17.02.2013 Aufrufe

KRAMER Schalltechnik GmbH - Stadt Königswinter

KRAMER Schalltechnik GmbH - Stadt Königswinter

KRAMER Schalltechnik GmbH - Stadt Königswinter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Siegburger Straße 39<br />

Eingang D<br />

D-53757 Sankt Augustin<br />

<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

Amtsgericht Siegburg HRB 3289<br />

Ust.Id. Nr. DE 123374665<br />

Geschäftsführer: Manfred Heppekausen,<br />

Gerd Kramer, Friedhelm Wedde<br />

Schalltechnische Untersuchungen zu<br />

Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitlärm<br />

Benannte Messstelle<br />

nach § 26 BImSchG<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

zum Bebauungsplan Nr. 10/34 „Zwischen<br />

südlicher Grabenstraße und Hauptstraße“<br />

der <strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

Bericht Nr. 10 02 027/01<br />

vom 3. Januar 2011<br />

Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen<br />

Von der Industrie- und Handelskammer<br />

Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für<br />

Lärmschutz (Verkehrs-, Gewerbe-,<br />

Sport- und Freizeitlärm)<br />

Telefon + 49 (22 41) 93 38 09 - 0<br />

Telefax + 49 (22 41) 93 38 09 - 1<br />

E-Mail info@kramer-schalltechnik.de<br />

Internet www.kramer-schalltechnik.de<br />

Königswinter BP 10_34 Zw<br />

Graben u Hauptstr Altstadt 10 02<br />

027 01 hep G.doc


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 2 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

zum Bebauungsplan Nr. 10/34<br />

„Zwischen südlicher Grabenstraße und Hauptstraße“<br />

der <strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

Auftraggeber: DSK Deutsche <strong>Stadt</strong>- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

Wiesenstraße 21<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011<br />

40549 Düsseldorf<br />

Kunden-Projekt-Nummer: 8401/BP<br />

Auftrag vom: 02.11.2010<br />

Bearbeiter: Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen<br />

Von der Industrie- und Handelskammer<br />

Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter<br />

Sachverständiger für Lärmschutz (Verkehrs-,<br />

Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm)<br />

Telefon: + 49 (22 41) 93 38 09 - 2<br />

Telefax: + 49 (22 41) 93 38 09 - 1<br />

E-Mail: info@kramer-schalltechnik.de<br />

Anschrift: <strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Siegburger Straße 39<br />

Eingang D<br />

D-53757 Sankt Augustin<br />

Bericht Nr.: 10 02 027/01<br />

Bericht vom: 3. Januar 2011<br />

Seitenzahl: 24 insgesamt<br />

2 davon Anhang


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 3 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

Inhaltsverzeichnis Seite<br />

1 Aufgabenstellung ...............................................................................................4<br />

2 Beschreibung des Untersuchungsbereichs ....................................................4<br />

3 Verkehrsgeräuschsituation im Plangebiet .......................................................7<br />

3.1 Berechnungsgrundlagen .............................................................................7<br />

3.2 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte ..................................................8<br />

3.3 Berechnungsergebnisse .............................................................................9<br />

3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 ...................12<br />

3.5 Schallminderungsmaßnahmen .................................................................13<br />

3.5.1 Aktive Schallminderungsmaßnahmen ..........................................13<br />

3.5.2 Passive Schallminderungsmaßnahmen .......................................13<br />

3.6 Planungsrechtliche Umsetzung ................................................................18<br />

4 Gewerbegeräuschsituation .............................................................................18<br />

4.1 Grundlagen ...............................................................................................18<br />

4.2 Geräuschquellen innerhalb des Plangebiets .............................................19<br />

4.3 Geräuschquellen außerhalb des Plangebiets ...........................................20<br />

4.4 Beurteilung der Betriebsgeräuschsituation ...............................................20<br />

5 Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des<br />

Plangebiets auf öffentlichen Verkehrswegen ................................................20<br />

6 Zusammenfassung ..........................................................................................21<br />

Anhang ..............................................................................................................23<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 4 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

1 Aufgabenstellung<br />

Die <strong>Stadt</strong> Königswinter beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10/34<br />

„Zwischen südlicher Grabenstraße und Hauptstraße“, der Allgemeine Wohngebiete,<br />

Mischgebiete und Kerngebiete festsetzen soll.<br />

Das Plangebiet liegt im Einwirkungsbereich von Verkehrs- und Gewerbegeräuschquellen.<br />

Nachfolgend soll auf der Basis des aktuellen Bebauungsplanentwurfs die zu erwartende<br />

Geräuschsituation innerhalb des Plangebietes ermittelt und im Hinblick auf<br />

mögliche Lärmkonflikte beurteilt werden. Falls erforderlich, sind entsprechende Lösungsmöglichkeiten<br />

aufzuzeigen.<br />

2 Beschreibung des Untersuchungsbereichs<br />

Das Bebauungsplangebiet Nr. 10/34 „Zwischen südlicher Grabenstraße und Hauptstraße“<br />

basiert auf der der städtebaulichen Rahmenplanung „Königswinter - Altstadt<br />

Rahmenplan 2015“. Es liegt im südlichen Teilbereich der Altstadt zwischen Drachenfelsstraße,<br />

