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Hessische Rahmenvereinbarung für die Gestaltung der ...

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Anlage 3 Entgeltvereinbarung Seite 1 von 5<br />

Anlage 3<br />

Entgeltvereinbarung<br />

Gemäß §§ 78 a ff SGB VIII und <strong>der</strong> „<strong>Hessische</strong>n <strong>Rahmenvereinbarung</strong>“<br />

Zwischen:<br />

Öffentlichem Träger <strong>der</strong> Jugendhilfe<br />

und<br />

Leistungserbringer<br />

Leistungsart:<br />

Grundlage <strong>der</strong> Entgeltvereinbarung sind <strong>die</strong> Leistungs- und Qualitätsmerkmale, <strong>die</strong> in<br />

<strong>der</strong><br />

Leistungsvereinbarung vom und<br />

Qualitätsentwicklungsvereinbarung vom<br />

festgelegt sind.<br />

Die Kalkulation des Entgelts basiert auf einer<br />

Auslastung von: % und<br />

Tagessatz / Jahresbudget €<br />

(nicht zutreffendes bitte streichen)<br />

Basistagen je Platz und Jahr<br />

Der Betrag beinhaltet einen Satz von € <strong>für</strong> betriebsnotwendige Investitionen.<br />

Der Betrag beinhaltet einen Satz von € <strong>für</strong> Nahrungsmittel<br />

Maßgebend <strong>für</strong> Auszahlungen bei Abwesenheit und Eigenbedarfspauschale

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