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Mitgliederinfo ZR 22 - Kommunaler Versorgungsverband Baden ...

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ZVK des KVBW · Postfach 10 01 61 · 76231 Karlsruhe<br />

An die Mitglieder<br />

der Zusatzversorgungskasse<br />

sowie<br />

alle Rechenzentren und<br />

Zentralen Gehaltsabrechnungsstellen<br />

<strong>Mitgliederinfo</strong> <strong>ZR</strong> <strong>22</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Zusatzversorgungskasse des<br />

Kommunalen <strong>Versorgungsverband</strong>s<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Karlsruhe, 27.09.2010<br />

<strong>Mitgliederinfo</strong> <strong>ZR</strong> <strong>22</strong><br />

anbei überlassen wir Ihnen die <strong>Mitgliederinfo</strong> <strong>ZR</strong> <strong>22</strong> mit aktuellen Informationen zur Zusatzversorgung:<br />

1. Ausgliederung / Privatisierung von Aufgaben<br />

2. Auswirkungen der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst auf die Zusatzversorgung<br />

3. Neue Hinterbliebenenrentenanträge<br />

4. Höchstrichterliche Entscheidung zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften<br />

bei der betrieblichen Altersversorgung des öffentlichen Dienstes<br />

5. Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden gegen Startgutschriften<br />

6. Arbeitnehmerbeteiligung an der Umlage<br />

7. Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung (TV-<br />

EUmw/VKA)<br />

Bitte geben Sie diese Informationen wegen ihrer grundlegenden Bedeutung und der möglichen<br />

Rückfragen Ihrer Beschäftigten umgehend an Ihre Personalstelle weiter. Vielen Dank!<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Reimold<br />

Direktor<br />

Anlagen<br />

Hauptsitz Zweigstelle Bankverbindung Sie erreichen uns Internet / E-Mail<br />

Daxlander Str. 74 Birkenwaldstr. 145 Landesbank <strong>Baden</strong>-Württemberg BLZ 600 501 01 (BIC SOLADEST) montags bis freitags www.kvbw.de<br />

76185 Karlsruhe 70191 Stuttgart Pflichtvers. Kto. 2 000 211 (IBAN DE80 6005 0101 0002 0002 11) von 8 Uhr bis 16:30 Uhr zvk@kvbw.de<br />

Tel. 0721 5985-0 Tel. 0711 2583-0 Freiw.Vers. Kto. 4 024 020 (IBAN DE53 6005 0101 0004 0240 20)


1. Ausgliederung / Privatisierung von Aufgaben<br />

1.1. Ausgleichsbetrag<br />

<strong>Mitgliederinfo</strong> <strong>ZR</strong> <strong>22</strong><br />

Karlsruhe, 27.09.2010<br />

Überträgt ein Mitglied im Abrechnungsverband I (AR I) z.B. ein Seniorenheim oder einen Kindergarten<br />

auf einen Arbeitgeber, der dort nicht Mitglied ist, so hat die ZVK weiterhin die<br />

aus dem Mitgliedsverhältnis resultierenden Renten zu zahlen, denen keine Umlageeinnahmen<br />

mehr gegenüberstehen.<br />

Um zu vermeiden, dass hierdurch die in der Umlagegemeinschaft (AR I) verbleibenden Mitglieder<br />

diesen Nachteil ausgleichen müssen, besteht gemäß § 15 Abs. 3a der Satzung die Verpflichtung<br />

zur Zahlung eines Ablösebetrags (Ausgleichsbetrag). Die Berechnung dieses<br />

Ausgleichsbetrags erfolgt durch unseren Versicherungsmathematiker.<br />

1.2. Unser Beratungsangebot<br />

Wir bitten Sie daher, bereits im Vorfeld von Privatisierungen, Fusionen, der Übernahme von<br />

Einrichtungen eines anderen Arbeitgebers, der Mitglied einer Zusatzversorgungseinrichtung ist,<br />

oder bei sonstigen strukturellen Überlegungen Kontakt mit uns aufzunehmen.<br />

Gerne beraten wir Sie über die zusatzversorgungsrechtlichen Auswirkungen sowie die Möglichkeiten<br />

der Versicherung Ihrer Beschäftigten. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen<br />

bzw. zur Vereinbarung von Terminen an:<br />

Frau Lacouture oder Herrn Kühn<br />

Tel. 0721 5985-261 oder 0711 2583-261 Tel. 0721 5985-259 oder 0711 2583-259<br />

Fax 0721 5985-525 oder 0711 2583-525 Fax 0721 5985-525 oder 0711 2583-525<br />

E-Mail: zvk@kvbw.de E-Mail: zvk@kvbw.de<br />

2. Auswirkungen der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst auf die Zusatzversorgung<br />

Die Tarifvertragsparteien haben sich am 27. Februar 2010 auf einen Tarifabschluss geeinigt.<br />

Aus zusatzversorgungsrechtlicher Sicht sind folgende Aspekte von Bedeutung:<br />

2.1. Erhöhung des Grenzbetrags für die zusätzliche Umlage<br />

Eine zusätzliche Umlage war nach der am 31.12.2001 geltenden Rechtslage für Beschäftigte zu<br />

entrichten, wenn damals das monatliche zusatzversorgungspflichtige Entgelt - vereinfacht ausgedrückt<br />

- eine gewisse Obergrenze überschritten hat.<br />

./.