Grabenstraße und Hauptstraße.<br />

Neben einem Kerngebiet (MK) an der Drachenfelsstraße sind an der Hauptstraße<br />

und der Ostseite Kleiner Graben Mischgebiete (MI) geplant. Zwischen Kleiner Graben<br />

und Grabenstraße sieht der Bebauungsplanentwurf Allgemeine Wohngebiete<br />

(WA) vor. Das Gebiet ist nahezu vollständig baulich genutzt.<br />

Vor allem entlang der Hauptstraße und der Drachenfelsstraße befinden sich verschiedene<br />

gewerbliche Nutzungen überwiegend in Form von Einzelhandelsgeschäften,<br />

Gastronomie usw.<br />

Östlich verläuft die Trasse der Bahnstrecke 2324 (Troisdorf-Neuwied), die geplante<br />

bahnparallele Ersatzstraße und die B 42 (in Hochlage).<br />

Weitere Einzelheiten können dem Übersichtsplan Bild 2.1 und dem Bebauungsplanentwurf<br />

Nr. 10/34 Bild 2.2 entnommen werden.<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 5 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

Bebauungsplan<br />

Nr. 10/34<br />

Bild 2.1: Übersichtsplan, Bebauungsplangebiet Nr. 10/34 „Zwischen südlicher<br />

Grabenstraße und Hauptstraße“ einskizziert, Maßstab 1:2.500<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 6 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

Bild 2.2: Bebauungsplangebiet Nr. 10/34 „Zwischen südlicher Grabenstraße<br />

und Hauptstraße“, Maßstab 1:1.250<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 7 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

3 Verkehrsgeräuschsituation im Plangebiet<br />

Die allgemeine Verkehrsgeräuschsituation durch öffentliche Verkehrswege wird für<br />

das Plangebiet berechnet.<br />

3.1 Berechnungsgrundlagen<br />

Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation durch öffentliche Verkehrswege erfolgt<br />

mit dem Programmsystem SAOS-NP, Version 2008.88a. Dieses Programm ist<br />

speziell für derartige Berechnungen entwickelt worden. Es basiert u. a. auf den Regelwerken<br />

der RLS-90 [3] und der Schall 03 [4]. Das dem Programm zugrunde liegende<br />

Schallausbreitungsmodell geht von Emissionspegeln der Geräuschquellen<br />

aus und berücksichtigt bei der Berechnung der Schallausbreitung folgende Effekte:<br />

- Divergenz des Schallfeldes<br />

- Bodenabsorption<br />

- Luftabsorption<br />

- Reflexion an Hindernissen<br />

- Beugung über Hindernisse<br />

Berechnet wird der an einem Punkt im Gelände (Aufpunkt) zu erwartende energieäquivalente<br />

Dauerschallpegel für jede einzelne Geräuschquelle und als energetische<br />

Summe der Gesamtpegel aller Geräuschquellen. Als Eingangsdaten für das Rechner-Programm<br />

dienen:<br />

- ein Grundriss des Geländes mit allen Geräuschquellen und Hindernissen.<br />

- die Höhen der Geräuschquellen, Hindernisse und Aufpunkte bezogen auf das<br />

Geländeniveau bzw. über einem konstanten Bezugsniveau (z. B. NN).<br />

- die Emissionspegel der Geräuschquellen.<br />

- die Absorptionseigenschaften von Hindernissen.<br />

Die geometrischen Daten werden gewonnen durch Digitalisierung, wobei die Koordinaten<br />

im allgemeinen auf das Gauß-Krüger-System bezogen werden.<br />

Bei der Berechnung von flächenhaften Schallpegelverteilungen wird ein äquidistantes<br />

Aufpunktraster mit 0,5 m Rasterweite über das gesamte Untersuchungsgebiet gelegt.<br />

Einfach- und Mehrfachreflexionen werden gemäß RLS-90 berücksichtigt.<br />

Die Berechnungsergebnisse werden in Lärmkarten dargestellt. Darin sind die Gebäude<br />

und sonstige für die Darstellung gewünschte Objekte auf der Basis eines unterlegten<br />

Planes farbig markiert. Die Schallpegel werden flächenmäßig entsprechend<br />

DIN 18005, Teil 2 [2] farbig kodiert und mit einer Abstufung von 5 dB dem Plan überlagert.<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 8 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

3.2 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte<br />

Ausgangsbasis der Berechnung sind die anhand der Verkehrsdaten berechneten<br />

Schallemissionspegel Lm,E, die auf einem Abstand von 25 m zur Mittelachse des Verkehrsweges<br />

bezogen sind. Die Berechnung der Schallemissionspegel erfolgt für den<br />

Straßenverkehr nach RLS-90 [3] und für den Schienenverkehr nach Schall 03 [4].<br />

Die Angaben zum Straßenverkehrsaufkommen wurden aus dem Verkehrsgutachten<br />

Königswinter - Altstadt, Teil A: Anlage Ersatzstraße [15] (Prognose mit Ersatzstraße)<br />

entnommen. Der Ansatz der Lkw-Anteile erfolgte aus Sicherheitsgründen<br />

gemäß RLS-90 [3]. Für die B 42 wurden die Verkehrsdaten der Straßenverkehrszählung<br />

