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Landesrundschreiben März 2011 inklusiv Anlagen - KVHB

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<strong>Landesrundschreiben</strong><br />

22.03.<strong>2011</strong><br />

4. Konkretisierung: Alkoholhaltige Arzneimittel zur oralen Anwendung<br />

► Vor einer Verordnung von Arzneimitteln ist zu prüfen, ob bei<br />

alkoholhaltigen Arzneimitteln zur oralen Anwendung insbesondere bei<br />

Kindern sowie bei Personen mit Lebererkrankungen, mit<br />

Alkoholkrankheit, mit Epilepsie, mit Hirnschädigungen oder<br />

Schwangeren Arzneimittel zur Verfügung stehen, die zur Behandlung<br />

geeignet sind.<br />

► Die o. g. Verordnungsvoraussetzung wurde mit Wirkung zum 9.<br />

Februar <strong>2011</strong> durch einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

in die Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen (§ 8 Abs. 3<br />

Nr. 6). Die missverständliche Formulierung in Anlage III (Nr. 3) der<br />

Arzneimittel-Richtlinie wurde gleichzeitig gestrichen.<br />

Ihr Ansprechpartner im Hause der <strong>KVHB</strong> ist:<br />

Michael Schnaars Telefon: 0421 / 3404-154 E-Mail: m.schnaars@kvhb.de<br />

5. Clopidogrel und ASS: Verordnungseinschränkung<br />

► Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verordnungsfähigkeit<br />

für die Kombination von Clopidogrel und ASS zur<br />

Behandlung des akuten Koronarsyndroms zum 5. Februar <strong>2011</strong><br />

eingeschränkt.<br />

► Nach Nr. 21a der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie ist Clopidogrel<br />

in Kombination mit Acetylsalicylsäure bei akutem Koronarsyndrom zur<br />

Prävention atherothrombotischer Ereignisse nur noch in definierten<br />

Ausnahmen zu Lasten der Krankenkasse verordnungsfähig.<br />

► Nach diesem G-BA-Beschluss vom 16. Dezember 2010 betreffen<br />

diese Ausnahmefälle, bei denen also eine Verordnung von Clopidogrel<br />

in Kombination mit Acetylsalicylsäure möglich ist:<br />

● Patienten mit akutem Koronarsyndrom ohne ST-Strecken-Hebung<br />

während eines Behandlungszeitraums von bis zu 12 Monaten.<br />

● Patienten mit Myokardinfarkt mit ST-Strecken-Hebung, für die eine<br />

Thrombolyse in Frage kommt, während eines Behandlungszeitraums<br />

von bis zu 28 Tagen.<br />

► Der G-BA weist im Rahmen seines Beschlusses darauf hin, dass die<br />

Behandlung mit Clopidogrel plus ASS bei akutem Koronarsyndrom bei<br />

Patienten mit ST-Strecken-Hebungs-Infarkt, denen bei einer<br />

perkutanen Koronarintervention ein Stent implantiert wurde, nicht<br />

Gegenstand dieser Regelung ist. Die Behandlung von Patienten, die<br />

einen elektiven Stent erhalten haben, ist ebenfalls nicht von der<br />

Regelung erfasst, da es sich hierbei nicht um ein akutes<br />

Koronarsyndrom handelt.<br />

Ihr Ansprechpartner im Hause der <strong>KVHB</strong> ist:<br />

Michael Schnaars Telefon: 0421 / 3404-154 E-Mail: m.schnaars@kvhb.de<br />

VERORDNUNGEN<br />

Kassenärztliche Vereinigung Bremen (<strong>KVHB</strong>), Schwachhauser Heerstr. 26/28, 28209 Bremen<br />

Seite 2<br />

Verordnungsvoraussetzung<br />

Inkrafttreten<br />

9. Februar<br />

Inkrafttreten<br />

5. Februar<br />

Ausnahmen

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