Rundschreiben 03 2002 - KZVK Rheinland-Westfalen
Rundschreiben 03 2002 - KZVK Rheinland-Westfalen
Rundschreiben 03 2002 - KZVK Rheinland-Westfalen
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<strong>Rundschreiben</strong> <strong>03</strong> <strong>2002</strong><br />
<strong>KZVK</strong> Postfach 10 22 41 44022 Dortmund<br />
An die Beteiligten<br />
der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse<br />
<strong>Rheinland</strong> <strong>Westfalen</strong><br />
Änderung im Meldewesen<br />
In diesem <strong>Rundschreiben</strong> informieren wir Sie über: Seite<br />
I. Allgemeine Informationen zum Meldeverfahren ..................................................................................................... 1<br />
II. Pflichtversicherung ................................................................................................................................................. 2<br />
III. Freiwillige Versicherung ......................................................................................................................................... 2<br />
IV. Abmeldegründe ...................................................................................................................................................... 2<br />
V. Allgemeine Hinweise............................................................................................................................................... 3<br />
1. Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt bei Entgeltumwandlung ......................................................................... 3<br />
2. Fälligkeit der Beiträge ....................................................................................................................................... 3<br />
3. Bescheinigung der Beiträge auf der Lohnsteuerkarte ....................................................................................... 3<br />
Anlage 1 Buchungsschlüssel ..................................................................................................................................... (5)<br />
Anlage 2 Erläuterungen zu den Buchungsschlüsseln ................................................................................................ (7)<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
wie in unserem <strong>Rundschreiben</strong> 02 <strong>2002</strong> bereits angekündigt,<br />
erhalten Sie nachstehend weitere Informationen<br />
bezüglich des zukünftigen Meldeverfahrens.<br />
Zum besseren Verständnis und zum zeitlichen Horizont<br />
möchten wir eingangs die beiden folgenden<br />
Kernaussagen in den Vordergrund stellen.<br />
1. Für Meldungen im Rahmen der Pflichtversicherung<br />
sind die folgenden Buchungsschlüssel<br />
ab dem 01.01.20<strong>03</strong> zu verwenden.<br />
2. Für Meldungen im Rahmen der freiwilligen<br />
Versicherung finden die Buchungsschlüssel<br />
ab sofort Anwendung.<br />
<strong>Rundschreiben</strong> <strong>03</strong> <strong>2002</strong><br />
Kunden-Service-Center<br />
Telefon: 0231/9578-299<br />
Telefax: 0231/9578-399<br />
zukunft@kzvk-dortmund.de<br />
www.kzvk-dortmund.de<br />
Dortmund, September <strong>2002</strong><br />
I. Allgemeine Informationen zum Meldeverfahren<br />
Die Meldungen nach Versicherungsarten, wie Sie<br />
sie bisher gekannt haben, wird durch einen Buchungsschlüssel<br />
ersetzt bzw. erweitert. Der zukünftig<br />
zu verwendende Buchungsschlüssel umfasst<br />
sechs Stellen die sich wie folgt zusammensetzen:<br />
Die ersten beiden Stellen lassen den Einzahler<br />
erkennen. Er ist immer mit der Kennung 01 zu<br />
versehen. Die Stellen drei und vier spiegeln das<br />
Versicherungsmerkmal und die Stellen fünf und<br />
sechs die Steuermerkmale wieder. Erläuterungen<br />
zu den Versicherungsarten und zu den Steuermerkmalen<br />
entnehmen Sie bitte den nachfolgenden<br />
Ausführungen.