2005 entnommen. Wegen der eingetretenen, bzw. der zukünftig zu erwartenden<br />

Verkehrszunahme werden diese Angaben um 15 % erhöht, was zu einem Zuschlag<br />

von 0,6 dB führt. Der Zuschlag ist in der nachfolgenden Tabelle noch nicht erhalten.<br />

Er wird in den weiteren Berechnungen berücksichtigt.<br />

Hinsichtlich des Schienenverkehrs der Strecke Troisdorf - Neuwied (Nr. 2324) wurden<br />

Angaben der Deutschen Bahn zur Prognosesituation 2025 [16] eingeholt. Eine<br />

zukünftige Taktverdichtung ist darin einbezogen.<br />

Tabelle 3.1: Schallemissionswerte - Straßenverkehr nach RLS-90 [3]<br />

Straße Straßen- DTV Lkw-Anteil Zul. Lm, E<br />

gattung<br />

Tag / Nacht Höchstgeschwindig.<br />

Tag / Nacht<br />

in Kfz/24 h in % in km/h in dB(A)<br />

B 42 Bundesstraße 30.079 3,8 / 8,8 100 70,8 / 64,8<br />

Grabenstraße<br />

Gemeindestr.<br />

- nördl. Mirbachstr.<br />

1.200 10,0 / 3,0 30 51,7 / 41,7<br />

- südl. Mirbachstr.<br />

700 10,0 / 3,0 30 49,4 / 39,4<br />

- südl. Drachenfelsstr.<br />

1.100 10,0 / 3,0 30 51,4 / 41,3<br />

Drachenfelsstraße Gemeindestr. 650 10,0 / 3,0 30 49,1 / 39,0<br />

Hauptstraße Gemeindestr. 650 10,0 / 3,0 30 49,1 / 39,0<br />

Bahnhofstraße Gemeindestr. 3.800 10,0 / 3,0 50 59,3 / 49,1<br />

L 331 Landstraße 10.100 20,0 / 10,0 50 65,9 / 54,8<br />

Geplante Ersatzstraße Gemeindestr.<br />

- Wilhelmstr. nördl. Schützen.<br />

5.200 10,0 / 3,0 50 60,7 / 50,5<br />

- Wilhelmstr. südl. Schützen.<br />

4.500 10,0 / 3,0 50 60,1 / 49,9<br />

- südl. Drachenfelsstr.<br />

4.200 10,0 / 3,0 50 59,8 / 49,6<br />

Bei den Straßenoberflächen wird von nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton<br />

oder Splittmastixasphalt ausgegangen. Zuschläge für lichtzeichengeregelte Kreu-<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 9 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

zungen und Einmündungen in Höhe von 1 bis 3 dB werden - falls erforderlich - gemäß<br />

RLS-90 [3] gemacht.<br />

Tabelle 3.2: Schallemissionswerte - Schienenverkehr der Strecke Troisdorf -<br />

Neuwied (Nr. 2324) nach Schall 03 [4]<br />

Zuggattung Scheiben- Zugzahl Zuglänge Geschwin- Korrektur Lm, E<br />

bremsanteil Tag / Nacht<br />

digkeit Zugarten Tag / Nacht<br />

p in %<br />

l in m v in km/h DFz in dB in dB(A)<br />

GZ-E 10 158 / 94 700 100 0<br />

RB-E 85 34 / 5 100 120 0<br />

RB-E 85 0 / 3 150 120 0<br />

RE-ET 100 34 / 0 140 130 -2<br />

NZ-E 95 19 / 15 390 130 0<br />

Gesamt 226 / 104 78,1 / 78,8<br />

Weitere fahrwegabhängige Parameter (DFb, DBü, DBr, DRa) werden - falls erforderlich -<br />

nach Schall 03 [4] einbezogen. Da die Gleise im Streckenabschnitt auf Holz- und Betonschwellen<br />

im Schotterbett liegen, wird im Hinblick auf zukünftige Austauschmaßnahmen<br />

von Betonschwellen ausgegangen (DFb = 2dB).<br />

Der Korrekturwert S = - 5 dB gemäß Schall 03 [4] („Schienenbonus“) wird bei der<br />

weiteren Berechnung berücksichtigt.<br />

3.3 Berechnungsergebnisse<br />

Um zu einer realistischen Darstellung der Lärmverhältnisse zu kommen, wurde die<br />

bestehende Gebäudekonstellation berücksichtigt.<br />

In den folgenden Lärmkarten werden die Beurteilungspegel Lr durch die Verkehrsgeräusche<br />

bezogen auf die charakteristische Berechnungshöhe 1. OG (5,6 m über Gelände)<br />

zur Tages- und Nachtzeit dargestellt:<br />

Lärmkarte 3-1OG-T: Verkehrsgeräusche zur Tageszeit im 1.OG<br />

Lärmkarte 3-1OG-N: Verkehrsgeräusche zur Nachtzeit im 1.OG<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 10 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

-35<br />

dB(A)<br />

>35-40<br />

dB(A)<br />

>40-45<br />

dB(A)<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011<br />

>45-50<br />

dB(A)<br />

>50-55<br />

dB(A)<br />

>55-60<br />

dB(A)<br />

>60-65<br />

dB(A)<br />

>65-70<br />

dB(A)<br />

>70-75<br />

dB(A)<br />

>75-80<br />

dB(A)<br />

Lärmkarte 3-1OG-T: Lr der Verkehrsgeräusche zur Tageszeit im 1. OG<br />

Maßstab 1:1.000<br />

>80-110<br />

dB(A)


