Hessische Rahmenvereinbarung für die Gestaltung der ...
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Anlage 6 - Fachleistungsstunden als Zusatzleistung Seite 3 von 3<br />
2 Kategorien von Fachleistungsstunden<br />
Zu unterscheiden sind sozialpädagogische Fachleistungen (in <strong>der</strong> Regel auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
<strong>der</strong> Vergütungsgruppe IV b BAT) und therapeutische Fachleistungen (in <strong>der</strong> Regel<br />
auf <strong>der</strong> Grundlage eines Mittelwertes <strong>der</strong> Vergütungsgruppen I b/ II b BAT).<br />
3 Berechnung des Entgelts <strong>für</strong> Fachleistungsstunden als Zusatzleistung<br />
a) Personalkosten<br />
Kosten einer Fachkraft €<br />
(kalkulierte Kosten o<strong>der</strong> Kosten lt. Tabelle im Staatsanzeiger)<br />
zuzüglich davon 10 % <strong>für</strong> Leitung und Verwaltung €<br />
___________<br />
zusammen €<br />
b) Sachkosten<br />
in Höhe von 10 % <strong>der</strong> Personalkosten €<br />
___________<br />
Personal- und Sachkosten insgesamt: €<br />
Die Kosten <strong>für</strong> eine Fachleistungsstunde als Zusatzleistung betragen somit<br />
(Personal- und Sachkosten insgesamt / maßgebliche Jahresarbeitszeit)<br />
III Zahlung <strong>der</strong> Entgelte<br />
€<br />
____________<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Zahlung <strong>der</strong> Entgelte gilt § 17 <strong>der</strong> <strong>Rahmenvereinbarung</strong> über <strong>die</strong> <strong>Gestaltung</strong><br />
<strong>der</strong> Entgelte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe in Hessen entsprechend.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Abgeltung von vereinbarten Fachleistungsstunden, <strong>die</strong> ohne Verschulden<br />
des Leistungserbringers nicht zustanden kamen, sind zusätzliche Regelungen möglich.