2<br />
Beispiel eines Buchungsschlüssels:<br />
dies entspricht einer Meldung von Pflichtbeiträgen,<br />
die im Leistungsfall zur Vollbesteuerung der<br />
Rente führen.<br />
II. Pflichtversicherung<br />
Für den Bereich der Pflichtversicherung bedeutet<br />
dies, dass die für <strong>2002</strong> in Form von Abmeldungen<br />
bereits abgegebenen Versicherungsabschnitte<br />
im Rahmen der Jahresmeldung für das<br />
Jahr <strong>2002</strong> unter Berücksichtigung der neuen Buchungsschlüssel<br />
zu berichtigen sind.<br />
III. Freiwillige Versicherung<br />
Ihre Beschäftigten haben nunmehr den gesetzlichen<br />
Anspruch, die von Ihnen als Arbeitgeber<br />
verschaffte Betriebsrente aus der Pflichtversicherung<br />
mit einer freiwilligen Versicherung weiter<br />
aufzustocken. Gem. § 13 Abs. 4 Satz 2 der Satzung<br />
erfolgt die Überweisung der Beiträge zur<br />
freiwilligen Versicherung durch den Arbeitgeber.<br />
Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind<br />
ausschließlich auf das dafür eigens eingerichtete<br />
Konto Nr.: 94 02<br />
BLZ: 400 601 04<br />
bei der Ev. Darlehnsgenossenschaft<br />
Münster e.G.<br />
zu leisten.<br />
0 1 1 5 0 1<br />
Steuermerkmal<br />
Versicherungsmerkmal<br />
Einzahler<br />
Wegen der Zuordnung der Zahlungsströme ist<br />
es zwingend erforderlich, dass im<br />
Überweisungsträger unter der Rubrik<br />
Verwendungszweck die folgenden - durch ein<br />
Füllzeichen getrennte - Angaben enthalten sind.<br />
Verwendungszweck<br />
FV*123456*12345678*0150<strong>03</strong>*MMJJJJ<br />
Zahlungsmonat<br />
und -jahr<br />
Buchungsschlüssel<br />
lt. Verzeichnis, Seite xxx<br />
Versicherungsnummer<br />
Arbeitgebernummer<br />
Arbeitgebernummer<br />
Setzt sich der Gesamtbetrag der Zahlung für eine/n<br />
Beschäftigte/n aus steuerlich unterschiedlich<br />
behandelten Teilbeträgen zusammen, müssen<br />
diese getrennt voneinander und jeweils unter Angabe<br />
des zutreffenden Steuermerkmals im Buchungsschlüssel<br />
überwiesen werden.<br />
Hierzu ein Beispiel:<br />
Jahresentgelt 38.500,00 €<br />
gewünschter Einmalbetrag<br />
zur freiwilligen Versicherung<br />
2.400,00 €<br />
steuerfreier Betrag <strong>2002</strong> gem. § 3.63 EStG 2.160,00 €<br />
davon ausgeschöpfter Pflichtbeitrag<br />
i.H.v. 4% des AG für den AN<br />
1.540,00 €<br />
=> verbleibender Umwandlungsbetrag 620,00 €<br />
pauschalverteuerter Betrag gem. § 40b EStG 1.752,00 €<br />
individuellversteuerter Betrag 28,00 €<br />
Meldung<br />
FV*123456*12345678*016001*MMJJJJ<br />
FV*123456*12345678*016002*MMJJJJ<br />
FV*123456*12345678*0160<strong>03</strong>*MMJJJJ<br />
IV. Abmeldegründe<br />
620,00 €<br />
1.752,00 €<br />
28,00 €<br />
Für die bei einer Abmeldung aus der Pflichtversicherung<br />
zu verwendenden Kennzahlen fügen wir<br />
Ihnen anliegend eine Aufstellung nach heutigem<br />
Stand bei.<br />
<strong>03</strong> Rente wegen Alters (Versicherungsfall)<br />
04 Teilweise Erwerbsminderungsrente ohne<br />
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses<br />
(Versicherungsfall)<br />
05 Teilweise Erwerbsminderungsrente mit<br />
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses<br />
(Versicherungsfall)<br />
06 Volle Erwerbsminderungsrente ohne Beendigung<br />
des Beschäftigungsverhältnisses<br />
(Versicherungsfall)<br />
07 Volle Erwerbsminderungsrente mit Beendigung<br />
des Beschäftigungsverhältnisses<br />
(Versicherungsfall)<br />
11 Tod des Versicherten (Versicherungsfall)<br />
13 Ende des Beschäftigungsverhältnisses<br />
wegen Kündigung, Auflösungsvertrags<br />
usw., jedoch nicht, wenn die Abmeldung<br />
erfolgt, weil ein Versicherungsfall eingetreten<br />
ist.
