Jugendwohnen - Verband der Kolpinghäuser eV
Jugendwohnen - Verband der Kolpinghäuser eV
Jugendwohnen - Verband der Kolpinghäuser eV
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Zukunft <strong>der</strong> <strong>Kolpinghäuser</strong> –<br />
<strong>Kolpinghäuser</strong> mit Zukunft?!<br />
Diese Frage ist so alt und dennoch so<br />
aktuell, wie jedes Kolpinghaus selbst. Für<br />
manche stellt sie sich vor dem Hintergrund<br />
einer kritischen wirtschaftlichen Situation<br />
dringend und handfest, für an<strong>der</strong>e geht es<br />
dabei vielleicht eher um die inhaltliche Überprüfung<br />
des Auftrages, den das Haus erfüllt.<br />
Der Ausspruch: „Wo Kolping draufsteht, muss<br />
auch Kolping drin sein!“, ist in diesem Zusammenhang<br />
bereits sprichwörtlich geworden.<br />
Der <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kolpinghäuser</strong> <strong>eV</strong> sieht<br />
seine Aufgabe darin, diese Frage ins Spiel zu<br />
bringen und im Spiel zu halten, Kriterien für<br />
angemessene Antworten zu erarbeiten und<br />
Hilfestellung in dem Reflexions- und Entscheidungsprozess<br />
anzubieten. Dabei geht es<br />
auch darum, Maßstäbe für ein angemessenes<br />
Urteil zu entwickeln.<br />
Konkret verfolgen Vorstand und Verwaltungsrat<br />
das Ziel einer Beschlussfassung<br />
über eine Resolution/ Leitlinien bei <strong>der</strong> bevorstehenden<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung vom<br />
29.-30. September 2006. Die hier folgenden<br />
Hinweise dienen als Informations- und<br />
Sensibilisierungsangebot und laden ein zur<br />
Diskussion.<br />
Es gibt vermutlich keinen Träger/Verein<br />
eines Kolpinghauses, <strong>der</strong> nicht schon mit <strong>der</strong><br />
einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Frage konfrontiert war, ist<br />
o<strong>der</strong> sein wird:<br />
Was macht unser Kolpinghaus zu einem<br />
Kolpinghaus?<br />
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein,<br />
damit unser Kolpinghaus eine Zukunft hat?<br />
Lohnt es sich, am Kolpinghaus festzuhalten,<br />
nur weil es da ist, o<strong>der</strong> gibt es Gründe, bei<br />
denen eine Trennung (Veräußerung) vom<br />
Haus die einzig richtige Antwort ist?<br />
Gibt es Kriterien, die ein Kolpinghaus zu<br />
einem guten Kolpinghaus machen?<br />
Diese Fragen sind we<strong>der</strong> einfach zu stellen,<br />
noch zu beantworten. Wenn es allerdings um<br />
die Zukunftsfähigkeit eines Kolpinghauses als<br />
Kolpinghaus gehen soll, sind sie unumgänglich.<br />
Die Grundthese für den <strong>Verband</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Kolpinghäuser</strong> lautet:<br />
Ein Kolpinghaus als Kolpinghaus hat dann<br />
eine Zukunft hat, wenn folgende vier Kriterien<br />
erfüllt sind:<br />
Ein Kolpinghaus mit Zukunft ist wirtschaftlich<br />
gut aufgestellt!<br />
Ein Kolpinghaus mit Zukunft hat einen<br />
Bezug zur Programmatik KOLPINGs!<br />
Ein Kolpinghaus mit Zukunft hat kurz-,<br />
mittel- und langfristig die Möglichkeit, eine<br />
ausreichende Zahl an geeigneten Personen<br />
für die Übernahme von Verantwortung in<br />
den Trägerstrukturen des Kolpinghauses zu<br />
gewinnen!<br />
Ein Kolpinghaus mit Zukunft steht im Dienst<br />
<strong>der</strong> Kolpingsfamilie (o<strong>der</strong> dem Kolpingwerk<br />
im weiteren Sinne)!<br />
Diese vier Voraussetzungen gehören unlösbar<br />
zusammen:<br />
Denn was nützt das beste Programm/Angebot,<br />
wenn das Haus betriebswirtschaftlich am<br />
Ende ist? Was nützt die beste betriebswirtschaftliche<br />
Situation, wenn im Träger keine<br />
Kolpingmitglie<strong>der</strong> sind, wenn das Profil <strong>der</strong><br />
Einrichtung nichts mit <strong>der</strong> Kolping-<br />
Programmatik zu tun hat?<br />
In stürmischen Zeiten ist eine Orientierung,<br />
ein Leitbild und ein Maßstab zur Bewertung<br />
von Gegenwart und Zukunft von entscheiden<strong>der</strong><br />
Bedeutung. Es liegt im Interesse aller<br />
Träger/Vereine klar sagen zu können, was ihr<br />
Haus zu einem Kolpinghaus macht, in Zukunft<br />
wie<strong>der</strong> stärker machen kann o<strong>der</strong> eben auch,<br />
wo es seinen Auftrag erfüllt hat und die<br />
eigentliche Funktion eines Kolpinghauses<br />
nicht mehr erreicht.<br />
Bereits an dieser Stelle laden wir alle ein zur<br />
Diskussion und bitten um Anregungen und<br />
Beiträge zur Weiterentwicklung eines Leitbildes<br />
für die <strong>Kolpinghäuser</strong> mit Zukunft.<br />
Liebe Vorstandsmitglie<strong>der</strong>,<br />
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
in den <strong>Kolpinghäuser</strong>n!<br />
Obwohl das Neue Jahr noch jung ist, befinden<br />
sich bestimmt alle schon wie<strong>der</strong> mitten<br />
in <strong>der</strong> Arbeit. Wir hoffen, dass das Jahr 2006<br />
für alle gut begonnen hat und wünschen<br />
einen guten weiteren Verlauf.<br />
Für den <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kolpinghäuser</strong> und<br />
seine Mitglie<strong>der</strong> ist dieses Jahr sehr wichtig.<br />
Zum einen denken wir an die bevorstehende<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung des VKH vom 29.-<br />
30. September 2006, in <strong>der</strong>en Rahmen<br />
wichtige Fragestellungen und Vereinbarungen<br />
anstehen (siehe dazu auch den<br />
nebenstehenden Leitartikel). Zum an<strong>der</strong>en<br />
denken wir auch an die Jugendwohnheimtagung<br />
vom 31. Mai bis 2. Juni 2006 in<br />
Bamberg sowie an den erstmals angebotenen<br />
Praxiswokshop <strong>Jugendwohnen</strong> vom<br />
24.-25. April in Mainz, <strong>der</strong> wichtige<br />
Weichenstellungen für die Zukunft <strong>der</strong><br />
Jugendwohnheime bedeutet. Einladungen<br />
zu dieser Tagung sind bereits in <strong>der</strong> ersten<br />
März-Hälfte verschickt worden. Die Einladung<br />
zur Jugendwohnheimtagung liegt<br />
den entsprechenden Einrichtungen dieser<br />
AUGENBLICKMAL! bei.<br />
Für die Begleitung und Beratung <strong>der</strong><br />
<strong>Kolpinghäuser</strong> haben wir in dieser Ausgabe<br />
<strong>der</strong> AUGENBLICKMAL! wie<strong>der</strong> vielfältige<br />
Informationen und Anregungen zusammengestellt.<br />
Wir wünschen allen viel Freude<br />
beim Lesen. Natürlich stehen wir auch persönlich<br />
mit Rat und Tat zur Seite.<br />
Guido Gröning<br />
Geschäftsführer<br />
Andreas Finke<br />
Referent<br />
1 / 2006
2<br />
Hintergedanken<br />
Auswärts zu Hause!<br />
Das Motto des Projekts zur Zukunft des<br />
<strong>Jugendwohnen</strong>s „AUSWÄRTS ZUHAUSE“ liefert<br />
mir ein willkommenes Stichwort. Es trifft<br />
den Nagel auf den Kopf, wenn wir nach <strong>der</strong><br />
Bedeutung und Notwendigkeit von Jugendwohnheimen<br />
in unseren <strong>Kolpinghäuser</strong>n fragen.<br />
Es gibt 45 an <strong>der</strong> Zahl mit ca. 4 500<br />
Plätzen.<br />
Auswärts zu Hause – das ist unser Angebot<br />
an junge Menschen, die wegen einer schulischen<br />
o<strong>der</strong> beruflichen Ausbildung ihren<br />
angestammten Lebensraum verlassen müssen.<br />
Der Wechsel des Wohnortes führt nicht<br />
selten zur Auflösung familiärer und freundschaftlicher<br />
Beziehungen. Unsere Jugendwohnheime<br />
wollen ganz in <strong>der</strong> Tradition<br />
Adolph Kolpings und im Zusammenhang mit<br />
unseren <strong>Kolpinghäuser</strong>n wie ein „Familienhaus<br />
in <strong>der</strong> Fremde“ sein, eine „ordentliche<br />
Unterkunft und eine tüchtige Lebensschule“.<br />
Ein Kolping-Jugendwohnheim hat also im<br />
Unterschied zu ähnlichen Einrichtungen einen<br />
beson<strong>der</strong>en Schwerpunkt in <strong>der</strong> pädagogischen<br />
Begleitung, mit dem Ziel <strong>der</strong> Vermittlung<br />
und Stärkung sozialer Kompetenzen<br />
auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen<br />
Persönlichkeit.<br />
Das wird <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> beruflichen<br />
und sozialen Integration <strong>der</strong> jungen<br />
Menschen und ihrer Zukunftsperspektiven<br />
zweifellos för<strong>der</strong>lich sein.<br />
Es geht in unseren Jugendwohnheimen<br />
aber auch um ein „Auswärts zu Hause“ durch<br />
Beheimatung im Glauben. Die pädagogische<br />
Arbeit mit und an jungen Menschen orientiert<br />
sich deshalb am christlichen Menschenbild.<br />
Das Ziel dieser Arbeit hat Adolph Kolping so<br />
formuliert: „Die Ausübung <strong>der</strong> Liebe zu Gott<br />