<strong>Mitgliederinfo</strong> <strong>ZR</strong> <strong>22</strong><br />

Karlsruhe, 27.09.2010<br />

Sofern für diese Beschäftigten am 31.12.2001 schon und für Januar 2002 noch eine zusätzliche<br />

Umlage gezahlt wurde, ist diese in diesem Arbeitsverhältnis gem. § 76 der Kassensatzung weiterhin<br />

zu entrichten.<br />

Mit der Tariferhöhung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes war auch die Entgeltsgrenze<br />

für diese zusätzliche Umlage für das Jahr 2010 rückwirkend anzupassen. Sie bemisst sich<br />

nach dem 1,133fachen der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD und beträgt daher seit 01.01.2010<br />

monatlich 6.173,42 € und im Monat der Zuwendung 9.877,47 €.<br />

Unter Berücksichtigung der Tarifeinigung vom Februar 2010 stellen sich die Grenzbeträge für<br />

das Jahr 2011 wie folgt dar:<br />

01.01.2011 - 31.07.2011: monatlich 6.210,46 € und im Monat der Zuwendung 9.936,74 €<br />

01.08.2011 - 31.12.2011: monatlich 6.241,52 € und im Monat der Zuwendung 9.986,42 €.<br />

2.2. Einmalige Sonderzahlung 2011<br />

Für den Monat Januar 2011 erhalten Beschäftigte grundsätzlich eine einmalige Sonderzahlung<br />

in Höhe von 240 €. Diese Sonderzahlung ist - ebenso wie die einmalige Pauschalzahlung, die<br />

mit dem Entgelt für den Monat Juli 2010 fällig wurde - steuerpflichtiges Entgelt und damit zusatzversorgungspflichtig<br />

[siehe Rundschreiben des Kommunalen Arbeitgeberverbands <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg (KAV BW) M 9/2010 XVII].<br />

2.3. Hinweise zur Altersteilzeit ab 1. Januar 2010<br />

Auf Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die ab dem 1. Januar 2010 begründet werden, findet der Tarifvertrag<br />

zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) Anwendung.<br />

In den Durchführungshinweisen hierzu verdeutlicht der KAV BW, dass der sozialversicherungspflichtige<br />

Anteil der Umlagen zur Zusatzversorgung zum Regelarbeitsentgelt gehört und demzufolge<br />

aufzustocken ist (III Nr. 6.3 des KAV-Rundschreibens M 18 vom 11.08.2010). Obwohl eine<br />

entsprechende tarifvertragliche Regelung noch aussteht, bestehen seitens des KAV BW keine<br />

Bedenken, das zusatzversorgungspflichtige Entgelt weiterhin mit dem Aufstockungsfaktor 1,8<br />

auf 90% des Entgelts zu erhöhen und entsprechend an die ZVK zu melden (III Ziffer 6.6 des<br />

KAV-Rundschreibens M 18 vom 11.08.2010).<br />

Die Meldung an die Kasse erfolgt mit dem Versicherungsmerkmal (VM) 23. Nach der Anpassung<br />

des Altersvorsorgetarifvertrags (ATV-K) werden wir Sie über die Änderungen für Altersteilzeitbeschäftigte<br />

informieren.<br />

./.


2.4. Flexible Altersarbeitszeit (FALTER)<br />

<strong>Mitgliederinfo</strong> <strong>ZR</strong> <strong>22</strong><br />

Karlsruhe, 27.09.2010<br />

Das FALTER-Arbeitsmodell ermöglicht den gleitenden Übergang in den Ruhestand. Mit der flexiblen<br />

Altersarbeitszeit (§ 13 TV FlexAZ) haben Beschäftigte die Möglichkeit, ihre bisherige Arbeitszeit<br />

maximal zwei Jahre vor Erreichen ihrer abschlagsfreien Altersrente auf die Hälfte zu reduzieren<br />

und über diese Altersgrenze hinaus für denselben Zeitraum mit der Hälfte ihrer Arbeitszeit<br />

weiter zu arbeiten. Voraussetzung ist dabei der Bezug einer Teilrente der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

zum Beginn des Arbeitszeitmodells.<br />

Die Zahlung einer Teilrente durch die gesetzliche Rentenversicherung führt nicht zu einer Rentenzahlung<br />

bei der ZVK. Die Beschäftigten sind daher während der flexiblen Altersarbeitszeit<br />

weiter in der Zusatzversorgung pflichtzuversichern; folglich werden in diesem Zeitraum weitere<br />

Anwartschaften bei der ZVK begründet.<br />

3. Neue Hinterbliebenenrentenanträge<br />

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind bei der Beantragung der Hinterbliebenenrente für Waisen<br />

erweiterte Angaben erforderlich.<br />

In der Folge haben wir den bisherigen Antrag auf Hinterbliebenenrente in einen Antrag für Waisen<br />

sowie einen Antrag für Witwen/Witwer aufgeteilt und unseren Bestellvordruck für Formulare<br />

entsprechend angepasst. Die überarbeiteten Vordrucke mit Anlagen haben wir beigefügt. Sie<br />

stehen daneben auch auf unserer Homepage www.kvbw.de unter der Rubrik Zusatzversorgung<br />

– Vordrucke & Merkblätter zum Download zur Verfügung. Gerne senden wir sie Ihnen auch zu.<br />

Bitte verwenden Sie für die Beantragung einer Hinterbliebenenrente nur noch die neuen<br />

Vordrucke.<br />

Auf den „Antrag auf Betriebsrente für Versicherte“ und den „Antrag auf Wieder- und Weitergewährung<br />

der Waisenrente“ haben die Änderungen keine Auswirkung. In diesen Fällen können<br />

die bisherigen Formulare weiter genutzt werden.<br />

4. Höchstrichterliche Entscheidung zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften<br />

bei der betrieblichen Altersversorgung des öffentlichen Dienstes<br />

Inzwischen wurde höchstrichterlich festgestellt, dass eingetragene Lebenspartner ab dem 1. Januar<br />

2005 einen Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung<br />

haben. Weitere Festlegungen hierzu sind aufgrund der Tarifautonomie ausschließlich<br />

den Tarifvertragsparteien vorbehalten.<br />

./.


5. Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden gegen Startgutschriften<br />

<strong>Mitgliederinfo</strong> <strong>ZR</strong> <strong>22</strong><br />

Karlsruhe, 27.09.2010<br />

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwei Verfassungsbeschwerden zu den Startgutschriften<br />

für rentenferne Versicherte nicht zur Entscheidung angenommen (Az.: 1 BvR 1373/08<br />

und 1 BvR 1433/08). Die Beschwerden wenden sich gegen Berechnungsschritte, die der Bundesgerichtshof<br />

mit seinem Urteil vom November 2007 nicht beanstandet hatte.<br />

Das Gericht hält fest, dass die Tarifvertragsparteien aufgrund des zitierten Urteils ohnehin verpflichtet<br />

seien, die Regelungen bezüglich der Berechnung der Startgutschriften zu überarbeiten.<br />

Angesichts der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien<br />

kommt eine gerichtliche Festlegung auf bestimmte Berechnungswege nicht in Betracht. Im Übrigen<br />

sind die betroffenen Pflichtversicherten der rentenfernen Jahrgänge in ihrer Rechtsposition<br />

durch die Feststellung der Unverbindlichkeit im vorbezeichneten BGH-Urteil geschützt.<br />

Vor diesem Hintergrund bleibt die ausstehende Neuregelung zur Ermittlung der rentenfernen<br />

Startgutschriften durch die Tarifvertragsparteien weiterhin abzuwarten.<br />

6. Arbeitnehmerbeteiligung an der Umlage<br />

Aufgrund von vermehrten Anfragen aus dem Mitgliederkreis, ob die Arbeitnehmerbeteiligung an<br />

der Umlage als Vorsorgeaufwendung im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt, weisen<br />

wir auf Folgendes hin:<br />

Der Oberfinanzdirektion Frankfurt vom 18.12.2007 (S <strong>22</strong>21 A-78-St 218) zufolge sind individuell<br />

vom Beschäftigten versteuerte Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile an der Umlage als „andere<br />

Vorsorgeaufwendungen“ im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar, wenn die Versicherung<br />

bei der ZVK bereits vor dem 1.1.2005 bestand (sog. Altvertrag gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG).<br />

Hat die Pflichtversicherung erst danach begonnen, handelt es sich um einen Neuvertrag, bei<br />

dem individuell versteuerte Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile an der Umlage nicht mehr als<br />

Sonderausgaben abgezogen werden können.<br />

7. Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung<br />

(TV-EUmw/VKA)<br />

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 15. Juli 2010 entschieden, dass Rahmenvereinbarungen<br />

zur Entgeltumwandlung - soweit die Verträge eines Arbeitgebers den<br />

maßgeblichen Schwellenwert der Vergaberichtlinien überschreiten - hätten ausgeschrieben werden<br />

müssen.<br />

Das Urteil betrifft nur die kommunalen, nicht aber die kirchlichen Arbeitgeber.<br />

./.


<strong>Mitgliederinfo</strong> <strong>ZR</strong> <strong>22</strong><br />

Karlsruhe, 27.09.2010<br />

Der EuGH hat in seinem Urteil dargestellt (RN 108), dass ein Verstoß gegen die Vergaberichtlinien<br />

namentlich dann vorliegt, wenn kommunale Arbeitgeber beispielsweise im Jahr 2004<br />

Rahmenvereinbarungen ohne Ausschreibung abgeschlossen und damals mehr als 4.505 Beschäftigte<br />

hatten. Für das Jahr 2005 lag die Grenze bei 3.133 und in den Jahren 2006 und<br />

2007 bei jeweils mehr als 2.402 Beschäftigten.<br />

Abhängig von diesen Schwellenwerten gehören also nur sehr große kommunale Arbeitgeber<br />

zum betroffenen Kreis. Auswertungen haben ergeben, dass bei unserer Kasse nur einzelne Mitglieder<br />

betroffen sein können.<br />

Nach unserem derzeitigen Erkenntnisstand gehen wir davon aus, dass „Vereinbarungen“ im<br />

Sinne des EuGH-Verfahrens nur die zwischen dem Arbeitgeber und der Zusatzversorgungskasse<br />

abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen sind, nicht hingegen die einzelnen Entgeltumwandlungsverträge.<br />

Die Entscheidung wirft eine Reihe von Rechtsfragen auf, von deren Beantwortung abhängt, welche<br />

Folgerungen weiter zu ziehen sind. Nach dem Rundschreiben M 19/2010 vom 26.08.2010<br />

des KAV (Ziffer 11) bedarf das Urteil daher zunächst einer eingehenden Prüfung durch die Tarifvertragsparteien<br />

und die Bundesregierung.<br />

Über die weitere Entwicklung werden wir berichten.


Z 554-010-BW036105-Stand: 1. September 2010<br />

Zusatzversorgungskasse des<br />

Kommunalen <strong>Versorgungsverband</strong>s<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

1. Angaben zur Person der/des Verstorbenen<br />

Versicherungsnummer ZVK<br />

Name ggf. auch Geburtsname, Vorname(n)<br />

Name, Vorname<br />

Antrag auf Betriebsrente für Witwen/Witwer<br />

Mitgliedsnummer ZVK<br />

Bitte Sterbeurkunde beifügen, falls noch nicht übersandt.<br />

2. Angaben zur Person der Witwe/des Witwers<br />

Anschrift: Straße, Hausnummer Postleitzahl<br />

Steuer-Identifikationsnummer (unbedingt erforderlich)<br />

3. Antragstellung durch andere Personen<br />

Name, Vorname bzw. Bezeichnung der (betreuenden) Einrichtung<br />

Anschrift: Straße, Hausnummer<br />

Postleitzahl<br />

Ort<br />

Telefonnummer (freiwillige Angabe)<br />

Der Antrag wird in Vertretung der/des Berechtigten gestellt vom:<br />

Bevollmächtigten (bitte Kopie der Vollmacht beifügen)<br />

Betreuer (bitte Kopie des Nachweises über den Umfang der Betreuung beifügen)<br />

Telefonnummer (freiwillige Angabe)<br />

Zusatzversorgungskasse des Kommunalen <strong>Versorgungsverband</strong>s <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Hauptsitz<br />