16 Befreiung von der Pflichtversicherung<br />
aufgrund Antrages wegen einer Mitgliedschaft<br />
beim Versorgungswerk der Presse<br />
(§ 19 Abs. 1 Buchst. l).<br />
20 Abrechnung unter einer neuen Beteiligtennummer<br />
, ohne dass der Anstellungsträger<br />
gewechselt wurde.<br />
21 Ausscheiden des Arbeitgebers / Anstellungsträgers<br />
aus der Beteiligung / Mitgliedschaft<br />
(vgl. § 14 der Satzung).<br />
23 Ende der Versicherung wegen Aufgabenübergangs<br />
an einen anderen Arbeitgeber.<br />
29 Ende der Versicherung aus sonstigen<br />
Gründen (nur zu verwenden, wenn keine<br />
der vorgenannten Kennzahlen zutrifft) z.<br />
B. bei Wechsel des Lohnabrechnungssystems<br />
oder wenn mehrere Kennzahlen<br />
gleichzeitig zutreffen<br />
V. Allgemeine Hinweise<br />
1. Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt bei<br />
der Entgeltumwandlung<br />
Aufgrund verschiedener Anfragen weisen wir<br />
daraufhin, dass bei der Entgeltumwandlung der<br />
ungekürzte Arbeitslohn Grundlage für die Bemessung<br />
des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts<br />
in der Pflichtversicherung bleibt.<br />
2. Fälligkeit der Beiträge<br />
Ergänzend möchten wir darauf aufmerksam machen,<br />
dass bei allen Gehaltsabrechnungen, auch<br />
die zum Ende des Monates erstellt werden, der<br />
Beitrag bis zum Ende des Monats der Fälligkeit<br />
bei der <strong>KZVK</strong> eingehen muss.<br />
3. Bescheinigung der Beiträge auf der<br />
Lohnsteuerkarte<br />
Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen des<br />
§ 3.63 EStG steuerfreien Beiträge an die <strong>KZVK</strong><br />
unter Ziffer 19 der Lohnsteuerbescheinigung für<br />
das Kalenderjahr <strong>2002</strong> einzutragen sind.<br />
Bitte beachten Sie dies auch im Hinblick auf im<br />
laufenden Jahr ausscheidenden Mitarbeiter.<br />
Freundlich grüßt Sie aus Dortmund<br />
Ihre<br />
3
Anlage 1 Buchungsschlüssel<br />
Aufbau:<br />
4<br />
0 1 1 5 0 1<br />
Steuermerkmal<br />
Versicherungsmerkmal<br />
Einzahler<br />
Der Einzahler ist konstant mit den Ziffern 01 zu melden und wird daher in nachfolgender Aufstellung<br />
nicht mehr berücksichtigt<br />
Schl. Versicherungsmermal<br />
15-28 Pflichtversicherung<br />
15 Pflichtbeitrag gem. § 62 Abs. 1<br />
17 zusätzlicher Beitrag gem. § 76<br />
22 Altersteilzeit vor 01.01.20<strong>03</strong> angetreten<br />
gem. § 34 Abs. 2 Satz 2<br />
23 Altersteilzeit nach dem 31.12.<strong>2002</strong> angetreten<br />
gem. § 62 Abs. 3<br />
28 Elternzeit gem. § 35 Abs. 1<br />
40-45 Fehlzeit<br />
40 Fehlzeit (keine Aufwendungen während der Pflichtversicherung)<br />
41 Zeitrentenbezug<br />
45 Parlamentsabgeordnete gem. § 32 Abs. 3<br />
50-63 Freiwillige Versicherung<br />
Freiwillige Versicherung durch Beschäftigten<br />
50 Freiwilliger Beitrag – Beschäftigte<br />
ohne Risikoausschluss<br />
gem. §§ 23, 34 Abs. 4 S. 1<br />
51 Freiwilliger Beitrag – Beschäftigte<br />
mit Ausschluss Erwerbsminderung<br />
gem. §§ 23, 34 Abs. 4 S. 1 , 3 u. 4<br />
52 Freiwilliger Beitrag – Beschäftigte<br />
mit Ausschluss Hinterbliebene<br />
gem. §§ 23, 34 Abs. 4 S. 1 u. 2<br />