und den Menschen ist das notwendigste<br />
Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> wahren menschlichen<br />
Bildung.“ Und damit sind wir beim Hauptgebot<br />
<strong>der</strong> Liebe als dem Grundgesetz unseres<br />
menschlichen und christlichen Lebens- und<br />
Zusammenlebens. Pädagogik im christlichen<br />
Sinne meint neben <strong>der</strong> Kopfbildung immer<br />
auch die Herzens- und Charakterbildung, hat<br />
den liebenden und liebesfähigen Menschen<br />
zum Ziel.<br />
Jugendwohnheime sind keine Knabenkonvikte<br />
o<strong>der</strong> Missionsschulen. Und doch<br />
sind sie Einrichtungen, in denen die Verantwortlichen<br />
und die Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter durch Wort und Beispiel den jungen<br />
Menschen Zugänge zu Jesus Christus<br />
eröffnen, dem „Ideal und Beispiel des<br />
Menschen“ (Adolph Kolping). Mensch-<br />
Werdung ist unverzichtbare Voraussetzung für<br />
Christ-Werdung, soll sie gelingen, authentisch<br />
und überzeugend sein. Eine große und reizvolle<br />
Aufgabe, die die Pädagoginnen und<br />
Pädagogen in unseren Jugendwohnheimen<br />
zu meistern haben. Eine Arbeit, in <strong>der</strong><br />
„Kirche“ mit ihrem Auftrag zur Jüngergewinnung<br />
am Werk ist; ob sie das weiß o<strong>der</strong><br />
anerkennt, hier geschieht Dienst am jungen<br />
Menschen in <strong>der</strong> Weise einer diakonischen<br />
Pastoral. Ein hoher Anspruch, dem wir uns in<br />
unseren Jugendwohnheimen stellen. Großer<br />
menschlicher und personeller Einsatz ist<br />
gefor<strong>der</strong>t. Denn: „Wer Menschen gewinnen<br />
will, muss das Herz zum Pfande einsetzen“<br />
(Adolph Kolping). Das gilt allemal und unverzichtbar,<br />
wenn wir Menschen für Jesus<br />
Christus und seine Sache gewinnen wollen!<br />
Die vor Ort Engagierten verdienen deshalb<br />
unsere Anerkennung und Unterstützung!<br />
Mit festem Treu Kolping!<br />
Msgr. Alois Schrö<strong>der</strong><br />
Bundespräses/ 1. Vorsitzen<strong>der</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite 3: <strong>Jugendwohnen</strong>/<br />
Jugendsozialarbeit<br />
Praxisworkshop <strong>Jugendwohnen</strong><br />
Kolping Jugendwohnheime sind die<br />
bekanntesten in Deutschland<br />
BAB Empfänger zahlen nicht an die GEZ<br />
Seite 4/5: <strong>Kolpinghäuser</strong><br />
Kurzinfos aus den <strong>Kolpinghäuser</strong>n<br />
Seite 6: Wir über uns<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung des VKH<br />
Beitragsrechnungen<br />
Jugendwohnheimtagung vom<br />
31.5.-2.6.2006 in Bamberg<br />
Seite 7/8: Vereinsmanagement<br />
Rechtliches zur Übertragung <strong>der</strong><br />
Fußball-WM<br />
Neue Fälligkeiten <strong>der</strong> Sozialabgaben<br />
Fahrtraining macht den Weg zur<br />
Arbeit sicherer<br />
f<br />
Seite 9: Hotel und Gastronomie<br />
Abkommen über Arbeitsbedingungen in<br />
Hotels und Gaststätten umsetzen<br />
Keine Wettbewerbsnachteile <strong>der</strong><br />
deutschen Hotellerie und Gastronomie<br />
Gastwirt nicht für Abgabe auf Trinkgeld<br />
verantwortlich<br />
Seite 10-12: Steuern und Recht<br />
Ereignisse in Bad Reichenhall lassen<br />
Vereine aufhorchen<br />
Unfall auf dem Arbeitsweg: Bin ich<br />
versichert?<br />
Impressum 1/2006<br />
Herausgeber: <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kolpinghäuser</strong> <strong>eV</strong>,<br />
Kolpingplatz 5-11, 50667 Köln<br />
Guido Gröning: Tel.: 0221/ 20701-162<br />
Andreas Finke: Tel.: 0221/ 20701-160<br />
Fax: 0221/ 20701-270 // Email: vkh@kolping.de<br />
www.kolpinghaeuser.de<br />
Gestaltung: Plett, Schulte & Partner, München
Praxisworkshop<br />
<strong>Jugendwohnen</strong><br />
vom 24.-25. April 2006 im Kolpinghaus<br />
Mainz<br />
In Kooperation mit <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
Katholische Jugendsozialarbeit<br />
veranstaltet <strong>der</strong> VKH einen Praxisworkshop<br />
<strong>Jugendwohnen</strong>, zu dem die Verantwortlichen<br />
in den Einrichtungen bereits Anfang März eingeladen<br />
wurden. Als Referenten stehen <strong>der</strong><br />
renommierte Sozialrechtler Prof. Dr. Peter<br />
Schruth, ein Vertreter einer Entgeltkommission<br />
sowie <strong>der</strong> Einrichtungsleiter des<br />
Kolping-Jugendwohnheims in Düsseldorf,<br />
Martin Best, zur Verfügung. Schwerpunkte<br />
dieser Tagung sind ausführliche und anwendungsorientierte<br />
Hinweise zu rechtlichen<br />
Fragestellungen im Bereich des <strong>Jugendwohnen</strong>s,<br />
zu einer Aushandlung eines<br />
Leistungsentgeltes und zu <strong>der</strong> Anwendung<br />
gegenüber unterschiedlichen Kostenträgern.<br />
Im Rahmen dieses Praxisworkshops soll ausreichend<br />
Zeit und Raum für spezifische<br />
Fragestellungen und einrichtungsbezogene<br />
Detailprobleme zur Verfügung stehen. Wer<br />
sich bislang noch nicht angemeldet hat, kann<br />
dies nachholen bei <strong>der</strong> Geschäftsstelle des<br />
VKH unter: andreasfinke@kolping.de o<strong>der</strong><br />
Tel.: 0221/ 20701-160.<br />
Kolping-Jugendwohnheime<br />
sind die bekanntesten in<br />
Deutschland<br />
Expertise zum <strong>Jugendwohnen</strong> erschienen<br />
– Das Projekt AUSWÄRTS ZUHAUSE<br />
erreicht mit dem Abschluss des ersten<br />
Projektmoduls seinen Höhepunkt<br />
Im Februar 2005 hat es begonnen. Alle<br />
Einrichtungen des <strong>Jugendwohnen</strong>s in<br />
Deutschland, <strong>der</strong>en Bewohnerinnen und<br />
Bewohner sowie das potentielle Umfeld und<br />
mögliche Kooperationspartner wurden zum<br />
<strong>Jugendwohnen</strong> befragt. Die Antworten liegen<br />
nun in Form einer Expertise vor. Schwerpunkt<br />
dieser Auswertung ist die Darstellung <strong>der</strong><br />
Umfrage-Ergebnisse und die Ausarbeitung<br />
von Handlungsempfehlungen für jede einzelne<br />
Jugendwohnheim-Einrichtung aber auch<br />
für verbandliche Zusammenschlüsse wie den<br />
VKH. Allen Einrichtungen des <strong>Jugendwohnen</strong>s<br />
werden in diesen Tagen eine Zusammenfassung<br />
dieser Ergebnisse sowie eine CD-<br />
ROM zugeschickt, auf <strong>der</strong> die 112seitige<br />
Expertise, Logos und Grafiken, Fragebögen,<br />
Adressen aller Jugendwohnheimeinrichtungen<br />
und aller möglichen Kooperationspartner<br />
gespeichert sind.<br />
Wir hoffen, dass alle Einrichtungen dieses<br />
Material erhalten und bitten an<strong>der</strong>nfalls um<br />
entsprechende Rückmeldungen. Spätestens<br />
bei <strong>der</strong> kommenden Jugendwohnheimtagung<br />
des VKH wird es darum gehen, die Ergebnisse<br />
zu bewerten und Überlegungen anzustellen,<br />
welche Handlungsaufträge für das Projekt,<br />
vor allem aber auch für die Kolping-<br />
Jugendwohnheime und den <strong>Verband</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Kolpinghäuser</strong> daraus erwachsen.<br />
Fieberhaft wird bereits am Start des zweiten<br />
Projektmoduls gearbeitet: Ziel ist, unter<br />
www.auswaerts-zuhause.de ein Webportal<br />
<strong>der</strong> Einrichtungen des <strong>Jugendwohnen</strong>s in<br />
Deutschland aufzubauen, in dem unter an<strong>der</strong>em<br />
alle Einrichtungen mit aktuellen<br />
Adressen, Bildmaterial und Informationen zur<br />
Einrichtung dargestellt werden sollen.<br />
Zusammen mit zahlreichen Informationsflyern<br />
über das <strong>Jugendwohnen</strong> wird dies<br />
einen Schub hinsichtlich einer öffentlichkeitswirksamen<br />
Kampagne zur Bekanntmachung<br />
von Jugendwohnheimen und zur Verlinkung<br />
mit möglichst allen Partnern in Deutschland<br />
bedeuten.<br />
BAB-Empfänger zahlen<br />
nicht an die GEZ<br />
VKH setzt sich erfolgreich für Jugendwohnheim-Bewohner/innen<br />
ein – Befreiungsanträge<br />
können nun bei <strong>der</strong> GEZ<br />
stellen<br />
Seit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages<br />
zum 1. April 2005 mehren<br />
sich Überprüfungen und GEZ-Rechnungen in<br />
Jugendwohnheimen. Hintergrund ist, dass die<br />
Aufnahme von Leistungsempfängern aus dem<br />
SGB III und SGB VIII bei den Tatbestandsmerkmalen<br />
zur Befreiung von Rundfunk- und<br />
Fernsehgebühren (§6 Abs.1, Rundfunkgebührenstaastvertrag,<br />
RGebStV) nicht<br />
berücksichtigt wurde. Nachdem erste<br />
Probleme bei Bewohnerinnen und Bewohnern<br />
in Jugendwohnheimen auftraten, hat <strong>der</strong> VKH<br />
in einem Schreiben an die GEZ auf diesen<br />
Missstand aufmerksam gemacht. Mittlerweile<br />
haben die Landesrundfunkanstalten Nachbesserungen<br />