Daxlander Str. 74<br />

76185 Karlsruhe<br />

Tel. 0721 5985-0<br />

Fax 0721 5985-525<br />

Zweigstelle<br />

Birkenwaldstr. 145<br />

70191 Stuttgart<br />

Tel. 0711 2583-0<br />

Fax 0711 2583-200<br />

Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung einer Waisenrente<br />

ein gesonderter "Antrag auf Betriebsrente für Waisen" auszufüllen<br />

ist. Diesen finden Sie auf unserer Homepage www.kvbw.de unter<br />

der Rubrik Zusatzversorgung - Vordrucke & Merkblätter. Gerne<br />

senden wir Ihnen diesen auch zu.<br />

Ort<br />

Bankverbindung<br />

Landesbank <strong>Baden</strong>-Württemberg BLZ 600 501 01 (BIC SOLADEST)<br />

Pflichtvers. Kto. 2 000 211 (IBAN DE80 6005 0101 0002 0002 11)<br />

Freiw.Vers. Kto. 4 024 020 (IBAN DE53 6005 0101 0004 0240 20)<br />

Geburtsdatum der/des Verstorbenen<br />

verstorben am<br />

Geburtsdatum<br />

Sie erreichen uns<br />

montags bis freitags<br />

von 8 Uhr bis 16:30 Uhr<br />

Bitte wenden<br />

Internet / E- Mail<br />

www.kvbw.de<br />

zvk@kvbw.de


Name, Vorname Versicherungsnummer Mitgliedsnummer<br />

4. Angaben zur Bankverbindung<br />

Bankleitzahl Kontonummer<br />

Name und Sitz des Geldinstituts<br />

Diese Angaben erhalten Sie von Ihrer kontoführenden Bank:<br />

IBAN (max. 34 Stellen) BIC (8-11 Stellen)<br />

5. Krankenversicherung / Pflegeversicherung<br />

Ich bin Mitglied einer<br />

Name Kontoinhaber/in (wenn abweichend vom Antragsteller)<br />

gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung (z.B. AOK, Ersatzkasse, Bundesknappschaft usw.)<br />

Versichertennummer<br />

Name und Anschrift der Krankenkasse<br />

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die ZVK verpflichtet, im Rentenfall von den Rentnern<br />

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen. Wir bitten Sie daher, den beigefügten<br />

Vordruck "Meldung der gesetzlichen Krankenkasse" (Anlage 1) auszufüllen, von Ihrer<br />

Krankenkasse ergänzen zu lassen und den ausgefüllten Vordruck diesem Antrag beizufügen.<br />

Ohne diese Angabe ist eine Bearbeitung nicht möglich.<br />

Liegt für Sie Elterneigenschaft vor?<br />

(Haben/Hatten Sie leibliche, Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder?) ja nein<br />

privaten Kranken-/ Pflegeversicherung<br />

6. Angaben zum Anspruch auf gesetzliche Rente<br />

Besteht ein Anspruch auf Witwen-/Witwer-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche<br />

Rentenversicherung Bund - Länder - Knappschaft)?<br />

ja:<br />

nein:<br />

Wenn ja:<br />

Bitte fügen Sie Seite 1 und 2 des Bescheides mit Anlagen 1, 6 und ggf. 8 als Kopien bei.<br />

Bitte fügen Sie einen Nachweis der gesetzlichen Rentenversicherung darüber bei, weshalb<br />

Sie dort keinen Anspruch auf eine Witwen-/Witwer-Rente haben (z.B. wegen eines<br />

durchgeführten Rentensplittings, wegen der Befreiung von der Versicherungspflicht oder<br />

wegen nicht erfüllter Wartezeit).<br />

Zusätzlich: Bitte Heiratsurkunde beifügen!<br />

7. Zusätzliche Angaben zur Feststellung des Rentenzahlbetrages<br />

7.1 Steht der Versicherungsfall im Zusammenhang mit einer Schädigung, die durch einen Dritten<br />

verursacht wurde?<br />

ja nein<br />

Anschrift des Haftpflichtversicherers<br />

Tag des Schadensereignisses / ermittelnde Polizeidienststelle<br />

Haftpflichtschaden-Nr.<br />

Aktenzeichen / TagebuchNr.<br />

Bitte beachten Sie die Abtretungserklärung in Ziffer 8 und schildern Sie uns den Schadenshergang!


Name, Vorname Versicherungsnummer Mitgliedsnummer<br />

7.2Nur<br />

auszufüllen, wenn die/der Verstorbene noch keine Betriebsrente von der ZVK erhalten hat.<br />

War die/der Verstorbene auch bei einer anderen<br />

Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen/kirchlichen Dienstes<br />

(z.B. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder etc.) versichert?<br />

Wenn ja, für die Zeit<br />

Sind Beiträge erstattet worden?<br />

Hatte die/der Verstorbene bei uns bereits einen Antrag auf Überleitung gestellt?<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

ja nein<br />

vom bis Name der Zusatzversorgungseinrichtung Aktenzeichen / Versicherungsnummer<br />

8. Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers<br />

Ich erkläre ausdrücklich, dass ich<br />

-<br />

-<br />

-<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

die Angaben vollständig und richtig gemacht habe,<br />

hiermit etwaige Schadenersatzansprüche, die mir gegen Dritte aus einem Ereignis zustehen, auf Grund dessen die<br />

Zusatzversorgungskasse zur Gewährung oder Erhöhung der Leistungen verpflichtet wird, bis zur Höhe dieser Leistung<br />

an die Zusatzversorgungskasse abtrete,<br />

damit einverstanden bin, dass im Falle meines Todes das jeweils kontoführende Geldinstitut der ZVK des KVBW Auskunft<br />

darüber gibt, wer über mein Konto verfügt hat.<br />

Ich verpflichte mich,<br />

- die ZVK unverzüglich zu unterrichten, wenn nach der Antragstellung Änderungen eintreten, die den Rentenanspruch<br />

nach Grund oder Höhe berühren; dies ist insbesondere der Fall, wenn:<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

vom bis Name der Zusatzversorgungseinrichtung Aktenzeichen / Versicherungsnummer<br />

der Rentenversicherungsträger die Zahlung der Witwen-/Witwer-Rente einstellt<br />

sich meine Witwen-/Witwer-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Hinzuverdienst ändert<br />

Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld,<br />

Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld oder Verletztengeld bezogen wird<br />

sich meine Anschrift ändert oder der Wohnsitz oder dauernde Aufenthalt ins Ausland verlegt wird<br />

ich erneut heirate<br />

- Rentenüberzahlungen zurückzuzahlen und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Dazu beauftrage ich das jeweils<br />

kontoführende Geldinstitut, auch mit Wirkung gegenüber meiner Erben, überzahlte Beträge der Zusatzversorgungskasse<br />

zurückzuzahlen. Dieser Auftrag kann von mir - nicht aber von meinen Erben - widerrufen oder geändert werden.<br />

9. Anlagen<br />

Seite 1 und 2 mit Anlage 1, 6 und ggf. 8 des Witwen-/Witwer-Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

Anlage 1 "Meldung der gesetzlichen Krankenkasse nach § 202 Satz 4 SGB V über die grundsätzliche Beitragspflicht"


Name, Vorname Versicherungsnummer Mitgliedsnummer<br />

Angaben des Arbeitgebers<br />

Die Ziffern 10 bis 12 sind nur erforderlich, wenn die Pflichtversicherung bis zum Tod der/des<br />

Verstorbenen bestanden hat.<br />

10. Angaben zum Arbeitsverhältnis<br />

Die Abmeldung<br />

ist beigefügt.<br />

wurde bereits übersandt.<br />

ist im Abrechnungsmonat über DATÜV-ZVE erfolgt / wird im Abrechnungsmonat<br />

erfolgen.<br />

11. Sonstige Angaben<br />

Ist der Tod durch einen Arbeitsunfall eingetreten, der im Zusammenhang mit<br />

dem der Pflichtversicherung zugrunde liegenden Arbeitsverhältnis steht?<br />

Wenn ja, bitte den Bescheid der Berufsgenossenschaft beifügen!<br />

12. Bestätigung<br />

ja nein<br />

Es wird bestätigt, dass die vorstehenden Angaben - auch die der Antragstellerin / des Antragstellers<br />

unter Ziffer 7.1 und 7.2 - richtig sind.<br />

Ansprechpartner Telefonnummer Ort, Datum<br />

Unterschrift Arbeitgeberanschrift / Dienstsiegel / Stempel


Name und Anschrift der Krankenkasse<br />

Anlage 1 zum Rentenantrag<br />

Meldung der gesetzlichen Krankenkasse nach § 202 Satz 4 SGB V<br />

über die grundsätzliche Beitragspflicht<br />

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unterliegen Rentenleistungen der Zusatzversorgungskasse<br />

grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Wir sind daher<br />

verpflichtet, die notwendigen Angaben Ihrer zuständigen Krankenkasse zu erheben.<br />

Bitte füllen Sie Teil I. dieses Vordrucks aus, lassen Sie die Angaben unter Teil II. von Ihrer Krankenkasse<br />

ergänzen und reichen Sie den ausgefüllten Vordruck zusammen mit Ihrem Rentenantrag bei<br />

der ZVK ein.<br />

I. Von der Antragstellerin/Vom Antragsteller auszufüllen:<br />

Name, Vorname der Witwe/des Witwers Geburtsdatum der Witwe/des Witwers<br />

Name, Vorname der/des Verstorbenen Geburtsdatum der/des Verstorbenen<br />

Versicherungsnummer ZVK Mitgliedsnummer ZVK<br />

II. Von der Krankenkasse auszufüllen:<br />

Versichertennummer der Krankenkasse Betriebsnummer der Krankenkasse<br />

Für die oben genannte Antragstellerin/den oben<br />

genannten Antragsteller sind von der ZVK<br />

(Zahlstelle) Beiträge aus Versorgungsbezügen zur<br />

Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich<br />

einzubehalten und abzuführen.<br />

1 = nein (KV/PV)<br />

2 = ja (KV/PV)<br />

3 = ja (nur KV)<br />

Mehrfachbezug 1 = nein<br />

4 = ja (KV/PV) Beihilfe-/Heilfürsorgegeber<br />

2 = ja<br />

Telefon-Nr. und Name der/des Sachbearbeiterin/-bearbeiters (bitte stets angeben)<br />

3 = ja, Geringbezieher<br />

Ort, Datum Stempel und Unterschrift<br />

Zusatzversorgungskasse des Kommunalen <strong>Versorgungsverband</strong>s <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Hauptsitz<br />

Daxlander Str. 74<br />

76185 Karlsruhe<br />

Tel. 0721 5985-0<br />

Fax 0721 5985-525<br />

Zweigstelle<br />

Birkenwaldstr. 145<br />

70191 Stuttgart<br />

Tel. 0711 2583-0<br />

Fax 0711 2583-200<br />

Bankverbindung<br />

Landesbank <strong>Baden</strong>-Württemberg BLZ 600 501 01 (BIC SOLADEST)<br />

Pflichtvers. Kto. 2 000 211 (IBAN DE80 6005 0101 0002 0002 11)<br />

Freiw.Vers. Kto. 4 024 020 (IBAN DE53 6005 0101 0004 0240 20)<br />

Sie erreichen uns<br />

montags bis freitags<br />

von 8 Uhr bis 16:30 Uhr<br />

Internet / E- Mail<br />

www.kvbw.de<br />

zvk@kvbw.de


Z 554-21-BW036136-Stand 01. September 2010<br />

Zusatzversorgungskasse des<br />

Kommunalen <strong>Versorgungsverband</strong>s<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