53 Freiwilliger Beitrag – Beschäftigte<br />
mit Ausschluss Erwerbsminderung<br />
und Hinterbliebene<br />
gem. §§ 23, 34 Abs. 4<br />
Freiwillige Versicherung durch Arbeitgeber<br />
(Erhöhte Versorgungszusage)<br />
55 Freiwilliger Beitrag – Arbeitgeber<br />
ohne Risikoausschluss<br />
gem. §§ 23, 34 Abs. 4 S. 1<br />
56 Freiwilliger Beitrag – Arbeitgeber<br />
mit Ausschluss Erwerbsminderung<br />
gem. §§ 23, 34 Abs. 4 S. 1 , 3 u. 4<br />
57 Freiwilliger Beitrag – Arbeitgeber<br />
mit Ausschluss Hinterbliebene<br />
gem. §§ 23, 34 Abs. 4 S. 1 u. 2<br />
58 Freiwilliger Beitrag – Arbeitgeber<br />
mit Ausschluss Erwerbsminderung<br />
und Hinterbliebene<br />
gem. §§ 23, 34 Abs. 4<br />
Schl. Versicherungsmermal<br />
Freiwillige Versicherung – Entgeltumwandlung<br />
60 Freiwillige Versicherung – Entgeltumwandlung<br />
ohne Risikoausschluss<br />
gem. §§ 23, 34 Abs. 4 S. 1<br />
61 Freiwillige Versicherung – Entgeltumwandlung<br />
mit Ausschluss Erwerbsminderung<br />
gem. §§ 23, 34 Abs. 4 S. 1 , 3 u. 4<br />
62 Freiwillige Versicherung – Entgeltumwandlung<br />
mit Ausschluss Hinterbliebene<br />
gem. §§ 23, 34 Abs. 4 S. 1 u. 2<br />
63 Freiwillige Versicherung – Entgeltumwandlung<br />
- mit Ausschluss Erwerbsminderung<br />
und Hinterbliebene<br />
gem. §§ 23, 34 Abs. 4<br />
Schl. Steuermerkmal<br />
00 Steuerneutral<br />
01 § 3 Nr. 63 EStG<br />
(Steuerfreiheit der Beiträge / Vollbesteuerung der<br />
Rente)<br />
02 § 40 b EStG<br />
(Pauschalversteuerung / Rentenbesteuerung nur mit<br />
Ertragsanteil)<br />
<strong>03</strong> § 19 EStG<br />
(individuelle Versteuerung / Rentenbesteuerung nur<br />
mit Ertragsanteil)
Anlage 2 Erläuterungen zu den Buchungsschlüsseln<br />
Aufbau:<br />
0 1 1 5 0 1<br />
1. Spalte "Einzahler"<br />
Steuermerkmal<br />
Versicherungsmerkmal<br />
Einzahler<br />
sind die Beteiligten; die Kennziffer 01 ist für alle gleich.<br />
2. Spalte "Versicherungsmerkmal"<br />
Erläuterung der Kennzahlen (Versicherungsmerkmal):<br />
15 Über diesen Schlüssel muss das zusatzversorgungspflichtige Entgelt (nicht mehr nach Regelentgelt<br />
und Sonderentgelt aufgeteilt) gemeldet werden.<br />
17 zusätzlicher Beitrag (§ 76 d. S.):<br />
Versicherungsmerkmal „17“ ist nur für den Personenkreis einschlägig, für den schon am<br />
31.12.2001 und noch am 01.01.<strong>2002</strong> eine zusätzliche Umlage nach § 62 Abs. 4 der Satzung<br />
in der am 31.12.2001 maßgebenden Satzung gezahlt wurde. Anzugeben ist das Entgelt, das<br />
die BAT I-Grenze übersteigt. Hiervon sind 9 % als zusätzlicher Beitrag zu entrichten.<br />
Beispiel:<br />
Entgelt Beitragssatz Beitrag<br />
Verdienst 85.000,00 € x 4% = 3.400,00 €<br />
- BAT I – Grenze <strong>2002</strong> - 70.166,36 €<br />
= BAT I übersteigender Betrag 14.833,64 € x 9% = 1.335,<strong>03</strong> €<br />
Summe: 4.735,<strong>03</strong> €<br />
22 Altersteilzeit (ATZ) vor 01.01.20<strong>03</strong> begonnen (§ 34 Abs. 2 Satz 2 d. S.):<br />
Dieses Versicherungsmerkmal entspricht der bereits im alten Recht vorhandenen VA 13. Hier<br />
muss das Entgelt gemeldet werden, das tatsächlich der abgeleisteten Stundenzahl entspricht.<br />