beschlossen, die allerdings laut<br />
Aussage <strong>der</strong> GEZ gegenüber dem VKH erst<br />
Ende des Jahres 2006 in Gesetzesform<br />
gegossen werden sollen. Seitens des<br />
Rundfunks Berlin Brandenburg heißt es hier-<br />
zu: „Der Entwurf des 9. RänStV sieht eine<br />
Befreiungsnorm vor, nach <strong>der</strong> `nicht bei den<br />
Eltern lebende Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe<br />
nach dem Vierten Kapitel,<br />
Fünfter Abschnitt des Dritten Buches des<br />
Sozialgesetzbuches` befreit werden sollen.“<br />
Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts<br />
Seit Ende Januar 2006 herrscht allerdings<br />
auch Klarheit für die Zeit bis Ende 2006: Das<br />
Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden,<br />
<strong>Jugendwohnen</strong>/<br />
Jugendsozialarbeit<br />
dass eine BAB-Empfängerin, die nicht zu<br />
Hause lebt, unter die im Rundfunkstaatsvertrag<br />
genannten Härtefallregelungen (§6<br />
Abs. 3, RGebStV) fällt: Ihr Einkommen wäre<br />
demnach vergleichbar mit ALGII u.ä.<br />
Leistungen. In dem Beschluss <strong>der</strong> 27.<br />
Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin heißt<br />
es hierzu: Der Bezug von BAB ist bislang<br />
ebenso wie die Sicherung des Lebensunterhalts<br />
nach SGB VIII nicht als Befreiungsvoraussetzung<br />
im 8. Rundfunkän<strong>der</strong>ungsstaatsvertrag<br />
geregelt – sie wurden schlicht<br />
„vergessen“. Selbst ohne die geplante Än<strong>der</strong>ung/<br />
Erweiterung hätte die Auszubildende<br />
von den Rundfunkgebühren befreit werden<br />
müssen.<br />
GEZ-Befreiung auch für Jugendwohnheime<br />
Auch für die Einrichtungen selbst lohnt sich<br />
die genaue Überprüfung <strong>der</strong> GEZ-Rechnungen.<br />
So heißt es in §5 Abs. 7 RGebStV:<br />
„Befreiung von <strong>der</strong> Rundfunkgebührenpflicht<br />
wird auf Antrag für Rundfunkempfangsgeräte<br />
gewährt, die in folgenden Betrieben o<strong>der</strong><br />
Einrichtungen für den jeweils betreuten<br />
Personenkreis ohne beson<strong>der</strong>es Entgelt<br />
bereitgehalten werden: … 3. in Einrichtungen<br />
<strong>der</strong> Jugendhilfe im Sinne des Kin<strong>der</strong>- und<br />
Jugendhilfegesetzes …“. Sollte es also noch<br />
nicht geschehen sein, lohnt sich eine genaue<br />
Überprüfung <strong>der</strong> Radios und Fernseher, im<br />
Hinblick auf die Frage, ob sie für den betreuten<br />
Personenkreis zur Verfügung stehen.<br />
Sollte dies <strong>der</strong> Fall sein, kann im Sinne dieser<br />
Regelung eine Befreiung bei <strong>der</strong> GEZ beantragt<br />
werden.<br />
Anregungen und Informationen stellt <strong>der</strong> VKH<br />
ebenfalls zum Bereich Kin<strong>der</strong>geld und<br />
Zweitwohnungssteuer zur Verfügung. Bei Bedarf<br />
und im Sinne einer Beratung <strong>der</strong> Bewohnerinnen<br />
und Bewohner in den Einrichtungen des<br />
<strong>Jugendwohnen</strong>s, stellen wir diese Informationen<br />
gerne zur Verfügung.<br />
3
4<br />
<strong>Kolpinghäuser</strong><br />
Kurzinfos aus den <strong>Kolpinghäuser</strong>n<br />
Das Stadthotel Kolping in <strong>der</strong> Karlstr. 7<br />
am Rande <strong>der</strong> Freiburger Altstadt firmiert<br />
seit Beginn des Jahres 2006 unter<br />
„Stadthotel Freiburg“. Damit folgt es<br />
einer Richtlinie <strong>der</strong> ersten katholischen<br />
Hotelkooperation „Kolping Hotels & Resorts,<br />
Germany“ zur Umbenennung.<br />
Diesen Schritt vollzogen haben bereits<br />
das Stadthotel Düsseldorf sowie das<br />
Messehotel Köln-Deutz und das Parkhotel-Fulda,<br />
die damit ebenfalls auf ihre<br />
Lage im Ort aufmerksam machen.<br />
Im Rahmen einer Pressekonferenz am<br />
8. Februar 2006 wurde die Öffentlichkeit<br />
auch über die Namensän<strong>der</strong>ung des<br />
„Kolping Tagungshotels“ in „Stadthotel<br />
Münster“ informiert. Pünktlich zur<br />
Internationalen Tourismus-Börse (ITB)<br />
Anfang März in Berlin wurden entsprechende<br />
Kontaktdaten geän<strong>der</strong>t. Das<br />
Haus ist seitdem zu erreichen unter<br />
www.stadthotel-muenster.de.<br />
Das Kolpinghaus Pforzheim bietet<br />
Integrationskurse nach Maßgabe des<br />
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge<br />
an. Zielgruppe im Gegensatz zu<br />
an<strong>der</strong>en Anbietern sind hier ausschließlich<br />
Jugendliche. Die Kurse werden für<br />
ca. 80 Mädchen und Jungen angeboten.<br />
Das Kolpinghaus Hückeswagen<br />
erhielt prominenten Besuch. Anlässlich<br />
des Neujahrsempfangs <strong>der</strong> CDU-<br />
Hückeswagen am Montag, den 30.<br />
Januar 2006 kam die Ministerin für<br />
Wirtschaft, Mittelstand und Energie des<br />
Landes NRW, Christa Thoben. Sie hielt<br />
vor Handels- und Wirtschaftstreibenden<br />
im Kolpinghaus eine Rede zur Wirtschaftspolitik.<br />
Schließlich war das<br />
Kolpinghaus im Februar Austragungsort<br />
für ein Kin<strong>der</strong>theater, Frau Holle, das<br />
die Erzieherinnen des Kin<strong>der</strong>gartens<br />
Rappelkiste mit den Kin<strong>der</strong>n einstudiert<br />
hatten. Dabei wurden auch die Einladungskarten,<br />
Dekorationen und Kostüme<br />
komplett von den Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong>n<br />
selbst organisiert. Das Ereignis<br />
war ein voller Erfolg.<br />
Das Kolpinghaus Frankfurt machte<br />
im Februar und März gleich mit zwei<br />
beson<strong>der</strong>en Ereignissen auf sich aufmerksam.<br />
Beson<strong>der</strong>s beeindruckend war<br />
<strong>der</strong> Besuch des hessischen Ministerpräsidenten,<br />
Roland Koch, zu einem<br />
Arbeitsgespräch über das <strong>Jugendwohnen</strong>,<br />
über Schlüsselqualifikationen<br />
junger Menschen und über die Beiträge<br />
Kolpings im Kolpinghaus und Kolping-<br />
Bildungswerk. Zum an<strong>der</strong>en leitete ein<br />
Abend mit dem Kapuzinerpater Bru<strong>der</strong><br />
Paulus, bekannt aus Presse, Funk und<br />
Fernsehen zur Einstimmung in die<br />
Fastenzeit ein.<br />
Das Kolpinghaus Altenessen hat<br />
neue Pächter für den Gastronomiebetrieb.<br />
Mit Silvia Melchers und Monika<br />
Schreiber- zurzeit Pächter <strong>der</strong> „Kleinen<br />
Hammer-Schänke“ – wird zu Anfang<br />
April 2006 die Nachfolge von Uwe Groß-<br />
Isselmann nahtlos geregelt.<br />
Das Kolpinghaus Mainz wird demnächst<br />
die Talente des Fußball-Bundesligisten<br />
FSV Mainz 05 beherbergen. Dies<br />
ist das Ergebnis eines Vertrages<br />
zwischen dem Kolpinghaus und dem<br />
Fußballverband, <strong>der</strong> zunächst bis Mitte<br />
2008 Gültigkeit hat. Den Nullfünfern bietet<br />
sich in Zukunft die Möglichkeit, auch<br />
Talente von weit her nach Rheinhessen<br />
zu lotsen und frühzeitig an sich zu binden.<br />
Im Kolpinghaus Stuttgart stellte <strong>der</strong><br />
Rottenburg-Stuttgarter Weihbischof<br />
Thomas Maria Renz am 8. Februar eine<br />
„brisante“ Milieustudie <strong>der</strong> Bischofskonferenz<br />
vor. Demnach schafften es<br />
schon Katholiken <strong>der</strong> mittleren Generation<br />
mehrheitlich nicht mehr über die<br />
Kirchenschwelle. Und die Jungen nehmen<br />
Kirche meist kaum noch als<br />
Angebot wahr. Die bislang unveröffentlichte<br />
Milieustudie, die von <strong>der</strong><br />
Deutschen Bischofskonferenz beim<br />
Lebenswelt-Forschungsinstitut Sinus in<br />
Auftrag gegeben wurde, deutet auf ein<br />
brisantes Ergebnis hin: Insbeson<strong>der</strong>e bei<br />
<strong>der</strong> jungen Generation „haben wir den<br />
Anschluss verloren“.<br />
Am 20.02.2006 wurde im Kolpinghaus<br />
Koblenz ein neuer Pächter<br />
begrüßt und damit das Restaurant<br />
„Pizzaria Artuso im Kolpinghaus“ eröffnet.<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> des Vereins, Klaus<br />
Miessen und Hausleiterin Jacqueline<br />
Röhm freuen sich über die Zusammenarbeit<br />
und die guten Synergieeffekte<br />
des Restaurants mit <strong>der</strong><br />
Kolpingsfamilie und den Hausgästen.<br />
Prominenten Besuch hatte am 4. März<br />
2006 das Kolpinghaus International in<br />
Köln. Im Rahmen einer Akademie-<br />
Tagung des Kolpingwerkes Deutschland<br />
hielt Bundestagspräsident Dr. Norbert<br />
Lammert einen Vortrag zum Thema<br />
Leitkultur und Verfassungspatriotismus.<br />
Das Kolpinghaus findet man jetzt im<br />
Internet unter www.kolpinghaus-international.com<br />
statt wie bisher unter<br />
www.kolpinghaus-international.de.
