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Augenblick 6/05 - Verband der Kolpinghäuser eV

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14<br />

Wie Bio eine runde Sache wird<br />

Wer auf <strong>der</strong> Trendwelle reiten will, muss gut informiert sein.<br />

Ein Leitfaden zur Bio-Zertifizierung<br />

Wie können Lebensmittel aus kontrolliert<br />

ökologischem Landbau in das Speisenangebot<br />

integriert werden? Was muss<br />

man über die BioZertifizierung wissen<br />

und was gilt es zu beachten? Kaum ein<br />

Gastronom, <strong>der</strong> sich dem Bio-Trend nicht<br />

verschließen will, kommt an diesen<br />

Fragen vorbei. Eine Möglichkeit, sich in<br />

die Materie einzuarbeiten, sind die<br />

Workshops „Bio & Convenience“, die im<br />

Trainingszentrum von Nestle FoodServices<br />

von den För<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />

Initiative „1000 Bio-Küchen“ durchgeführt<br />

werden.<br />

Hotel und<br />

Gastronomie<br />

Kleine Schritte machen<br />

Neueinsteigern wird dort empfohlen, im<br />

ersten Schritt einzelne Produktgruppen wie<br />

zum Beispiel Kartoffeln o<strong>der</strong> Brot auf Bio<br />

umzustellen. Erst im nächsten Schritt, wenn<br />

die ersten Erfahrungen dem Inhaber mehr<br />

Sicherheit geben, sollten dann Bio-Komponenten<br />

und Bio-Menüs folgen. Für die Zertifizierung<br />

gilt es, folgende Punkte zu beachten:<br />

1. Wann ist ein Unternehmen <strong>der</strong> Außer-<br />

Haus-Verpflegung kontrollpflichtig?<br />

Wer Bio auslobt, muss seinen Kunden auch<br />

Bio garantieren. Wird eine Speise, eine<br />

Komponente o<strong>der</strong> nur eine Zutat mit „Bio“<br />

(o<strong>der</strong> ähnlich) ausgewiesen, ist eine Teilnahme<br />

am Kontrollverfahren <strong>der</strong> EG-Öko-<br />

Verordnung nötig. Die Größe des Bio-Anteils<br />

spielt keine Rolle. Voraussetzung: Es muss<br />

ein „Käufer“ vorhanden sein. Das heißt: Hat<br />

<strong>der</strong> Gast keine Wahlentscheidung und kann<br />

damit auch keine Kaufentscheidung treffen<br />

und ist <strong>der</strong> Benutzerkreis geschlossen,<br />

besteht keine Kontrollpflicht. Das ist etwa<br />

bei Kin<strong>der</strong>tagesstätten <strong>der</strong> Fall, in denen es<br />

