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Hessische Rahmenvereinbarung für die Gestaltung der ...

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Anlage 6 - Fachleistungsstunden als Zusatzleistung Seite 2 von 3<br />

II Berechnungsgrundlagen <strong>der</strong> Entgelte <strong>für</strong> Fachleistungsstunden als<br />

Zusatzleistungen<br />

1 Ermittlung <strong>der</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung maßgeblichen Jahresarbeitszeit<br />

Die durchschnittliche Jahresarbeitszeit<br />

(52,2 Kalen<strong>der</strong>wochen x 38,5 Stunden wöchentl. Arbeitszeit) beträgt 2.010,0 Std.<br />

Davon sind abzuziehen:<br />

29 Urlaubstage 223,3 Std.<br />

2 AV-Tage 15,4 Std.<br />

10 Feiertage 77,0 Std.<br />

5 Tage <strong>für</strong> Fortbildung 38,5 Std.<br />

8 Krankheitstage 61,6 Std.<br />

54 Tage 415,8 Std.<br />

______ __<br />

Verbleibende Jahresarbeitszeit 1.594,2 Std.<br />

abzüglich Zeitaufwand in den verbleibenden 41,4 Arbeitswochen<br />

- <strong>für</strong> fallübergreifende Tätigkeiten<br />

(Teambesprechungen, Supervision , Planung)<br />

2 Stunden je Woche x 41,4 = 82,8 Stunden<br />

- <strong>für</strong> fallbezogene Tätigkeiten<br />

(Vor- und Nachbereitung, Dokumentation,<br />

Hilfeplangespräche, Fahrtzeiten bis 10 km Entfernung)<br />

4 Std. je Woche x 41,4 = 165,6 Stunden<br />

zus. 6 Stunden x 41,4 Wochen = 248,4 Std.<br />

______ __<br />

verbleibt eine bereinigte Jahresarbeitszeit von 1.345,8 Std.<br />

Wie bei <strong>der</strong> Vereinbarung von Tagessätzen kann auch hier ein Auslastungsgrad festgelegt<br />

werden, <strong>der</strong> <strong>die</strong> Diskrepanz zwischen <strong>der</strong> Menge <strong>der</strong> möglichen Jahresbetreuungsstunden<br />

und <strong>der</strong> tatsächlichen Auslastung berücksichtigt.<br />

Maßgebliche Jahresarbeitszeit: 1.345,8 Std. x Auslastungsgrad = X Stunden<br />

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