Roland Koch zu Gesprächen<br />
im Kolpinghaus Frankfurt<br />
Frankfurt, 15.02.2006. Das Kolpinghaus<br />
Frankfurt konnte einen prominenten Gast<br />
begrüßen. Im Rahmen seines sog. monatlichen<br />
"Hessentages" war <strong>der</strong> Ministerpräsident<br />
des Landes Hessen, Roland<br />
Koch, am 15. Februar 2006 zu Gast im<br />
Kolpinghaus Frankfurt.<br />
Er nahm sich viel Zeit, um mit Verantwortlichen<br />
des Diözesanverbandes und des<br />
Kolpinghauses ein Gespräch über die Arbeit<br />
vor allem im Bereich <strong>der</strong> Ausbildung junger<br />
Menschen zu führen. Vertieft wurde dies am<br />
Beispiel <strong>der</strong> Arbeit des Jugendwohnheims im<br />
Kolpinghaus und des Feriendorfes Herbstein.<br />
„Wir sind Experten in <strong>der</strong> Begleitung und<br />
Unterstützung von Auszubildenden“, so <strong>der</strong><br />
Geschäftsführer des Kolpingwerkes Diözesanverband<br />
Limburg, Arnold Tomascheck,<br />
selbstbewusst in seinem einführenden<br />
Statement.<br />
Wie sehr er die vielfältige Arbeit Kolpings<br />
sowohl inhaltlich aber auch hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Organisation durch ehrenamtliche und hauptberufliche<br />
Kräfte schätzt, machte <strong>der</strong><br />
Ministerpräsident gleich zu Beginn deutlich,<br />
in dem er sich <strong>der</strong> Frage stellte: „Wie kann<br />
man Systeme und Organisationen wie Kolping<br />
wie<strong>der</strong> so in die Lage versetzen, dass sie ihre<br />
Rolle in <strong>der</strong> Gesellschaft wie<strong>der</strong> verstärkt<br />
wahrnehmen können? Kolping ist eine<br />
Organisation, die meines Erachtens nicht nur<br />
eine großartige Vergangenheit, son<strong>der</strong>n auch<br />
eine wichtige Zukunft vor sich hat.“<br />
Kolping in 12 Sätzen<br />
Wir laden ein und machen Mut zur<br />
Gemeinschaft<br />
Wir handeln im Auftrag Jesu Christi<br />
Wir nehmen uns Adolph Kolping zum<br />
Vorbild<br />
Wir sind in <strong>der</strong> Kirche zu Hause<br />
Wir sind eine generationenübergreifende<br />
familienhafte Gemeinschaft<br />
Wir prägen als katholischer Sozialverband<br />
die Gesellschaft mit<br />
Wir begleiten Menschen in ihrer persönlichen<br />
und beruflichen Bildung<br />
Hinsichtlich des <strong>Jugendwohnen</strong>s sprach<br />
sich <strong>der</strong> Ministerpräsident entschieden für<br />
eine För<strong>der</strong>ung des Angebotes im Sinne junger<br />
Menschen aus: „Ich halte die Frage <strong>der</strong><br />
pädagogischen Begleitung für wichtig und<br />
deshalb wollen wir diese in den Einrichtungen<br />
des <strong>Jugendwohnen</strong>s auch weiterhin för<strong>der</strong>n“,<br />
so Koch unter Hinweis auf eine entsprechende<br />
finanzielle För<strong>der</strong>ung seitens <strong>der</strong> hessischen<br />
Landesregierung. Schließlich werde<br />
den Unternehmen spätestens in acht Jahren<br />
<strong>der</strong> Fachkräftemangel <strong>der</strong>art entgegnen, dass<br />
Unternehmen möglicherweise sogar die<br />
Wohnheimplätze selber finanzieren würden,<br />
nur um Auszubildende in die Betriebe zu<br />
bekommen. „Nur, was tun wir in den nächsten<br />
acht Jahren?“, mahnte Koch. Trotz aller<br />
Finanznot <strong>der</strong> Haushalte will Hessen an<br />
bestehenden Strukturen festhalten.<br />
Wir eröffnen Perspektiven für junge<br />
Menschen<br />
Wir vertreten ein christliches<br />
Arbeitsverständnis<br />
Wir verstehen uns als Anwalt für Familie<br />
Wir spannen ein weltweites Netz <strong>der</strong><br />
Partnerschaft<br />
Abschließend sicherte <strong>der</strong> Ministerpräsident<br />
seine Unterstützung für das <strong>Jugendwohnen</strong><br />
ebenso zu wie bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung von<br />
Schüler-Lehrer-Qualifikationen im Familienferiendorf<br />
Herbstein. Zu dessen Leiter, Hubert<br />
Straub, direkt gewandt, versicherte Koch:<br />
„Mein Ministerium wird in den nächsten<br />
Tagen Kontakt zu Ihnen aufnehmen und Überlegungen<br />
mit Ihnen ausarbeiten, inwieweit<br />
wir dieses Konzept weiterentwickeln und im<br />
Sinne einer Anschuboffensive im Land vertiefen<br />
können.“ Mit einem Dank für die Arbeit<br />
und einer Besichtigung des Jugendwohnheims<br />
mit Blick in die Jugendzimmer<br />
und Gemeinschaftsräume schloss Hessens<br />
Ministerpräsident Roland Koch seinen zweistündigen<br />
Besuch im Kolpinghaus Frankfurt<br />
ab.<br />
Wolfgang Aumüller (links) Landesvorsitzen<strong>der</strong> des Kolpingwerkes Land Hessen stellt Ministerpräsident Koch die Arbeit des Kolpinghauses vor.<br />
Bild rechts: Klaus Baumann, Vorsitzen<strong>der</strong> des Kolpinghauses Frankfurt.<br />
5
6<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung des VKH vom 29.-30. September 2006<br />
Bitte vormerken!<br />
Bereits an dieser Stelle weisen wir auf die<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung des <strong>Verband</strong>es <strong>der</strong><br />
<strong>Kolpinghäuser</strong> <strong>eV</strong> vom 29.-30. September<br />
2006 im Hotel Alpenblick in Ohlstadt<br />
(www.hotel-alpenblick-ohlstadt.de) hin. Die<br />
alle zwei Jahre stattfindende Organsitzung<br />
ist das höchste beschlussfassende Gremium<br />
des <strong>Verband</strong>es. Der Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
obliegt im Wesentlichen die Entgegennahme<br />
des Geschäfts- und Tätigkeitsberichtes, die<br />
Beschlussfassung über die Beitragsordnung<br />
und die Wahl und Entlastung von Mitglie<strong>der</strong>n<br />
des Vorstandes und Verwaltungsrates. Die<br />
Einladung und Tagesordnung geht den<br />
Mitglie<strong>der</strong>n im <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kolpinghäuser</strong> in<br />
den kommenden Wochen zu. Aufgrund <strong>der</strong><br />
großen Bedeutung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
bitten wir bereits an dieser Stelle um eine<br />
Vormerkung des Termins.<br />
Wir über uns<br />
Der Vorstand (von links): Bernhard<br />
Hennecke, Wolfgang Bathen, Joseph<br />
Kellewald, Msgr. Alois Schrö<strong>der</strong>, Guido<br />
Gröning.<br />
Beitragsrechnungen<br />
Dem Versand dieser AUGENBLICKMAL! liegen<br />
die Rechnungen über die Mitgliedsbeiträge<br />
an den <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kolpinghäuser</strong> <strong>eV</strong><br />
für das Jahr 2006 bei. Für Rückfragen o<strong>der</strong><br />
Hinweise stehen wir gerne zur Verfügung. Wir<br />
bitten ganz herzlich, die Beitragsrechnungen<br />
spätestens bis Ende April 2006 zu begleichen.<br />
Jugendwohnheimtagung<br />
vom 31.5.-2.6.2006 in<br />
Bamberg<br />
Dieser Ausgabe <strong>der</strong> AUGENBLICKMAL! liegt<br />
für die Verantwortungsträger in den entsprechenden<br />
<strong>Kolpinghäuser</strong>n die Einladung zu<br />
unserer diesjährigen Jugendwohnheimtagung<br />
vom 31. Mai bis 2. Juni 2006 in Bamberg bei.<br />
Wir laden auf diesem Wege die Einrichtungsleitungen<br />
aber auch Vertreter/innen aus den<br />
Vorständen ganz herzlich zur Teilnahme ein.<br />
Nach dem erfolgreichen Verlauf <strong>der</strong> Jugendwohnheimtagung<br />
im letzten Jahr in Berlin,<br />
stehen in diesem Jahr die Bewohnerinnen und<br />
Bewohner und die pädagogische Begleitung<br />
im Mittelpunkt <strong>der</strong> Tagung. Wir sind froh, dass<br />
wir für unseren Studientag den aus Rundfunk<br />
und Fernsehen bekannten Kapuzinerpater,<br />
Bru<strong>der</strong> Paulus, als Referenten gewonnen<br />
haben. Er wird sich mit den Verantwortlichen<br />
in den Jugendwohnheimen mit <strong>der</strong> Frage<br />
nach den Jugendlichen beschäftigen und<br />
hierbei die Frage nach Möglichkeiten des<br />
jugendpastoralen Angebotes in den Jugendwohnheimen<br />
vertiefen. Motivations- und<br />
Teammethoden in einem Hochseilgarten, eine<br />
Stadtführung durch Bamberg sowie Berichte,<br />
Beratungen und <strong>der</strong> kollegiale Austausch<br />
runden die Veranstaltung ab. Wir hoffen, dass<br />
unser Angebot auch in diesem Jahr viele<br />
Anregungen, Motivation und Tipps für die<br />
praktische Arbeit in den Einrichtungen vor Ort<br />
vermitteln.
