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Jugendwohnen - Verband der Kolpinghäuser eV

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Zukunft <strong>der</strong> <strong>Kolpinghäuser</strong> –<br />

<strong>Kolpinghäuser</strong> mit Zukunft?!<br />

Diese Frage ist so alt und dennoch so<br />

aktuell, wie jedes Kolpinghaus selbst. Für<br />

manche stellt sie sich vor dem Hintergrund<br />

einer kritischen wirtschaftlichen Situation<br />

dringend und handfest, für an<strong>der</strong>e geht es<br />

dabei vielleicht eher um die inhaltliche Überprüfung<br />

des Auftrages, den das Haus erfüllt.<br />

Der Ausspruch: „Wo Kolping draufsteht, muss<br />

auch Kolping drin sein!“, ist in diesem Zusammenhang<br />

bereits sprichwörtlich geworden.<br />

Der <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kolpinghäuser</strong> <strong>eV</strong> sieht<br />

seine Aufgabe darin, diese Frage ins Spiel zu<br />

bringen und im Spiel zu halten, Kriterien für<br />

angemessene Antworten zu erarbeiten und<br />

Hilfestellung in dem Reflexions- und Entscheidungsprozess<br />

anzubieten. Dabei geht es<br />

auch darum, Maßstäbe für ein angemessenes<br />

Urteil zu entwickeln.<br />

Konkret verfolgen Vorstand und Verwaltungsrat<br />

das Ziel einer Beschlussfassung<br />

über eine Resolution/ Leitlinien bei <strong>der</strong> bevorstehenden<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung vom<br />

29.-30. September 2006. Die hier folgenden<br />

Hinweise dienen als Informations- und<br />

Sensibilisierungsangebot und laden ein zur<br />

Diskussion.<br />

Es gibt vermutlich keinen Träger/Verein<br />

eines Kolpinghauses, <strong>der</strong> nicht schon mit <strong>der</strong><br />

einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Frage konfrontiert war, ist<br />

o<strong>der</strong> sein wird:<br />

Was macht unser Kolpinghaus zu einem<br />

Kolpinghaus?<br />

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein,<br />

damit unser Kolpinghaus eine Zukunft hat?<br />

Lohnt es sich, am Kolpinghaus festzuhalten,<br />

nur weil es da ist, o<strong>der</strong> gibt es Gründe, bei<br />

denen eine Trennung (Veräußerung) vom<br />

Haus die einzig richtige Antwort ist?<br />

Gibt es Kriterien, die ein Kolpinghaus zu<br />

einem guten Kolpinghaus machen?<br />

Diese Fragen sind we<strong>der</strong> einfach zu stellen,<br />

noch zu beantworten. Wenn es allerdings um<br />

die Zukunftsfähigkeit eines Kolpinghauses als<br />

Kolpinghaus gehen soll, sind sie unumgänglich.<br />

Die Grundthese für den <strong>Verband</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Kolpinghäuser</strong> lautet:<br />

Ein Kolpinghaus als Kolpinghaus hat dann<br />

eine Zukunft hat, wenn folgende vier Kriterien<br />

erfüllt sind:<br />

Ein Kolpinghaus mit Zukunft ist wirtschaftlich<br />

gut aufgestellt!<br />

Ein Kolpinghaus mit Zukunft hat einen<br />

Bezug zur Programmatik KOLPINGs!<br />

Ein Kolpinghaus mit Zukunft hat kurz-,<br />

mittel- und langfristig die Möglichkeit, eine<br />

ausreichende Zahl an geeigneten Personen<br />

für die Übernahme von Verantwortung in<br />

den Trägerstrukturen des Kolpinghauses zu<br />

gewinnen!<br />

Ein Kolpinghaus mit Zukunft steht im Dienst<br />

<strong>der</strong> Kolpingsfamilie (o<strong>der</strong> dem Kolpingwerk<br />

im weiteren Sinne)!<br />

Diese vier Voraussetzungen gehören unlösbar<br />

zusammen:<br />

Denn was nützt das beste Programm/Angebot,<br />

wenn das Haus betriebswirtschaftlich am<br />

Ende ist? Was nützt die beste betriebswirtschaftliche<br />

Situation, wenn im Träger keine<br />

Kolpingmitglie<strong>der</strong> sind, wenn das Profil <strong>der</strong><br />

Einrichtung nichts mit <strong>der</strong> Kolping-<br />

Programmatik zu tun hat?<br />

In stürmischen Zeiten ist eine Orientierung,<br />

ein Leitbild und ein Maßstab zur Bewertung<br />

von Gegenwart und Zukunft von entscheiden<strong>der</strong><br />

Bedeutung. Es liegt im Interesse aller<br />

Träger/Vereine klar sagen zu können, was ihr<br />

Haus zu einem Kolpinghaus macht, in Zukunft<br />

wie<strong>der</strong> stärker machen kann o<strong>der</strong> eben auch,<br />

wo es seinen Auftrag erfüllt hat und die<br />

eigentliche Funktion eines Kolpinghauses<br />

nicht mehr erreicht.<br />

Bereits an dieser Stelle laden wir alle ein zur<br />

Diskussion und bitten um Anregungen und<br />

Beiträge zur Weiterentwicklung eines Leitbildes<br />

für die <strong>Kolpinghäuser</strong> mit Zukunft.<br />

Liebe Vorstandsmitglie<strong>der</strong>,<br />

liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

in den <strong>Kolpinghäuser</strong>n!<br />

Obwohl das Neue Jahr noch jung ist, befinden<br />

sich bestimmt alle schon wie<strong>der</strong> mitten<br />

in <strong>der</strong> Arbeit. Wir hoffen, dass das Jahr 2006<br />

für alle gut begonnen hat und wünschen<br />

einen guten weiteren Verlauf.<br />

Für den <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kolpinghäuser</strong> und<br />

seine Mitglie<strong>der</strong> ist dieses Jahr sehr wichtig.<br />

Zum einen denken wir an die bevorstehende<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung des VKH vom 29.-<br />

30. September 2006, in <strong>der</strong>en Rahmen<br />

wichtige Fragestellungen und Vereinbarungen<br />

anstehen (siehe dazu auch den<br />

nebenstehenden Leitartikel). Zum an<strong>der</strong>en<br />

denken wir auch an die Jugendwohnheimtagung<br />

vom 31. Mai bis 2. Juni 2006 in<br />

Bamberg sowie an den erstmals angebotenen<br />

Praxiswokshop <strong>Jugendwohnen</strong> vom<br />

24.-25. April in Mainz, <strong>der</strong> wichtige<br />

Weichenstellungen für die Zukunft <strong>der</strong><br />

Jugendwohnheime bedeutet. Einladungen<br />

zu dieser Tagung sind bereits in <strong>der</strong> ersten<br />

März-Hälfte verschickt worden. Die Einladung<br />

zur Jugendwohnheimtagung liegt<br />

den entsprechenden Einrichtungen dieser<br />

AUGENBLICKMAL! bei.<br />

Für die Begleitung und Beratung <strong>der</strong><br />

<strong>Kolpinghäuser</strong> haben wir in dieser Ausgabe<br />

<strong>der</strong> AUGENBLICKMAL! wie<strong>der</strong> vielfältige<br />

Informationen und Anregungen zusammengestellt.<br />

Wir wünschen allen viel Freude<br />

beim Lesen. Natürlich stehen wir auch persönlich<br />

mit Rat und Tat zur Seite.<br />

Guido Gröning<br />

Geschäftsführer<br />

Andreas Finke<br />

Referent<br />

1 / 2006


2<br />

Hintergedanken<br />

Auswärts zu Hause!<br />

Das Motto des Projekts zur Zukunft des<br />

<strong>Jugendwohnen</strong>s „AUSWÄRTS ZUHAUSE“ liefert<br />

mir ein willkommenes Stichwort. Es trifft<br />

den Nagel auf den Kopf, wenn wir nach <strong>der</strong><br />

Bedeutung und Notwendigkeit von Jugendwohnheimen<br />

in unseren <strong>Kolpinghäuser</strong>n fragen.<br />

Es gibt 45 an <strong>der</strong> Zahl mit ca. 4 500<br />

Plätzen.<br />

Auswärts zu Hause – das ist unser Angebot<br />

an junge Menschen, die wegen einer schulischen<br />

o<strong>der</strong> beruflichen Ausbildung ihren<br />

angestammten Lebensraum verlassen müssen.<br />

Der Wechsel des Wohnortes führt nicht<br />

selten zur Auflösung familiärer und freundschaftlicher<br />

Beziehungen. Unsere Jugendwohnheime<br />

wollen ganz in <strong>der</strong> Tradition<br />

Adolph Kolpings und im Zusammenhang mit<br />

unseren <strong>Kolpinghäuser</strong>n wie ein „Familienhaus<br />

in <strong>der</strong> Fremde“ sein, eine „ordentliche<br />

Unterkunft und eine tüchtige Lebensschule“.<br />

Ein Kolping-Jugendwohnheim hat also im<br />

Unterschied zu ähnlichen Einrichtungen einen<br />

beson<strong>der</strong>en Schwerpunkt in <strong>der</strong> pädagogischen<br />

Begleitung, mit dem Ziel <strong>der</strong> Vermittlung<br />

und Stärkung sozialer Kompetenzen<br />

auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen<br />

Persönlichkeit.<br />

Das wird <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> beruflichen<br />

und sozialen Integration <strong>der</strong> jungen<br />

Menschen und ihrer Zukunftsperspektiven<br />

zweifellos för<strong>der</strong>lich sein.<br />

Es geht in unseren Jugendwohnheimen<br />

aber auch um ein „Auswärts zu Hause“ durch<br />

Beheimatung im Glauben. Die pädagogische<br />

Arbeit mit und an jungen Menschen orientiert<br />

sich deshalb am christlichen Menschenbild.<br />

Das Ziel dieser Arbeit hat Adolph Kolping so<br />

formuliert: „Die Ausübung <strong>der</strong> Liebe zu Gott<br />

und den Menschen ist das notwendigste<br />

Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> wahren menschlichen<br />

Bildung.“ Und damit sind wir beim Hauptgebot<br />

<strong>der</strong> Liebe als dem Grundgesetz unseres<br />

menschlichen und christlichen Lebens- und<br />

Zusammenlebens. Pädagogik im christlichen<br />

Sinne meint neben <strong>der</strong> Kopfbildung immer<br />

auch die Herzens- und Charakterbildung, hat<br />

den liebenden und liebesfähigen Menschen<br />

zum Ziel.<br />

Jugendwohnheime sind keine Knabenkonvikte<br />

o<strong>der</strong> Missionsschulen. Und doch<br />

sind sie Einrichtungen, in denen die Verantwortlichen<br />

und die Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter durch Wort und Beispiel den jungen<br />

