Hessische Rahmenvereinbarung für die Gestaltung der ...
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Anlage 3 Entgeltvereinbarung Seite 1 von 5<br />
Anlage 3<br />
Entgeltvereinbarung<br />
Gemäß §§ 78 a ff SGB VIII und <strong>der</strong> „<strong>Hessische</strong>n <strong>Rahmenvereinbarung</strong>“<br />
Zwischen:<br />
Öffentlichem Träger <strong>der</strong> Jugendhilfe<br />
und<br />
Leistungserbringer<br />
Leistungsart:<br />
Grundlage <strong>der</strong> Entgeltvereinbarung sind <strong>die</strong> Leistungs- und Qualitätsmerkmale, <strong>die</strong> in<br />
<strong>der</strong><br />
Leistungsvereinbarung vom und<br />
Qualitätsentwicklungsvereinbarung vom<br />
festgelegt sind.<br />
Die Kalkulation des Entgelts basiert auf einer<br />
Auslastung von: % und<br />
Tagessatz / Jahresbudget €<br />
(nicht zutreffendes bitte streichen)<br />
Basistagen je Platz und Jahr<br />
Der Betrag beinhaltet einen Satz von € <strong>für</strong> betriebsnotwendige Investitionen.<br />
Der Betrag beinhaltet einen Satz von € <strong>für</strong> Nahrungsmittel<br />
Maßgebend <strong>für</strong> Auszahlungen bei Abwesenheit und Eigenbedarfspauschale