Rechtliches zur Übertragung <strong>der</strong> Fußball-WM<br />
Vom 9. Juni bis 9. Juli 2006 findet die<br />
Fußball Weltmeisterschaft in Deutschland<br />
statt. Zunehmend steigt die Euphorie und<br />
auch die letzten, die sich noch nicht<br />
damit beschäftigt haben, erwischt wohl<br />
allmählich dieser „Virus“. Bereits in <strong>der</strong><br />
letzten AUGENBLICKMAL! (4/2005) haben<br />
wir daher über rechtliche Regelungen zur<br />
Übertragung <strong>der</strong> Spiele berichtet. Dabei<br />
gilt <strong>der</strong> Grundsatz: Bei nicht-kommerziellen<br />
Vorführungen ist die Übertragung<br />
gebührenfrei. Eine schriftliche Lizenz<br />
muss nicht beantragt werden.<br />
Allerdings macht die Antwort des<br />
Staatsministers im Bundesjustizministerium<br />
vom 27. Dezember<br />
2005, Lutz Diwell sowie ein<br />
Rundschreiben des <strong>Verband</strong>es<br />
<strong>der</strong> Diözesen Deutschlands<br />
(kurz: VDD) vom 14.12.2005<br />
auf Beson<strong>der</strong>heiten aufmerksam.<br />
Lesen Sie, was berücksichtigt<br />
werden muss, wenn die<br />
WM auch in Ihrem Haus problemfrei<br />
zu einem Fußball-Fest<br />
werden soll:<br />
1. Übertragungsrechte – G<br />
Gebühren<br />
Wie zuletzt berichtet, liegen die Übertragungsrechte<br />
bei <strong>der</strong> „Infront Sports&Media<br />
AG“ (www.infrontsports.de). Für alle nichtkommerziellen<br />
Vorführungen hat <strong>der</strong> VDD<br />
hier die Erlaubnis zur öffentlichen Vorführung<br />
eingeholt (zu den Kriterien, ob die Veranstaltung<br />
kommerziell o<strong>der</strong> nicht-kommerziell<br />
ist, lesen Sie bitte in <strong>der</strong> AM 4/2005.<br />
Grundsätzlich gilt: wird direkter Eintritt o<strong>der</strong><br />
mittelbarer Eintritt z.B. durch Verzehrbons<br />
erhoben.) Öffentliche Übertragungen in<br />
katholischen Einrichtungen ohne Ton sind<br />
also gebührenfrei, wenn die Veranstaltung<br />
nicht kommerziell ist und die Einrichtung sich<br />
zuvor als Teilnehmer bei <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
des VDD registriert hat.<br />
2. Registrierung beim VDD<br />
Die Registrierung <strong>der</strong> öffentlichen Übertragung<br />
geschieht entwe<strong>der</strong> auf dem<br />
Anmeldeformular (im Internet unter:<br />
http://dbk.de/aktionen/Fussball-WM/<br />
index.html o<strong>der</strong> per Fax an: 0228/103-371.<br />
Die Anmeldung ist zwingend erfor<strong>der</strong>lich!<br />
Logos, Bezeichnungen o<strong>der</strong> Marken <strong>der</strong> FIFA-<br />
WM dürfen nicht verwendet werden!)<br />
3. GEMA-Gebühren<br />
Unabhängig von <strong>der</strong> Bildübertragung haben<br />
allerdings auch die GEMA und die Verwertungsgesellschaft<br />
Wort urheberrechtliche<br />
Ansprüche. Diese Rechte werden im<br />
Gegensatz zu den Fernsehbil<strong>der</strong>n nicht<br />
kostenfrei weitergegeben! Wer also neben<br />
den Bil<strong>der</strong>n auch die Nationalhymne, die<br />
Kommentare <strong>der</strong> Reporter und in den Pausen<br />
die Werbung mit Musik übertragen möchte,<br />
kann dies tun, wenn er bereits einen<br />
Nutzungsvertrag bei <strong>der</strong> GEMA nach dem Tarif<br />
„FS“ abgeschlossen hat. Für Einrichtungen,<br />
die diesen Vertrag nicht haben und<br />
Fernsehsendungen nur während <strong>der</strong> WM in<br />
<strong>der</strong> Gaststätte übertragen wollen, bietet die<br />
GEMA einen Son<strong>der</strong>tarif an: Vergütung je<br />
Fernsehgerät: Netto € 23,94, Vergütung bei<br />
Großbildschirmen (ab 106cm, Bildschirmdiagonale)<br />
Netto € 90,81. Sowohl katholische<br />
Einrichtungen als auch Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> DEHO-<br />
GA erhalten hierauf einen Son<strong>der</strong>nachlass von<br />
20 Prozent.<br />
Vereinsmanagement<br />
Diese Gebühren sind unmittelbar an die<br />
GEMA zu zahlen. Entsprechende Anmeldungen<br />
sind vor <strong>der</strong> öffentlichen Aufführung<br />
bei <strong>der</strong> zuständigen GEMA-Bezirksdirektion<br />
vorzunehmen<br />
(Adressen unter: www.gema.de). Die<br />
Rechnung kommt dann direkt von dort.<br />
4. GEZ-Gebühren<br />
Alle noch nicht angemeldeten TV-Geräte<br />
müssen <strong>der</strong> GEZ angezeigt und für die zwei<br />
WM-Monate gezahlt werden (Die Gebühr<br />
beträgt € 34,04). Vorführungen auf Geräten,<br />
die bereits angemeldet sind, müssen selbstverständlich<br />
nicht mehr gemeldet werden.<br />
7
8<br />
Sozialabgaben<br />
Neue Fälligkeit <strong>der</strong> Beiträge<br />
Die neue Fälligkeit am drittletzten Bankarbeitstag<br />
soll praktischen Erwägungen<br />
Rechnung tragen. Damit wird sichergestellt,<br />
dass den Sozialkassen am ersten jeden Monats<br />
ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.<br />
Damit Arbeitgeber im Monat <strong>der</strong> Umstellung<br />
<strong>der</strong> Fälligkeitsregelungen – das ist <strong>der</strong> Januar<br />
2006 – nicht übermäßig belastet werden, gibt<br />
es eine Übergangsregelung. Diese soll verhin<strong>der</strong>n,<br />
dass im Januar 2006 zwei volle<br />
Gesamtsozialversicherungsbeiträge – für<br />
Dezember 2005 und Januar 2006 – entrichtet<br />
werden müssen. Der für den Beitragsmonat<br />
Januar eigentlich spätestens am 27. Januar<br />
fällige GSV kann gleichmäßig auf sechs<br />
Monate verteilt werden. Überweist <strong>der</strong><br />
Arbeitgeber den GSV des Monats Januar also<br />
nicht bis zu diesem Zeitpunkt, gibt er damit zu<br />
verstehen, dass er von <strong>der</strong> Übergangsregelung<br />
Gebrauch machen will. Ein beson<strong>der</strong>er<br />
Antrag ist hierfür nicht erfor<strong>der</strong>lich. Die für<br />
den Monat Januar zu zahlenden Beiträge sind<br />
dann jeweils zu einem Sechstel den<br />
Beitragszahlungen <strong>der</strong> Monate Februar bis<br />
Juli zuzurechnen.<br />
Vereinsmanagement<br />
Fahrtraining macht den<br />
Weg zur Arbeit sicherer<br />
BGW beteiligt sich mit bis zu 67 Euro an<br />
den Kosten<br />
Mit einem Fahrsicherheitstraining lässt sich<br />
die Unfallgefahr im Berufsverkehr reduzieren,<br />
so die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst<br />
und Wohlfahrtspflege (BGW), <strong>der</strong><br />
Fälligkeit des Gesamtversicherungssozialbeitrages seit 1. Januar 2006<br />
Beitragsmonat 2006 Fälligkeit<br />
Januar 27. Januar 2006<br />
(soweit nicht von <strong>der</strong> Übergangsregelung<br />
Gebrauch gemacht wird und 1/6 des<br />
Beitrags zum jeweils nachfolgenden<br />
Fälligkeitstermin (24.2., 29.3., 26.4., 29.5.,<br />
28.6., 27.7.) geleistet wird.)<br />
Februar 24. Februar<br />
März 29. März<br />
April 26. April<br />
Mai 29. Mai<br />
Juni 28. Juni<br />
Juli 27. Juli<br />
August 29. August<br />
September 27. September<br />
Oktober 27. Oktober (bzw. 26. Oktober, wenn <strong>der</strong><br />
31.10. ein Feiertag ist.)<br />
November 28. November<br />
Dezember 27. Dezember<br />
Quelle: Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch,<br />
BGBl. I 2005, S. 2269, <strong>der</strong> Steuerzahler, November 2005.<br />
zweitgrößte Träger <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung<br />
in Deutschland. Sie empfiehlt<br />
ein solches Training, um in Gefahrensituationen<br />
schnell und umsichtig reagieren<br />
zu können.<br />
Dabei lässt sich richtiges Verhalten in<br />
Ausnahmesituationen trainieren. Veranstalter<br />
wie Kreisverkehrswacht, DEKRA o<strong>der</strong> ADAC<br />
bieten ein Fahrsicherheitstraining an, das sich<br />
an den Richtlinien des Deutschen Verkehrs-<br />
sicherheitsrats (DVR) orientiert. Es dauert<br />
einen Tag und beinhaltet zunächst eine<br />
Theorie-Auffrischung. Anschließend geht es<br />
mit dem eigenen Wagen auf einen Übungsplatz.<br />
Dort lernen die Teilnehmer, Brems- und<br />
Ausweichmanöver durchzuführen, Gefahrensituationen<br />
frühzeitig zu erkennen, Straßenverhältnisse<br />
richtig einzuschätzen und Kurven<br />
optimal zu fahren, um ein Ausbrechen des<br />
Fahrzeugs zu verhin<strong>der</strong>n.<br />
Angesichts des hohen Unfallrisikos auf<br />
dienstlichen Wegen sowie auf dem Weg zur<br />
und von <strong>der</strong> Arbeit unterstützt die BGW ein<br />
solches Fahrtraining für ihre fünf Millionen<br />
Versicherten. Lars Welk: „Gerade für diejenigen,<br />
die oft mit dem Auto von Termin zu<br />
Termin eilen, kann ein Training sehr hilfreich<br />
sein und zur Verbesserung des persönlichen<br />
Fahrverhaltens führen. Deshalb übernehmen<br />
wir die Kosten für ein Fahrtraining nach den<br />
Richtlinien des DVR bis zu einer Höhe von 67<br />
Euro.” Circa 80% <strong>der</strong> <strong>Kolpinghäuser</strong> sind bei<br />
<strong>der</strong> BGW versichert. Vor diesem Hintergrund<br />
engagiert sich Andreas Finke, Referent beim<br />
VKH, seit Ende letzten Jahres im Vorstand <strong>der</strong><br />
BGW. <strong>Kolpinghäuser</strong>, <strong>der</strong>en Beschäftigte bei<br />
<strong>der</strong> BGW versichert sind, haben die Möglichkeit,<br />
dieses Angebot wahrzunehmen o<strong>der</strong><br />
auch Mitarbeiter auf diese Möglichkeit aufmerksam<br />
zu machen.<br />
Weitere Informationen gibt es unter www.bgwonline.de.
