene<br />

gem. §§ 23, 34 Abs. 4 S. 1 u. 2<br />

58 Freiwilliger Beitrag – Arbeitgeber<br />

mit Ausschluss Erwerbsminderung<br />

und Hinterbliebene<br />

gem. §§ 23, 34 Abs. 4<br />

Schl. Versicherungsmermal<br />

Freiwillige Versicherung – Entgeltumwandlung<br />

60 Freiwillige Versicherung – Entgeltumwandlung<br />

ohne Risikoausschluss<br />

gem. §§ 23, 34 Abs. 4 S. 1<br />

61 Freiwillige Versicherung – Entgeltumwandlung<br />

mit Ausschluss Erwerbsminderung<br />

gem. §§ 23, 34 Abs. 4 S. 1 , 3 u. 4<br />

62 Freiwillige Versicherung – Entgeltumwandlung<br />

mit Ausschluss Hinterbliebene<br />

gem. §§ 23, 34 Abs. 4 S. 1 u. 2<br />

63 Freiwillige Versicherung – Entgeltumwandlung<br />

- mit Ausschluss Erwerbsminderung<br />

und Hinterbliebene<br />

gem. §§ 23, 34 Abs. 4<br />

Schl. Steuermerkmal<br />

00 Steuerneutral<br />

01 § 3 Nr. 63 EStG<br />

(Steuerfreiheit der Beiträge / Vollbesteuerung der<br />

Rente)<br />

02 § 40 b EStG<br />

(Pauschalversteuerung / Rentenbesteuerung nur mit<br />

Ertragsanteil)<br />

<strong>03</strong> § 19 EStG<br />

(individuelle Versteuerung / Rentenbesteuerung nur<br />

mit Ertragsanteil)


Anlage 2 Erläuterungen zu den Buchungsschlüsseln<br />

Aufbau:<br />

0 1 1 5 0 1<br />

1. Spalte "Einzahler"<br />

Steuermerkmal<br />

Versicherungsmerkmal<br />

Einzahler<br />

sind die Beteiligten; die Kennziffer 01 ist für alle gleich.<br />

2. Spalte "Versicherungsmerkmal"<br />

Erläuterung der Kennzahlen (Versicherungsmerkmal):<br />

15 Über diesen Schlüssel muss das zusatzversorgungspflichtige Entgelt (nicht mehr nach Regelentgelt<br />

und Sonderentgelt aufgeteilt) gemeldet werden.<br />

17 zusätzlicher Beitrag (§ 76 d. S.):<br />

Versicherungsmerkmal „17“ ist nur für den Personenkreis einschlägig, für den schon am<br />

31.12.2001 und noch am 01.01.<strong>2002</strong> eine zusätzliche Umlage nach § 62 Abs. 4 der Satzung<br />

in der am 31.12.2001 maßgebenden Satzung gezahlt wurde. Anzugeben ist das Entgelt, das<br />

die BAT I-Grenze übersteigt. Hiervon sind 9 % als zusätzlicher Beitrag zu entrichten.<br />

Beispiel:<br />

Entgelt Beitragssatz Beitrag<br />

Verdienst 85.000,00 € x 4% = 3.400,00 €<br />

- BAT I – Grenze <strong>2002</strong> - 70.166,36 €<br />

= BAT I übersteigender Betrag 14.833,64 € x 9% = 1.335,<strong>03</strong> €<br />

Summe: 4.735,<strong>03</strong> €<br />

22 Altersteilzeit (ATZ) vor 01.01.20<strong>03</strong> begonnen (§ 34 Abs. 2 Satz 2 d. S.):<br />

Dieses Versicherungsmerkmal entspricht der bereits im alten Recht vorhandenen VA 13. Hier<br />

muss das Entgelt gemeldet werden, das tatsächlich der abgeleisteten Stundenzahl entspricht.<br />