Intern wird die ZVK dieses Entgelt um das 1,8-fache erhöhen, um auf die vor dem 01.01.<strong>2002</strong><br />
bestehende Versorgungszusage abzustellen. Für die Versicherten und den Arbeitgeber ergeben<br />
sich hier keine Änderungen. Es handelt sich hier um eine soziale Komponente.<br />
Entgelte während dieser Zeit, die in voller Höhe gezahlt werden (z. B.: Auszahlung der Überstunden),<br />
müssen parallel gemeldet werden (Versicherungsmerkmal 15).<br />
23 Altersteilzeit nach dem 31.12.<strong>2002</strong> begonnen (§ 62 Abs. 3 d. S.):<br />
Hier ist das tatsächliche Arbeitsentgelt mit dem 1,8-fachen zu multiplizieren und das erhöhte<br />
Entgelt zu melden. Für den Versicherten ergeben sich auch hier keine Änderungen. Der Arbeitgeber<br />
hat für diese Fälle jedoch den der Leistung entsprechenden Beitrag aufzuwenden.<br />
Die soziale Komponente (Versicherungsmerkmal 22) fällt demnach für alle ab dem<br />
01.01.20<strong>03</strong> beginnenden Altersteilzeit-Fälle weg.<br />
1
2<br />
Erläuterung der Kennzahlen (Versicherungsmerkmal):<br />
28 Elternzeit (§ 35 Abs. 1 d. S.)<br />
Elternzeit muss tagegenau gemeldet werden. Einmalzahlungen in der Elternzeit begründen<br />
einen eigenen Abschnitt bis zum Ende des Kalendermonats, in dem sie geleistet wurden (für<br />
diesen Monat entfällt die soziale Komponente in Höhe von 500 € für jedes Kind, für das Elternzeit<br />
in Anspruch genommen wurde). Die Einmalzahlungen sind mit dem Versicherungsmerkmal<br />
15 zu kennzeichnen.<br />
40 Fehlzeit:<br />
Die Fehlzeiten (Mutterschutz, Krankheit, Beurlaubung) sind für die Überprüfung der Versicherungsverläufe<br />
und die Voraussetzungen der Wartezeit von Bedeutung.<br />
Einmalzahlungen in entgeltlosen Zeiten begründen einen eigenen Versicherungsabschnitt bis<br />
zum Zeitpunkt, ab dem wieder zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gezahlt wird, längstens<br />
aber bis zum Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlung erfolgt ist.<br />
Fehlzeiten, die einen vollen Kalendermonat unterschreiten, sind nicht zu melden. Die Einmalzahlungen<br />
sind mit den Versicherungsmerkmalen 15 – 23 zu kennzeichnen.<br />
41 Zeitrentenbezug (Erwerbsminderungsrenten), dieses Merkmal entspricht der alten VA 26.<br />
Nimmt der/die Beschäftigte innerhalb eines Zeitraumes, für den er/sie eine Erwerbsminderungsrente<br />
auf Zeit erhält, eine Tätigkeit mit Entgeltbestandteilen auf, tritt an Stelle des Versicherungsmerkmals<br />
41 das Versicherungsmerkmal 15.<br />
45 Parlamentsabgeordnete (§ 32 Abs. 3 d. S.)<br />
Der Zeitraum muss getrennt gemeldet werden, weil die Dauer der Parlamentszugehörigkeit<br />
auf die Wartezeit angerechnet wird.<br />
50-53 Freiwillige Versicherung durch den Beschäftigten: (zu melden ist der Beitrag)<br />
Die unterschiedlichen Meldeschlüssel ermöglichen der Kasse die eindeutige Zuordnung von<br />
Zuschlägen, die bei Rentenbezug aufgrund des Risikoausschlusses anfallen.<br />
55-58 Freiwillige Versicherung durch den Arbeitgeber:<br />
Schlüssel ermöglichen die Zuordnung als Arbeitgeberleistung; Risikoausschlüsse s. vorstehende<br />
Begründung (50 – 53)<br />
60-63 Freiwillige Versicherung – Entgeltumwandlung<br />
