Landesrundschreiben Januar 2012 (PDF - 4,01 MB) - KVHB
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Honorarvertrag <strong>2<strong>01</strong>2</strong>: Gesamtvergütung steigt um 1,25 Prozent<br />
` Die Verhandlungen mit den Bremer Krankenkassen über den Honorarvertrag <strong>2<strong>01</strong>2</strong><br />
führten Ende vergangenen Jahres zu einem erfolgreichen Abschluss. Zwar waren die<br />
Spielräume, die das „GKV-Versorgungsstrukturgesetz“ und die Beschlüsse des Bewertungsausschusses<br />
gesetzt hatten, relativ eng, im Ergebnis wird es aber insgesamt einen<br />
Honorarzuwachs für die Mitglieder der KV Bremen geben.<br />
` Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) wird um 1,25 Prozent gegenüber<br />
2<strong>01</strong>1 wachsen, dies gilt sowohl für den hausärztlichen als auch für den fachärztlichen<br />
Versorgungsbereich. Damit erhöht sich das Geldvolumen, das für die Regelleistungsvolumen<br />
(RLV) und die qualitätsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) zur Verfügung<br />
steht .<br />
` Der Orientierungspunktwert wird nicht verändert und auch die regional vereinbarten<br />
Punktwertzuschläge (Prävention, Mutterschaftsvorsorge, Künstliche Befruchtung, Ambulantes<br />
Operieren) werden fortgeführt. Die EBM-Bewertungen in der Bremer Euro-<br />
Gebührenordnung gelten somit unverändert fort.<br />
` Der Katalog der Leistungen, die außerhalb der MGV vergütet werden, bleibt unverändert<br />
bestehen. Das heißt, dass auch zukünftig Leistungen aus den Bereichen Ambulantes<br />
Operieren, Prävention, Schutzimpfungen, Substitutionsbehandlung, Organisierter<br />
Notfalldienst, DMP, Wegegelder und weitere keiner finanziellen Begrenzung unterliegen<br />
.<br />
` Die Regelungen der Honorarverteilung bleiben im ersten Halbjahr <strong>2<strong>01</strong>2</strong> im Wesentlichen<br />
unverändert. Die Gremien der KV Bremen diskutieren über eine Anpassung für<br />
die Zeit danach.<br />
Oltmann Willers Telefon: 0421 / 3404-150 E-Mail: o.willers@kvhb.de<br />
Umlage bleibt auch <strong>2<strong>01</strong>2</strong> unverändert<br />
` Auch <strong>2<strong>01</strong>2</strong> bleibt die Verwaltungskostenumlage für die Mitglieder der KV Bremen auf<br />
niedrigem Niveau: EDV-abrechnende Ärzte und Psychotherapeuten zahlen 1,58 Prozent<br />
von ihrem Honorar zuzüglich 0,45 Prozent für die Sicherstellung. Die Vertreterversammlung<br />
hat den Haushaltsplan für <strong>2<strong>01</strong>2</strong> am 13. Dezember 2<strong>01</strong>1 gebilligt. Weitere<br />
Details zu Haushalt und Umlagesätzen auf Seite 24.<br />
Annette Götzenich Telefon: 0421 / 3404-130 E-Mail: a.goetzenich@kvhb.de<br />
MRSA-Diagnostik und -Therapie werden GKV-Leistung<br />
` Eine präventive Diagnostik und Behandlung von Trägern mit dem Methicillin-resistenten<br />
Staphylococcus aureus (MRSA) ist bislang im Leistungsumfang der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung nicht enthalten. Das ändert sich nun mit einer Vergütungsvereinbarung,<br />
die zum 1. April <strong>2<strong>01</strong>2</strong> in Kraft tritt.<br />
` Die Präambel des entsprechenden Abschnitts 87.8 im EBM drucken wir im Wortlaut<br />
nach:<br />
1 . Voraussetzung für die Berechnung von Leistungen dieses Abschnitts, mit Ausnahme<br />
der Laborziffern gemäß den Gebührenordnungspositionen 86782 und 86784,<br />
ist die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Genehmigung wird<br />
erteilt, wenn die Anforderungen des Anhangs zur Vergütungsvereinbarung für<br />
ärztliche Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von<br />
Trägern mit dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) in der<br />
vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 87 Abs. 2a SGB V erfüllt sind.<br />
2. Die Leistungen gemäß den Gebührenordnungspositionen 86782 und 86784 dürfen<br />
nur von Ärzten berechnet werden, denen eine Genehmigung zur Berechnung<br />
<strong>Januar</strong> <strong>2<strong>01</strong>2</strong><br />
13<br />
Honorar<br />
Abrechnung