Abkommen über Arbeitsbedingungen<br />
in Hotels<br />
und Gaststätten umsetzen<br />
- Gesetzentwurf <strong>der</strong><br />
Bundesregierung<br />
Ein Übereinkommen <strong>der</strong> Internationalen<br />
Arbeitsorganisation vom Juni 1991 über<br />
die Arbeitsbedingungen in Hotels, Gaststätten<br />
und ähnlichen Betrieben soll in<br />
deutsches Recht umgesetzt werden.<br />
Dazu hat die Bundesregierung einen<br />
Gesetzentwurf (16/342) vorgelegt. Darin heißt<br />
es, die Anfor<strong>der</strong>ungen, die das Übereinkommen<br />
in den genannten Betrieben stelle, seien<br />
in <strong>der</strong> Bundesrepublik durch die Regelungen<br />
des Arbeitszeitgesetzes, des Nachweisgesetzes,<br />
des Teilzeit- und Befristungsgesetzes,<br />
des Bundesurlaubsgesetzes und<br />
<strong>der</strong> Gewerbeordnung sowie durch die im<br />
Hotel- und Gaststättenbereich geltenden<br />
Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und<br />
Arbeitsverträge erfüllt. Weitere gesetzliche<br />
Regelungen seien daher nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Das Übereinkommen enthält Aussagen zu<br />
Arbeitsbedingungen wie Arbeits- und Ruhezeiten,<br />
aber auch zu Grundansprüchen im<br />
Hinblick auf das Entgelt für die Arbeitnehmer<br />
in den genannten Betrieben. Der vorrangige<br />
Zweck liege darin, so die Regierung, für die<br />
Arbeitnehmer mit den Arbeitsbedingungen<br />
auch ihre Ausbildung und ihre Berufsaussichten<br />
sowie die Arbeitsplatzsicherheit zu<br />
verbessern. Quelle: HEUTE IM BUNDESTAG<br />
Keine Wettbewerbsnachteile<br />
<strong>der</strong> deutschen<br />
Hotellerie und Gastronomie<br />
Die Bundesregierung sieht in den unterschiedlichen<br />
Mehrwertsteuersätzen in <strong>der</strong> EU<br />
keine Wettbewerbsnachteile für die deutsche<br />
Hotellerie und Gastronomie. Dies betont sie in<br />
ihrer Antwort (16/775) auf eine Kleine Anfrage<br />
<strong>der</strong> FDP (16/617). Wie es darin heißt, wenden<br />
21 EU-Staaten für Hotelumsätze und zwölf<br />
EU-Staaten für Gaststättenumsätze einen<br />
ermäßigten Mehrwertsteuersatz an. So würden<br />
diese Umsätze etwa in Luxemburg mit<br />
drei, in den Nie<strong>der</strong>landen mit sechs, in Polen<br />
mit sieben und in Österreich mit zehn Prozent<br />
besteuert.<br />
Nach Ansicht <strong>der</strong> Regierung spielen für<br />
Hotellerie und Gastronomie die Attraktivität<br />
des Standorts und <strong>der</strong> Umgebung sowie die<br />
Qualität des Angebots eine entscheidende<br />
Rolle.<br />
Die Regierung will im Übrigen den in<br />
Deutschland geltenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz<br />
von sieben Prozent nicht auf<br />
den Hotel- und Gaststättensektor ausweiten.<br />
Der ermäßigte Satz habe sich we<strong>der</strong> positiv<br />
auf neue Arbeitsplätze noch auf die Eindämmung<br />
<strong>der</strong> Schwarzarbeit ausgewirkt. Die<br />
mit <strong>der</strong> Ermäßigung verbundene Preissenkung<br />
sei oft zu gering, um positive<br />
Beschäftigungsimpulse zu erzielen. Auch<br />
werde deutlich, dass <strong>der</strong> ermäßigte Mehrwertsteuersatz<br />
eine Subvention sei. Die<br />
Ausweitung wäre we<strong>der</strong> steuer- noch haushaltspolitisch<br />
zu vertreten. Dies gelte umso<br />
mehr, als die Einführung eines ermäßigten<br />
Steuersatzes für diese Branche entsprechende<br />
For<strong>der</strong>ungen aus an<strong>der</strong>en Wirtschaftssektoren<br />
nach sich ziehen würde, heißt es in<br />
<strong>der</strong> Antwort.<br />
Quelle: HEUTE IM BUNDESTAG<br />
Gastwirt nicht für Abgabe<br />
auf Trinkgeld verantwortlich<br />
Ein Gastwirt ist nicht ohne weiteres dafür<br />
verantwortlich, dass für die Trinkgel<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Kellner Sozialversicherungsbeiträge bezahlt<br />
Hotel und<br />
Gastronomie<br />
werden, entschied das Landessozialgericht<br />
Rheinland-Pfalz. Vielmehr genügt <strong>der</strong> Gastwirt<br />
seinen Verpflichtungen, wenn er die Kellner<br />
auf die Sozialversicherungspflicht hinweist<br />
und sich regelmäßig nach <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong><br />
Trinkgel<strong>der</strong> erkundigt (Az.: L6 RI 174/04). Das<br />
Gericht gab mit seinem Urteil <strong>der</strong> Klage <strong>der</strong><br />
Inhaberin eines Weinhauses statt. Nach einer<br />
Betriebsprüfung for<strong>der</strong>te <strong>der</strong> Rentenversicherungsträger<br />
Beiträge in Höhe von 10.000 Euro<br />
nach. Zur Begründung verwies er darauf, die<br />
Klägerin habe mehrere Kellner beschäftigt,<br />
ohne für die Trinkgel<strong>der</strong> Sozialversicherungsbeiträge<br />
abzuführen. Das LSG sah für diese<br />
For<strong>der</strong>ung jedoch keine rechtliche Grundlage.<br />
Zwar treffe es zu, dass Trinkgel<strong>der</strong> beitragspflichtig<br />
seien. Eine Nachfor<strong>der</strong>ung gegenüber<br />
<strong>der</strong> Arbeitgeberin scheitere daran, dass<br />
<strong>der</strong> Rentenversicherungsträger ihr keine<br />
Pflichtverletzung nachweisen könne. Ihre<br />
Angaben, dass sie sich regelmäßig nach <strong>der</strong><br />
Trinkgeldhöhe erkundigt habe, seien nicht<br />
wi<strong>der</strong>legt worden. Im Übrigen habe sie sich<br />
auf die Auskunft <strong>der</strong> Kellner, dass die Trinkgel<strong>der</strong><br />
die Grenzen <strong>der</strong> Sozialversicherungspflicht<br />
nicht erreicht hätten, verlassen dürfen.<br />
9
10<br />
Ereignisse in Bad Reichenhall lassen Vereine aufhorchen<br />
Das entsetzliche Unglück am 02.01.2006,<br />
als in Bad Reichenhall das Dach <strong>der</strong><br />
Eissporthalle einstürzte und 15 Todesopfer<br />
zu beklagen waren, ist allen noch in<br />
guter Erinnerung und hat bundesweit<br />
zahlreiche Diskussionen ausgelöst und<br />
zum Nachdenken geführt. Dies gilt vor<br />
allem auch für zahlreiche Vereine und<br />
Verbände und <strong>der</strong>en Vorstände, die sich<br />
seither intensiv Gedanken machen und<br />
viele Fragen stellen. Denn so wie es nach<br />
dem Unglück dem Bürgermeister von Bad<br />
Reichenhall erging und was diesem noch<br />
bevorsteht, kann es morgen jeden Vereinsvorstand<br />
treffen.<br />
§ 823 BGB: Schadensersatzpflicht<br />
Wer vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig das Leben,<br />
den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das<br />
Eigentum o<strong>der</strong> ein sonstiges Recht eines<br />
an<strong>der</strong>en wi<strong>der</strong>rechtlich verletzt, ist dem<br />
an<strong>der</strong>en zum Ersatz des daraus entstehenden<br />
Schadens verpflichtet.<br />
Ein Verein haftet danach, wenn <strong>der</strong> Vorstand<br />
o<strong>der</strong> sonstige Funktionsträger, für die <strong>der</strong><br />
Verein nach § 31 BGB eintreten muss, seiner<br />
Pflicht zur Verkehrssicherung bei Anlagen,<br />
Gebäuden und Einrichtungen nicht nachkommt.<br />
Pflicht zur Verkehrssicherung bedeutet,<br />
dass <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> im allgemeinen Verkehr<br />
eine Gefahrenquelle schafft o<strong>der</strong> eröffnet,<br />
sich um den Schutz Dritter kümmern muss.<br />
Behördliche Maßnahmen und Genehmigungen<br />
befreien den Verein dabei nicht<br />
davon, selbst die Sicherheit zu prüfen. Sorgt<br />
<strong>der</strong> Verein in so einem Fall nicht für die notwendigen<br />
Sicherheitsmaßnahmen, kann er im<br />
Schadensfall wegen Fahrlässigkeit belangt<br />
werden. Gleiches gilt, wenn <strong>der</strong> Verein einen<br />
bewährten Fachmann hinzuzieht. Besteht<br />
weiterhin eine erkennbare Gefahrenlage, ist<br />
<strong>der</strong> Verein verantwortlich und muss dafür sorgen,<br />
dass diese beseitigt wird.<br />
Haftung für die Sicherheit des eigenen<br />
Bereichs<br />
Beson<strong>der</strong>e Beachtung gilt <strong>der</strong> Einstandspflicht<br />
für die Sicherheit des eigenen<br />
Bereichs. Die Verkehrspflicht hat demnach,<br />
wer für einen Gefahrenbereich verantwortlich<br />
ist. Ein Sportverein muss z. B. seinen Sportplatz<br />
so absichern, dass Kin<strong>der</strong> ihn unbeaufsichtigt<br />
betreten können und dass Vereinsmitglie<strong>der</strong><br />
beim Sporttreiben nicht gefährdet<br />
werden.<br />
Vor allem Vereine, die Anlagen o<strong>der</strong><br />
Gebäude besitzen o<strong>der</strong> mieten, müssen<br />
beson<strong>der</strong>e Verkehrssicherungen vornehmen.<br />
Bei ihnen entstehen im Rahmen von<br />
Veranstaltungen häufig Gefahren für<br />
Mitglie<strong>der</strong>, Teilnehmer o<strong>der</strong> Zuschauer. Bei<br />
einem Eishockeyspiel kann z. B. während<br />
eines Spiels ein Puck in die Zuschauerränge<br />
fliegen. Der Verein muss deshalb als Veranstalter<br />
geeignete Schutzwände installieren,<br />
um eine Verletzung <strong>der</strong> Zuschauer zu verhin<strong>der</strong>n.<br />
Wer ist Adressat <strong>der</strong> Verkehrspflicht?<br />
Befindet sich im Organisationsbereich des<br />
Vereins eine Gefahrenquelle, so ist <strong>der</strong> Verein<br />
für die entsprechende Verkehrspflicht verantwortlich.<br />
Da diese für sich genommen jedoch<br />