Menschen Zugänge zu Jesus Christus<br />

eröffnen, dem „Ideal und Beispiel des<br />

Menschen“ (Adolph Kolping). Mensch-<br />

Werdung ist unverzichtbare Voraussetzung für<br />

Christ-Werdung, soll sie gelingen, authentisch<br />

und überzeugend sein. Eine große und reizvolle<br />

Aufgabe, die die Pädagoginnen und<br />

Pädagogen in unseren Jugendwohnheimen<br />

zu meistern haben. Eine Arbeit, in <strong>der</strong><br />

„Kirche“ mit ihrem Auftrag zur Jüngergewinnung<br />

am Werk ist; ob sie das weiß o<strong>der</strong><br />

anerkennt, hier geschieht Dienst am jungen<br />

Menschen in <strong>der</strong> Weise einer diakonischen<br />

Pastoral. Ein hoher Anspruch, dem wir uns in<br />

unseren Jugendwohnheimen stellen. Großer<br />

menschlicher und personeller Einsatz ist<br />

gefor<strong>der</strong>t. Denn: „Wer Menschen gewinnen<br />

will, muss das Herz zum Pfande einsetzen“<br />

(Adolph Kolping). Das gilt allemal und unverzichtbar,<br />

wenn wir Menschen für Jesus<br />

Christus und seine Sache gewinnen wollen!<br />

Die vor Ort Engagierten verdienen deshalb<br />

unsere Anerkennung und Unterstützung!<br />

Mit festem Treu Kolping!<br />

Msgr. Alois Schrö<strong>der</strong><br />

Bundespräses/ 1. Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite 3: <strong>Jugendwohnen</strong>/<br />

Jugendsozialarbeit<br />

Praxisworkshop <strong>Jugendwohnen</strong><br />

Kolping Jugendwohnheime sind die<br />

bekanntesten in Deutschland<br />

BAB Empfänger zahlen nicht an die GEZ<br />

Seite 4/5: <strong>Kolpinghäuser</strong><br />

Kurzinfos aus den <strong>Kolpinghäuser</strong>n<br />

Seite 6: Wir über uns<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung des VKH<br />

Beitragsrechnungen<br />

Jugendwohnheimtagung vom<br />

31.5.-2.6.2006 in Bamberg<br />

Seite 7/8: Vereinsmanagement<br />

Rechtliches zur Übertragung <strong>der</strong><br />

Fußball-WM<br />

Neue Fälligkeiten <strong>der</strong> Sozialabgaben<br />

Fahrtraining macht den Weg zur<br />

Arbeit sicherer<br />

f<br />

Seite 9: Hotel und Gastronomie<br />

Abkommen über Arbeitsbedingungen in<br />

Hotels und Gaststätten umsetzen<br />

Keine Wettbewerbsnachteile <strong>der</strong><br />

deutschen Hotellerie und Gastronomie<br />

Gastwirt nicht für Abgabe auf Trinkgeld<br />

verantwortlich<br />

Seite 10-12: Steuern und Recht<br />

Ereignisse in Bad Reichenhall lassen<br />

Vereine aufhorchen<br />

Unfall auf dem Arbeitsweg: Bin ich<br />

versichert?<br />

Impressum 1/2006<br />

Herausgeber: <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kolpinghäuser</strong> <strong>eV</strong>,<br />

Kolpingplatz 5-11, 50667 Köln<br />

Guido Gröning: Tel.: 0221/ 20701-162<br />

Andreas Finke: Tel.: 0221/ 20701-160<br />

Fax: 0221/ 20701-270 // Email: vkh@kolping.de<br />

www.kolpinghaeuser.de<br />

Gestaltung: Plett, Schulte & Partner, München


Praxisworkshop<br />

<strong>Jugendwohnen</strong><br />

vom 24.-25. April 2006 im Kolpinghaus<br />

Mainz<br />

In Kooperation mit <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

Katholische Jugendsozialarbeit<br />

veranstaltet <strong>der</strong> VKH einen Praxisworkshop<br />

<strong>Jugendwohnen</strong>, zu dem die Verantwortlichen<br />

in den Einrichtungen bereits Anfang März eingeladen<br />

wurden. Als Referenten stehen <strong>der</strong><br />

renommierte Sozialrechtler Prof. Dr. Peter<br />

Schruth, ein Vertreter einer Entgeltkommission<br />

sowie <strong>der</strong> Einrichtungsleiter des<br />

Kolping-Jugendwohnheims in Düsseldorf,<br />

Martin Best, zur Verfügung. Schwerpunkte<br />

dieser Tagung sind ausführliche und anwendungsorientierte<br />

Hinweise zu rechtlichen<br />

Fragestellungen im Bereich des <strong>Jugendwohnen</strong>s,<br />

zu einer Aushandlung eines<br />

Leistungsentgeltes und zu <strong>der</strong> Anwendung<br />

gegenüber unterschiedlichen Kostenträgern.<br />

Im Rahmen dieses Praxisworkshops soll ausreichend<br />

Zeit und Raum für spezifische<br />

Fragestellungen und einrichtungsbezogene<br />

Detailprobleme zur Verfügung stehen. Wer<br />

sich bislang noch nicht angemeldet hat, kann<br />

dies nachholen bei <strong>der</strong> Geschäftsstelle des<br />

VKH unter: andreasfinke@kolping.de o<strong>der</strong><br />

Tel.: 0221/ 20701-160.<br />

Kolping-Jugendwohnheime<br />

sind die bekanntesten in<br />

Deutschland<br />

Expertise zum <strong>Jugendwohnen</strong> erschienen<br />

– Das Projekt AUSWÄRTS ZUHAUSE<br />

erreicht mit dem Abschluss des ersten<br />

Projektmoduls seinen Höhepunkt<br />

Im Februar 2005 hat es begonnen. Alle<br />

Einrichtungen des <strong>Jugendwohnen</strong>s in<br />

Deutschland, <strong>der</strong>en Bewohnerinnen und<br />

Bewohner sowie das potentielle Umfeld und<br />

mögliche Kooperationspartner wurden zum<br />

<strong>Jugendwohnen</strong> befragt. Die Antworten liegen<br />

nun in Form einer Expertise vor. Schwerpunkt<br />

dieser Auswertung ist die Darstellung <strong>der</strong><br />

Umfrage-Ergebnisse und die Ausarbeitung<br />

von Handlungsempfehlungen für jede einzelne<br />

Jugendwohnheim-Einrichtung aber auch<br />

für verbandliche Zusammenschlüsse wie den<br />

VKH. Allen Einrichtungen des <strong>Jugendwohnen</strong>s<br />

werden in diesen Tagen eine Zusammenfassung<br />

dieser Ergebnisse sowie eine CD-<br />

ROM zugeschickt, auf <strong>der</strong> die 112seitige<br />

Expertise, Logos und Grafiken, Fragebögen,<br />

Adressen aller Jugendwohnheimeinrichtungen<br />

und aller möglichen Kooperationspartner<br />

gespeichert sind.<br />

Wir hoffen, dass alle Einrichtungen dieses<br />

Material erhalten und bitten an<strong>der</strong>nfalls um<br />

entsprechende Rückmeldungen. Spätestens<br />

bei <strong>der</strong> kommenden Jugendwohnheimtagung<br />

des VKH wird es darum gehen, die Ergebnisse<br />

zu bewerten und Überlegungen anzustellen,<br />

welche Handlungsaufträge für das Projekt,<br />

vor allem aber auch für die Kolping-<br />

Jugendwohnheime und den <strong>Verband</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Kolpinghäuser</strong> daraus erwachsen.<br />

