Landesrundschreiben Januar 2012 (PDF - 4,01 MB) - KVHB
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Verordnungen<br />
Notfalldienst<br />
18<br />
Betäubungsmittel sicher verordnen: Neue Broschüre zeigt wie<br />
` Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine ausführliche<br />
Arbeitshilfe rund um das Thema Betäubungsmittel herausgebracht. Darin wird<br />
u. a. die korrekte Verordnung von Betäubungsmitteln für GKV-Patienten dargestellt.<br />
` Die Veröffentlichung vom 4. November 2<strong>01</strong>1 mit dem Titel „Häufig gestellte Fragen<br />
zur Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) und zum Betäubungsmittelgesetz<br />
(BtMG) für Ärzte, Apotheker und Fachkräfte“ finden Sie auf der Homepage<br />
des BfArM im Bereich FAQs:<br />
www.bfarm.de<br />
Michael Schnaars Telefon: 0421 / 3404-154 E-Mail: m.schnaars@kvhb.de<br />
Aktuelles Urteil: Hustenmittel Monapax® ist keine Kassenleistung<br />
` Das homöopathische Hustenmittel Monapax® kann nicht auf einem Kassenrezept verordnet<br />
werden. Die Verordnung für Kinder und Jugendliche ist unwirtschaftlich. Das<br />
Bundessozialgericht hat aktuell entschieden, dass für das nicht-verschreibungspflichtige<br />
Präparat die Ziffer 31 der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (www.g-ba.de) gilt.<br />
Michael Schnaars Telefon: 0421 / 3404-154 E-Mail: m.schnaars@kvhb.de<br />
Arzneimittel: Schnellübersicht verhindert Regresse<br />
` Aus der letzten großen Reform der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
im Jahre 2009 haben sich viele Verordnungseinschränkungen ergeben.<br />
Eine kompakte Zusammenfassung der rechtlichen Vorgaben bietet die im Oktober<br />
2<strong>01</strong>1 aktualisierte „Schnellübersicht der KBV und des GKV-Spitzenverbandes“.<br />
` Sie finden die Schnellübersicht in der jeweils aktuellen Fassung auf der Homepage der<br />
KV Bremen im Bereich Verordnungen .<br />
Michael Schnaars Telefon: 0421 / 3404-154 E-Mail: m.schnaars@kvhb.de<br />
Neue Honorierung im Ärztlichen Notfalldienst Bremen-Nord<br />
` Der Vorstand der KV Bremen hat in Abstimmung mit der Notfalldienstkommission<br />
Bremen-Nord eine neue Vergütungsform nach Schicht- und Fallpauschalen mit geänderten<br />
Schichtzeiten an Wochenenden und Feiertagen beschlossen. Die Änderungen<br />
treten zum 1. April <strong>2<strong>01</strong>2</strong> in Kraft.<br />
Grundpauschale Sitzdienst Grundpauschale Fahrdienst<br />
130,00 Euro an Werktagen und Wochenenden<br />
200,00 Euro an Feiertagen<br />
zzgl .<br />
200,00 Euro an Werktagen und Wochenenden<br />
400,00 Euro an Feiertagen<br />
zzgl .<br />
Fallpauschale Sitzdienst Fallpauschale Fahrdienst<br />
25,00 Euro je Inanspruchnahme 70,00 Euro je Inanspruchnahme<br />
` Die Pauschalen werden zwölf Monate nach Einführung einer umfangreichen Überprüfung<br />
unterzogen .<br />
` Die Schichtzeiten an Wochenenden und Feiertagen werden wie folgt geändert:<br />
Schicht Sitzdienst Schicht Fahrdienst<br />
1. Sitzdienst: 08.00 – 20.00 Uhr<br />
2. Sitzdienst: 20.00 – 07.00/08.00 Uhr<br />
<strong>Januar</strong> <strong>2<strong>01</strong>2</strong><br />
1. Fahrdienst: 08.00 – 20.00 Uhr<br />
2. Fahrdienst: 20.00 – 07.00/08.00 Uhr