nur ein Essensangebot gibt, o<strong>der</strong> auch in<br />

Krankenhäusern.<br />

Verpackte Bio-Schokoriegel o<strong>der</strong> Biogetränke<br />

in Flaschen sind nicht kontrollpflichtig.<br />

Beim ausschließlichen Bio-Angebot<br />

nicht weiterverarbeiteter Lebensmittel o<strong>der</strong><br />

Speisen (in <strong>der</strong> Regel sind das verpackte) wie<br />

beim Verkauf von Getränkeflaschen o<strong>der</strong><br />

Schokoriegeln im Betriebskiosk ist keine Bio-<br />

Kontrolle des Betriebs erfor<strong>der</strong>lich.<br />

2. Wie wählt man die Kontrollstelle aus?<br />

Es ist sinnvoll, sich bis zu drei schriftliche<br />

Angebote von Kontrollstellen einzuholen. Das<br />

ermöglicht den Leistungsvergleich und gibt<br />

einen ersten Eindruck über die Arbeitsweise.<br />

Die Öko-Kontrollstelle sollte bereits über<br />

Erfahrungen mit <strong>der</strong> Prüfung von gastronomischen<br />

Unternehmen verfügen. Eine Liste <strong>der</strong><br />

zugelassenen Kontrollstellen findet man unter<br />

www.biomirzuliebe.de/kampagne/pdf/listekontrollstellen.pdf.<br />

3. Wie wird die Erstkontrolle vorbereitet?<br />

a) Dokumente und Unterlagen zusammenstellen:<br />

Vor <strong>der</strong> ersten Inspektion hat <strong>der</strong><br />

Betrieb für die Öko-Kontrollstelle eine Betriebsbeschreibung<br />

zusammenzustellen.<br />

b) Die richtige Kennzeichnung: Die Bio-<br />

Auslobung muss auf ihre Richtigkeit überprüfbar<br />

sein. Zum Beispiel ist „Wir verwenden<br />

überwiegend Zutaten aus dem ökologischen<br />

Anbau“ nicht möglich. In dem Geflecht von<br />

Küchenalltag, Beschaffungsproblematik und<br />

Bio-Kontrollablauf ergeben sich in <strong>der</strong> Regel<br />

drei Bio-Ansätze und -Auslobungen:<br />

Bio-Speise – zum Beispiel Bio-Lasagne,<br />

Bio-Möhrensuppe, Bio-Kartoffelgratin, Bio-<br />

Nudelsalat, Bio-Schokopudding, Bio-Wiener<br />

Schnitzel.<br />

Ein komplettes Gericht darf nur dann als<br />

Öko- o<strong>der</strong> Bio-Gericht bezeichnet werden,<br />

wenn mindestens 95 Prozent <strong>der</strong> Zutaten<br />

landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischem<br />

Landbau stammen. Die restlichen<br />

Zutaten dürfen aus konventioneller Erzeugung<br />

stammen, wenn sie in <strong>der</strong> „Verordnung<br />

(EWG) Nr. 2092/91 im Anhang VI, Teil C“<br />

aufgeführt sind. Dies sind Zutaten, die we<strong>der</strong><br />

in <strong>der</strong> EU erzeugt noch dorthin importiert werden<br />

können.<br />

Bio-Komponente (aus Verbrauchersicht<br />

abgrenzbar) – zum Beispiel Reis, Bratkartoffeln,<br />

Feldsalat, Joghurt, Rin<strong>der</strong>steaks.<br />

Wird eine Komponente mit „Bio“ gekennzeichnet,<br />

gilt nur bei dieser Komponente die<br />

95-Prozent-Regelung, also müssen auch die<br />

Petersilie auf den Salzkartoffeln o<strong>der</strong> die<br />

Butter auf den Nudeln Bio sein.<br />

Bio-Zutat (Bio-Rohstoff) – etwa „Wir verwenden<br />

ausschließlich BioKartoffeln“. Viele<br />

gastronomische Betriebe entscheiden sich<br />

für einen BioEinsatz in Form des kompletten<br />

Austauschs einer konventionell erzeugten<br />

Zutat durch eine Bio-Zutat. So kauft ein<br />

Betrieb beispielsweise ab einem bestimmten<br />

Zeitpunkt alle Kartoffeln in zertifizierter Bio-<br />

Qualität und setzt keine konventionell<br />

erzeugten Kartoffeln mehr ein.<br />

c) Trennung bei <strong>der</strong> Lagerhaltung: Zur<br />

Vermeidung von Verwechslungen zwischen<br />

Bio-Produkten und konventionellen Produkten.<br />

Das bezieht sich sowohl auf alle<br />

Lager (trocken, tiefkühl, kühl) als auch auf<br />

die Küchenräume.<br />

d) Wareneingang und Warenfluss: Beim<br />

Einsatz von Bio-Produkten sind wenige<br />

zusätzliche Anfor<strong>der</strong>ungen zu berücksichtigen.<br />

So muss vom Lieferanten ein aktuell<br />

gültiges Bio-Zertifikat einer Öko-Kontrollstelle<br />

vorliegen. Der Lieferant muss die<br />

Bio-Produkte als solche klar auf dem<br />

Lieferschein und <strong>der</strong> Rechnung kennzeichnen.<br />

Das angelieferte Erzeugnis muss seinerseits<br />

eindeutig etikettiert sein, nämlich<br />

mit Name und Anschrift des Lieferanten,<br />

einer Bezeichnung des Erzeugnisses mit<br />

Bio-Hinweis (zum Beispiel „BioZitronen“)<br />

und <strong>der</strong> Code-Nummer <strong>der</strong> für den Lieferanten<br />

zuständigen Kontrollstelle (DE-XXX-<br />

Öko-Kontrollstelle). Der überprüfte und<br />

abgezeichnete Lieferschein wird dann abgelegt<br />

– beispielsweise in einem Ordner. Bei<br />

Inspektionen werden die Lieferscheine/<br />

Rechnungen berücksichtigt.<br />

4. Wie sieht die Kontrolle aus?<br />

Wer Bio-Produkte erzeugt o<strong>der</strong> verarbeitet,<br />

wird mindestens einmal im Jahr kontrolliert.<br />

Umfang und Inhalt <strong>der</strong> Kontrolle sind durch<br />

die EG-ÖkoVerordnung festgeschrieben. Bei<br />

<strong>der</strong> Erstkontrolle, das heißt nach Vertragsabschluss,<br />

wird die Betriebsbeschreibung<br />

vervollständigt sowie eine Inspektion durch<br />

einen Mitarbeiter <strong>der</strong> Kontrollstelle durchgeführt.<br />

Für Großküchen und Gastronomie<br />

erfolgen die jährlichen Folgeinspektionen in<br />

<strong>der</strong> Regel unangekündigt. Bei erfolgreichem<br />

Kontrollverfahren erhält <strong>der</strong> Betrieb ein Bio-<br />

Zertifikat, mit dem er seinen Kunden gegenüber<br />

werben kann.

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