Intern wird die ZVK dieses Entgelt um das 1,8-fache erhöhen, um auf die vor dem 01.01.<strong>2002</strong><br />

bestehende Versorgungszusage abzustellen. Für die Versicherten und den Arbeitgeber ergeben<br />

sich hier keine Änderungen. Es handelt sich hier um eine soziale Komponente.<br />

Entgelte während dieser Zeit, die in voller Höhe gezahlt werden (z. B.: Auszahlung der Überstunden),<br />

müssen parallel gemeldet werden (Versicherungsmerkmal 15).<br />

23 Altersteilzeit nach dem 31.12.<strong>2002</strong> begonnen (§ 62 Abs. 3 d. S.):<br />

Hier ist das tatsächliche Arbeitsentgelt mit dem 1,8-fachen zu multiplizieren und das erhöhte<br />

Entgelt zu melden. Für den Versicherten ergeben sich auch hier keine Änderungen. Der Arbeitgeber<br />

hat für diese Fälle jedoch den der Leistung entsprechenden Beitrag aufzuwenden.<br />

Die soziale Komponente (Versicherungsmerkmal 22) fällt demnach für alle ab dem<br />

01.01.20<strong>03</strong> beginnenden Altersteilzeit-Fälle weg.<br />

1


2<br />

Erläuterung der Kennzahlen (Versicherungsmerkmal):<br />

28 Elternzeit (§ 35 Abs. 1 d. S.)<br />

Elternzeit muss tagegenau gemeldet werden. Einmalzahlungen in der Elternzeit begründen<br />

einen eigenen Abschnitt bis zum Ende des Kalendermonats, in dem sie geleistet wurden (für<br />

diesen Monat entfällt die soziale Komponente in Höhe von 500 € für jedes Kind, für das Elternzeit<br />

in Anspruch genommen wurde). Die Einmalzahlungen sind mit dem Versicherungsmerkmal<br />

15 zu kennzeichnen.<br />

40 Fehlzeit:<br />

Die Fehlzeiten (Mutterschutz, Krankheit, Beurlaubung) sind für die Überprüfung der Versicherungsverläufe<br />

und die Voraussetzungen der Wartezeit von Bedeutung.<br />

Einmalzahlungen in entgeltlosen Zeiten begründen einen eigenen Versicherungsabschnitt bis<br />

zum Zeitpunkt, ab dem wieder zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gezahlt wird, längstens<br />

aber bis zum Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlung erfolgt ist.<br />

Fehlzeiten, die einen vollen Kalendermonat unterschreiten, sind nicht zu melden. Die Einmalzahlungen<br />

sind mit den Versicherungsmerkmalen 15 – 23 zu kennzeichnen.<br />

41 Zeitrentenbezug (Erwerbsminderungsrenten), dieses Merkmal entspricht der alten VA 26.<br />

Nimmt der/die Beschäftigte innerhalb eines Zeitraumes, für den er/sie eine Erwerbsminderungsrente<br />

auf Zeit erhält, eine Tätigkeit mit Entgeltbestandteilen auf, tritt an Stelle des Versicherungsmerkmals<br />

41 das Versicherungsmerkmal 15.<br />

45 Parlamentsabgeordnete (§ 32 Abs. 3 d. S.)<br />

Der Zeitraum muss getrennt gemeldet werden, weil die Dauer der Parlamentszugehörigkeit<br />

auf die Wartezeit angerechnet wird.<br />

50-53 Freiwillige Versicherung durch den Beschäftigten: (zu melden ist der Beitrag)<br />

Die unterschiedlichen Meldeschlüssel ermöglichen der Kasse die eindeutige Zuordnung von<br />

Zuschlägen, die bei Rentenbezug aufgrund des Risikoausschlusses anfallen.<br />

55-58 Freiwillige Versicherung durch den Arbeitgeber:<br />

Schlüssel ermöglichen die Zuordnung als Arbeitgeberleistung; Risikoausschlüsse s. vorstehende<br />

Begründung (50 – 53)<br />

60-63 Freiwillige Versicherung – Entgeltumwandlung<br />

Schlüssel ermöglichen die Zuordnung der vom Arbeitnehmer erbrachte Leistung; Risikoausschlüsse<br />

s. vorstehende Begründung (50 – 53)