Fieberhaft wird bereits am Start des zweiten<br />

Projektmoduls gearbeitet: Ziel ist, unter<br />

www.auswaerts-zuhause.de ein Webportal<br />

<strong>der</strong> Einrichtungen des <strong>Jugendwohnen</strong>s in<br />

Deutschland aufzubauen, in dem unter an<strong>der</strong>em<br />

alle Einrichtungen mit aktuellen<br />

Adressen, Bildmaterial und Informationen zur<br />

Einrichtung dargestellt werden sollen.<br />

Zusammen mit zahlreichen Informationsflyern<br />

über das <strong>Jugendwohnen</strong> wird dies<br />

einen Schub hinsichtlich einer öffentlichkeitswirksamen<br />

Kampagne zur Bekanntmachung<br />

von Jugendwohnheimen und zur Verlinkung<br />

mit möglichst allen Partnern in Deutschland<br />

bedeuten.<br />

BAB-Empfänger zahlen<br />

nicht an die GEZ<br />

VKH setzt sich erfolgreich für Jugendwohnheim-Bewohner/innen<br />

ein – Befreiungsanträge<br />

können nun bei <strong>der</strong> GEZ<br />

stellen<br />

Seit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages<br />

zum 1. April 2005 mehren<br />

sich Überprüfungen und GEZ-Rechnungen in<br />

Jugendwohnheimen. Hintergrund ist, dass die<br />

Aufnahme von Leistungsempfängern aus dem<br />

SGB III und SGB VIII bei den Tatbestandsmerkmalen<br />

zur Befreiung von Rundfunk- und<br />

Fernsehgebühren (§6 Abs.1, Rundfunkgebührenstaastvertrag,<br />

RGebStV) nicht<br />

berücksichtigt wurde. Nachdem erste<br />

Probleme bei Bewohnerinnen und Bewohnern<br />

in Jugendwohnheimen auftraten, hat <strong>der</strong> VKH<br />

in einem Schreiben an die GEZ auf diesen<br />

Missstand aufmerksam gemacht. Mittlerweile<br />

haben die Landesrundfunkanstalten Nachbesserungen<br />

beschlossen, die allerdings laut<br />

Aussage <strong>der</strong> GEZ gegenüber dem VKH erst<br />

Ende des Jahres 2006 in Gesetzesform<br />

gegossen werden sollen. Seitens des<br />

Rundfunks Berlin Brandenburg heißt es hier-<br />

zu: „Der Entwurf des 9. RänStV sieht eine<br />

Befreiungsnorm vor, nach <strong>der</strong> `nicht bei den<br />

Eltern lebende Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe<br />

nach dem Vierten Kapitel,<br />

Fünfter Abschnitt des Dritten Buches des<br />

Sozialgesetzbuches` befreit werden sollen.“<br />

Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts<br />

Seit Ende Januar 2006 herrscht allerdings<br />

auch Klarheit für die Zeit bis Ende 2006: Das<br />

Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden,<br />

<strong>Jugendwohnen</strong>/<br />

Jugendsozialarbeit<br />

dass eine BAB-Empfängerin, die nicht zu<br />

Hause lebt, unter die im Rundfunkstaatsvertrag<br />

genannten Härtefallregelungen (§6<br />

Abs. 3, RGebStV) fällt: Ihr Einkommen wäre<br />

demnach vergleichbar mit ALGII u.ä.<br />

Leistungen. In dem Beschluss <strong>der</strong> 27.<br />

Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin heißt<br />

es hierzu: Der Bezug von BAB ist bislang<br />

ebenso wie die Sicherung des Lebensunterhalts<br />

nach SGB VIII nicht als Befreiungsvoraussetzung<br />

im 8. Rundfunkän<strong>der</strong>ungsstaatsvertrag<br />

geregelt – sie wurden schlicht<br />

„vergessen“. Selbst ohne die geplante Än<strong>der</strong>ung/<br />

Erweiterung hätte die Auszubildende<br />

von den Rundfunkgebühren befreit werden<br />

müssen.<br />

GEZ-Befreiung auch für Jugendwohnheime<br />

Auch für die Einrichtungen selbst lohnt sich<br />

die genaue Überprüfung <strong>der</strong> GEZ-Rechnungen.<br />

So heißt es in §5 Abs. 7 RGebStV:<br />

„Befreiung von <strong>der</strong> Rundfunkgebührenpflicht<br />

wird auf Antrag für Rundfunkempfangsgeräte<br />

gewährt, die in folgenden Betrieben o<strong>der</strong><br />

Einrichtungen für den jeweils betreuten<br />

Personenkreis ohne beson<strong>der</strong>es Entgelt<br />

bereitgehalten werden: … 3. in Einrichtungen<br />

<strong>der</strong> Jugendhilfe im Sinne des Kin<strong>der</strong>- und<br />

Jugendhilfegesetzes …“. Sollte es also noch<br />

nicht geschehen sein, lohnt sich eine genaue<br />

Überprüfung <strong>der</strong> Radios und Fernseher, im<br />

Hinblick auf die Frage, ob sie für den betreuten<br />

Personenkreis zur Verfügung stehen.<br />

Sollte dies <strong>der</strong> Fall sein, kann im Sinne dieser<br />

Regelung eine Befreiung bei <strong>der</strong> GEZ beantragt<br />

werden.<br />

Anregungen und Informationen stellt <strong>der</strong> VKH<br />

ebenfalls zum Bereich Kin<strong>der</strong>geld und<br />

Zweitwohnungssteuer zur Verfügung. Bei Bedarf<br />

und im Sinne einer Beratung <strong>der</strong> Bewohnerinnen<br />

und Bewohner in den Einrichtungen des<br />

<strong>Jugendwohnen</strong>s, stellen wir diese Informationen<br />

gerne zur Verfügung.<br />

3


4<br />

<strong>Kolpinghäuser</strong><br />

Kurzinfos aus den <strong>Kolpinghäuser</strong>n<br />

Das Stadthotel Kolping in <strong>der</strong> Karlstr. 7<br />

am Rande <strong>der</strong> Freiburger Altstadt firmiert<br />

seit Beginn des Jahres 2006 unter<br />

„Stadthotel Freiburg“. Damit folgt es<br />

einer Richtlinie <strong>der</strong> ersten katholischen<br />

Hotelkooperation „Kolping Hotels & Resorts,<br />

Germany“ zur Umbenennung.<br />

Diesen Schritt vollzogen haben bereits<br />

das Stadthotel Düsseldorf sowie das<br />

Messehotel Köln-Deutz und das Parkhotel-Fulda,<br />

die damit ebenfalls auf ihre<br />

Lage im Ort aufmerksam machen.<br />

Im Rahmen einer Pressekonferenz am<br />

8. Februar 2006 wurde die Öffentlichkeit<br />

auch über die Namensän<strong>der</strong>ung des<br />

„Kolping Tagungshotels“ in „Stadthotel<br />

Münster“ informiert. Pünktlich zur<br />

Internationalen Tourismus-Börse (ITB)<br />

Anfang März in Berlin wurden entsprechende<br />

Kontaktdaten geän<strong>der</strong>t. Das<br />

Haus ist seitdem zu erreichen unter<br />

www.stadthotel-muenster.de.<br />

Das Kolpinghaus Pforzheim bietet<br />

Integrationskurse nach Maßgabe des<br />

Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge<br />

an. Zielgruppe im Gegensatz zu<br />

an<strong>der</strong>en Anbietern sind hier ausschließlich<br />

Jugendliche. Die Kurse werden für<br />

ca. 80 Mädchen und Jungen angeboten.<br />

Das Kolpinghaus Hückeswagen<br />

erhielt prominenten Besuch. Anlässlich<br />

des Neujahrsempfangs <strong>der</strong> CDU-<br />

Hückeswagen am Montag, den 30.<br />

Januar 2006 kam die Ministerin für<br />

Wirtschaft, Mittelstand und Energie des<br />

Landes NRW, Christa Thoben. Sie hielt<br />

vor Handels- und Wirtschaftstreibenden<br />

im Kolpinghaus eine Rede zur Wirtschaftspolitik.<br />

Schließlich war das<br />

Kolpinghaus im Februar Austragungsort<br />

für ein Kin<strong>der</strong>theater, Frau Holle, das<br />

die Erzieherinnen des Kin<strong>der</strong>gartens<br />

Rappelkiste mit den Kin<strong>der</strong>n einstudiert<br />

hatten. Dabei wurden auch die Einladungskarten,<br />

Dekorationen und Kostüme<br />

komplett von den Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong>n<br />

selbst organisiert. Das Ereignis<br />

war ein voller Erfolg.<br />

Das Kolpinghaus Frankfurt machte<br />

im Februar und März gleich mit zwei<br />

beson<strong>der</strong>en Ereignissen auf sich aufmerksam.<br />

Beson<strong>der</strong>s beeindruckend war<br />

<strong>der</strong> Besuch des hessischen Ministerpräsidenten,<br />

Roland Koch, zu einem<br />

Arbeitsgespräch über das <strong>Jugendwohnen</strong>,<br />

über Schlüsselqualifikationen<br />

junger Menschen und über die Beiträge<br />

Kolpings im Kolpinghaus und Kolping-<br />

Bildungswerk. Zum an<strong>der</strong>en leitete ein<br />

Abend mit dem Kapuzinerpater Bru<strong>der</strong><br />

Paulus, bekannt aus Presse, Funk und<br />

Fernsehen zur Einstimmung in die<br />

Fastenzeit ein.<br />

Das Kolpinghaus Altenessen hat<br />

neue Pächter für den Gastronomiebetrieb.<br />

Mit Silvia Melchers und Monika<br />

Schreiber- zurzeit Pächter <strong>der</strong> „Kleinen<br />

Hammer-Schänke“ – wird zu Anfang<br />

April 2006 die Nachfolge von Uwe Groß-<br />

Isselmann nahtlos geregelt.<br />

Das Kolpinghaus Mainz wird demnächst<br />

die Talente des Fußball-Bundesligisten<br />

FSV Mainz 05 beherbergen. Dies<br />

ist das Ergebnis eines Vertrages<br />

zwischen dem Kolpinghaus und dem<br />

Fußballverband, <strong>der</strong> zunächst bis Mitte<br />

2008 Gültigkeit hat. Den Nullfünfern bietet<br />

sich in Zukunft die Möglichkeit, auch<br />

Talente von weit her nach Rheinhessen<br />

zu lotsen und frühzeitig an sich zu binden.<br />

Im Kolpinghaus Stuttgart stellte <strong>der</strong><br />

Rottenburg-Stuttgarter Weihbischof<br />

Thomas Maria Renz am 8. Februar eine<br />

„brisante“ Milieustudie <strong>der</strong> Bischofskonferenz<br />

vor. Demnach schafften es<br />

schon Katholiken <strong>der</strong> mittleren Generation<br />

mehrheitlich nicht mehr über die<br />

Kirchenschwelle. Und die Jungen nehmen<br />

Kirche meist kaum noch als<br />

Angebot wahr. Die bislang unveröffentlichte<br />

Milieustudie, die von <strong>der</strong><br />

Deutschen Bischofskonferenz beim<br />

Lebenswelt-Forschungsinstitut Sinus in<br />

Auftrag gegeben wurde, deutet auf ein<br />

brisantes Ergebnis hin: Insbeson<strong>der</strong>e bei<br />

<strong>der</strong> jungen Generation „haben wir den<br />

Anschluss verloren“.<br />

Am 20.02.2006 wurde im Kolpinghaus<br />

Koblenz ein neuer Pächter<br />

begrüßt und damit das Restaurant<br />

„Pizzaria Artuso im Kolpinghaus“ eröffnet.<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> des Vereins, Klaus<br />

Miessen und Hausleiterin Jacqueline<br />

Röhm freuen sich über die Zusammenarbeit<br />

und die guten Synergieeffekte<br />

des Restaurants mit <strong>der</strong><br />

Kolpingsfamilie und den Hausgästen.<br />

Prominenten Besuch hatte am 4. März<br />

2006 das Kolpinghaus International in<br />

Köln. Im Rahmen einer Akademie-<br />

Tagung des Kolpingwerkes Deutschland<br />

hielt Bundestagspräsident Dr. Norbert<br />

Lammert einen Vortrag zum Thema<br />

Leitkultur und Verfassungspatriotismus.<br />

Das Kolpinghaus findet man jetzt im<br />

Internet unter www.kolpinghaus-international.com<br />

statt wie bisher unter<br />

www.kolpinghaus-international.de.