Schlüssel ermöglichen die Zuordnung der vom Arbeitnehmer erbrachte Leistung; Risikoausschlüsse<br />
s. vorstehende Begründung (50 – 53)
3. Spalte "Steuermerkmal"<br />
Erläuterung der Kennzahlen (Steuermerkmal):<br />
00 Für Versicherungsabschnitte einer Pflichtversicherung ohne Beitragszahlung ist dieses Steuermerkmal<br />
zu verwenden.<br />
01 § 3 Nr. 63 EStG - Pflichtversicherung<br />
Dieses Steuermerkmal ist nur in der Kombination der Spalte "Versicherungsmerkmal" 15, 22<br />
und 23 möglich. Steuerfreiheit der Beiträge/Vollbesteuerung der Rente.<br />
Die Pflichtbeiträge sind bis zu einer Höhe von 2.160 € im Jahr <strong>2002</strong> steuerfrei. Der steuerfreie<br />
Betrag entspricht 4% der BBmG in der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 54.000 €.<br />
Steigt die BBmG, so erhöht sich auch der steuerfreie Betrag in den Folgejahren nach der Formel<br />
4% von x € der BBmG.<br />
Beispiel 1:<br />
Entgelt Beitragssatz Beitrag<br />
Verdienst 20.000,00 € x 4% = 800,00 €<br />
die sich ergebende Jahresmeldung: 01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 01 20.000,00 €<br />
Besonderheit für Beteiligte im Beitrittsgebiet Ost, die Pflichtbeiträge in Höhe des<br />
Mindestsatzes leisten:<br />
Beispiel 2:<br />
Entgelt Beitragssatz Beitrag<br />
Verdienst 20.000,00 € x 1% = 200,00 €<br />
die sich ergebende Jahresmeldung: 01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 01 20.000,00 €<br />
Die Zuordnung des verminderten Pflichtbeitragssatzes erfolgt über die Beteiligtennummer.<br />
Die Verwendung dieses Steuermerkmals hat zur Folge, dass ein Arbeitnehmer die sich hieraus<br />
ergebende Leistung bei Eintritt des Versicherungsfalles gem. § 22 Abs. 5 EStG nachgelagert<br />
voll zu besteuern hat, weil die Aufwendungen während der Pflichtversicherung nicht besteuert<br />
worden sind. Die Zusatzversorgungskasse muss künftig daher eine getrennte Leistungsfestsetzung<br />
nach dem entsprechenden Steuermerkmal vornehmen. Dies ist auch ein Grund dafür,<br />
dass derzeit, aufgrund der fehlenden korrekten Aufteilung der Versicherungsabschnitte für das<br />
Jahr <strong>2002</strong>, nur vorläufige Rentenmitteilungen erteilt werden können.<br />
3
4<br />
Erläuterung der Kennzahlen (Steuermerkmal):<br />
01 § 3 Nr. 63 EStG – freiwillige Versicherung<br />
Dieses Steuermerkmal ist nur in der Kombination der Spalte "Versicherungsmerkmal" 55 - 63<br />
möglich. Für Riesterverträge (Versicherungsmerkmale 50-53) ist das Steuermerkmal <strong>03</strong> zu<br />
verwenden.<br />
Es ist nur für den Fall zu melden, dass die Grenze des § 3.63 EStG (2.160 € in <strong>2002</strong>) nicht<br />
durch originäre Pflichtbeiträge des Arbeitgebers ausgeschöpft werden.<br />
Beispiel:<br />
Entgelt Beitragssatz Beitrag<br />
zvk-pflichtiges Jahresentgelt 50.000,00 € x 4% = 2.000,00 €<br />
die sich ergebende Jahresmeldung: 01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 01 50.000,00 €<br />
Steuerfreier Betrag <strong>2002</strong> 2.160,00 €<br />
- bereits ausgeschöpfter Betrag 2.000,00 €<br />
= verbleibender steuerfreie Betrag 160,00 € Beispielhaft soll dieser steuerfreie Betrag für eine freiwillige<br />