3. Spalte "Steuermerkmal"<br />

Erläuterung der Kennzahlen (Steuermerkmal):<br />

00 Für Versicherungsabschnitte einer Pflichtversicherung ohne Beitragszahlung ist dieses Steuermerkmal<br />

zu verwenden.<br />

01 § 3 Nr. 63 EStG - Pflichtversicherung<br />

Dieses Steuermerkmal ist nur in der Kombination der Spalte "Versicherungsmerkmal" 15, 22<br />

und 23 möglich. Steuerfreiheit der Beiträge/Vollbesteuerung der Rente.<br />

Die Pflichtbeiträge sind bis zu einer Höhe von 2.160 € im Jahr <strong>2002</strong> steuerfrei. Der steuerfreie<br />

Betrag entspricht 4% der BBmG in der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 54.000 €.<br />

Steigt die BBmG, so erhöht sich auch der steuerfreie Betrag in den Folgejahren nach der Formel<br />

4% von x € der BBmG.<br />

Beispiel 1:<br />

Entgelt Beitragssatz Beitrag<br />

Verdienst 20.000,00 € x 4% = 800,00 €<br />

die sich ergebende Jahresmeldung: 01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 01 20.000,00 €<br />

Besonderheit für Beteiligte im Beitrittsgebiet Ost, die Pflichtbeiträge in Höhe des<br />

Mindestsatzes leisten:<br />

Beispiel 2:<br />

Entgelt Beitragssatz Beitrag<br />

Verdienst 20.000,00 € x 1% = 200,00 €<br />

die sich ergebende Jahresmeldung: 01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 01 20.000,00 €<br />

Die Zuordnung des verminderten Pflichtbeitragssatzes erfolgt über die Beteiligtennummer.<br />

Die Verwendung dieses Steuermerkmals hat zur Folge, dass ein Arbeitnehmer die sich hieraus<br />

ergebende Leistung bei Eintritt des Versicherungsfalles gem. § 22 Abs. 5 EStG nachgelagert<br />

voll zu besteuern hat, weil die Aufwendungen während der Pflichtversicherung nicht besteuert<br />

worden sind. Die Zusatzversorgungskasse muss künftig daher eine getrennte Leistungsfestsetzung<br />

nach dem entsprechenden Steuermerkmal vornehmen. Dies ist auch ein Grund dafür,<br />

dass derzeit, aufgrund der fehlenden korrekten Aufteilung der Versicherungsabschnitte für das<br />

Jahr <strong>2002</strong>, nur vorläufige Rentenmitteilungen erteilt werden können.<br />

3


4<br />

Erläuterung der Kennzahlen (Steuermerkmal):<br />

01 § 3 Nr. 63 EStG – freiwillige Versicherung<br />

Dieses Steuermerkmal ist nur in der Kombination der Spalte "Versicherungsmerkmal" 55 - 63<br />

möglich. Für Riesterverträge (Versicherungsmerkmale 50-53) ist das Steuermerkmal <strong>03</strong> zu<br />

verwenden.<br />

Es ist nur für den Fall zu melden, dass die Grenze des § 3.63 EStG (2.160 € in <strong>2002</strong>) nicht<br />

durch originäre Pflichtbeiträge des Arbeitgebers ausgeschöpft werden.<br />

Beispiel:<br />

Entgelt Beitragssatz Beitrag<br />

zvk-pflichtiges Jahresentgelt 50.000,00 € x 4% = 2.000,00 €<br />

die sich ergebende Jahresmeldung: 01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 01 50.000,00 €<br />

Steuerfreier Betrag <strong>2002</strong> 2.160,00 €<br />

- bereits ausgeschöpfter Betrag 2.000,00 €<br />

= verbleibender steuerfreie Betrag 160,00 € Beispielhaft soll dieser steuerfreie Betrag für eine freiwillige<br />

