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Hessische Rahmenvereinbarung für die Gestaltung der ...

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Anlage 5 – Eignung von Betreuungskräften Seite 2 von 2<br />

2.4 Fachkräfte im handwerklichen Erziehungs<strong>die</strong>nst sind:<br />

- Facharbeiterinnen / Facharbeiter mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung<br />

in einem handwerklichen o<strong>der</strong> industriellen Beruf, in <strong>der</strong> Regel mit mehrjähriger<br />

Berufspraxis und erfolgreich abgelegter Prüfung nach <strong>der</strong> Verordnung über<br />

<strong>die</strong> Verordnung über <strong>die</strong> berufs- und arbeitspädagogische Eignung <strong>für</strong> Ausbil<strong>der</strong><br />

in <strong>der</strong> gewerblichen Wirtschaft (Ausbil<strong>der</strong>eignungsverordnung)<br />

- Handwerksmeisterinnen / Handwerksmeister, Industriemeisterinnen / Industriemeister,<br />

Gärtnereimeisterinnen / Gärtnereimeister<br />

- grad. Ingenieurin / grad. Ingenieur, Dipl.-Ingenieurin / Dipl.-Ingenieur mit ausreichen<br />

<strong>der</strong> Berufserfahrung und erfolgreich abgelegter Prüfung nach <strong>der</strong> Verordnung<br />

über <strong>die</strong> berufs- und arbeitspädagogische Eignung <strong>für</strong> Ausbil<strong>der</strong> in <strong>der</strong> gewerblichen<br />

Wirtschaft (Ausbil<strong>der</strong>eignungsverordnung)<br />

2.5 Berufspraktikantinnen / Berufspraktikanten sowie Beschäftigte, <strong>die</strong> sich in einer berufsbegleitenden<br />

Ausbildung als Erzieherin / Erzieher befinden, dürfen nur dann<br />

verantwortlich tätig sein, wenn <strong>die</strong>s <strong>die</strong> jeweiligen Ausbildungsbestimmungen zulassen<br />

und ihre Eignung von <strong>der</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anleitung verantwortlichen pädagogischen<br />

Fachkraft festgestellt wurde.<br />

2.6 Vor- und Zwischenpraktikantinnen / Vor- und Zwischenpraktikanten dürfen nicht allein<br />

verantwortlich im pädagogischen Bereich tätig sein.<br />

3 Persönliche Eignung<br />

Wegen <strong>der</strong> Vorbildfunktion und beson<strong>der</strong>en Verantwortung sind an alle Fachkräfte<br />

beson<strong>der</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen an <strong>die</strong> persönliche Eignung zu stellen.<br />

Sozialassistentinnen und -assistenten sind keine pädagogischen Fachkräfte <strong>für</strong> <strong>die</strong> pädagogische<br />

Arbeit in stationären und teilstationären Einrichtungen <strong>der</strong> Hilfe zur Erziehung.

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