handlungsunfähig ist, ist die Erfüllung <strong>der</strong><br />
Verkehrspflicht durch geeignete organisatorische<br />
Maßnahmen als Maßnahme <strong>der</strong> internen<br />
Vereinsgeschäftsführung nach § 27 Abs. 3<br />
BGB Sache des Vortandes nach § 26 BGB, es<br />
sei denn, dass die Satzung diese Aufgabe<br />
einem an<strong>der</strong>en Organ des Vereins zugewiesen<br />
hat (§ 40 BGB).<br />
Wenn <strong>der</strong> Verein also zur Erfüllung <strong>der</strong><br />
Verkehrspflicht Gehilfen einsetzt, wird die<br />
Pflicht arbeitsteilig erfüllt und konkretisiert.<br />
Die allgemeinen Verkehrspflichten münden in:<br />
Aufsichtspflichten<br />
Überwachungspflichten und<br />
Instruktionspflichten.<br />
Für die Erfüllung dieser Pflichten ist <strong>der</strong><br />
Vorstand als Maßnahme <strong>der</strong> internen Geschäftsführung<br />
des Vereins verantwortlich.<br />
Verletzt ein Vorstandsmitglied einer dieser<br />
Pflichten, haftet <strong>der</strong> Verein aus §§ 31, 823<br />
Abs. 1 BGB.<br />
Haftung nur bei Verschulden<br />
Der Verein haftet wegen Verletzung <strong>der</strong><br />
Verkehrssicherungspflicht, wenn <strong>der</strong> Verein<br />
o<strong>der</strong> ein Repräsentant vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig<br />
gehandelt hat.<br />
Schadensverhütende Betriebsorganisation:<br />
Der Vorstand nach §26 BGB eines e.V. ist<br />
verpflichtet, den Betrieb des Vereins so zu<br />
organisieren, dass es nicht zu Schadensfällen<br />
kommen kann, verletzt <strong>der</strong> Vorstand diese<br />
Pflicht, haftet er persönlich mit seinem<br />
Privatvermögen für dieses Organisationsverschulden.<br />
§ 276 BGB Fahrlässigkeit<br />
Nach § 276 BGB handelt fahrlässig, wer die<br />
im Verkehr erfor<strong>der</strong>liche Sorgfalt außer Acht<br />
lässt.<br />
Wer ist verantwortlich:<br />
Der Verein als Eigentümer und Mieter<br />
Die Haftung trifft den Verein nicht nur als<br />
Eigentümer einer Anlage etc., son<strong>der</strong>n auch<br />
als Mieter. Nach <strong>der</strong> Rechtssprechung genügt<br />
die Veranlassung einer Gefahr bzw. die<br />
Beherrschung des in Frage kommenden<br />
Bereichs o<strong>der</strong> Gebäudes, mag <strong>der</strong> Verein<br />
Betreiber o<strong>der</strong> Veranstalter eines bestimmten<br />
Geschehens sein. Verantwortlich ist also<br />
immer <strong>der</strong>jenige, in dessen Verantwortungsbereich<br />
die Gefahrenquelle liegt.<br />
Kann die Verkehrssicherungspflicht übertragen<br />
werden?<br />
Wenn Kommunen dem Verein Sportstätten<br />
und Anlagen überlassen o<strong>der</strong> übertragen,<br />
kann ein immenses Haftungsrisiko für den<br />
Verein entstehen. Zu klären ist hier, inwieweit<br />
<strong>der</strong> Verkehrssicherung von <strong>der</strong> Kommune an<br />
den Verein übertragen wird. Beachten Sie hier<br />
vor allem die Vertragsgestaltung!<br />
Die Übertragung <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht<br />
auf einen Verein bedarf einer klaren<br />
Absprache, die die Sicherung <strong>der</strong> Gefahrenquelle<br />
zuverlässig garantiert. Denn<br />
sobald <strong>der</strong> Verein die Verkehrssicherungspflicht<br />
übernimmt, ist es haftungsrechtlich<br />
dafür verantwortlich, dass Dritte vor Gefahren<br />
beschützt sind, die von <strong>der</strong> übertragenen<br />
Sache (z.B. Turnhalle) ausgehen, und zwar<br />
auch gegenüber <strong>der</strong> delegierenden Gemeinde.<br />
Die Gemeinde selbst ist dann nur<br />
noch kontroll- und überwachungspflichtig.<br />
Wie weit geht die Verkehrssicherungspflicht?<br />
Es gibt keine Verkehrssicherung, die jeden<br />
Schadensfall ausschließt. Daher muss <strong>der</strong><br />
Pflichtige nicht für alle denkbaren und entfernten<br />
Möglichkeiten eines Schadeneintritts<br />
ausschließt. Daher muss <strong>der</strong> Pflichtige nicht<br />
für alle denkbaren und entfernten Möglichkeiten<br />
eines Schadeneinstritts Vorsorge<br />
treffen. Es genügen diejenigen Vorkehrungen<br />
die nach den konkreten Umständen zur<br />
Beseitigung <strong>der</strong> Gefahr erfor<strong>der</strong>lich und<br />
zumutbar sind und die nach Sicherheitserwartungen<br />
des jeweiligen Verkehrs im<br />
Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren<br />
geeignet sind. Gefahren von Dritten tunlichst<br />
abzuwenden. Vorausgesetzt wird dabei ein<br />
bestimmungsgemäße Benutzung <strong>der</strong> Anlage.<br />
Maß <strong>der</strong> Gefahrvermeidung<br />
Je größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass<br />
ein Schaden eintritt und je schwerer <strong>der</strong> drohende<br />
Schaden ist, desto mehr muss <strong>der</strong><br />
Pflichtige dafür sorgen, dass Gefahren vermieden<br />
o<strong>der</strong> abgewendet werden.
Anhaltspunkte in Vorschriften und Standards?<br />
für bestimmte Berufsgruppen o<strong>der</strong> Tätigkeiten<br />
ergeben sich Anhaltspunkte für die<br />
Verkehrssicherung aus bestehenden Regelwerken,<br />
z.B. DIN-Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften,<br />
allgemeinen beruflichen<br />
Standards, dem Sportregelwerk o<strong>der</strong><br />
Regelungen und Auflagen in öffentlich-rechtlichen<br />
Veranstaltungsgenehmigungen. Eine<br />
Verletzung dieser Vorschriften lässt in <strong>der</strong><br />
Regel auf Verschulden schließen.<br />
Haftung auch bei Unterlassen<br />
In <strong>der</strong> Praxis spielt die Haftung durch<br />
Unterlassen eine große Rolle. Ein Unterlassen<br />
stellt es z.B. dar, wenn <strong>der</strong> Vorstand o<strong>der</strong><br />
ein leiten<strong>der</strong> Vereinsbediensteter seiner<br />
Aufsichtspflicht gegenüber dem nachgeordneten<br />
Personal nicht nachkommt o<strong>der</strong> einen<br />
erhaltenen Hinweis auf Lücken in <strong>der</strong><br />
Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend<br />
beachtet.<br />
Haftung des Gebäudeunterhaltungspflichtigen<br />
Handelt es sich bei <strong>der</strong> Sportstätte um ein<br />
Bauwerk (z.B. Stadion), haftet <strong>der</strong> Gebäudeunterhaltungsverpflichtete<br />
nach § 836 BGB.<br />
Es handelt sich dabei um eine spezialgesetzliche<br />
Haftungsvorschrift, die neben <strong>der</strong><br />
Haftung aus <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht<br />
steht. Danach haftet <strong>der</strong> Eigentümer, Besitzer<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> die Unterhaltung des<br />
Gebäudes übernommen hat, wenn aufgrund<br />
fehlerhafter Errichtung o<strong>der</strong> mangelhafter<br />
Instandhaltung durch Einsturz o<strong>der</strong> Ablösung<br />
eines Teils des Bauwerks ein Mensch verletzt<br />
o<strong>der</strong> eine Sache beschädigt wird.<br />
Die Haftung greift nur dann nicht ein, wenn<br />
dem Verantwortlichen <strong>der</strong> Nachweis gelingt,<br />
dass er die im Verkehr erfor<strong>der</strong>liche Sorgfalt<br />
beobachtet hat (§ 836 Abs. 1 S. 2 BGB).<br />
Haftung für Organisationsmängel<br />
Der Verein darf den Steuerabzug nur dann<br />
von vornherein unterlassen, wenn das DBA<br />
die Steuerfreistellung vorsieht und dem Verein<br />
eine Freistellungsbescheinigung des BZSt<br />
vorliegt (§ 50 d Abs. 2 EStG, näher siehe<br />
Merkblatt des BMF v. 7.5.2002, BStBI I 2002<br />
S. 521, und Informationen des BZSt unter<br />
www.bzst.de).<br />
In <strong>der</strong> Praxis wird zwischen körperschaftlichen<br />
und betrieblichen Organisationsmängeln<br />
unterschieden:<br />
Körperschaftlicher Organisationsmangel<br />
Der Satzungsgeber – in <strong>der</strong> Regel ist das die<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung – hat die Rechtspflicht,<br />
den Verein mit <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Zahl<br />
von Organen und Organmitglie<strong>der</strong>n auszustatten.<br />
Fehlt es hieran, ist <strong>der</strong> Vorstand überlastet<br />
und zur allseitigen Geschäftsführung<br />
nicht mehr in <strong>der</strong> Lage. Es liegt dann ein sog.<br />
körperschaftlicher Organisationsmangel vor.<br />
Betrieblicher Organisationsmangel<br />
Ein betrieblicher Organisationsmangel ist<br />
gegeben, wenn das zuständige Organ – in <strong>der</strong><br />
Regel ist das <strong>der</strong> Vorstand – es pflichtwidrig<br />
versäumt, den Vereinsbetrieb nach bestmöglichen<br />
Grundsätzen zu organisieren, weshalb<br />
im Regelfall eine Verletzung <strong>der</strong> Pflicht zur<br />
Verkehrssicherung gegeben ist. Wird die allgemeine<br />
Aufsicht über Gegenstände, Anlagen,<br />
Gebäude und unterstellte Personen unterlassen<br />
und/o<strong>der</strong> werden erfor<strong>der</strong>liche Anweisungen<br />
nicht erteilt, liegt auch ein betrieblicher<br />
Organisationsmangel vor.<br />
Ein betrieblicher Organisationsmangel ist<br />
aber auch zu verzeichnen, wenn die Organaufgaben<br />
einem Vereinsangestellten (§ 831<br />
BGB) übertragen werden. Ist ein solcher<br />
Mangel ursächlich für einen Schaden, den ein<br />
Dritter erleidet, so haftet <strong>der</strong> Verein im Falle<br />
des Verschuldens des Organsmitgliedes nach<br />
§§ 31, 823 BGB.<br />
