Augenblick 6/05 - Verband der Kolpinghäuser eV
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16<br />
Steuern und<br />
Recht<br />
Mehr Steuervorteile und Vergünstigungen für Vereine und Ehrenamt<br />
Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts<br />
ist verabschiedet. Der Bundesrat hat den<br />
Weg zur Stärkung ehrenamtlicher<br />
Tätigkeiten frei gemacht und das Gesetz<br />
„Hilfen für Helfer“ beschlossen.<br />
Dies bedeutet konkret:<br />
- <strong>der</strong> Übungsleiterfreibetrag steigt von 1.848<br />
Euro auf 2.100 Euro im Jahr<br />
- es wird ein allgemeiner steuerlicher Freibetrag<br />
in Höhe von jährlich 500 Euro für alle<br />
Personen eingeführt, die ehrenamtlich in<br />
Vereinen Verantwortung übernehmen<br />
- es wird eine steuerfreie Aufwandsentschädigung<br />
in Höhe von 500 Euro gewährt<br />
- die Höchstgrenzen für den steuerlichen<br />
Abzug von Spenden von bisher fünf bezie-<br />
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DES VERBANDES DER KOLPINGHÄUSER E.V.<br />
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hungsweise zehn Prozent <strong>der</strong> Gesamteinkünfte<br />
werden auf einheitliche 20<br />
Prozent angehoben<br />
- <strong>der</strong> Höchstbetrag für die Ausstattung von<br />
Stiftungen mit Kapital werden von 307.000<br />
Euro auf eine Million Euro erhöht<br />
- die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche<br />
Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften<br />
und die so genannte Zwecksbetriebgrenze<br />
bei sportlichen Veranstaltungen<br />
werden von 30.678 auf 35.000<br />
Euro Einnahmen im Jahr heraufgesetzt<br />
Quelle: „Der Verein – Update-Newsletter“,<br />
Jahresabschlüsse<br />
unbedingt offenlegen<br />
Obwohl bereits in <strong>der</strong> Vergangenheit alle<br />
Unternehmen in den Rechtsformen einer<br />
AG, GmbH o<strong>der</strong> GmbH&Co. KG zu <strong>der</strong><br />
Offenlegung ihres Jahresabschlusses im<br />
Handelsregister verpflichtet waren, wurde<br />
dies von den Unternehmen vielfach ignoriert.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Einführung des elektronischen<br />
Bundesanzeigers (www.unternehmensregister.de)<br />
wurden Anfang des<br />
Jahres die Vorschriften geän<strong>der</strong>t. Auch die<br />
Überwachung <strong>der</strong> Einhaltung wurde erheblich<br />
verschärft. Der Jahresabschluss muss<br />
seitdem an die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft<br />
mbH mit Sitz in Köln gesandt<br />
werden. Dort erfolgt die Prüfung <strong>der</strong><br />
Unterlagen auf Vollständigkeit sowie <strong>der</strong>en<br />
elektronische Veröffentlichung. Wenn ein<br />
Unternehmen seinen Jahresabschluss <strong>der</strong><br />
Öffentlichkeit nicht zugänglich macht, ist<br />
das Bundesamt für Justiz verpflichtet, ein<br />
Ordnungsgeldverfahren einzuleiten. Die<br />
Ordnungsgel<strong>der</strong> betragen zwischen 2500<br />
und 25.000 Euro. Erstmals sind die Jahresabschlüsse<br />
zum 31. Dezember 2006 von<br />
dieser Neuregelung betroffen. Die Frist für<br />
die Offenlegung endet am 31.Dezember<br />
2007.<br />
Quelle: Neuss-Grevenbroicher Zeitung