Roland Koch zu Gesprächen<br />

im Kolpinghaus Frankfurt<br />

Frankfurt, 15.02.2006. Das Kolpinghaus<br />

Frankfurt konnte einen prominenten Gast<br />

begrüßen. Im Rahmen seines sog. monatlichen<br />

"Hessentages" war <strong>der</strong> Ministerpräsident<br />

des Landes Hessen, Roland<br />

Koch, am 15. Februar 2006 zu Gast im<br />

Kolpinghaus Frankfurt.<br />

Er nahm sich viel Zeit, um mit Verantwortlichen<br />

des Diözesanverbandes und des<br />

Kolpinghauses ein Gespräch über die Arbeit<br />

vor allem im Bereich <strong>der</strong> Ausbildung junger<br />

Menschen zu führen. Vertieft wurde dies am<br />

Beispiel <strong>der</strong> Arbeit des Jugendwohnheims im<br />

Kolpinghaus und des Feriendorfes Herbstein.<br />

„Wir sind Experten in <strong>der</strong> Begleitung und<br />

Unterstützung von Auszubildenden“, so <strong>der</strong><br />

Geschäftsführer des Kolpingwerkes Diözesanverband<br />

Limburg, Arnold Tomascheck,<br />

selbstbewusst in seinem einführenden<br />

Statement.<br />

Wie sehr er die vielfältige Arbeit Kolpings<br />

sowohl inhaltlich aber auch hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Organisation durch ehrenamtliche und hauptberufliche<br />

Kräfte schätzt, machte <strong>der</strong><br />

Ministerpräsident gleich zu Beginn deutlich,<br />

in dem er sich <strong>der</strong> Frage stellte: „Wie kann<br />

man Systeme und Organisationen wie Kolping<br />

wie<strong>der</strong> so in die Lage versetzen, dass sie ihre<br />

Rolle in <strong>der</strong> Gesellschaft wie<strong>der</strong> verstärkt<br />

wahrnehmen können? Kolping ist eine<br />

Organisation, die meines Erachtens nicht nur<br />

eine großartige Vergangenheit, son<strong>der</strong>n auch<br />

eine wichtige Zukunft vor sich hat.“<br />

Kolping in 12 Sätzen<br />

Wir laden ein und machen Mut zur<br />

Gemeinschaft<br />

Wir handeln im Auftrag Jesu Christi<br />

Wir nehmen uns Adolph Kolping zum<br />

Vorbild<br />

Wir sind in <strong>der</strong> Kirche zu Hause<br />

Wir sind eine generationenübergreifende<br />

familienhafte Gemeinschaft<br />

Wir prägen als katholischer Sozialverband<br />

die Gesellschaft mit<br />

Wir begleiten Menschen in ihrer persönlichen<br />

und beruflichen Bildung<br />

Hinsichtlich des <strong>Jugendwohnen</strong>s sprach<br />

sich <strong>der</strong> Ministerpräsident entschieden für<br />

eine För<strong>der</strong>ung des Angebotes im Sinne junger<br />

Menschen aus: „Ich halte die Frage <strong>der</strong><br />

pädagogischen Begleitung für wichtig und<br />

deshalb wollen wir diese in den Einrichtungen<br />

des <strong>Jugendwohnen</strong>s auch weiterhin för<strong>der</strong>n“,<br />

so Koch unter Hinweis auf eine entsprechende<br />

finanzielle För<strong>der</strong>ung seitens <strong>der</strong> hessischen<br />

Landesregierung. Schließlich werde<br />

den Unternehmen spätestens in acht Jahren<br />

<strong>der</strong> Fachkräftemangel <strong>der</strong>art entgegnen, dass<br />

Unternehmen möglicherweise sogar die<br />

Wohnheimplätze selber finanzieren würden,<br />

nur um Auszubildende in die Betriebe zu<br />

bekommen. „Nur, was tun wir in den nächsten<br />

acht Jahren?“, mahnte Koch. Trotz aller<br />

Finanznot <strong>der</strong> Haushalte will Hessen an<br />

bestehenden Strukturen festhalten.<br />

Wir eröffnen Perspektiven für junge<br />

Menschen<br />

Wir vertreten ein christliches<br />

Arbeitsverständnis<br />

Wir verstehen uns als Anwalt für Familie<br />

Wir spannen ein weltweites Netz <strong>der</strong><br />

Partnerschaft<br />

Abschließend sicherte <strong>der</strong> Ministerpräsident<br />

seine Unterstützung für das <strong>Jugendwohnen</strong><br />

ebenso zu wie bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung von<br />

Schüler-Lehrer-Qualifikationen im Familienferiendorf<br />

Herbstein. Zu dessen Leiter, Hubert<br />

Straub, direkt gewandt, versicherte Koch:<br />

„Mein Ministerium wird in den nächsten<br />

Tagen Kontakt zu Ihnen aufnehmen und Überlegungen<br />

mit Ihnen ausarbeiten, inwieweit<br />

wir dieses Konzept weiterentwickeln und im<br />

Sinne einer Anschuboffensive im Land vertiefen<br />

können.“ Mit einem Dank für die Arbeit<br />

und einer Besichtigung des Jugendwohnheims<br />

mit Blick in die Jugendzimmer<br />

und Gemeinschaftsräume schloss Hessens<br />

Ministerpräsident Roland Koch seinen zweistündigen<br />

Besuch im Kolpinghaus Frankfurt<br />

ab.<br />

Wolfgang Aumüller (links) Landesvorsitzen<strong>der</strong> des Kolpingwerkes Land Hessen stellt Ministerpräsident Koch die Arbeit des Kolpinghauses vor.<br />

Bild rechts: Klaus Baumann, Vorsitzen<strong>der</strong> des Kolpinghauses Frankfurt.<br />

5


6<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung des VKH vom 29.-30. September 2006<br />

Bitte vormerken!<br />

Bereits an dieser Stelle weisen wir auf die<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung des <strong>Verband</strong>es <strong>der</strong><br />

<strong>Kolpinghäuser</strong> <strong>eV</strong> vom 29.-30. September<br />

2006 im Hotel Alpenblick in Ohlstadt<br />

(www.hotel-alpenblick-ohlstadt.de) hin. Die<br />

alle zwei Jahre stattfindende Organsitzung<br />

ist das höchste beschlussfassende Gremium<br />

des <strong>Verband</strong>es. Der Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

obliegt im Wesentlichen die Entgegennahme<br />

des Geschäfts- und Tätigkeitsberichtes, die<br />

Beschlussfassung über die Beitragsordnung<br />

und die Wahl und Entlastung von Mitglie<strong>der</strong>n<br />

des Vorstandes und Verwaltungsrates. Die<br />

Einladung und Tagesordnung geht den<br />

Mitglie<strong>der</strong>n im <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kolpinghäuser</strong> in<br />

den kommenden Wochen zu. Aufgrund <strong>der</strong><br />

großen Bedeutung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

bitten wir bereits an dieser Stelle um eine<br />

Vormerkung des Termins.<br />

Wir über uns<br />

Der Vorstand (von links): Bernhard<br />

Hennecke, Wolfgang Bathen, Joseph<br />

Kellewald, Msgr. Alois Schrö<strong>der</strong>, Guido<br />

Gröning.<br />

Beitragsrechnungen<br />

Dem Versand dieser AUGENBLICKMAL! liegen<br />

die Rechnungen über die Mitgliedsbeiträge<br />

an den <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kolpinghäuser</strong> <strong>eV</strong><br />

für das Jahr 2006 bei. Für Rückfragen o<strong>der</strong><br />

Hinweise stehen wir gerne zur Verfügung. Wir<br />

bitten ganz herzlich, die Beitragsrechnungen<br />

spätestens bis Ende April 2006 zu begleichen.<br />

Jugendwohnheimtagung<br />

vom 31.5.-2.6.2006 in<br />

Bamberg<br />

Dieser Ausgabe <strong>der</strong> AUGENBLICKMAL! liegt<br />

für die Verantwortungsträger in den entsprechenden<br />

<strong>Kolpinghäuser</strong>n die Einladung zu<br />

unserer diesjährigen Jugendwohnheimtagung<br />

vom 31. Mai bis 2. Juni 2006 in Bamberg bei.<br />

Wir laden auf diesem Wege die Einrichtungsleitungen<br />

aber auch Vertreter/innen aus den<br />

Vorständen ganz herzlich zur Teilnahme ein.<br />

Nach dem erfolgreichen Verlauf <strong>der</strong> Jugendwohnheimtagung<br />

im letzten Jahr in Berlin,<br />

stehen in diesem Jahr die Bewohnerinnen und<br />

Bewohner und die pädagogische Begleitung<br />

im Mittelpunkt <strong>der</strong> Tagung. Wir sind froh, dass<br />

wir für unseren Studientag den aus Rundfunk<br />

und Fernsehen bekannten Kapuzinerpater,<br />

Bru<strong>der</strong> Paulus, als Referenten gewonnen<br />

haben. Er wird sich mit den Verantwortlichen<br />

in den Jugendwohnheimen mit <strong>der</strong> Frage<br />

nach den Jugendlichen beschäftigen und<br />

hierbei die Frage nach Möglichkeiten des<br />

jugendpastoralen Angebotes in den Jugendwohnheimen<br />

vertiefen. Motivations- und<br />

Teammethoden in einem Hochseilgarten, eine<br />

Stadtführung durch Bamberg sowie Berichte,<br />

Beratungen und <strong>der</strong> kollegiale Austausch<br />

runden die Veranstaltung ab. Wir hoffen, dass<br />

unser Angebot auch in diesem Jahr viele<br />

Anregungen, Motivation und Tipps für die<br />

praktische Arbeit in den Einrichtungen vor Ort<br />

vermitteln.


