Hessische Rahmenvereinbarung für die Gestaltung der ...
Hessische Rahmenvereinbarung für die Gestaltung der ... Hessische Rahmenvereinbarung für die Gestaltung der ...
Anlage 1 Leistungsvereinbarung Seite 3 von 9 2 Junge Menschen, für die das Leistungsangebot bereitgestellt wird 2.1 Alter 2.1.1 Aufnahmealter 2.1.2 Betreuungsalter 2.2 Geschlecht 2.3 Staatsangehörigkeit 2.4 Bedarfslage, aus welcher der Hilfeanspruch erwächst 2.5 Notwendige Ressourcen 2.5.1 Des jungen Menschen 2.5.2 Und seiner Familie 2.6 Ausschlüsse 2.7 Einzugsgebiet, sozialräumliche Zuständigkeit Welches Klientel , mit welchen „Problemen“, Schwierigkeiten“ kann die Einrichtung aufnehmen? Beschreibung der Defizite und Problemlagen, auf die sich das Leistungsangebot bezieht. Voraussetzungen, um am Leistungsangebot teilnehmen zu können, z.B. - Beschulbarkeit - Qualifizierungs- und Ausbildungsfähigkeit - Fähigkeit zum selbständigen Wohnen
Anlage 1 Leistungsvereinbarung Seite 4 von 9 3 Ziele des Leistungsangebotes 3.1 Benennung des Leistungsangebotes 3.2 Ziele der Hilfe gem. SGB VIII Unterziele, Teilziele Die Zieldefinitionen zu den in § 11 der Rahmenvereinbarung genannten Hilfearten erfolgen für folgende 15 Leistungsbereiche: § 13. 3 SGB VIII – Jugendsozialarbeit § 19 SGB VIII – Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder § 21 Satz 2 SGB VIII – Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht § 27.3 im Sinne von § 13.2 SGB VIII Hilfe zur Erziehung; sozialpäd. begleitete Berufsausbildung § 27 i.V. mit § 29 SGB VIII Hilfe zur Erziehung; Soziale Gruppenarbeit § 27 i.V. mit § 30 SGB VIII Hilfe zur Erziehung; Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 27 i.V. mit § 31 SGB VIII - Hilfe zur Erziehung; Sozialpädagogische Familienhilfe § 27 i.V. mit § 32 SGB VIII - Hilfe zur Erziehung; Erziehung in einer Tagesgruppe § 27 i.V. mit § 33 Satz 2 SGB VIII Hilfe zur Erziehung; Vollzeitpflege § 27 i.V. mit § 34 SGB VIII - Hilfe zur Erziehung; Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 27 i.V. mit § 35 SGB VIII - Hilfe zur Erziehung; Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche § 41 SGB VIII - Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung § 42 SGB VIII - Andere Aufgabe der Jugendhilfe Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen Schule bei Hilfen zur Erziehung – Schule § 27 SGB VIII – Sonstige Hilfen zur Erziehung s. Arbeitshilfen zur Anlage 1 (3.2.1.) Hier sind die Aussagen aus den Arbeitshilfen zu entnehmen, sowie die Spezifikation der Leistungserbringung für die Einrichtung zu beschreiben (3.2.2. ...3.2.3....usw.).
