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Augenblick 6/05 - Verband der Kolpinghäuser eV

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16<br />

Steuern und<br />

Recht<br />

Mehr Steuervorteile und Vergünstigungen für Vereine und Ehrenamt<br />

Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts<br />

ist verabschiedet. Der Bundesrat hat den<br />

Weg zur Stärkung ehrenamtlicher<br />

Tätigkeiten frei gemacht und das Gesetz<br />

„Hilfen für Helfer“ beschlossen.<br />

Dies bedeutet konkret:<br />

- <strong>der</strong> Übungsleiterfreibetrag steigt von 1.848<br />

Euro auf 2.100 Euro im Jahr<br />

- es wird ein allgemeiner steuerlicher Freibetrag<br />

in Höhe von jährlich 500 Euro für alle<br />

Personen eingeführt, die ehrenamtlich in<br />

Vereinen Verantwortung übernehmen<br />

- es wird eine steuerfreie Aufwandsentschädigung<br />

in Höhe von 500 Euro gewährt<br />

- die Höchstgrenzen für den steuerlichen<br />

Abzug von Spenden von bisher fünf bezie-<br />

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DES VERBANDES DER KOLPINGHÄUSER E.V.<br />

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hungsweise zehn Prozent <strong>der</strong> Gesamteinkünfte<br />

werden auf einheitliche 20<br />

Prozent angehoben<br />

- <strong>der</strong> Höchstbetrag für die Ausstattung von<br />

Stiftungen mit Kapital werden von 307.000<br />

Euro auf eine Million Euro erhöht<br />

- die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche<br />

Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften<br />

und die so genannte Zwecksbetriebgrenze<br />

bei sportlichen Veranstaltungen<br />

werden von 30.678 auf 35.000<br />

Euro Einnahmen im Jahr heraufgesetzt<br />

Quelle: „Der Verein – Update-Newsletter“,<br />

Jahresabschlüsse<br />

unbedingt offenlegen<br />

Obwohl bereits in <strong>der</strong> Vergangenheit alle<br />

Unternehmen in den Rechtsformen einer<br />

AG, GmbH o<strong>der</strong> GmbH&Co. KG zu <strong>der</strong><br />

Offenlegung ihres Jahresabschlusses im<br />

Handelsregister verpflichtet waren, wurde<br />

dies von den Unternehmen vielfach ignoriert.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Einführung des elektronischen<br />

Bundesanzeigers (www.unternehmensregister.de)<br />

wurden Anfang des<br />

Jahres die Vorschriften geän<strong>der</strong>t. Auch die<br />

Überwachung <strong>der</strong> Einhaltung wurde erheblich<br />

verschärft. Der Jahresabschluss muss<br />

seitdem an die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft<br />

mbH mit Sitz in Köln gesandt<br />

werden. Dort erfolgt die Prüfung <strong>der</strong><br />

Unterlagen auf Vollständigkeit sowie <strong>der</strong>en<br />

elektronische Veröffentlichung. Wenn ein<br />

Unternehmen seinen Jahresabschluss <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit nicht zugänglich macht, ist<br />

das Bundesamt für Justiz verpflichtet, ein<br />

Ordnungsgeldverfahren einzuleiten. Die<br />

Ordnungsgel<strong>der</strong> betragen zwischen 2500<br />

und 25.000 Euro. Erstmals sind die Jahresabschlüsse<br />

zum 31. Dezember 2006 von<br />

dieser Neuregelung betroffen. Die Frist für<br />

die Offenlegung endet am 31.Dezember<br />

2007.<br />

Quelle: Neuss-Grevenbroicher Zeitung

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