Versicherung durch den Arbeitgeber [1] oder für eine<br />
Entgeltsumwandlung [2] ohne Risikoausschluss einmalig<br />
im November umgesetzt werden.<br />
[1] Für die Zahlung des freiwilligen Beitrages von € 160,-- ist auf dem Zahlungsträger<br />
folgender Buchungsschlüssel im Verwendungszweck anzugeben:<br />
01 55 01 (Betrag 160,00 €)<br />
[2] Für die Entgeltumwandlung in Höhe von € 160,-- ist auf dem Zahlungsträger<br />
folgender Buchungsschlüssel im Verwendungszweck anzugeben:<br />
01 60 01 (Betrag 160,00 €)<br />
02 § 40 b EStG – Pflichtversicherung<br />
(Pauschalversteuerung / Rentenbesteuerung nur mit Ertragsanteil)<br />
Dieses Steuermerkmal kommt nur zum Tragen, wenn das zusatzversorgungspflichtige Entgelt<br />
eines Arbeitnehmers 54.000 € (BBmG in <strong>2002</strong>) überschreitet, der Pflichtbeitrag 4% beträgt und<br />
der Arbeitgeber sich vertraglich gegenüber einem oder allen Arbeitnehmer/n verpflichtet hat<br />
die Pauschalversteuerung ganz oder teilweise zu übernehmen. Erst für Entgeltbestandteile,<br />
die über diesen Betrag hinausgehen sind mit dem Steuermerkmal 02 (Grenze des § 40b<br />
EStG: 1.752 € Beitrag, das entspricht einem 54.000 € übersteigenden ZVE von 43.800 € =<br />
Gesamtentgelt i.H.v. 97.800,00 €) zu melden.<br />
Beispiel:<br />
Entgelt Beitragssatz Beitrag<br />
zvk-pflichtiges Jahresentgelt 60.000,00 € x 4% = 2.400,00 € insgesamt<br />
davon gem. § 3.63 EStG steuerfrei 54.000,00 € x 4% = 2.160,00 €<br />
davon gem. § 40b EStG pauschal<br />
zu versteuern<br />
6.000,00 € x 4% = 240,00 €<br />
die sich ergebende Jahresmeldung: [a] 01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 01 54.000,00 €<br />
[b] 01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 02 6.000,00 €<br />
Bei Eintritt des Versicherungsfalles wird die Rentenleistung, die sich nach Abschnitt [a] ergibt<br />
voll und nach Abschnitt [b] mit dem Ertragsanteil besteuert.
Erläuterung der Kennzahlen (Steuermerkmal):<br />
02 § 40 b EStG – freiwillige Versicherung<br />
(Pauschalversteuerung / Rentenbesteuerung nur mit Ertragsanteil)<br />
Beispiel:<br />
Entgelt Beitragssatz Beitrag<br />
zvk-pflichtiges Jahresentgelt 50.000,00 € x 4% = 2.000,00 €<br />
die sich ergebende Jahresmeldung: 01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 01 50.000,00 €<br />
Freiwillige Versicherung 1.160,00 € Einmaliger Betrag für freiwillige Versicherung durch Arbeitgeber<br />
[1] oder Entgeltumwandlung [2] ohne Risikoausschluss<br />
im November<br />
davon gem. § 3.63 EStG steuerfrei 160,00 € = 2.160 € (steuerfrei insgesamt) – Pflichtbeitrag 2.000 €<br />
Davon gem. § 40b EStG pauschal<br />
zu versteuern<br />
1.000,00 € soweit eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber vorliegt,<br />
pauschal zu versteuern<br />
[1] Für die Zahlung des freiwilligen Beitrages durch den Arbeitgeber ist auf<br />
dem Zahlungsträger folgender Buchungsschlüssel im Verwendungszweck<br />
anzugeben:<br />
01 55 01 (Betrag 160,00 €)<br />
01 55 02 (Betrag 1.000,00 €)<br />
[2] Für die Zahlung des freiwilligen Beitrages ist auf dem Zahlungsträger<br />