Versicherung durch den Arbeitgeber [1] oder für eine<br />

Entgeltsumwandlung [2] ohne Risikoausschluss einmalig<br />

im November umgesetzt werden.<br />

[1] Für die Zahlung des freiwilligen Beitrages von € 160,-- ist auf dem Zahlungsträger<br />

folgender Buchungsschlüssel im Verwendungszweck anzugeben:<br />

01 55 01 (Betrag 160,00 €)<br />

[2] Für die Entgeltumwandlung in Höhe von € 160,-- ist auf dem Zahlungsträger<br />

folgender Buchungsschlüssel im Verwendungszweck anzugeben:<br />

01 60 01 (Betrag 160,00 €)<br />

02 § 40 b EStG – Pflichtversicherung<br />

(Pauschalversteuerung / Rentenbesteuerung nur mit Ertragsanteil)<br />

Dieses Steuermerkmal kommt nur zum Tragen, wenn das zusatzversorgungspflichtige Entgelt<br />

eines Arbeitnehmers 54.000 € (BBmG in <strong>2002</strong>) überschreitet, der Pflichtbeitrag 4% beträgt und<br />

der Arbeitgeber sich vertraglich gegenüber einem oder allen Arbeitnehmer/n verpflichtet hat<br />

die Pauschalversteuerung ganz oder teilweise zu übernehmen. Erst für Entgeltbestandteile,<br />

die über diesen Betrag hinausgehen sind mit dem Steuermerkmal 02 (Grenze des § 40b<br />

EStG: 1.752 € Beitrag, das entspricht einem 54.000 € übersteigenden ZVE von 43.800 € =<br />

Gesamtentgelt i.H.v. 97.800,00 €) zu melden.<br />

Beispiel:<br />

Entgelt Beitragssatz Beitrag<br />

zvk-pflichtiges Jahresentgelt 60.000,00 € x 4% = 2.400,00 € insgesamt<br />

davon gem. § 3.63 EStG steuerfrei 54.000,00 € x 4% = 2.160,00 €<br />

davon gem. § 40b EStG pauschal<br />

zu versteuern<br />

6.000,00 € x 4% = 240,00 €<br />

die sich ergebende Jahresmeldung: [a] 01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 01 54.000,00 €<br />

[b] 01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 02 6.000,00 €<br />

Bei Eintritt des Versicherungsfalles wird die Rentenleistung, die sich nach Abschnitt [a] ergibt<br />

voll und nach Abschnitt [b] mit dem Ertragsanteil besteuert.


Erläuterung der Kennzahlen (Steuermerkmal):<br />

02 § 40 b EStG – freiwillige Versicherung<br />

(Pauschalversteuerung / Rentenbesteuerung nur mit Ertragsanteil)<br />

Beispiel:<br />

Entgelt Beitragssatz Beitrag<br />

zvk-pflichtiges Jahresentgelt 50.000,00 € x 4% = 2.000,00 €<br />

die sich ergebende Jahresmeldung: 01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 01 50.000,00 €<br />

Freiwillige Versicherung 1.160,00 € Einmaliger Betrag für freiwillige Versicherung durch Arbeitgeber<br />

[1] oder Entgeltumwandlung [2] ohne Risikoausschluss<br />

im November<br />

davon gem. § 3.63 EStG steuerfrei 160,00 € = 2.160 € (steuerfrei insgesamt) – Pflichtbeitrag 2.000 €<br />

Davon gem. § 40b EStG pauschal<br />

zu versteuern<br />

1.000,00 € soweit eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber vorliegt,<br />

pauschal zu versteuern<br />

[1] Für die Zahlung des freiwilligen Beitrages durch den Arbeitgeber ist auf<br />

dem Zahlungsträger folgender Buchungsschlüssel im Verwendungszweck<br />

anzugeben:<br />

01 55 01 (Betrag 160,00 €)<br />

01 55 02 (Betrag 1.000,00 €)<br />

[2] Für die Zahlung des freiwilligen Beitrages ist auf dem Zahlungsträger<br />

folgender Buchungsschlüssel im Verwendungszweck anzugeben:<br />

01 60 01 (Betrag 160,00 €)<br />

01 60 02 (Betrag 1.000,00 €)<br />

<strong>03</strong> § 19 EStG - Pflichtversicherung<br />

(individuelle Versteuerung / Rentenbesteuerung nur mit Ertragsanteil)<br />

Dieses Steuermerkmal kann nur anfallen, wenn ein Arbeitnehmer sowohl die Höchstgrenze<br />

gem. § 3 Nr. 63 EStG von 54.000 € und die Grenze gem. § 40b EStG von 43.800 €, insgesamt<br />

