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Hessische Rahmenvereinbarung für die Gestaltung der ...

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(14) Hilfe <strong>für</strong> junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII)<br />

<strong>Rahmenvereinbarung</strong> Seite 9 von 19<br />

(15) An<strong>der</strong>e Aufgaben <strong>der</strong> Jugendhilfe: Inobhutnahme von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />

(§ 42 SGB VIII)<br />

(16) Schule bei Hilfen zur Erziehung – Schule<br />

(§ 27 SGB VIII z.B. i.V.m. § 13 SGB VIII)<br />

(17) Sonstige Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)<br />

§ 9 Verfahren<br />

(1) Die Übernahme des Leistungsentgelts durch den Träger <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe<br />

setzt den Abschluss von Einzelvereinbarungen voraus über:<br />

1. Inhalt, Umfang und Qualität <strong>der</strong> Leistungsangebote (Leistungsvereinbarung) gemäß<br />

§ 11 bis § 12 <strong>die</strong>ser <strong>Rahmenvereinbarung</strong>,<br />

2. Grundsätze und Maßstäbe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bewertung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Leistungsangebote<br />

sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung (Qualitätsentwicklungsvereinbarung)<br />

gemäß § 13 <strong>die</strong>ser <strong>Rahmenvereinbarung</strong> und<br />

3. differenzierte Entgelte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsangebote und betriebsnotwendigen Investitionen<br />

(Entgeltvereinbarung) gemäß § 14 bis § 19 <strong>die</strong>ser <strong>Rahmenvereinbarung</strong>.<br />

Die Einzelvereinbarungen werden jeweils <strong>für</strong> ein Kalen<strong>der</strong>jahr vereinbart, soweit<br />

<strong>die</strong> Beteiligten nicht ein davon abweichendes Wirtschaftsjahr wählen.<br />

(2) Die Einzelvereinbarungen müssen nach sechs Wochen abgeschlossen sein. Die<br />

sechs Wochenfrist beginnt mit <strong>der</strong> schriftlichen Benennung <strong>der</strong> abzuschließenden<br />

Einzelvereinbarungen unter Vorlage <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen (wie z.B. Beschreibung<br />

des Leistungsangebotes, Stellenplan geglie<strong>der</strong>t nach Funktionsbereichen,<br />

Anlagenverzeichnis mit Abschreibungsplan).<br />

(3) Kommt eine Einzelvereinbarung nach Abs. 1 innerhalb von sechs Wochen nicht<br />

zustande, nachdem eine Partei schriftlich zu Verhandlungen aufgefor<strong>der</strong>t hat, so<br />

entscheidet <strong>die</strong> Schiedsstelle auf Antrag einer Partei unverzüglich über <strong>die</strong> Gegenstände,<br />

über <strong>die</strong> keine Einigung erreicht werden konnte. Gegen <strong>die</strong> Entscheidung<br />

ist <strong>der</strong> Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.

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