folgender Buchungsschlüssel im Verwendungszweck anzugeben:<br />
01 60 01 (Betrag 160,00 €)<br />
01 60 02 (Betrag 1.000,00 €)<br />
<strong>03</strong> § 19 EStG - Pflichtversicherung<br />
(individuelle Versteuerung / Rentenbesteuerung nur mit Ertragsanteil)<br />
Dieses Steuermerkmal kann nur anfallen, wenn ein Arbeitnehmer sowohl die Höchstgrenze<br />
gem. § 3 Nr. 63 EStG von 54.000 € und die Grenze gem. § 40b EStG von 43.800 €, insgesamt<br />
97.800 € an Arbeitsentgelt überschreitet.<br />
Beispiel:<br />
Entgelt Beitragssatz Beitrag<br />
zvk-pflichtiges Jahresentgelt 100.000,00 € x 4% = 4.000,00 € insgesamt<br />
davon gem. § 3.63 EStG steuerfrei 54.000,00 € x 4% = 2.160,00 €<br />
davon gem. § 40b EStG pauschal<br />
zu versteuern<br />
43.800,00 € x 4% = 1.752,00 €<br />
Davon gem. § 19 EStG individuell<br />
zu versteuern<br />
2.200,00 € x 4% = 88,00 €<br />
Jahreseinkommen abzüglich<br />
BAT I – Grenze <strong>2002</strong><br />
100.000,00 €<br />
- 70.166,36 €<br />
Diese Berechnung ist nur anzustellen, wenn der<br />
Arbeitnehmer bereits am 31.12.2001 beschäftigt war<br />
und bereits in 2001 die BAT I-Grenze überschritten<br />
hatte.<br />
= Versicherungsmerkmal 17 29.833,64 € x 9% = 2.685,00 €<br />
+ 4.000,00 € Pflichtbeitrag<br />
6.685,00 € insgesamt<br />
5
6<br />
Erläuterung der Kennzahlen (Steuermerkmal):<br />
die sich ergebende Jahresmeldung: 01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 01 54.000,00 €<br />
01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 02 43.800,00 €<br />
01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 <strong>03</strong> 2.200,00 €<br />
Erklärung siehe oben 01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 17 <strong>03</strong> 29.833,64 €<br />
<strong>03</strong> § 19 EStG – freiwillige Versicherung<br />
(individuelle Versteuerung / Rentenbesteuerung nur mit Ertragsanteil)<br />
siehe auch Hinweis Steuermerkmal 01 – freiwillige Versicherung<br />
Beispiel:<br />
Entgelt Beitragssatz Beitrag<br />
zvk-pflichtiges Jahresentgelt 70.000,00 € x 4% = 2.800,00 €<br />
davon gem. § 3.63 EStG steuerfrei 54.000,00 € x 4% = 2.160,00 €<br />
davon gem. § 40b EStG pauschal<br />
zu versteuern<br />
16.000,00 € x 4% = 640,00 €<br />
die sich ergebende Jahresmeldung: 01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 01 54.000,00 €<br />
01.01.<strong>2002</strong> - 31.12.<strong>2002</strong> 01 15 02 16.000,00 €<br />
Freiwillige Versicherung 2.000,00 €<br />
Einmaliger Betrag für freiwillige Versicherung durch Entgeltumwandlung<br />
[1] mit Risikoausschluss Hinterbliebene<br />
im November<br />
davon gem. § 3.63 EStG steuerfrei 0,00 € bereits erschöpft durch den Pflichtbeitrag (siehe oben)<br />
davon gem. § 40b EStG pauschal<br />
zu versteuern<br />
1.112,00 €<br />
= 1.752,00 € (Pauschalgrenze)<br />
– 640,00 € (verbrauchter Betrag) – siehe oben<br />
davon gem. § 19 EStG individuell<br />
zu versteuern<br />
888,00 €<br />
[1] Für die Zahlung des freiwilligen Beitrages ist auf dem Zahlungsträger<br />
folgender Buchungsschlüssel im Verwendungszweck anzugeben:<br />
01 62 02 (Betrag 160,00 €)<br />
01 62 <strong>03</strong> (Betrag 1.000,00 €)