Persönliche Haftung <strong>der</strong> Organmitglie<strong>der</strong>,<br />
insbeson<strong>der</strong>e des Vorstandes?<br />
Nach <strong>der</strong> Rechtsprechung des BGH<br />
(„Baustoff-Entscheidung“ NJW 1990, S. 976)<br />
haben die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> eines Vereins<br />
eine Garantenstellung und haften mdamit<br />
persönlich gegenüber Dritten für Schutzgüter<br />
i. S. d. § 812 Abs. 1 Grund hierfür ist, dasss<br />
<strong>der</strong> Vorstand für die Organisation und Leitung<br />
des Vereins zuständig ist und sich persönlich<br />
um die Gefahrenabwehr und -steuerung<br />
kümmern muss.<br />
Verkehrspflicht gegenüber Dritten<br />
Die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> nach § 26 BGB<br />
müssen die Verkehrspflichten nicht nur<br />
gegenüber Vereinsmitglie<strong>der</strong>n erfüllen, son<strong>der</strong>n<br />
auch gegenüber Dritten. Dazu müssen<br />
sie den Verein so organisieren, dass Dritte<br />
durch von ihm ausgehende Gefahren nicht<br />
geschädigt werden.<br />
Wie kann man den Umfang <strong>der</strong> Verkehrspflicht<br />
bestimmen?<br />
Für jeden Vorstand stellt sich damit die entscheidende<br />
Frage, welche Maßnahmen er<br />
und <strong>der</strong> Verein im konkreten Fall ergreifen<br />
müssen, um den geschuldeten Verkehrspflichten<br />
gerecht zu werden und um<br />
Haftungsrisiken zu vermeiden.<br />
Der Umfang <strong>der</strong> Verkehrspflichten orientiert<br />
sich an <strong>der</strong> Wahrscheinlichkeit des<br />
Schadenseintritts sowie an <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>lichkeit<br />
und Zumutbarkeit von Gegenmaßnahmen.<br />
hierbei müssen die drohenden<br />
Gefahren, die Interessen des Verantwortlichen<br />
und des Geschädigten unter Beachtung<br />
deliktsrechtlicher Haftungsgrundsätze in<br />
Einklang gebracht werden.<br />
Strafrechtliche Verantwortung<br />
Neben <strong>der</strong> zivilrechtlichen Haftung<br />
(Schadensersatz und Schmerzensgeld) steht<br />
bei gravierenden Unfällen und Schadensereignissen<br />
auch die strafrechtliche Haftung<br />
<strong>der</strong> Verantwortlichen des Vereins im Raum.<br />
Steuern und<br />
Recht<br />
Dabei geht es vornehmlich um strafbare<br />
Handlungen, die durch Unterlassen begangen<br />
wurden. Zu nennen sind insbeson<strong>der</strong>e folgende<br />
Tatbestände:<br />
§ 222 StGB: Fahrlässige Tötung<br />
§ 223 StGB: Körperverletzung<br />
§ 226 StGB: Schwere Körperverletzung<br />
§ 227 StGB: Körperverletzung mit Todesfolge<br />
§ 229 StGB: Fahrlässige Körperverletzung<br />
§ 13 StGB: Begehen durch Unterlassen<br />
Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden,<br />
<strong>der</strong> zum Tatbestand eines Strafgesetzes<br />
gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann<br />
strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen<br />
hat, dass <strong>der</strong> Erfolg nicht eintritt, und wenn<br />
das Unterlassen <strong>der</strong> Verwirklichung des<br />
gesetzlichen Tatbestandes durch sein Tun<br />
entspricht.<br />
Bedeutung des Versicherungsschutzes<br />
Es muss an dieser Stelle sicher nicht mehr<br />
betont werden, welche zentrale Bedeutung<br />
dem Versicherungsschutz beim Thema<br />
Verkehrssicherungspflicht zukommt.<br />
Sowohl <strong>der</strong> Verein wie auch <strong>der</strong> Vorstand<br />
und alle Repräsentanten und Gehilfen, die <strong>der</strong><br />
Verein im täglichen Betrieb einsetzt, müssen<br />
ein herausgehobenes Interesse daran haben,<br />
dass durch die Vereinshaftpflicht die bestehenden<br />
Risiken des Vereins abgedeckt sind.<br />
Dabei ist insbeson<strong>der</strong>e auch Wert auf angemessene<br />
Deckungssummen zu legen.<br />
Wenn <strong>der</strong> Verein Gebäude unterhält, ist darüber<br />
hinaus großer Wert auf eine umfassende<br />
Gebäudehaftpflichtversicherung zu legen.<br />
Quelle: Der Verein<br />
11
12<br />
Unfall auf dem Arbeitsweg: Bin ich versichert?<br />
BGW: Versicherungsschutz besteht in fast<br />
allen Situationen<br />
Wenn es auf dem Weg zur Arbeit kracht,<br />
haben Unfallopfer in aller Regel vollständigen<br />
Versicherungsschutz. Denn die gesetzliche<br />
Unfallversicherung deckt nicht nur Arbeitsunfälle<br />
und Berufskrankheiten, son<strong>der</strong>n auch<br />
die Risiken des Arbeitsweges ab, informiert<br />
die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst<br />
und Wohlfahrtspflege (BGW), einer<br />
<strong>der</strong> größten Träger <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung<br />
in Deutschland.<br />
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„Wegeunfälle von Berufstätigen sind durch<br />
die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt“,<br />
erläutert Sozialversicherungsrechtsexpertin<br />
Sandra Kollecker von <strong>der</strong> BGW, „und<br />
das sehr umfassend.“ Erstens greift die<br />
Versicherung unabhängig von <strong>der</strong> Art des<br />
Verkehrsmittels: Wer mit dem Auto zur Arbeit<br />
fährt, ist ebenso geschützt wie Rad- o<strong>der</strong><br />
Busfahrer, Fußgänger, Bahn- o<strong>der</strong> U-Bahnbenutzer.<br />
Zweitens spielt auch die Entfernung<br />
zur Arbeitsstätte keine Rolle: Versicherungsschutz<br />
besteht, ganz gleich, ob <strong>der</strong> Weg 100<br />
Meter o<strong>der</strong> 100 Kilometer beträgt. Auch muss<br />
nicht unbedingt <strong>der</strong> kürzeste, son<strong>der</strong>n es<br />
kann <strong>der</strong> verkehrsgünstigste Weg zur Arbeit<br />
gewählt werden. Drittens – und dies ist<br />
beson<strong>der</strong>s wichtig – gilt <strong>der</strong> Versicherungsschutz<br />
unabhängig von <strong>der</strong> Schuldfrage. Im<br />
vergangenen Jahr wurden <strong>der</strong> BGW 22.371<br />
Wegeunfälle gemeldet, die zu einer Arbeitsunfähigkeit<br />
von mehr als drei Tagen führten.<br />
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Das waren rund 15 Prozent weniger als noch<br />
vor zehn Jahren. Bei <strong>der</strong> BGW sind über fünf<br />
Millionen Arbeitnehmer und Selbstständige<br />
aus Gesundheits-, Sozial- und Beauty-<br />
Berufen versichert. Alle Berufsgenossenschaften<br />
in Deutschland zusammen registrierten<br />
2004 über 150.000 Wegeunfälle.<br />
Versichert ist immer <strong>der</strong> unmittelbare<br />
Arbeitsweg – und in bestimmten Fällen sogar<br />
auch Umwege: zum Beispiel bei Fahrgemeinschaften.<br />
„Werden unterwegs Mitfahrer<br />
abgeholt o<strong>der</strong> abgesetzt, müssen we<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Fahrer noch seine Begleiter um ihren<br />
Versicherungsschutz besorgt sein“, ergänzt<br />
BGW-Expertin Kollecker. „Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Fahrgemeinschaft müssen nicht einmal im<br />
selben Betrieb arbeiten und auch nicht regelmäßig<br />
zusammen fahren.“ Versicherte auf<br />
dem Weg zur und von <strong>der</strong> Arbeit, die ihre<br />
Kin<strong>der</strong> zur Schule o<strong>der</strong> in den Kin<strong>der</strong>garten<br />
bringen o<strong>der</strong> abholen, bilden ebenfalls eine<br />
versicherte Fahrgemeinschaft. Sogar wenn<br />
unterwegs Schulkameraden eingesammelt<br />
o<strong>der</strong> abgeladen und dadurch weitere<br />
Umwege gefahren werden, bleibt <strong>der</strong><br />
Versicherungsschutz erhalten. Er wird nur<br />
unterbrochen, wenn <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />
zwischendurch private Besorgungen erledigt<br />
– etwa Brötchen holt o<strong>der</strong> zum Geldautomaten<br />
geht. Begibt er sich jedoch wie<strong>der</strong><br />
auf den Arbeitsweg, lebt auch <strong>der</strong> Schutz<br />
erneut auf.<br />
Wegeunfälle haben oft gravierende Folgen,<br />
etwa komplizierte Knochenbrüche, innere<br />
Verletzungen und Schädel-Hirn-Traumata, die<br />
entsprechend hohe Kosten für Heilbehandlungen<br />
und Renten nach sich ziehen. Die<br />
BGW und die an<strong>der</strong>en Berufsgenossenschaften<br />
steuern und finanzieren eine qualitativ<br />
sehr hochwertige medizinische, berufliche<br />
und soziale Rehabilitation. Die gesetzliche<br />
Unfallversicherung ersetzt die Haftpflichtversicherung<br />
des Unternehmers und<br />
wird daher als einzige Sozialversicherung<br />
nicht gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
finanziert, son<strong>der</strong>n allein durch den<br />
Arbeitgeber. Sandra Kollecker von <strong>der</strong> BGW:<br />
„Würden die Wegeunfälle nicht durch die<br />
gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt,<br />
müssten sich Arbeitnehmer privat versichern.<br />
Ob alle das tun würden, sei dahingestellt.<br />
Viele wären dann gegen die Gefahren auf<br />
dem Arbeitsweg nicht mehr abgesichert.“<br />
Dass diese Situation keinesfalls anzustreben<br />
ist, bestätigte jüngst Bundesministerin<br />
Ulla Schmidt: „Wer die Kosten den Arbeitnehmern<br />
aufbürden will, setzt falsche<br />
Zeichen. Der mo<strong>der</strong>ne Arbeitsmarkt verlangt<br />
höchste Mobilität <strong>der</strong> Menschen. Gerade diejenigen<br />
Arbeitnehmer, die zu Mobilität bereit<br />
sind und lange Wege in Kauf nehmen, würden<br />
bestraft werden.”