1. Angaben zur Person der/des Verstorbenen<br />

Versicherungsnummer ZVK<br />

Name ggf. auch Geburtsname, Vorname(n)<br />

Name, Vorname<br />

Mitgliedsnummer ZVK<br />

Bitte Sterbeurkunde beifügen, falls noch nicht übersandt.<br />

2. Angaben zur Person der Waise<br />

Anschrift: Straße, Hausnummer Postleitzahl<br />

Steuer-Identifikationsnummer (unbedingt erforderlich)<br />

Rechts- bzw. Verwandtschaftsverhältnis zur/zum Verstorbenen:<br />

Ich bin ein leibliches Kind.<br />

angenommenes Kind.<br />

Pflege-, Stief- oder Enkelkind.<br />

3. Antragstellung durch andere Personen<br />

Der Antrag wird in Vertretung<br />

der Waise gestellt vom:<br />

Name, Vorname bzw. Bezeichnung der (betreuenden) Einrichtung<br />

Anschrift: Straße, Hausnummer<br />

Telefonnummer (freiwillige Angabe)<br />

Postleitzahl<br />

Antrag auf Betriebsrente für Waisen<br />

Bitte für jede Waise einen gesonderten Vordruck ausfüllen.<br />

Ort<br />

Telefonnummer (freiwillige Angabe)<br />

Zusatzversorgungskasse des Kommunalen <strong>Versorgungsverband</strong>s <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Hauptsitz<br />

Daxlander Str. 74<br />

76185 Karlsruhe<br />

Tel. 0721 5985-0<br />

Fax 0721 5985-525<br />

Zweigstelle<br />

Birkenwaldstr. 145<br />

70191 Stuttgart<br />

Tel. 0711 2583-0<br />

Fax 0711 2583-200<br />

Ort<br />

Geburtsdatum der/des Verstorbenen<br />

verstorben am<br />

Geburtsdatum<br />

Elternteil<br />

Vormund(bitte<br />

Nachweis beifügen)<br />

Bevollmächtigten (bitte Kopie der Vollmacht beifügen)<br />

Betreuer (bitte Kopie des Nachweises über den Umfang der Betreuung beifügen)<br />

Bankverbindung<br />

Landesbank <strong>Baden</strong>-Württemberg BLZ 600 501 01 (BIC SOLADEST)<br />

Pflichtvers. Kto. 2 000 211 (IBAN DE80 6005 0101 0002 0002 11)<br />

Freiw.Vers. Kto. 4 024 020 (IBAN DE53 6005 0101 0004 0240 20)<br />

Sie erreichen uns<br />

montags bis freitags<br />

von 8 Uhr bis 16:30 Uhr<br />

Bitte wenden<br />

Internet / E- Mail<br />

www.kvbw.de<br />

zvk@kvbw.de


Name, Vorname Versicherungsnummer Mitgliedsnummer<br />

4. Angaben zur Bankverbindung<br />

Bankleitzahl Kontonummer<br />

Name und Sitz des Geldinstituts<br />

Diese Angaben erhalten Sie von Ihrer kontoführenden Bank:<br />

IBAN (max. 34 Stellen) BIC (8-11 Stellen)<br />

5. Krankenversicherung / Pflegeversicherung<br />

Ich bin Mitglied einer<br />

Name Kontoinhaber/in (wenn abweichend vom Antragsteller)<br />

gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung (z.B. AOK, Ersatzkasse, Bundesknappschaft usw.)<br />

Versichertennummer<br />

Name und Anschrift der Krankenkasse<br />

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die ZVK verpflichtet, im Rentenfall von den Rentnern<br />

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen. Wir bitten Sie daher, den beigefügten<br />

Vordruck "Meldung der gesetzlichen Krankenkasse" (Anlage 1) auszufüllen, von Ihrer<br />

Krankenkasse ergänzen zu lassen und den ausgefüllten Vordruck diesem Antrag beizufügen.<br />

Ohne diese Angabe ist eine Bearbeitung nicht möglich.<br />

Liegt für Sie Elterneigenschaft vor?<br />

(Haben/Hatten Sie leibliche, Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder?) ja nein<br />

privaten Kranken-/ Pflegeversicherung<br />

6. Angaben zum Anspruch auf gesetzliche Rente<br />

Besteht ein Anspruch auf Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung<br />

Bund - Länder - Knappschaft)?<br />

ja:<br />

nein:<br />

Bitte fügen Sie Seite 1 und 2 des Bescheides mit Anlagen 1, 6 und ggf. 8 als Kopien bei.<br />

Bitte fügen Sie folgende Nachweise bei:<br />

-<br />

-<br />

Nachweis der gesetzlichen Rentenversicherung, weshalb Sie dort keinen Anspruch auf<br />

eine Waisenrente haben<br />

Nachweis über das Rechts-/ Verwandtschaftsverhältnis zu der/dem Verstorbenen (z.B.<br />

Abstammungsurkunde, Adoptionsurkunde)<br />

7. Weitere Angaben (nur von volljährigen Waisen auszufüllen, wenn Frage 6 verneint wurde)<br />

(voraussichtliches Ende)<br />

Tag, Monat, Jahr<br />

Tag, Monat, Jahr<br />

Ich befinde mich in einer Ausbildung<br />

Art der Ausbildung: (z.B. Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung)<br />

Bitte Nachweis beifügen!<br />

Ich leiste ein freiwilliges soziales/<br />

ökologisches Jahr<br />

Bitte Nachweis beifügen!<br />

Ich bin auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage, für mich selbst zu sorgen.<br />

Bitte ärztliches Gutachten beifügen!<br />

Ich leiste gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst/habe<br />

bereits gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst geleistet<br />

Bitte Nachweis beifügen!<br />

vom<br />

vom<br />

vom<br />

bis<br />

(voraussichtliches Ende)<br />

Tag, Monat, Jahr Tag, Monat, Jahr<br />

bis<br />

Tag, Monat, Jahr Tag, Monat, Jahr<br />

bis


Name, Vorname Versicherungsnummer Mitgliedsnummer<br />

8. Zusätzliche Angaben zur Feststellung des Rentenzahlbetrages<br />

8.1 Steht der Versicherungsfall im Zusammenhang mit einer Schädigung, die durch einen Dritten<br />

verursacht wurde?<br />

Wenn ja:<br />

ja nein<br />

Anschrift des Haftpflichtversicherers Haftpflichtschaden-Nr.<br />

Tag des Schadensereignisses / ermittelnde Polizeidienststelle Aktenzeichen / TagebuchNr.<br />