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 11 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

-35<br />

dB(A)<br />

>35-40<br />

dB(A)<br />

>40-45<br />

dB(A)<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011<br />

>45-50<br />

dB(A)<br />

>50-55<br />

dB(A)<br />

>55-60<br />

dB(A)<br />

>60-65<br />

dB(A)<br />

>65-70<br />

dB(A)<br />

>70-75<br />

dB(A)<br />

>75-80<br />

dB(A)<br />

Lärmkarte 3-1OG-N: Lr der Verkehrsgeräusche zur Nachtzeit im 1. OG<br />

Maßstab 1:1.000<br />

>80-110<br />

dB(A)


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 12 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005<br />

Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" [2] sind Orientierungswerte<br />

für die städtebauliche Planung genannt. Sie sind keine Grenzwerte, d. h. sie unterliegen<br />

im Einzelfall der Abwägung und haben vorrangig Bedeutung für die Planung von<br />

Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere<br />

bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen<br />

lassen sich nach DIN 18005 die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Sie<br />

betragen (auszugsweise) für Verkehrsgeräusche:<br />

Tabelle 3.2: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 zu<br />

DIN 18005, Teil 1 [2] (Einstufungen des Plangebiets siehe gelbe<br />

Kennzeichnungen)<br />

Gebietsausweisung, bzw. Nutzung Orientierungswerte nach DIN 18005<br />

für Verkehrsgeräusche<br />

in dB(A)<br />

Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete,<br />

Ferienhausgebiete<br />

Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete<br />

(WS), Campingplatzgebiete<br />

Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen<br />

Besondere Wohngebiete (WB)<br />

Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI)<br />

Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE)<br />

Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig<br />

sind, je nach Nutzungsart<br />

Industriegebiete (GI)<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011<br />

tags nachts<br />

50 40<br />

55 45<br />

55 55<br />

60 45<br />

60 50<br />

65 55<br />

45 - 65 35 - 65<br />

- -<br />

WA-Gebiete<br />

Beim Vergleich der Verkehrsgeräusch-Orientierungswerte für WA-Gebiete mit den<br />

Berechnungsergebnissen in den Lärmkarten wird ersichtlich, dass diese direkt an der<br />

Grabenstraße deutlich überschritten werden (tags bis zu 10 dB, nachts bis zu 15 dB).<br />

An zurückliegenden, bzw. abgewandten Bereichen werden die Orientierungswerte<br />

tags eingehalten und nachts nur leicht (bis 5 dB) überschritten. Die Überschreitungen<br />

werden maßgeblich von der Bahnstrecke verursacht. An den oberen Geschossen ist


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 13 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

die Abschirmung des Schienenverkehrslärms durch die vorgelagerten Bebauungen<br />

geringer, weshalb dort deutlich höhere Lärmbelastungen gegeben sind. Bezogen auf<br />

mögliche Außenwohnbereiche an den Westseiten der WA-Gebäude (z. B. Terrassen)<br />

wird der Orientierungswert zur Tageszeit weitgehend eingehalten.<br />

MI-Gebiete<br />

In den MI-Gebieten wird nur der Orientierungswert zur Nachtzeit direkt an der Hauptstraße<br />

leicht (< 5 dB) und an den Ostseiten zur Bahn hin in den oberen Geschossen<br />

deutlich (≤ 10 dB) überschritten. Am Tage und in möglichen Außenwohnbereichsnutzungen<br />

wird der Orientierungswert generell eingehalten.<br />

MK-Gebiete<br />

Die Verkehrsgeräusch-Orientierungswerte für MK-Gebiete werden am Tage eingehalten.<br />

Zur Nachtzeit liegt an der Drachenfelsstraße eine Überschreitung im Bereich<br />

von 5 bis 8 dB vor. Auch hier ist der Schienenverkehrslärm eindeutig pegelbestimmend.<br />

Die Bereiche mit einer Überschreitung der Orientierungswerte haben in den Lärmkarten<br />

folgende Kennfarben:<br />

WA-Gebiete tags: orange, rot, dunkelrot, purpur<br />

nachts: gelb, braun, orange, rot, dunkelrot<br />

MI-Gebiete tags: rot, dunkelrot, purpur<br />

nachts: braun, orange, rot, dunkelrot<br />

MK-Gebiete tags: dunkelrot, purpur<br />

nachts: orange, rot, dunkelrot<br />

3.5 Schallminderungsmaßnahmen<br />

Da die Orientierungswerte in Teilbereichen überschritten werden, sind zur Realisierung<br />

schutzbedürftiger Nutzungen entsprechende Schallminderungsmaßnahmen erforderlich.<br />

3.5.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen<br />

Aktive Schallschutzmaßnahmen mit dem Ziel, die Verkehrsgeräusche wirkungsvoll<br />

abzuschirmen, sind u. a. aus städtebaulichen Gründen kaum realisierbar. Im folgenden<br />

Abschnitt werden für das Plangebiet passive Schallschutzmaßnahmen nach<br />

DIN 4109 [6] ausgelegt.<br />

3.5.2 Passive Schallschutzmaßnahmen<br />

Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes in den Gebäuden können<br />

passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen an die Luft-<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 14 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

schalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dächer ausgebauter<br />

