Landesrundschreiben Januar 2012 (PDF - 4,01 MB) - KVHB
Landesrundschreiben Januar 2012 (PDF - 4,01 MB) - KVHB
Landesrundschreiben Januar 2012 (PDF - 4,01 MB) - KVHB
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Praxisverkauf<br />
Über die Nachbesetzung einer Praxis in einem gesperrten<br />
Planungsbereich entscheidet künftig der Zulassungsausschuss.<br />
Lehnt dieser den Antrag ab, hat die KV dem Vertragsarzt<br />
oder seinem Erben eine Entschädigung in Höhe<br />
des Verkehrswertes der Praxis zu zahlen. Ausnahmen sollen<br />
möglich bleiben bei Nachfolge durch Kind, Ehegatte,<br />
Angestellten oder im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft.<br />
Erklärtes Ziel dieser Regelung ist, in gesperrten<br />
Planungsbezirken Überversorgung abzubauen. Allerdings:<br />
Auch in überversorgten Bereichen werden sich künftig Ärzte<br />
niederlassen können – wenn ein Sonderbedarf nachgewiesen<br />
werden kann. In einem für Internisten gesperrten<br />
Gebiet könnte theoretisch noch Bedarf für Rheumatologen<br />
bestehen. Solche Konstellationen werden im Gesetz besser<br />
berücksichtigt. Die Regelungen zur Praxisnachfolge kommen<br />
allerdings frühestens 2<strong>01</strong>3 zum Tragen – sofern es<br />
dann schon eine neue Bedarfsplanung gibt.<br />
Richtgrößen<br />
Grundsätzlich gilt das Prinzip „Beratung<br />
vor Regress“. Lediglich Wiederholungstäter<br />
müssen ein Regressverfahren<br />
durchlaufen, eine ausführliche Beratung<br />
erhält derjenige, den es zum ersten Mal<br />
erwischt. Konkrete Erleichterungen gibt<br />
es im Bereich Heilmittel. Patienten, die<br />
langfristig Heilmittel benötigen (zum<br />
Beispiel bei schwerer Behinderung),<br />
können sich die Behandlung von ihrer<br />
Krankenkasse genehmigen lassen. Die<br />
vertragsärztliche Verordnung ist in diesen<br />
Fällen von der Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />
ausgenommen .<br />
Angestellte<br />
Bisher war die Umwandlung von Arztsitzen<br />
in ein Angestelltenverhältnis eine Einbahnstraße.<br />
Das Versorgungsstrukturgesetz<br />
macht eine Rückumwandlung möglich.<br />
Aus einem mit einem Angestellten besetzten<br />
Sitz kann eine freie Zulassung werden.<br />
Diese Regelung kommt vor allem Nachwuchsmedizinern<br />
zu pass. Sie können als<br />
angestellter Arzt starten und später in die<br />
Eigenständigkeit gehen. Siehe auch: MVZ.<br />
Residenzpflicht<br />
Die Residenzpflicht wird aufgehoben,<br />
was den Arztberuf flexibler<br />
macht. Vertragsärzte können<br />
also in der Stadt leben und auf<br />
dem Land arbeiten.<br />
<strong>Januar</strong> <strong>2<strong>01</strong>2</strong><br />
Bedarfsplanung<br />
Die Bedarfsplanung sollte eigentlich ein<br />
Kern des Gesetzes sein. Über einige allgemeine<br />
Formulierungen findet sich allerdings<br />
nur wenig Konkretes. Eine Botschaft<br />
ist diese: Die Instrumente der Bedarfsplanung<br />
sollen stärker regionalisiert und flexibilisiert<br />
werden. Planungsbereiche müssen<br />
nicht mehr den Stadt- oder Landkreisen<br />
entsprechen . Anstelle starrer zentraler Vorgaben<br />
sollen Regelungen gelten, die auf<br />
die Bedingungen vor Ort eingehen. Was<br />
das nun genau heißt, soll der Gemeinsame<br />
Bundesausschuss (G-BA) konkretisieren.<br />
Und das wird seine Zeit dauern. In diesem<br />
Jahr ändert sich also nichts.<br />
Landarzt<br />
Als „Landarztgesetz“ ist das Versorgungsstrukturgesetz<br />
bekannt<br />
geworden. Dabei beinhaltet es<br />
nur relativ wenig attraktive Regelungen<br />
für Landärzte. Entscheidend<br />
ist die Befreiung von<br />
der Abstaffelung. Ärzte, die in<br />
strukturschwachen Gebieten arbeiten,<br />
werden generell von der<br />
Abstaffelung ausgenommen.<br />
Krankenkassen und Kassenärztliche<br />
Vereinigungen können zusätzlich<br />
weitere finanzielle Anreize<br />
aushandeln .<br />
eGK<br />
Der Ausgabeprozess<br />
der elektronischen Gesundheitskarte<br />
(eGK)<br />
wird intensiviert. Bis<br />
Ende <strong>2<strong>01</strong>2</strong> sollen 70<br />
Prozent aller Versicherten<br />
mit der neuen<br />
Karte ausgestattet sein .<br />
5