Rechtliches zur Übertragung <strong>der</strong> Fußball-WM<br />

Vom 9. Juni bis 9. Juli 2006 findet die<br />

Fußball Weltmeisterschaft in Deutschland<br />

statt. Zunehmend steigt die Euphorie und<br />

auch die letzten, die sich noch nicht<br />

damit beschäftigt haben, erwischt wohl<br />

allmählich dieser „Virus“. Bereits in <strong>der</strong><br />

letzten AUGENBLICKMAL! (4/2005) haben<br />

wir daher über rechtliche Regelungen zur<br />

Übertragung <strong>der</strong> Spiele berichtet. Dabei<br />

gilt <strong>der</strong> Grundsatz: Bei nicht-kommerziellen<br />

Vorführungen ist die Übertragung<br />

gebührenfrei. Eine schriftliche Lizenz<br />

muss nicht beantragt werden.<br />

Allerdings macht die Antwort des<br />

Staatsministers im Bundesjustizministerium<br />

vom 27. Dezember<br />

2005, Lutz Diwell sowie ein<br />

Rundschreiben des <strong>Verband</strong>es<br />

<strong>der</strong> Diözesen Deutschlands<br />

(kurz: VDD) vom 14.12.2005<br />

auf Beson<strong>der</strong>heiten aufmerksam.<br />

Lesen Sie, was berücksichtigt<br />

werden muss, wenn die<br />

WM auch in Ihrem Haus problemfrei<br />

zu einem Fußball-Fest<br />

werden soll:<br />

1. Übertragungsrechte – G<br />

Gebühren<br />

Wie zuletzt berichtet, liegen die Übertragungsrechte<br />

bei <strong>der</strong> „Infront Sports&Media<br />

AG“ (www.infrontsports.de). Für alle nichtkommerziellen<br />

Vorführungen hat <strong>der</strong> VDD<br />

hier die Erlaubnis zur öffentlichen Vorführung<br />

eingeholt (zu den Kriterien, ob die Veranstaltung<br />

kommerziell o<strong>der</strong> nicht-kommerziell<br />

ist, lesen Sie bitte in <strong>der</strong> AM 4/2005.<br />

Grundsätzlich gilt: wird direkter Eintritt o<strong>der</strong><br />

mittelbarer Eintritt z.B. durch Verzehrbons<br />

erhoben.) Öffentliche Übertragungen in<br />

katholischen Einrichtungen ohne Ton sind<br />

also gebührenfrei, wenn die Veranstaltung<br />

nicht kommerziell ist und die Einrichtung sich<br />

zuvor als Teilnehmer bei <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

des VDD registriert hat.<br />

2. Registrierung beim VDD<br />

Die Registrierung <strong>der</strong> öffentlichen Übertragung<br />

geschieht entwe<strong>der</strong> auf dem<br />

Anmeldeformular (im Internet unter:<br />

http://dbk.de/aktionen/Fussball-WM/<br />

index.html o<strong>der</strong> per Fax an: 0228/103-371.<br />

Die Anmeldung ist zwingend erfor<strong>der</strong>lich!<br />

Logos, Bezeichnungen o<strong>der</strong> Marken <strong>der</strong> FIFA-<br />

WM dürfen nicht verwendet werden!)<br />

3. GEMA-Gebühren<br />

Unabhängig von <strong>der</strong> Bildübertragung haben<br />

allerdings auch die GEMA und die Verwertungsgesellschaft<br />

Wort urheberrechtliche<br />

Ansprüche. Diese Rechte werden im<br />

Gegensatz zu den Fernsehbil<strong>der</strong>n nicht<br />

kostenfrei weitergegeben! Wer also neben<br />

den Bil<strong>der</strong>n auch die Nationalhymne, die<br />

Kommentare <strong>der</strong> Reporter und in den Pausen<br />

die Werbung mit Musik übertragen möchte,<br />

kann dies tun, wenn er bereits einen<br />

Nutzungsvertrag bei <strong>der</strong> GEMA nach dem Tarif<br />

„FS“ abgeschlossen hat. Für Einrichtungen,<br />

die diesen Vertrag nicht haben und<br />

Fernsehsendungen nur während <strong>der</strong> WM in<br />

<strong>der</strong> Gaststätte übertragen wollen, bietet die<br />

GEMA einen Son<strong>der</strong>tarif an: Vergütung je<br />

Fernsehgerät: Netto € 23,94, Vergütung bei<br />

Großbildschirmen (ab 106cm, Bildschirmdiagonale)<br />

Netto € 90,81. Sowohl katholische<br />

Einrichtungen als auch Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> DEHO-<br />

GA erhalten hierauf einen Son<strong>der</strong>nachlass von<br />

20 Prozent.<br />

Vereinsmanagement<br />

Diese Gebühren sind unmittelbar an die<br />

GEMA zu zahlen. Entsprechende Anmeldungen<br />

sind vor <strong>der</strong> öffentlichen Aufführung<br />

bei <strong>der</strong> zuständigen GEMA-Bezirksdirektion<br />

vorzunehmen<br />

(Adressen unter: www.gema.de). Die<br />

Rechnung kommt dann direkt von dort.<br />

4. GEZ-Gebühren<br />

Alle noch nicht angemeldeten TV-Geräte<br />

müssen <strong>der</strong> GEZ angezeigt und für die zwei<br />

WM-Monate gezahlt werden (Die Gebühr<br />

beträgt € 34,04). Vorführungen auf Geräten,<br />

die bereits angemeldet sind, müssen selbstverständlich<br />

nicht mehr gemeldet werden.<br />

7


8<br />

Sozialabgaben<br />

Neue Fälligkeit <strong>der</strong> Beiträge<br />

Die neue Fälligkeit am drittletzten Bankarbeitstag<br />

soll praktischen Erwägungen<br />

Rechnung tragen. Damit wird sichergestellt,<br />

dass den Sozialkassen am ersten jeden Monats<br />

ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.<br />

Damit Arbeitgeber im Monat <strong>der</strong> Umstellung<br />

<strong>der</strong> Fälligkeitsregelungen – das ist <strong>der</strong> Januar<br />

2006 – nicht übermäßig belastet werden, gibt<br />

es eine Übergangsregelung. Diese soll verhin<strong>der</strong>n,<br />

dass im Januar 2006 zwei volle<br />

Gesamtsozialversicherungsbeiträge – für<br />

Dezember 2005 und Januar 2006 – entrichtet<br />

werden müssen. Der für den Beitragsmonat<br />

Januar eigentlich spätestens am 27. Januar<br />

fällige GSV kann gleichmäßig auf sechs<br />

Monate verteilt werden. Überweist <strong>der</strong><br />

Arbeitgeber den GSV des Monats Januar also<br />

nicht bis zu diesem Zeitpunkt, gibt er damit zu<br />

verstehen, dass er von <strong>der</strong> Übergangsregelung<br />

Gebrauch machen will. Ein beson<strong>der</strong>er<br />

Antrag ist hierfür nicht erfor<strong>der</strong>lich. Die für<br />

den Monat Januar zu zahlenden Beiträge sind<br />

dann jeweils zu einem Sechstel den<br />

Beitragszahlungen <strong>der</strong> Monate Februar bis<br />

Juli zuzurechnen.<br />

Vereinsmanagement<br />

Fahrtraining macht den<br />

Weg zur Arbeit sicherer<br />

BGW beteiligt sich mit bis zu 67 Euro an<br />

den Kosten<br />

Mit einem Fahrsicherheitstraining lässt sich<br />

die Unfallgefahr im Berufsverkehr reduzieren,<br />

so die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst<br />

und Wohlfahrtspflege (BGW), <strong>der</strong><br />

Fälligkeit des Gesamtversicherungssozialbeitrages seit 1. Januar 2006<br />

Beitragsmonat 2006 Fälligkeit<br />

Januar 27. Januar 2006<br />

(soweit nicht von <strong>der</strong> Übergangsregelung<br />

Gebrauch gemacht wird und 1/6 des<br />

Beitrags zum jeweils nachfolgenden<br />

Fälligkeitstermin (24.2., 29.3., 26.4., 29.5.,<br />

28.6., 27.7.) geleistet wird.)<br />

Februar 24. Februar<br />

März 29. März<br />

April 26. April<br />

Mai 29. Mai<br />

Juni 28. Juni<br />

Juli 27. Juli<br />

August 29. August<br />

September 27. September<br />

Oktober 27. Oktober (bzw. 26. Oktober, wenn <strong>der</strong><br />

31.10. ein Feiertag ist.)<br />

November 28. November<br />

Dezember 27. Dezember<br />

Quelle: Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch,<br />

BGBl. I 2005, S. 2269, <strong>der</strong> Steuerzahler, November 2005.<br />

zweitgrößte Träger <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung<br />

in Deutschland. Sie empfiehlt<br />

ein solches Training, um in Gefahrensituationen<br />

schnell und umsichtig reagieren<br />

zu können.<br />

Dabei lässt sich richtiges Verhalten in<br />

Ausnahmesituationen trainieren. Veranstalter<br />

wie Kreisverkehrswacht, DEKRA o<strong>der</strong> ADAC<br />

bieten ein Fahrsicherheitstraining an, das sich<br />

an den Richtlinien des Deutschen Verkehrs-<br />

sicherheitsrats (DVR) orientiert. Es dauert<br />

einen Tag und beinhaltet zunächst eine<br />

Theorie-Auffrischung. Anschließend geht es<br />

mit dem eigenen Wagen auf einen Übungsplatz.<br />

Dort lernen die Teilnehmer, Brems- und<br />

Ausweichmanöver durchzuführen, Gefahrensituationen<br />

frühzeitig zu erkennen, Straßenverhältnisse<br />

richtig einzuschätzen und Kurven<br />

optimal zu fahren, um ein Ausbrechen des<br />

Fahrzeugs zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Angesichts des hohen Unfallrisikos auf<br />

dienstlichen Wegen sowie auf dem Weg zur<br />

und von <strong>der</strong> Arbeit unterstützt die BGW ein<br />

solches Fahrtraining für ihre fünf Millionen<br />

Versicherten. Lars Welk: „Gerade für diejenigen,<br />

die oft mit dem Auto von Termin zu<br />

Termin eilen, kann ein Training sehr hilfreich<br />

sein und zur Verbesserung des persönlichen<br />

Fahrverhaltens führen. Deshalb übernehmen<br />

wir die Kosten für ein Fahrtraining nach den<br />

Richtlinien des DVR bis zu einer Höhe von 67<br />

Euro.” Circa 80% <strong>der</strong> <strong>Kolpinghäuser</strong> sind bei<br />

<strong>der</strong> BGW versichert. Vor diesem Hintergrund<br />

engagiert sich Andreas Finke, Referent beim<br />

VKH, seit Ende letzten Jahres im Vorstand <strong>der</strong><br />

BGW. <strong>Kolpinghäuser</strong>, <strong>der</strong>en Beschäftigte bei<br />

<strong>der</strong> BGW versichert sind, haben die Möglichkeit,<br />

dieses Angebot wahrzunehmen o<strong>der</strong><br />

auch Mitarbeiter auf diese Möglichkeit aufmerksam<br />

zu machen.<br />

Weitere Informationen gibt es unter www.bgwonline.de.