Dachgeschosse) schutzbedürftiger Nutzungen vorgesehen werden.<br />

Zur detaillierten Auslegung der Mindestanforderungen z.B. nach [5] oder [6] ist die<br />

genaue Kenntnis von Außengeräuschpegeln, Nutzungsart, Raumgröße, Fensterflächenanteil,<br />

Bauausführung usw. erforderlich. Da es sich um eine Angebotsplanung<br />

handelt, können die Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von verschiedenen<br />

Außenbauteilen nicht exakt festgelegt werden.<br />

3.5.2.1 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109<br />

Es wird die Festsetzung sogenannter „Lärmpegelbereiche“ im Bebauungsplan (z. B.<br />

nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) empfohlen.<br />

Dazu sind gemäß DIN 4109 [6] zur Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung<br />

von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm "Lärmpegelbereiche" (I - VII) festzulegen,<br />

die einem "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Die "maßgeblichen<br />

Außenlärmpegel" sind die errechneten Beurteilungspegel zur Tageszeit zu denen<br />

gemäß DIN 4109 [6] ein Zuschlag von 3 dB hinzuzufügen ist (Ermittlung des<br />

"maßgeblichen Außenlärmpegels"). Tabelle 3.3 zeigt die Einstufung in Lärmpegelbereiche.<br />

Tabelle 3.3: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 [6] und Anforderungen an die<br />

Luftschalldämmung von Außenbauteilen<br />

Lärmpegelbereich<br />

Maßgeblicher<br />

Außenlärmpegel<br />

zur Tageszeit<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011<br />

Bettenräume in<br />

Krankenanstalten<br />

und Sanatorien<br />

Raumarten<br />

Aufenthaltsräume in<br />

Wohnungen, Übernachtungsräume<br />

in Beherbergungsbetrieben,Unterrichtsräume<br />

und ähnliches<br />

in dB(A) erf. R´w, res des Außenbauteils in dB<br />

Büroräume und<br />

ähnliches*<br />

I � 55 35 30 -<br />

II 56 – 60 35 30 30<br />

III 61 – 65 40 35 30<br />

IV 66 – 70 45 40 35<br />

V 71 – 75 50 45 40<br />

VI 76 – 80 ** 50 45<br />

VII > 80 ** ** 50<br />

* Soweit der eindringende Außenlärm aufgrund der ausgeübten Tätigkeit relevant ist<br />

** Einzelauslegung der Anforderungen entsprechend der Örtlichkeit


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 15 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

Anhand dieser im Bebauungsplan festzusetzenden Lärmpegelbereiche können im<br />

konkreten Einzelfall (z.B. Baugenehmigungsverfahren) aus DIN 4109 [6], Tabelle 8<br />

bis 10, relativ einfach die Anforderungen an die Luftschalldämmung und das erforderliche<br />

resultierende Schalldämm-Maß von verschiedenen Wand/Fensterkombinationen<br />

ermittelt werden.<br />

Die Lärmpegelbereiche I und II (braune und orange Farbkennung) sind bei Neubauten<br />

allgemein nur von untergeordneter Bedeutung. Auch der Lärmpegelbereich III<br />

(rote Farbkennung) bedingt bei Neubauten von Wohnräumen nur leicht erhöhte Anforderungen<br />

(vgl. Tabelle 3.4).<br />

Nachfolgend werden die Lärmpegelbereiche für das Plangebiet ermittelt und mit farbigen<br />

Balken an den betroffenen Fassaden/Baugrenzen vereinfacht dargestellt.<br />

Lärmkarte 3-LPB zeigt die Lärmpegelbereiche ≥ III bezogen auf die oberen Geschosse.<br />

An den unteren Geschossen im mittleren und westlichen Plangebiet ist der<br />

dominante Schienenverkehrslärm und auch die B 42 deutlich besser abgeschirmt,<br />

was zu geringeren Anforderungen führt.<br />

Aus Gründen eines vorsorgenden Lärmschutzes und wegen einer vereinfachten<br />

Plandarstellung wird empfohlen, den Lärmpegelbereich III generell für das<br />

gesamte Plangebiet festzusetzen. Darüber hinaus müssen dann nur die Bereiche<br />

mit dem Lärmpegelbereich IV gemäß Lärmkarte 3-LPB im Plan festgesetzt<br />

werden (Randbereiche Grabenstraße etwa nördlich Remigiusstraße und Drachenfelsstraße).<br />

3.5.2.2 Konkrete Ausführungsbeispiele für bestimmte Raumarten<br />

Vorbehaltlich der beschriebenen Einzelfallprüfung sind bei passivem Schallschutz für<br />

übliche Bauausführungen von Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Unterrichtsräume<br />

usw. (Raumhöhe etwa 2,5 m, Raumtiefe etwa 4,5 m oder mehr, Fensterflächenanteil<br />

bis 50 %) die in Tabelle 3.4 beispielhaft aufgezeigten Anforderungen zu stellen, soweit<br />

im Plangebiet vorkommend.<br />

Für typische Büronutzungen gelten jeweils die Anforderungen des nächst niedrigeren<br />