97.800 € an Arbeitsentgelt überschreitet.<br />

Beispiel:<br />

Entgelt Beitragssatz Beitrag<br />

zvk-pflichtiges Jahresentgelt 100.000,00 € x 4% = 4.000,00 € insgesamt<br />

davon gem. § 3.63 EStG steuerfrei 54.000,00 € x 4% = 2.160,00 €<br />

davon gem. § 40b EStG pauschal<br />

zu versteuern<br />

43.800,00 € x 4% = 1.752,00 €<br />

Davon gem. § 19 EStG individuell<br />

zu versteuern<br />

2.200,00 € x 4% = 88,00 €<br />

Jahreseinkommen abzüglich<br />

BAT I – Grenze <strong>2002</strong><br />

100.000,00 €<br />

- 70.166,36 €<br />

Diese Berechnung ist nur anzustellen, wenn der<br />

Arbeitnehmer bereits am 31.12.2001 beschäftigt war<br />

und bereits in 2001 die BAT I-Grenze überschritten<br />

hatte.<br />

= Versicherungsmerkmal 17 29.833,64 € x 9% = 2.685,00 €<br />

+ 4.000,00 € Pflichtbeitrag<br />

6.685,00 € insgesamt<br />

5


6<br />

Erläuterung der Kennzahlen (Steuermerkmal):<br />

die sich ergebende Jahresmeldung: 01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 01 54.000,00 €<br />

01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 02 43.800,00 €<br />

01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 <strong>03</strong> 2.200,00 €<br />

Erklärung siehe oben 01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 17 <strong>03</strong> 29.833,64 €<br />

<strong>03</strong> § 19 EStG – freiwillige Versicherung<br />

(individuelle Versteuerung / Rentenbesteuerung nur mit Ertragsanteil)<br />

siehe auch Hinweis Steuermerkmal 01 – freiwillige Versicherung<br />

Beispiel:<br />

Entgelt Beitragssatz Beitrag<br />

zvk-pflichtiges Jahresentgelt 70.000,00 € x 4% = 2.800,00 €<br />

davon gem. § 3.63 EStG steuerfrei 54.000,00 € x 4% = 2.160,00 €<br />

davon gem. § 40b EStG pauschal<br />

zu versteuern<br />

16.000,00 € x 4% = 640,00 €<br />

die sich ergebende Jahresmeldung: 01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 01 54.000,00 €<br />

01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 02 16.000,00 €<br />

Freiwillige Versicherung 2.000,00 €<br />

Einmaliger Betrag für freiwillige Versicherung durch Entgeltumwandlung<br />

[1] mit Risikoausschluss Hinterbliebene<br />

im November<br />

davon gem. § 3.63 EStG steuerfrei 0,00 € bereits erschöpft durch den Pflichtbeitrag (siehe oben)<br />

davon gem. § 40b EStG pauschal<br />

zu versteuern<br />

1.112,00 €<br />

= 1.752,00 € (Pauschalgrenze)<br />

– 640,00 € (verbrauchter Betrag) – siehe oben<br />

davon gem. § 19 EStG individuell<br />

zu versteuern<br />

888,00 €<br />

[1] Für die Zahlung des freiwilligen Beitrages ist auf dem Zahlungsträger<br />

folgender Buchungsschlüssel im Verwendungszweck anzugeben:<br />

01 62 02 (Betrag 160,00 €)<br />

01 62 <strong>03</strong> (Betrag 1.000,00 €)

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