Abkommen über Arbeitsbedingungen<br />

in Hotels<br />

und Gaststätten umsetzen<br />

- Gesetzentwurf <strong>der</strong><br />

Bundesregierung<br />

Ein Übereinkommen <strong>der</strong> Internationalen<br />

Arbeitsorganisation vom Juni 1991 über<br />

die Arbeitsbedingungen in Hotels, Gaststätten<br />

und ähnlichen Betrieben soll in<br />

deutsches Recht umgesetzt werden.<br />

Dazu hat die Bundesregierung einen<br />

Gesetzentwurf (16/342) vorgelegt. Darin heißt<br />

es, die Anfor<strong>der</strong>ungen, die das Übereinkommen<br />

in den genannten Betrieben stelle, seien<br />

in <strong>der</strong> Bundesrepublik durch die Regelungen<br />

des Arbeitszeitgesetzes, des Nachweisgesetzes,<br />

des Teilzeit- und Befristungsgesetzes,<br />

des Bundesurlaubsgesetzes und<br />

<strong>der</strong> Gewerbeordnung sowie durch die im<br />

Hotel- und Gaststättenbereich geltenden<br />

Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und<br />

Arbeitsverträge erfüllt. Weitere gesetzliche<br />

Regelungen seien daher nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Das Übereinkommen enthält Aussagen zu<br />

Arbeitsbedingungen wie Arbeits- und Ruhezeiten,<br />

aber auch zu Grundansprüchen im<br />

Hinblick auf das Entgelt für die Arbeitnehmer<br />

in den genannten Betrieben. Der vorrangige<br />

Zweck liege darin, so die Regierung, für die<br />

Arbeitnehmer mit den Arbeitsbedingungen<br />

auch ihre Ausbildung und ihre Berufsaussichten<br />

sowie die Arbeitsplatzsicherheit zu<br />

verbessern. Quelle: HEUTE IM BUNDESTAG<br />

Keine Wettbewerbsnachteile<br />

<strong>der</strong> deutschen<br />

Hotellerie und Gastronomie<br />

Die Bundesregierung sieht in den unterschiedlichen<br />

Mehrwertsteuersätzen in <strong>der</strong> EU<br />

keine Wettbewerbsnachteile für die deutsche<br />

Hotellerie und Gastronomie. Dies betont sie in<br />

ihrer Antwort (16/775) auf eine Kleine Anfrage<br />

<strong>der</strong> FDP (16/617). Wie es darin heißt, wenden<br />

21 EU-Staaten für Hotelumsätze und zwölf<br />

EU-Staaten für Gaststättenumsätze einen<br />

ermäßigten Mehrwertsteuersatz an. So würden<br />

diese Umsätze etwa in Luxemburg mit<br />

drei, in den Nie<strong>der</strong>landen mit sechs, in Polen<br />

mit sieben und in Österreich mit zehn Prozent<br />

besteuert.<br />

Nach Ansicht <strong>der</strong> Regierung spielen für<br />

Hotellerie und Gastronomie die Attraktivität<br />

des Standorts und <strong>der</strong> Umgebung sowie die<br />

Qualität des Angebots eine entscheidende<br />

Rolle.<br />

Die Regierung will im Übrigen den in<br />

Deutschland geltenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz<br />

von sieben Prozent nicht auf<br />

den Hotel- und Gaststättensektor ausweiten.<br />

Der ermäßigte Satz habe sich we<strong>der</strong> positiv<br />

auf neue Arbeitsplätze noch auf die Eindämmung<br />

<strong>der</strong> Schwarzarbeit ausgewirkt. Die<br />

mit <strong>der</strong> Ermäßigung verbundene Preissenkung<br />

sei oft zu gering, um positive<br />

Beschäftigungsimpulse zu erzielen. Auch<br />

werde deutlich, dass <strong>der</strong> ermäßigte Mehrwertsteuersatz<br />

eine Subvention sei. Die<br />

Ausweitung wäre we<strong>der</strong> steuer- noch haushaltspolitisch<br />

zu vertreten. Dies gelte umso<br />

mehr, als die Einführung eines ermäßigten<br />

Steuersatzes für diese Branche entsprechende<br />

For<strong>der</strong>ungen aus an<strong>der</strong>en Wirtschaftssektoren<br />

nach sich ziehen würde, heißt es in<br />

<strong>der</strong> Antwort.<br />

Quelle: HEUTE IM BUNDESTAG<br />

Gastwirt nicht für Abgabe<br />

auf Trinkgeld verantwortlich<br />

Ein Gastwirt ist nicht ohne weiteres dafür<br />

verantwortlich, dass für die Trinkgel<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Kellner Sozialversicherungsbeiträge bezahlt<br />

Hotel und<br />

Gastronomie<br />

werden, entschied das Landessozialgericht<br />

Rheinland-Pfalz. Vielmehr genügt <strong>der</strong> Gastwirt<br />

seinen Verpflichtungen, wenn er die Kellner<br />

auf die Sozialversicherungspflicht hinweist<br />

und sich regelmäßig nach <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong><br />

Trinkgel<strong>der</strong> erkundigt (Az.: L6 RI 174/04). Das<br />

Gericht gab mit seinem Urteil <strong>der</strong> Klage <strong>der</strong><br />

Inhaberin eines Weinhauses statt. Nach einer<br />

Betriebsprüfung for<strong>der</strong>te <strong>der</strong> Rentenversicherungsträger<br />

Beiträge in Höhe von 10.000 Euro<br />

nach. Zur Begründung verwies er darauf, die<br />

Klägerin habe mehrere Kellner beschäftigt,<br />

ohne für die Trinkgel<strong>der</strong> Sozialversicherungsbeiträge<br />

abzuführen. Das LSG sah für diese<br />

For<strong>der</strong>ung jedoch keine rechtliche Grundlage.<br />

Zwar treffe es zu, dass Trinkgel<strong>der</strong> beitragspflichtig<br />

seien. Eine Nachfor<strong>der</strong>ung gegenüber<br />

<strong>der</strong> Arbeitgeberin scheitere daran, dass<br />

<strong>der</strong> Rentenversicherungsträger ihr keine<br />

Pflichtverletzung nachweisen könne. Ihre<br />

Angaben, dass sie sich regelmäßig nach <strong>der</strong><br />

Trinkgeldhöhe erkundigt habe, seien nicht<br />

wi<strong>der</strong>legt worden. Im Übrigen habe sie sich<br />

auf die Auskunft <strong>der</strong> Kellner, dass die Trinkgel<strong>der</strong><br />

die Grenzen <strong>der</strong> Sozialversicherungspflicht<br />

nicht erreicht hätten, verlassen dürfen.<br />

9


10<br />

Ereignisse in Bad Reichenhall lassen Vereine aufhorchen<br />

Das entsetzliche Unglück am 02.01.2006,<br />

als in Bad Reichenhall das Dach <strong>der</strong><br />

Eissporthalle einstürzte und 15 Todesopfer<br />

zu beklagen waren, ist allen noch in<br />

guter Erinnerung und hat bundesweit<br />

zahlreiche Diskussionen ausgelöst und<br />

zum Nachdenken geführt. Dies gilt vor<br />

allem auch für zahlreiche Vereine und<br />

Verbände und <strong>der</strong>en Vorstände, die sich<br />

seither intensiv Gedanken machen und<br />

viele Fragen stellen. Denn so wie es nach<br />

dem Unglück dem Bürgermeister von Bad<br />

Reichenhall erging und was diesem noch<br />

bevorsteht, kann es morgen jeden Vereinsvorstand<br />

treffen.<br />

§ 823 BGB: Schadensersatzpflicht<br />

Wer vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig das Leben,<br />

den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das<br />

Eigentum o<strong>der</strong> ein sonstiges Recht eines<br />

an<strong>der</strong>en wi<strong>der</strong>rechtlich verletzt, ist dem<br />

an<strong>der</strong>en zum Ersatz des daraus entstehenden<br />

Schadens verpflichtet.<br />

Ein Verein haftet danach, wenn <strong>der</strong> Vorstand<br />

o<strong>der</strong> sonstige Funktionsträger, für die <strong>der</strong><br />

Verein nach § 31 BGB eintreten muss, seiner<br />

Pflicht zur Verkehrssicherung bei Anlagen,<br />

Gebäuden und Einrichtungen nicht nachkommt.<br />

Pflicht zur Verkehrssicherung bedeutet,<br />

dass <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> im allgemeinen Verkehr<br />

eine Gefahrenquelle schafft o<strong>der</strong> eröffnet,<br />

sich um den Schutz Dritter kümmern muss.<br />

Behördliche Maßnahmen und Genehmigungen<br />

befreien den Verein dabei nicht<br />

davon, selbst die Sicherheit zu prüfen. Sorgt<br />

<strong>der</strong> Verein in so einem Fall nicht für die notwendigen<br />

Sicherheitsmaßnahmen, kann er im<br />

Schadensfall wegen Fahrlässigkeit belangt<br />

werden. Gleiches gilt, wenn <strong>der</strong> Verein einen<br />

bewährten Fachmann hinzuzieht. Besteht<br />

weiterhin eine erkennbare Gefahrenlage, ist<br />

<strong>der</strong> Verein verantwortlich und muss dafür sorgen,<br />

dass diese beseitigt wird.<br />

Haftung für die Sicherheit des eigenen<br />

Bereichs<br />

Beson<strong>der</strong>e Beachtung gilt <strong>der</strong> Einstandspflicht<br />

für die Sicherheit des eigenen<br />

Bereichs. Die Verkehrspflicht hat demnach,<br />

wer für einen Gefahrenbereich verantwortlich<br />

ist. Ein Sportverein muss z. B. seinen Sportplatz<br />

so absichern, dass Kin<strong>der</strong> ihn unbeaufsichtigt<br />

betreten können und dass Vereinsmitglie<strong>der</strong><br />

beim Sporttreiben nicht gefährdet<br />

werden.<br />

Vor allem Vereine, die Anlagen o<strong>der</strong><br />

Gebäude besitzen o<strong>der</strong> mieten, müssen<br />

beson<strong>der</strong>e Verkehrssicherungen vornehmen.<br />

Bei ihnen entstehen im Rahmen von<br />

Veranstaltungen häufig Gefahren für<br />

Mitglie<strong>der</strong>, Teilnehmer o<strong>der</strong> Zuschauer. Bei<br />

einem Eishockeyspiel kann z. B. während<br />

eines Spiels ein Puck in die Zuschauerränge<br />

fliegen. Der Verein muss deshalb als Veranstalter<br />

geeignete Schutzwände installieren,<br />

um eine Verletzung <strong>der</strong> Zuschauer zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Wer ist Adressat <strong>der</strong> Verkehrspflicht?<br />