Bereichs. Die Angaben sind im Allgemeinen nicht für eine Festsetzung im Bebauungsplan<br />

geeignet, sie sollen nur den abstrakten Begriff „Lärmpegelbereich“ konkretisieren.<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 16 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

Lärmkarte 3-LPB: Lärmpegelbereiche (LPB) ≥ III nach DIN 4109 für die<br />

oberen Geschosse, Maßstab 1:1.000<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 17 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

Tabelle 3.4: Konkrete Ausführungsbeispiele für übliche Bauausführungen von<br />

Aufenthaltsräumen in Wohnungen usw.<br />

Lärmpegelbereich <br />

Farbkennung<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011<br />

Betrifft folgende Bereiche<br />

der Bauflächen<br />

Anforderungen für übliche Bauausführungen von Aufenthaltsräumen<br />

in Wohnungen, Unterrichtsräume usw. (Raumhöhe etwa 2,5 m,<br />

Raumtiefe etwa 4,5 m oder mehr, Fensterflächenanteil bis 50 %), die<br />

über die bei Neubauten vorgeschriebenen Bauausführungen (Außenwand/Fenster)<br />

hinausgehen:<br />

Außenwände<br />

Fenster, Fenstertüren Dächer ausgebauter Dachgeschosse<br />

I braun Keine weitergehenden Anforderungen, die über die bei Neubauten<br />

standardmäßigen Bauausführungen hinausgehen.<br />

II orange Keine weitergehenden Anforderungen, die über die bei Neubauten<br />

standardmäßigen Bauausführungen hinausgehen.<br />

III rot Dies betrifft das gesamte<br />

Plangebiet mit<br />

Ausnahme des LPB<br />

IV<br />

IV dunkelrot Dies betrifft Randbereiche<br />

Grabenstraße<br />

etwa nördlich Remigiusstraße<br />

und Drachenfelsstraße<br />

V purpur kommt hier nicht vor<br />

VI blau kommt hier nicht vor<br />

VII dunkelblau kommt hier nicht vor<br />

Keine weitergehendenAnforderungen<br />

Keine weitergehendenAnforderungen<br />

Keine weitergehenden<br />

Anforderungen, die<br />

über die bei Neubauten<br />

standardmäßigen<br />

Bauausführungen hinaus<br />

gehen (Schallschutzklasse<br />

2 nach<br />

[5])<br />

Schallschutzklasse 3<br />

nach [5],<br />

bei der Bestellung sollte<br />

ein Prüfzeugnis mit<br />

Rw,P � 37 dB vorausgesetzt<br />

werden<br />

Falls nicht massiv ausgeführt, ist<br />

ein bewertetes Schalldämm-Maß<br />

Rw,P � 40 dB erforderlich<br />

Ausführungsbeispiel:<br />

Dacheindeckung auf Querlattung,<br />

Unterspannbahn, � 60 mm Faserdämmstoffe,<br />

unterseitige<br />

Spanplatten oder Gipskarton mit<br />

� 12 mm und � 10 kg/m² auf Zwischenlattung<br />

Falls nicht massiv ausgeführt, ist<br />

ein bewertetes Schalldämm-Maß<br />

Rw,P � 45 dB erforderlich<br />

Ausführungsbeispiel:<br />

Dacheindeckung mit Anforderungen<br />

an die Dichtheit (z.B. Falzdachziegel<br />

bzw. Betondachsteine,<br />

nicht verfalzte Dachziegel bzw.<br />

Dachsteine in Mörtelbettung, Faserzementplatten<br />

auf Rauspund<br />

� 20 mm), Unterspannbahn,<br />

� 60 mm Faserdämmstoffe, unterseitige<br />

Spanplatten oder Gipskarton<br />

mit � 12 mm und � 10<br />

kg/m² auf Zwischenlattung<br />

Für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien (Raumhöhe etwa 2,5 m, Raumtiefe etwa 4,5 m oder mehr, Fensterflächenanteil<br />

bis 50 %) gelten jeweils die Anforderungen des nächst höheren Bereichs (z.B. gelten dann im Lärmpegelbereich<br />

III die für den Lärmpegelbereich IV vorstehend aufgeführten Anforderungen)<br />

Für Büronutzungen mit üblichen Bauausführungen (Raumhöhe etwa 2,5 m, Raumtiefe etwa 4,5 m oder mehr, Fensterflächenanteil<br />

bis 50 %) gelten jeweils die Anforderungen des nächst niedrigeren Bereichs (z.B. gelten für Büronutzungen im<br />

Lärmpegelbereich IV die für den Lärmpegelbereich III vorstehend aufgeführten Anforderungen)


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 18 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

3.5.2.3 Hinweise zur Lüftung bei schalltechnisch wirksamen Fenstern<br />

Die Schalldämmung von Fenstern ist nur dann voll wirksam, wenn die Fenster geschlossen<br />

sind. Hierdurch können Lüftungsprobleme entstehen, die durch eine<br />

"Stoßbelüftung" oder eine "indirekte Lüftung" über Flure oder Nachbarräume oft nur<br />

unzureichend lösbar sind. Deshalb wird empfohlen, bei Beurteilungspegeln über<br />

60 dB(A) am Tage bei besonders schutzbedürftigen Büronutzungen den Einbau<br />

entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungsanlagen vorzusehen. Für<br />

Wohnnutzungen wird dies bei Beurteilungspegeln ab 45 dB(A) zur Nachtzeit an<br />

