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Landesrundschreiben Januar 2012 (PDF - 4,01 MB) - KVHB

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Honorarvertrag <strong>2<strong>01</strong>2</strong>: Gesamtvergütung steigt um 1,25 Prozent<br />

` Die Verhandlungen mit den Bremer Krankenkassen über den Honorarvertrag <strong>2<strong>01</strong>2</strong><br />

führten Ende vergangenen Jahres zu einem erfolgreichen Abschluss. Zwar waren die<br />

Spielräume, die das „GKV-Versorgungsstrukturgesetz“ und die Beschlüsse des Bewertungsausschusses<br />

gesetzt hatten, relativ eng, im Ergebnis wird es aber insgesamt einen<br />

Honorarzuwachs für die Mitglieder der KV Bremen geben.<br />

` Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) wird um 1,25 Prozent gegenüber<br />

2<strong>01</strong>1 wachsen, dies gilt sowohl für den hausärztlichen als auch für den fachärztlichen<br />

Versorgungsbereich. Damit erhöht sich das Geldvolumen, das für die Regelleistungsvolumen<br />

(RLV) und die qualitätsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) zur Verfügung<br />

steht .<br />

` Der Orientierungspunktwert wird nicht verändert und auch die regional vereinbarten<br />

Punktwertzuschläge (Prävention, Mutterschaftsvorsorge, Künstliche Befruchtung, Ambulantes<br />

Operieren) werden fortgeführt. Die EBM-Bewertungen in der Bremer Euro-<br />

Gebührenordnung gelten somit unverändert fort.<br />

` Der Katalog der Leistungen, die außerhalb der MGV vergütet werden, bleibt unverändert<br />

bestehen. Das heißt, dass auch zukünftig Leistungen aus den Bereichen Ambulantes<br />

Operieren, Prävention, Schutzimpfungen, Substitutionsbehandlung, Organisierter<br />

Notfalldienst, DMP, Wegegelder und weitere keiner finanziellen Begrenzung unterliegen<br />

.<br />

` Die Regelungen der Honorarverteilung bleiben im ersten Halbjahr <strong>2<strong>01</strong>2</strong> im Wesentlichen<br />

unverändert. Die Gremien der KV Bremen diskutieren über eine Anpassung für<br />

die Zeit danach.<br />

Oltmann Willers Telefon: 0421 / 3404-150 E-Mail: o.willers@kvhb.de<br />

Umlage bleibt auch <strong>2<strong>01</strong>2</strong> unverändert<br />

` Auch <strong>2<strong>01</strong>2</strong> bleibt die Verwaltungskostenumlage für die Mitglieder der KV Bremen auf<br />

niedrigem Niveau: EDV-abrechnende Ärzte und Psychotherapeuten zahlen 1,58 Prozent<br />

von ihrem Honorar zuzüglich 0,45 Prozent für die Sicherstellung. Die Vertreterversammlung<br />

hat den Haushaltsplan für <strong>2<strong>01</strong>2</strong> am 13. Dezember 2<strong>01</strong>1 gebilligt. Weitere<br />

Details zu Haushalt und Umlagesätzen auf Seite 24.<br />

Annette Götzenich Telefon: 0421 / 3404-130 E-Mail: a.goetzenich@kvhb.de<br />

MRSA-Diagnostik und -Therapie werden GKV-Leistung<br />

` Eine präventive Diagnostik und Behandlung von Trägern mit dem Methicillin-resistenten<br />

Staphylococcus aureus (MRSA) ist bislang im Leistungsumfang der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung nicht enthalten. Das ändert sich nun mit einer Vergütungsvereinbarung,<br />

die zum 1. April <strong>2<strong>01</strong>2</strong> in Kraft tritt.<br />

` Die Präambel des entsprechenden Abschnitts 87.8 im EBM drucken wir im Wortlaut<br />

nach:<br />

1 . Voraussetzung für die Berechnung von Leistungen dieses Abschnitts, mit Ausnahme<br />

der Laborziffern gemäß den Gebührenordnungspositionen 86782 und 86784,<br />

ist die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Genehmigung wird<br />

erteilt, wenn die Anforderungen des Anhangs zur Vergütungsvereinbarung für<br />

ärztliche Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von<br />

Trägern mit dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) in der<br />

vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 87 Abs. 2a SGB V erfüllt sind.<br />

2. Die Leistungen gemäß den Gebührenordnungspositionen 86782 und 86784 dürfen<br />

nur von Ärzten berechnet werden, denen eine Genehmigung zur Berechnung<br />

<strong>Januar</strong> <strong>2<strong>01</strong>2</strong><br />

13<br />

Honorar<br />

Abrechnung

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