Befindet sich im Organisationsbereich des<br />

Vereins eine Gefahrenquelle, so ist <strong>der</strong> Verein<br />

für die entsprechende Verkehrspflicht verantwortlich.<br />

Da diese für sich genommen jedoch<br />

handlungsunfähig ist, ist die Erfüllung <strong>der</strong><br />

Verkehrspflicht durch geeignete organisatorische<br />

Maßnahmen als Maßnahme <strong>der</strong> internen<br />

Vereinsgeschäftsführung nach § 27 Abs. 3<br />

BGB Sache des Vortandes nach § 26 BGB, es<br />

sei denn, dass die Satzung diese Aufgabe<br />

einem an<strong>der</strong>en Organ des Vereins zugewiesen<br />

hat (§ 40 BGB).<br />

Wenn <strong>der</strong> Verein also zur Erfüllung <strong>der</strong><br />

Verkehrspflicht Gehilfen einsetzt, wird die<br />

Pflicht arbeitsteilig erfüllt und konkretisiert.<br />

Die allgemeinen Verkehrspflichten münden in:<br />

Aufsichtspflichten<br />

Überwachungspflichten und<br />

Instruktionspflichten.<br />

Für die Erfüllung dieser Pflichten ist <strong>der</strong><br />

Vorstand als Maßnahme <strong>der</strong> internen Geschäftsführung<br />

des Vereins verantwortlich.<br />

Verletzt ein Vorstandsmitglied einer dieser<br />

Pflichten, haftet <strong>der</strong> Verein aus §§ 31, 823<br />

Abs. 1 BGB.<br />

Haftung nur bei Verschulden<br />

Der Verein haftet wegen Verletzung <strong>der</strong><br />

Verkehrssicherungspflicht, wenn <strong>der</strong> Verein<br />

o<strong>der</strong> ein Repräsentant vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig<br />

gehandelt hat.<br />

Schadensverhütende Betriebsorganisation:<br />

Der Vorstand nach §26 BGB eines e.V. ist<br />

verpflichtet, den Betrieb des Vereins so zu<br />

organisieren, dass es nicht zu Schadensfällen<br />

kommen kann, verletzt <strong>der</strong> Vorstand diese<br />

Pflicht, haftet er persönlich mit seinem<br />

Privatvermögen für dieses Organisationsverschulden.<br />

§ 276 BGB Fahrlässigkeit<br />

Nach § 276 BGB handelt fahrlässig, wer die<br />

im Verkehr erfor<strong>der</strong>liche Sorgfalt außer Acht<br />

lässt.<br />

Wer ist verantwortlich:<br />

Der Verein als Eigentümer und Mieter<br />

Die Haftung trifft den Verein nicht nur als<br />

Eigentümer einer Anlage etc., son<strong>der</strong>n auch<br />

als Mieter. Nach <strong>der</strong> Rechtssprechung genügt<br />

die Veranlassung einer Gefahr bzw. die<br />

Beherrschung des in Frage kommenden<br />

Bereichs o<strong>der</strong> Gebäudes, mag <strong>der</strong> Verein<br />

Betreiber o<strong>der</strong> Veranstalter eines bestimmten<br />

Geschehens sein. Verantwortlich ist also<br />

immer <strong>der</strong>jenige, in dessen Verantwortungsbereich<br />

die Gefahrenquelle liegt.<br />

Kann die Verkehrssicherungspflicht übertragen<br />

werden?<br />

Wenn Kommunen dem Verein Sportstätten<br />

und Anlagen überlassen o<strong>der</strong> übertragen,<br />

kann ein immenses Haftungsrisiko für den<br />

Verein entstehen. Zu klären ist hier, inwieweit<br />

<strong>der</strong> Verkehrssicherung von <strong>der</strong> Kommune an<br />

den Verein übertragen wird. Beachten Sie hier<br />

vor allem die Vertragsgestaltung!<br />

Die Übertragung <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht<br />

auf einen Verein bedarf einer klaren<br />

Absprache, die die Sicherung <strong>der</strong> Gefahrenquelle<br />

zuverlässig garantiert. Denn<br />

sobald <strong>der</strong> Verein die Verkehrssicherungspflicht<br />

übernimmt, ist es haftungsrechtlich<br />

dafür verantwortlich, dass Dritte vor Gefahren<br />

beschützt sind, die von <strong>der</strong> übertragenen<br />

Sache (z.B. Turnhalle) ausgehen, und zwar<br />

auch gegenüber <strong>der</strong> delegierenden Gemeinde.<br />

Die Gemeinde selbst ist dann nur<br />

noch kontroll- und überwachungspflichtig.<br />

Wie weit geht die Verkehrssicherungspflicht?<br />

Es gibt keine Verkehrssicherung, die jeden<br />

Schadensfall ausschließt. Daher muss <strong>der</strong><br />

Pflichtige nicht für alle denkbaren und entfernten<br />

Möglichkeiten eines Schadeneintritts<br />

ausschließt. Daher muss <strong>der</strong> Pflichtige nicht<br />

für alle denkbaren und entfernten Möglichkeiten<br />

eines Schadeneinstritts Vorsorge<br />

treffen. Es genügen diejenigen Vorkehrungen<br />

die nach den konkreten Umständen zur<br />

Beseitigung <strong>der</strong> Gefahr erfor<strong>der</strong>lich und<br />

zumutbar sind und die nach Sicherheitserwartungen<br />

des jeweiligen Verkehrs im<br />

Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren<br />

geeignet sind. Gefahren von Dritten tunlichst<br />

abzuwenden. Vorausgesetzt wird dabei ein<br />

bestimmungsgemäße Benutzung <strong>der</strong> Anlage.<br />

Maß <strong>der</strong> Gefahrvermeidung<br />

Je größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass<br />

ein Schaden eintritt und je schwerer <strong>der</strong> drohende<br />

Schaden ist, desto mehr muss <strong>der</strong><br />

Pflichtige dafür sorgen, dass Gefahren vermieden<br />

o<strong>der</strong> abgewendet werden.


Anhaltspunkte in Vorschriften und Standards?<br />

für bestimmte Berufsgruppen o<strong>der</strong> Tätigkeiten<br />

ergeben sich Anhaltspunkte für die<br />

Verkehrssicherung aus bestehenden Regelwerken,<br />

z.B. DIN-Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften,<br />

allgemeinen beruflichen<br />

Standards, dem Sportregelwerk o<strong>der</strong><br />

Regelungen und Auflagen in öffentlich-rechtlichen<br />

Veranstaltungsgenehmigungen. Eine<br />

Verletzung dieser Vorschriften lässt in <strong>der</strong><br />

Regel auf Verschulden schließen.<br />

Haftung auch bei Unterlassen<br />

In <strong>der</strong> Praxis spielt die Haftung durch<br />

Unterlassen eine große Rolle. Ein Unterlassen<br />

stellt es z.B. dar, wenn <strong>der</strong> Vorstand o<strong>der</strong><br />

ein leiten<strong>der</strong> Vereinsbediensteter seiner<br />

Aufsichtspflicht gegenüber dem nachgeordneten<br />

Personal nicht nachkommt o<strong>der</strong> einen<br />

erhaltenen Hinweis auf Lücken in <strong>der</strong><br />

Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend<br />

beachtet.<br />

Haftung des Gebäudeunterhaltungspflichtigen<br />

Handelt es sich bei <strong>der</strong> Sportstätte um ein<br />

Bauwerk (z.B. Stadion), haftet <strong>der</strong> Gebäudeunterhaltungsverpflichtete<br />

nach § 836 BGB.<br />

Es handelt sich dabei um eine spezialgesetzliche<br />

Haftungsvorschrift, die neben <strong>der</strong><br />

Haftung aus <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht<br />

steht. Danach haftet <strong>der</strong> Eigentümer, Besitzer<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> die Unterhaltung des<br />

Gebäudes übernommen hat, wenn aufgrund<br />

fehlerhafter Errichtung o<strong>der</strong> mangelhafter<br />

Instandhaltung durch Einsturz o<strong>der</strong> Ablösung<br />

eines Teils des Bauwerks ein Mensch verletzt<br />

o<strong>der</strong> eine Sache beschädigt wird.<br />

Die Haftung greift nur dann nicht ein, wenn<br />

dem Verantwortlichen <strong>der</strong> Nachweis gelingt,<br />

dass er die im Verkehr erfor<strong>der</strong>liche Sorgfalt<br />

beobachtet hat (§ 836 Abs. 1 S. 2 BGB).<br />

Haftung für Organisationsmängel<br />

Der Verein darf den Steuerabzug nur dann<br />

von vornherein unterlassen, wenn das DBA<br />

die Steuerfreistellung vorsieht und dem Verein<br />

eine Freistellungsbescheinigung des BZSt<br />

vorliegt (§ 50 d Abs. 2 EStG, näher siehe<br />

Merkblatt des BMF v. 7.5.2002, BStBI I 2002<br />

S. 521, und Informationen des BZSt unter<br />

www.bzst.de).<br />

In <strong>der</strong> Praxis wird zwischen körperschaftlichen<br />

und betrieblichen Organisationsmängeln<br />

unterschieden:<br />

Körperschaftlicher Organisationsmangel<br />

Der Satzungsgeber – in <strong>der</strong> Regel ist das die<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung – hat die Rechtspflicht,<br />

den Verein mit <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Zahl<br />

von Organen und Organmitglie<strong>der</strong>n auszustatten.<br />

Fehlt es hieran, ist <strong>der</strong> Vorstand überlastet<br />

und zur allseitigen Geschäftsführung<br />

nicht mehr in <strong>der</strong> Lage. Es liegt dann ein sog.<br />

körperschaftlicher Organisationsmangel vor.<br />

Betrieblicher Organisationsmangel<br />

Ein betrieblicher Organisationsmangel ist<br />

gegeben, wenn das zuständige Organ – in <strong>der</strong><br />

Regel ist das <strong>der</strong> Vorstand – es pflichtwidrig<br />

versäumt, den Vereinsbetrieb nach bestmöglichen<br />

Grundsätzen zu organisieren, weshalb<br />

im Regelfall eine Verletzung <strong>der</strong> Pflicht zur<br />

Verkehrssicherung gegeben ist. Wird die allgemeine<br />

Aufsicht über Gegenstände, Anlagen,<br />

Gebäude und unterstellte Personen unterlassen<br />

und/o<strong>der</strong> werden erfor<strong>der</strong>liche Anweisungen<br />

nicht erteilt, liegt auch ein betrieblicher<br />

Organisationsmangel vor.<br />

Ein betrieblicher Organisationsmangel ist<br />

aber auch zu verzeichnen, wenn die Organaufgaben<br />

einem Vereinsangestellten (§ 831<br />

BGB) übertragen werden. Ist ein solcher<br />

Mangel ursächlich für einen Schaden, den ein<br />

Dritter erleidet, so haftet <strong>der</strong> Verein im Falle<br />

des Verschuldens des Organsmitgliedes nach<br />

§§ 31, 823 BGB.<br />

Persönliche Haftung <strong>der</strong> Organmitglie<strong>der</strong>,<br />

insbeson<strong>der</strong>e des Vorstandes?<br />

Nach <strong>der</strong> Rechtsprechung des BGH<br />

(„Baustoff-Entscheidung“ NJW 1990, S. 976)<br />

haben die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> eines Vereins<br />