- Seite 1 und 2: Hessische Rahmenvereinbarung für d
- Seite 3 und 4: 2.4 Entgeltvereinbarung § 14 Inhal
- Seite 5 und 6: 1. Abschnitt Rahmenbedingungen § 1
- Seite 7 und 8: Rahmenvereinbarung Seite 7 von 19 (
- Seite 9 und 10: (14) Hilfe für junge Volljährige,
- Seite 11 und 12: 2.2 Leistungsvereinbarung § 11 Inh
- Seite 13 und 14: Rahmenvereinbarung Seite 13 von 19
- Seite 15 und 16: 2.4 Entgeltvereinbarung § 14 Inhal
- Seite 17 und 18: § 19 Regelungen bei Abwesenheit Ra
- Seite 19 und 20: Gliederung der Anlagen: 1. Leistung
- Seite 21: Anlage 1 Leistungsvereinbarung Seit
- Seite 25 und 26: Anlage 1 Leistungsvereinbarung Seit
- Seite 27 und 28: Anlage 1 Leistungsvereinbarung Seit
- Seite 29 und 30: Arbeitshilfen zu Anlage 1 - Leistun
- Seite 31 und 32: Arbeitshilfen zu Anlage 1 - Leistun
- Seite 33 und 34: Arbeitshilfen zu Anlage 1 - Leistun
- Seite 35 und 36: Arbeitshilfen zu Anlage 1 - Leistun
- Seite 37 und 38: Arbeitshilfen zu Anlage 1 - Leistun
- Seite 39 und 40: Arbeitshilfen zu Anlage 1 - Leistun
- Seite 41 und 42: Arbeitshilfen zu Anlage 1 - Leistun
- Seite 43 und 44: Arbeitshilfen zu Anlage 1 - Leistun
- Seite 45 und 46: Anlage 2 - Qualitätsentwicklungsve
- Seite 47 und 48: Anlage 3 Entgeltvereinbarung Seite
- Seite 49 und 50: Anlage 3 Entgeltvereinbarung Seite
- Seite 51 und 52: Anlage 3 Entgeltvereinbarung Seite
- Seite 53 und 54: Erläuterungen zum Kalkulationsblat
- Seite 55 und 56: Erläuterungen zum Kalkulationsblat
- Seite 57 und 58: Anlage 4 - tarifliche Fortschreibun
- Seite 59 und 60: Anlage 5 - Eignung von Betreuungskr
- Seite 61 und 62: Anlage 6 - Fachleistungsstunden als
- Seite 63: Anlage 6 - Fachleistungsstunden als
Anlage 1 Leistungsvereinbarung Seite 4 von 9<br />
3 Ziele des Leistungsangebotes<br />
3.1 Benennung des Leistungsangebotes<br />
3.2 Ziele <strong>der</strong> Hilfe gem.<br />
SGB VIII<br />
Unterziele, Teilziele<br />
Die Zieldefinitionen zu den in § 11 <strong>der</strong> <strong>Rahmenvereinbarung</strong> genannten<br />
Hilfearten erfolgen <strong>für</strong> folgende 15 Leistungsbereiche:<br />
§ 13. 3 SGB VIII – Jugendsozialarbeit<br />
§ 19 SGB VIII – Gemeinsame Wohnformen <strong>für</strong><br />
Mütter/Väter und Kin<strong>der</strong><br />
§ 21 Satz 2 SGB VIII – Unterstützung bei notwendiger<br />
Unterbringung zur Erfüllung <strong>der</strong> Schulpflicht<br />
§ 27.3 im Sinne von § 13.2 SGB VIII<br />
Hilfe zur Erziehung; sozialpäd. begleitete Berufsausbildung<br />
§ 27 i.V. mit § 29 SGB VIII<br />
Hilfe zur Erziehung; Soziale Gruppenarbeit<br />
§ 27 i.V. mit § 30 SGB VIII<br />
Hilfe zur Erziehung; Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer<br />
§ 27 i.V. mit § 31 SGB VIII - Hilfe zur Erziehung;<br />
Sozialpädagogische Familienhilfe<br />
§ 27 i.V. mit § 32 SGB VIII - Hilfe zur Erziehung;<br />
Erziehung in einer Tagesgruppe<br />
§ 27 i.V. mit § 33 Satz 2 SGB VIII<br />
Hilfe zur Erziehung; Vollzeitpflege<br />
§ 27 i.V. mit § 34 SGB VIII - Hilfe zur Erziehung;<br />
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform<br />
§ 27 i.V. mit § 35 SGB VIII - Hilfe zur Erziehung; Intensive<br />
sozialpädagogische Einzelbetreuung<br />
§ 35 a SGB VIII – Einglie<strong>der</strong>ungshilfe <strong>für</strong> seelisch<br />
behin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />
§ 41 SGB VIII - Hilfe <strong>für</strong> junge Volljährige,<br />
Nachbetreuung<br />
§ 42 SGB VIII - An<strong>der</strong>e Aufgabe <strong>der</strong> Jugendhilfe<br />
Inobhutnahme von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />
Schule bei Hilfen zur Erziehung – Schule<br />
§ 27 SGB VIII – Sonstige Hilfen zur Erziehung<br />
s. Arbeitshilfen zur Anlage 1<br />
(3.2.1.)<br />
Hier sind <strong>die</strong> Aussagen aus den Arbeitshilfen zu entnehmen,<br />
sowie <strong>die</strong> Spezifikation <strong>der</strong> Leistungserbringung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einrichtung<br />
zu beschreiben (3.2.2. ...3.2.3....usw.).