Bitte beachten Sie die Abtretungserklärung in Ziffer 9 und schildern Sie uns den<br />

Schadenshergang!<br />

8.2Nur<br />

auszufüllen, wenn die/der Verstorbene noch keine Betriebsrente von der ZVK erhalten hat.<br />

War die/der Verstorbene auch bei einer anderen<br />

Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen/kirchlichen Dienstes<br />

(z.B. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder etc.) versichert?<br />

Wenn ja, für die Zeit<br />

Sind Beiträge erstattet worden?<br />

Hatte die/der Verstorbene bei uns bereits einen Antrag auf Überleitung gestellt?<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

ja nein<br />

vom bis Name der Zusatzversorgungseinrichtung Aktenzeichen / Versicherungsnummer<br />

vom bis Name der Zusatzversorgungseinrichtung Aktenzeichen / Versicherungsnummer<br />

9. Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers<br />

Ich erkläre ausdrücklich, dass ich<br />

-<br />

-<br />

-<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

die Angaben vollständig und richtig gemacht habe,<br />

hiermit etwaige Schadenersatzansprüche, die mir gegen Dritte aus einem Ereignis zustehen, auf Grund dessen die<br />

Zusatzversorgungskasse zur Gewährung oder Erhöhung der Leistungen verpflichtet wird, bis zur Höhe dieser Leistung<br />

an die Zusatzversorgungskasse abtrete,<br />

damit einverstanden bin, dass im Falle meines Todes das jeweils kontoführende Geldinstitut der ZVK des KVBW Auskunft<br />

darüber gibt, wer über mein Konto verfügt hat.<br />

Ich verpflichte mich,<br />

- die ZVK unverzüglich zu unterrichten, wenn nach der Antragstellung Änderungen eintreten, die den Rentenanspruch<br />

nach Grund oder Höhe berühren; dies ist insbesondere der Fall, wenn:<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

der Rentenversicherungsträger die Zahlung der Waisenrente einstellt<br />

sich meine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Hinzuverdienst ändert<br />

Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld,<br />

Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld oder Verletztengeld bezogen wird<br />

sich meine Anschrift ändert oder der Wohnsitz oder dauernde Aufenthalt ins Ausland verlegt wird<br />

die Schul- /Berufsausbildung beendet oder unterbrochen, ein freiwilliges soziales Jahr geleistet wird oder wenn nach<br />

Vollendung des 18. Lebensjahres die Unterhaltsbedürftigkeit wegfällt<br />

- Rentenüberzahlungen zurückzuzahlen und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Dazu beauftrage ich das jeweils<br />

kontoführende Geldinstitut, auch mit Wirkung gegenüber meiner Erben, überzahlte Beträge der Zusatzversorgungskasse<br />

zurückzuzahlen. Dieser Auftrag kann von mir - nicht aber von meinen Erben - widerrufen oder geändert werden.<br />

10. Anlagen<br />

Seite 1 und 2 mit Anlage 1, 6 und ggf. 8 des Waisenrentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

Anlage 1 "Meldung der gesetzlichen Krankenkasse nach § 202 Satz 4 SGB V über die grundsätzliche Beitragspflicht"


Name, Vorname Versicherungsnummer Mitgliedsnummer<br />

Angaben des Arbeitgebers<br />

Die Ziffern 11 bis 13 sind nur erforderlich, wenn die Pflichtversicherung bis zum Tod der/des<br />

Verstorbenen bestanden hat.<br />

11. Angaben zum Arbeitsverhältnis<br />

Die Abmeldung<br />

ist beigefügt.<br />

wurde bereits übersandt.<br />

ist im Abrechnungsmonat über DATÜV-ZVE erfolgt / wird im Abrechnungsmonat<br />

erfolgen.<br />

12. Sonstige Angaben<br />

Ist der Tod durch einen Arbeitsunfall eingetreten, der im Zusammenhang mit<br />

dem der Pflichtversicherung zugrunde liegenden Arbeitsverhältnis steht?<br />

Wenn ja, bitte den Bescheid der Berufsgenossenschaft beifügen!<br />

13. Bestätigung<br />

ja nein<br />

Es wird bestätigt, dass die vorstehenden Angaben - auch die der Antragstellerin / des Antragstellers<br />

unter Ziffer 8.1 und 8.2 - richtig sind.<br />

Ansprechpartner Telefonnummer Ort, Datum<br />

Unterschrift Arbeitgeberanschrift / Dienstsiegel / Stempel


Name und Anschrift der Krankenkasse<br />

Anlage 1 zum Rentenantrag<br />

Meldung der gesetzlichen Krankenkasse nach § 202 Satz 4 SGB V<br />

über die grundsätzliche Beitragspflicht<br />

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unterliegen Rentenleistungen der Zusatzversorgungskasse<br />

grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Wir sind daher<br />

verpflichtet, die notwendigen Angaben Ihrer zuständigen Krankenkasse zu erheben.<br />

Bitte füllen Sie Teil I. dieses Vordrucks aus, lassen Sie die Angaben unter Teil II. von Ihrer Krankenkasse<br />

ergänzen und reichen Sie den ausgefüllten Vordruck zusammen mit Ihrem Rentenantrag bei<br />

der ZVK ein.<br />

I. Von der Antragstellerin/Vom Antragsteller auszufüllen:<br />

Name, Vorname der Waise Geburtsdatum der Waise<br />

Name, Vorname der/des Verstorbenen Geburtsdatum der/des Verstorbenen<br />

Versicherungsnummer ZVK Mitgliedsnummer ZVK<br />

II. Von der Krankenkasse auszufüllen:<br />

Versichertennummer der Krankenkasse Betriebsnummer der Krankenkasse<br />

Für die oben genannte Antragstellerin/den oben<br />

genannten Antragsteller sind von der ZVK<br />

(Zahlstelle) Beiträge aus Versorgungsbezügen zur<br />

Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich<br />

einzubehalten und abzuführen.<br />

1 = nein (KV/PV)<br />

2 = ja (KV/PV)<br />

3 = ja (nur KV)<br />

Mehrfachbezug 1 = nein<br />

4 = ja (KV/PV) Beihilfe-/Heilfürsorgegeber<br />

2 = ja<br />

Telefon-Nr. und Name der/des Sachbearbeiterin/-bearbeiters (bitte stets angeben)<br />