eine Garantenstellung und haften mdamit<br />

persönlich gegenüber Dritten für Schutzgüter<br />

i. S. d. § 812 Abs. 1 Grund hierfür ist, dasss<br />

<strong>der</strong> Vorstand für die Organisation und Leitung<br />

des Vereins zuständig ist und sich persönlich<br />

um die Gefahrenabwehr und -steuerung<br />

kümmern muss.<br />

Verkehrspflicht gegenüber Dritten<br />

Die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> nach § 26 BGB<br />

müssen die Verkehrspflichten nicht nur<br />

gegenüber Vereinsmitglie<strong>der</strong>n erfüllen, son<strong>der</strong>n<br />

auch gegenüber Dritten. Dazu müssen<br />

sie den Verein so organisieren, dass Dritte<br />

durch von ihm ausgehende Gefahren nicht<br />

geschädigt werden.<br />

Wie kann man den Umfang <strong>der</strong> Verkehrspflicht<br />

bestimmen?<br />

Für jeden Vorstand stellt sich damit die entscheidende<br />

Frage, welche Maßnahmen er<br />

und <strong>der</strong> Verein im konkreten Fall ergreifen<br />

müssen, um den geschuldeten Verkehrspflichten<br />

gerecht zu werden und um<br />

Haftungsrisiken zu vermeiden.<br />

Der Umfang <strong>der</strong> Verkehrspflichten orientiert<br />

sich an <strong>der</strong> Wahrscheinlichkeit des<br />

Schadenseintritts sowie an <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>lichkeit<br />

und Zumutbarkeit von Gegenmaßnahmen.<br />

hierbei müssen die drohenden<br />

Gefahren, die Interessen des Verantwortlichen<br />

und des Geschädigten unter Beachtung<br />

deliktsrechtlicher Haftungsgrundsätze in<br />

Einklang gebracht werden.<br />

Strafrechtliche Verantwortung<br />

Neben <strong>der</strong> zivilrechtlichen Haftung<br />

(Schadensersatz und Schmerzensgeld) steht<br />

bei gravierenden Unfällen und Schadensereignissen<br />

auch die strafrechtliche Haftung<br />

<strong>der</strong> Verantwortlichen des Vereins im Raum.<br />

Steuern und<br />

Recht<br />

Dabei geht es vornehmlich um strafbare<br />

Handlungen, die durch Unterlassen begangen<br />

wurden. Zu nennen sind insbeson<strong>der</strong>e folgende<br />

Tatbestände:<br />

§ 222 StGB: Fahrlässige Tötung<br />

§ 223 StGB: Körperverletzung<br />

§ 226 StGB: Schwere Körperverletzung<br />

§ 227 StGB: Körperverletzung mit Todesfolge<br />

§ 229 StGB: Fahrlässige Körperverletzung<br />

§ 13 StGB: Begehen durch Unterlassen<br />

Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden,<br />

<strong>der</strong> zum Tatbestand eines Strafgesetzes<br />

gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann<br />

strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen<br />

hat, dass <strong>der</strong> Erfolg nicht eintritt, und wenn<br />

das Unterlassen <strong>der</strong> Verwirklichung des<br />

gesetzlichen Tatbestandes durch sein Tun<br />

entspricht.<br />

Bedeutung des Versicherungsschutzes<br />

Es muss an dieser Stelle sicher nicht mehr<br />

betont werden, welche zentrale Bedeutung<br />

dem Versicherungsschutz beim Thema<br />

Verkehrssicherungspflicht zukommt.<br />

Sowohl <strong>der</strong> Verein wie auch <strong>der</strong> Vorstand<br />

und alle Repräsentanten und Gehilfen, die <strong>der</strong><br />

Verein im täglichen Betrieb einsetzt, müssen<br />

ein herausgehobenes Interesse daran haben,<br />

dass durch die Vereinshaftpflicht die bestehenden<br />

Risiken des Vereins abgedeckt sind.<br />

Dabei ist insbeson<strong>der</strong>e auch Wert auf angemessene<br />

Deckungssummen zu legen.<br />

Wenn <strong>der</strong> Verein Gebäude unterhält, ist darüber<br />

hinaus großer Wert auf eine umfassende<br />

Gebäudehaftpflichtversicherung zu legen.<br />

Quelle: Der Verein<br />

11


12<br />

Unfall auf dem Arbeitsweg: Bin ich versichert?<br />

BGW: Versicherungsschutz besteht in fast<br />

allen Situationen<br />

Wenn es auf dem Weg zur Arbeit kracht,<br />

haben Unfallopfer in aller Regel vollständigen<br />

Versicherungsschutz. Denn die gesetzliche<br />

Unfallversicherung deckt nicht nur Arbeitsunfälle<br />

und Berufskrankheiten, son<strong>der</strong>n auch<br />

die Risiken des Arbeitsweges ab, informiert<br />

die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst<br />

und Wohlfahrtspflege (BGW), einer<br />

<strong>der</strong> größten Träger <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung<br />

in Deutschland.<br />

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„Wegeunfälle von Berufstätigen sind durch<br />

die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt“,<br />

erläutert Sozialversicherungsrechtsexpertin<br />

Sandra Kollecker von <strong>der</strong> BGW, „und<br />

das sehr umfassend.“ Erstens greift die<br />

Versicherung unabhängig von <strong>der</strong> Art des<br />

Verkehrsmittels: Wer mit dem Auto zur Arbeit<br />

fährt, ist ebenso geschützt wie Rad- o<strong>der</strong><br />

Busfahrer, Fußgänger, Bahn- o<strong>der</strong> U-Bahnbenutzer.<br />

Zweitens spielt auch die Entfernung<br />

zur Arbeitsstätte keine Rolle: Versicherungsschutz<br />

besteht, ganz gleich, ob <strong>der</strong> Weg 100<br />

Meter o<strong>der</strong> 100 Kilometer beträgt. Auch muss<br />

nicht unbedingt <strong>der</strong> kürzeste, son<strong>der</strong>n es<br />

kann <strong>der</strong> verkehrsgünstigste Weg zur Arbeit<br />

gewählt werden. Drittens – und dies ist<br />

beson<strong>der</strong>s wichtig – gilt <strong>der</strong> Versicherungsschutz<br />

unabhängig von <strong>der</strong> Schuldfrage. Im<br />

vergangenen Jahr wurden <strong>der</strong> BGW 22.371<br />

Wegeunfälle gemeldet, die zu einer Arbeitsunfähigkeit<br />

von mehr als drei Tagen führten.<br />

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Das waren rund 15 Prozent weniger als noch<br />

vor zehn Jahren. Bei <strong>der</strong> BGW sind über fünf<br />

Millionen Arbeitnehmer und Selbstständige<br />

aus Gesundheits-, Sozial- und Beauty-<br />

Berufen versichert. Alle Berufsgenossenschaften<br />

in Deutschland zusammen registrierten<br />

2004 über 150.000 Wegeunfälle.<br />

Versichert ist immer <strong>der</strong> unmittelbare<br />

Arbeitsweg – und in bestimmten Fällen sogar<br />

auch Umwege: zum Beispiel bei Fahrgemeinschaften.<br />

„Werden unterwegs Mitfahrer<br />

abgeholt o<strong>der</strong> abgesetzt, müssen we<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Fahrer noch seine Begleiter um ihren<br />

Versicherungsschutz besorgt sein“, ergänzt<br />

BGW-Expertin Kollecker. „Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Fahrgemeinschaft müssen nicht einmal im<br />

selben Betrieb arbeiten und auch nicht regelmäßig<br />

zusammen fahren.“ Versicherte auf<br />

dem Weg zur und von <strong>der</strong> Arbeit, die ihre<br />

Kin<strong>der</strong> zur Schule o<strong>der</strong> in den Kin<strong>der</strong>garten<br />

bringen o<strong>der</strong> abholen, bilden ebenfalls eine<br />

versicherte Fahrgemeinschaft. Sogar wenn<br />

unterwegs Schulkameraden eingesammelt<br />

o<strong>der</strong> abgeladen und dadurch weitere<br />

Umwege gefahren werden, bleibt <strong>der</strong><br />

Versicherungsschutz erhalten. Er wird nur<br />

unterbrochen, wenn <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

zwischendurch private Besorgungen erledigt<br />

– etwa Brötchen holt o<strong>der</strong> zum Geldautomaten<br />

geht. Begibt er sich jedoch wie<strong>der</strong><br />

auf den Arbeitsweg, lebt auch <strong>der</strong> Schutz<br />

erneut auf.<br />

Wegeunfälle haben oft gravierende Folgen,<br />

etwa komplizierte Knochenbrüche, innere<br />

Verletzungen und Schädel-Hirn-Traumata, die<br />

entsprechend hohe Kosten für Heilbehandlungen<br />

und Renten nach sich ziehen. Die<br />

BGW und die an<strong>der</strong>en Berufsgenossenschaften<br />

steuern und finanzieren eine qualitativ<br />

sehr hochwertige medizinische, berufliche<br />

und soziale Rehabilitation. Die gesetzliche<br />

Unfallversicherung ersetzt die Haftpflichtversicherung<br />

des Unternehmers und<br />

wird daher als einzige Sozialversicherung<br />

nicht gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

finanziert, son<strong>der</strong>n allein durch den<br />

Arbeitgeber. Sandra Kollecker von <strong>der</strong> BGW:<br />

„Würden die Wegeunfälle nicht durch die<br />

gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt,<br />

müssten sich Arbeitnehmer privat versichern.<br />

Ob alle das tun würden, sei dahingestellt.<br />

Viele wären dann gegen die Gefahren auf<br />

dem Arbeitsweg nicht mehr abgesichert.“<br />

Dass diese Situation keinesfalls anzustreben<br />

ist, bestätigte jüngst Bundesministerin<br />

Ulla Schmidt: „Wer die Kosten den Arbeitnehmern<br />

aufbürden will, setzt falsche<br />

Zeichen. Der mo<strong>der</strong>ne Arbeitsmarkt verlangt<br />

höchste Mobilität <strong>der</strong> Menschen. Gerade diejenigen<br />

Arbeitnehmer, die zu Mobilität bereit<br />

sind und lange Wege in Kauf nehmen, würden<br />

bestraft werden.”

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