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Landesrundschreiben Januar 2012 (PDF - 4,01 MB) - KVHB

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Verordnungen<br />

Notfalldienst<br />

18<br />

Betäubungsmittel sicher verordnen: Neue Broschüre zeigt wie<br />

` Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine ausführliche<br />

Arbeitshilfe rund um das Thema Betäubungsmittel herausgebracht. Darin wird<br />

u. a. die korrekte Verordnung von Betäubungsmitteln für GKV-Patienten dargestellt.<br />

` Die Veröffentlichung vom 4. November 2<strong>01</strong>1 mit dem Titel „Häufig gestellte Fragen<br />

zur Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) und zum Betäubungsmittelgesetz<br />

(BtMG) für Ärzte, Apotheker und Fachkräfte“ finden Sie auf der Homepage<br />

des BfArM im Bereich FAQs:<br />

www.bfarm.de<br />

Michael Schnaars Telefon: 0421 / 3404-154 E-Mail: m.schnaars@kvhb.de<br />

Aktuelles Urteil: Hustenmittel Monapax® ist keine Kassenleistung<br />

` Das homöopathische Hustenmittel Monapax® kann nicht auf einem Kassenrezept verordnet<br />

werden. Die Verordnung für Kinder und Jugendliche ist unwirtschaftlich. Das<br />

Bundessozialgericht hat aktuell entschieden, dass für das nicht-verschreibungspflichtige<br />

Präparat die Ziffer 31 der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (www.g-ba.de) gilt.<br />

Michael Schnaars Telefon: 0421 / 3404-154 E-Mail: m.schnaars@kvhb.de<br />

Arzneimittel: Schnellübersicht verhindert Regresse<br />

` Aus der letzten großen Reform der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

im Jahre 2009 haben sich viele Verordnungseinschränkungen ergeben.<br />

Eine kompakte Zusammenfassung der rechtlichen Vorgaben bietet die im Oktober<br />

2<strong>01</strong>1 aktualisierte „Schnellübersicht der KBV und des GKV-Spitzenverbandes“.<br />

` Sie finden die Schnellübersicht in der jeweils aktuellen Fassung auf der Homepage der<br />

KV Bremen im Bereich Verordnungen .<br />

Michael Schnaars Telefon: 0421 / 3404-154 E-Mail: m.schnaars@kvhb.de<br />

Neue Honorierung im Ärztlichen Notfalldienst Bremen-Nord<br />

` Der Vorstand der KV Bremen hat in Abstimmung mit der Notfalldienstkommission<br />

Bremen-Nord eine neue Vergütungsform nach Schicht- und Fallpauschalen mit geänderten<br />

Schichtzeiten an Wochenenden und Feiertagen beschlossen. Die Änderungen<br />

treten zum 1. April <strong>2<strong>01</strong>2</strong> in Kraft.<br />

Grundpauschale Sitzdienst Grundpauschale Fahrdienst<br />

130,00 Euro an Werktagen und Wochenenden<br />

200,00 Euro an Feiertagen<br />

zzgl .<br />

200,00 Euro an Werktagen und Wochenenden<br />

400,00 Euro an Feiertagen<br />

zzgl .<br />

Fallpauschale Sitzdienst Fallpauschale Fahrdienst<br />

25,00 Euro je Inanspruchnahme 70,00 Euro je Inanspruchnahme<br />

` Die Pauschalen werden zwölf Monate nach Einführung einer umfangreichen Überprüfung<br />

unterzogen .<br />

` Die Schichtzeiten an Wochenenden und Feiertagen werden wie folgt geändert:<br />

Schicht Sitzdienst Schicht Fahrdienst<br />

1. Sitzdienst: 08.00 – 20.00 Uhr<br />

2. Sitzdienst: 20.00 – 07.00/08.00 Uhr<br />

<strong>Januar</strong> <strong>2<strong>01</strong>2</strong><br />

1. Fahrdienst: 08.00 – 20.00 Uhr<br />

2. Fahrdienst: 20.00 – 07.00/08.00 Uhr

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