Schlafräumen empfohlen (hier für das gesamte Plangebiet). Ab dem Lärmpegelbereich<br />

IV (Straßenbereiche Grabenstraße etwa nördlich Remigiusstraße und Drachenfelsstraße)<br />

sollte dies zwingend vorgeschrieben werden.<br />

Hinsichtlich von Rollladenkästen ist darauf zu achten, dass die Schalldämmung des<br />

Fensters nicht verschlechtert wird. Konstruktive Hinweise können der VDI 2719 [5]<br />

und der DIN 4109 [6] entnommen werden.<br />

3.6 Planungsrechtliche Umsetzung<br />

Hinsichtlich der passiven Schallschutzmaßnahmen sollte generell der Lärmpegelbereich<br />

III und der darüber hinaus gehende Lärmpegelbereich IV (Straßenbereiche<br />

Grabenstraße etwa nördlich Remigiusstraße und Drachenfelsstraße) nach § 9 Abs. 1<br />

Nr. 24 BauGB festgesetzt werden (vgl. Kapitel 3.5). Dabei muss der Lärmpegelbereich<br />

nach DIN 4109 und das je nach Raumart erforderliche Schalldämmmaß (erf.<br />

R´w, res in dB) der Außenbauteile entsprechend Tabelle 3.3 im Bebauungsplan angegeben<br />

werden. Ab dem Lärmpegelbereich IV sollte der Einbau entsprechend ausgelegter<br />

fensterunabhängiger Lüftungsanlagen an Schlafräumen zwingend vorgeschrieben<br />

werden (vgl. Kapitel 3.5.2.3).<br />

4 Gewerbegeräuschsituation<br />

4.1 Grundlagen<br />

Die Betriebsgeräuschimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 10/34<br />

„Zwischen südlicher Grabenstraße und Hauptstraße“ durch alle gewerblichen Nutzungen<br />

im Einwirkungsbereich sind nach TA Lärm [8] „Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />

zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum<br />

Schutz gegen Lärm - TA Lärm)“ zu beurteilen.<br />

Die nachfolgend aufgeführten Immissionsrichtwerte beziehen sich auf die Beurteilungszeiträume<br />

Tag von 6.00 - 22.00 Uhr sowie Nacht von 22.00 - 6.00 Uhr (bzw. die<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 19 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

lauteste Nachtstunde) und gelten für die Gesamtbelastung des Immissionsortes<br />

durch Anlagen im Sinne der TA Lärm.<br />

Tabelle 4.1: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Nr. 6.1 [8] für Immissionsorte<br />

außerhalb von Gebäuden (Einstufungen des Plangebiets siehe<br />

gelbe Kennzeichnungen)<br />

Gebietsausweisung<br />

bzw. Nutzung<br />

Industriegebiete (GI)<br />

Gewerbegebiete (GE)<br />

Kerngebiete, Dorfgebiete und<br />

Mischgebiete (MK, MD, MI)<br />

Allgemeine Wohngebiete und<br />

Kleinsiedlungsgebiete (WA, WS)<br />

Reine Wohngebiete (WR)<br />

Kurgebiete, Krankenhäuser und<br />

Pflegeanstalten<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011<br />

Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb<br />

von Gebäuden nach TA Lärm<br />

in dB(A)<br />

tags nachts<br />

70 70<br />

65 50<br />

60 45<br />

55 40<br />

50 35<br />

45 35<br />

Diese Richtwerte dürfen durch kurzzeitige Geräuschspitzen nicht um mehr als 30 dB am<br />

Tage und 20 dB zur Nachtzeit überschritten werden.<br />

Tabelle 4.2 Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse nach TA Lärm,<br />

Nr. 6.3 (Immissionsorte außerhalb von Gebäuden)<br />

Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse nach TA Lärm<br />

(Immissionsorte außerhalb von Gebäuden, für alle Gebiete außer Industriegebiete)<br />

in dB(A)<br />

tags nachts<br />

70 55<br />

Diese Richtwerte dürfen durch kurzzeitige Geräuschspitzen in GE-Gebieten nicht um mehr<br />

als 25 dB am Tage und 15 dB zur Nachtzeit, bzw. in den übrigen Gebieten nicht um mehr<br />

als 20 dB am Tage und 10 dB zur Nachtzeit überschritten werden.<br />

4.2 Geräuschquellen innerhalb des Plangebietes<br />

Bei den im Plangebiet 10/34 bestehenden gewerblichen Nutzungen vor allem entlang<br />

der Hauptstraße und der Drachenfelsstraße handelt es sich zumeist um Einzelhan-


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 20 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

delsgeschäfte, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe,<br />

Handwerker usw. Die Bilder 4.1 bis 4.3 zeigen typische Nutzungen im Bereich der<br />

Haupt-, Drachenfels- und Grabenstraße.<br />

Hauptstraße Foto von N Drachenfelsstraße Foto von O Grabenstraße Foto von S<br />

Bild 4.1 - 4.3: Beispiele der gewerblichen Nutzungen im Bebauungsplan 10/34<br />