3 = ja, Geringbezieher<br />

Ort, Datum Stempel und Unterschrift<br />

Zusatzversorgungskasse des Kommunalen <strong>Versorgungsverband</strong>s <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Hauptsitz<br />

Daxlander Str. 74<br />

76185 Karlsruhe<br />

Tel. 0721 5985-0<br />

Fax 0721 5985-525<br />

Zweigstelle<br />

Birkenwaldstr. 145<br />

70191 Stuttgart<br />

Tel. 0711 2583-0<br />

Fax 0711 2583-200<br />

Bankverbindung<br />

Landesbank <strong>Baden</strong>-Württemberg BLZ 600 501 01 (BIC SOLADEST)<br />

Pflichtvers. Kto. 2 000 211 (IBAN DE80 6005 0101 0002 0002 11)<br />

Freiw.Vers. Kto. 4 024 020 (IBAN DE53 6005 0101 0004 0240 20)<br />

Sie erreichen uns<br />

montags bis freitags<br />

von 8 Uhr bis 16:30 Uhr<br />

Internet / E- Mail<br />

www.kvbw.de<br />

zvk@kvbw.de


Z 512.4<br />

ZVK des KVBW · Postfach 10 01 61 · 76231 Karlsruhe Mitgl.Nr.<br />

Bestellung<br />

Zusatzversorgungskasse des Kommunalen <strong>Versorgungsverband</strong>s <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Ansprechp.<br />

Tel.Nr.<br />

Datum, Unterschrift<br />

Bestellvordruck<br />

Stand: 17. September 2010<br />

�<br />

bitte ausfüllen<br />

Bitte beschränken Sie sich auf die unmittelbar notwendige Mindestmenge und sehen Sie von einer größeren Vorratshaltung ab, da die Schriftstücke<br />

laufend den rechtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Sie können alle Schriftstücke auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Zusatzversorgung<br />

– Vordrucke & Merkblätter jeweils aktuell herunterladen. Die Vordrucke können am PC ausgefüllt werden.<br />

Anzahl Bezeichnung<br />

Rechtsgrundlagen<br />

Nr.<br />

Satzung<br />

-<br />

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)<br />

Vordrucke/ Merkblätter zur Pflichtversicherung<br />

560.012<br />

Meldung zur Pflichtversicherung ab 2002 531.1<br />

Meldung von Versicherungsabschnitten bis 2001 531.2<br />

Meldung von nachträglich zu versichernden Zeiten aus einem Teilzeitarbeitsverhältnis („Nachversicherung<br />

nach BAG-Urteil“)<br />

543.1<br />

Antrag auf Überleitung 546.1<br />

Merkblatt Pflichtversicherung 550.07<br />

Merkblatt für beitragsfrei Pflichtversicherte 550.08<br />

Antrag auf Betriebsrente für Versicherte (mit Anlagen 1 und 2 für die Meldungen der Krankenkasse) 551.01<br />

Antrag auf Betriebsrente für Witwen/Witwer (mit Anlage 1 für die Meldung der Krankenkasse) 554.01<br />

Antrag auf Waisenrente (mit Anlage 1 für die Meldung der Krankenkasse)<br />

Vordrucke/ Merkblätter zur Freiwilligen Versicherung<br />

554.21<br />

Bedingungsheft zur Freiwilligen Versicherung der ZVK des KVBW (Produktinformationsblatt, Vertragsinformation, Allgemeine<br />

Steuerinformationen, Hinweise zum Datenschutz)<br />

560.011<br />

Anforderung einer Beispielsberechnung 561.010<br />

Antrag auf Freiwillige Versicherung für Verträge mit/ohne Riesterförderung 561.011<br />

Meldung zur Freiwilligen Versicherung – Entgeltumwandlung – 561.012<br />

Antrag auf Änderung der versicherten Risiken 561.014<br />

Antrag auf Fortführung der Freiwilligen Versicherung nach Beschäftigungsende 561.015<br />

Antrag auf Fortführung der Freiwilligen Versicherung bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente 561.018<br />

Riesterförderung: Berechnungsschema zur Ermittlung des Eigenbeitrags 561.016<br />

Merkblatt Freiwillige Versicherung 560.014<br />

Infoblatt Jahressteuergesetz und Zusatzbeitrag 550.11<br />

Leistungs-Check Freiwillige Versicherung 560.015<br />

Flyer Freiwillige Versicherung 560.010<br />

Bitte<br />

einfach faxen an oder rufen Sie uns an oder online<br />

0721-5985 673 (Dienststelle Karlsruhe) 0721-5985 263 (Dienststelle Karlsruhe)<br />

oder oder<br />

0711-2583 200 (Dienststelle Stuttgart) 0711-2583 114 (Dienststelle Stuttgart)<br />

über die angefügte „Senden-<br />

Schaltfläche“ bestellen.<br />

(BW036100)<br />

Hauptsitz Zweigstelle Bankverbindung Sie erreichen uns Internet / E-Mail<br />

Daxlander Str. 74 Birkenwaldstr. 145 Landesbank <strong>Baden</strong>-Württemberg BLZ 600 501 01 (BIC SOLADEST) montags bis freitags www.kvbw.de<br />

76185 Karlsruhe 70191 Stuttgart Pflichtvers. Kto. 2 000 211 (IBAN DE80 6005 0101 0002 0002 11) von 8 Uhr bis 16:30 Uhr zvk@kvbw.de<br />

Tel. 0721 5985-0 Tel. 0711 2583-0 Freiw.Vers. Kto. 4 024 020 (IBAN DE53 6005 0101 0004 0240 20)

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