Eine Einschätzung im Rahmen wiederholter Ortsbesichtigungen und Begehungen<br />

ergab für alle gewerblichen Nutzungen gebietstypische Geräuschemissionen. Bestehende<br />

oder mögliche Lärmkonflikte wurden nicht festgestellt.<br />

4.3 Geräuschquellen außerhalb des Plangebiets<br />

Außerhalb des Plangebietes 10/34 wurden weder bestehende noch plangegebene<br />

relevante Betriebsgeräuschquellen festgestellt.<br />

4.4 Beurteilung der Betriebsgeräuschsituation<br />

Im Hinblick auf die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm liegen im<br />

Bebauungsplangebiet 10/34 „Zwischen südlicher Grabenstraße und Hauptstraße“<br />

keine Betriebslärmkonflikte vor.<br />

5 Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr<br />

des Plangebiets auf öffentlichen Verkehrswegen<br />

Im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren 10/34 „Zwischen südlicher Grabenstraße<br />

und Hauptstraße“ ist auf der Basis der 16. BImSchV [7] die Veränderung<br />

der Verkehrsgeräuschsituation auf öffentlichen Straßen durch den Quell- und Zielverkehr<br />

des Plangebiets im Bereich bestehender baulicher Nutzungen zu bewerten.<br />

Da das Gebiet bereits vollständig baulich genutzt ist, findet keine Veränderung der<br />

allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation auf bestehenden öffentlichen Straßen<br />

statt.<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 21 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

6 Zusammenfassung<br />

Im vorliegenden Gutachten wurde für den Bebauungsplan Nr. 10/34 „Zwischen südlicher<br />

Grabenstraße und Hauptstraße“ der <strong>Stadt</strong> Königswinter die Verkehrs- und Betriebsgeräuschsituation<br />

untersucht. Der Bebauungsplan soll Allgemeine Wohngebiete<br />

(WA), Mischgebiete (MI) und Kerngebiete (MK) festsetzen.<br />

Verkehrsgeräuschsituation innerhalb des Plangebietes<br />

Die Verkehrsgeräuschsituation ist berechnet und in Form von farbigen Lärmkarten<br />

zur Tages- und Nachtzeit dargestellt worden. Bestimmender Verkehrsweg ist dabei<br />

die Bahnstrecke Troisdorf - Neuwied mit einem relativ hohen Güterzuganteil.<br />

Bei einer Beurteilung nach DIN 18005, Teil 1 "Schallschutz im Städtebau" [2] werden<br />

die gebietsspezifischen Orientierungswerte aus Beiblatt 1 im Allgemeinen Wohngebiet<br />

(WA) direkt an der Grabenstraße deutlich überschritten (tags bis zu 10 dB,<br />

nachts bis zu 15 dB). An zurückliegenden, bzw. abgewandten Gebäudebereichen<br />

werden die Orientierungswerte tags eingehalten und nachts nur leicht (bis 5 dB)<br />

überschritten. An den oberen Geschossen im WA-Gebiet sind bedingt durch eine geringere<br />

Abschirmwirkung der zur Bahnstrecke hin vorgelagerten Bebauung deutlich<br />

höhere Lärmbelastungen gegeben. Bezogen auf mögliche Außenwohnbereiche an<br />

den Westseiten der WA-Gebäude (z. B. Terrassen) wird der Orientierungswert zur<br />

Tageszeit (vgl. Lärmkarte 3-1OG-T) weitgehend eingehalten. In den Mischgebieten<br />

(MI) wird nur der Orientierungswert zur Nachtzeit direkt an der Hauptstraße leicht<br />

(< 5 dB) und an den Ostseiten zur Bahnstrecke hin in den oberen Geschossen deutlich<br />

(≤ 10 dB) überschritten. Am Tage und in möglichen Außenwohnbereichsnutzungen<br />

wird der Orientierungswert generell eingehalten. Im Kerngebiet (MK) an der<br />

Drachenfelsstraße werden die Verkehrsgeräusch-Orientierungswerte am Tage eingehalten.<br />

Zur Nachtzeit liegt an der Drachenfelsstraße eine Überschreitung im Bereich<br />

von 5 bis 8 dB vor. Auch hier ist der Schienenverkehrslärm eindeutig pegelbestimmend.<br />

Unter Kapitel 3.5 sind mögliche Schallminderungsmaßnahmen untersucht worden.<br />

Aktive Schallschutzmaßnahmen mit dem Ziel, die Verkehrsgeräusche wirkungsvoll<br />

abzuschirmen, sind u. a. aus städtebaulichen Gründen kaum realisierbar. Zur Sicherstellung<br />

eines ausreichenden Schallschutzes in den Gebäuden wurden deshalb unter<br />

Kapitel 3.5.2 passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen<br />

an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dächer ausgebauter<br />

Dachgeschosse) schutzbedürftiger Nutzungen nach DIN 4109 [6] ausgelegt.<br />

Hierzu können sogenannte „Lärmpegelbereiche“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB im<br />

Bebauungsplan festgesetzt werden. Der Verlauf der Lärmpegelbereiche ist aus der<br />

Lärmkarte 3-LPB ersichtlich. Zur planungsrechtlichen Umsetzung der passiven<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 22 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan sollte der Lärmpegelbereich III generell<br />

für das gesamte Plangebiet festgesetzt werden. Darüber hinaus müssen dann nur<br />

die Bereiche mit dem Lärmpegelbereich IV im Plan gekennzeichnet werden (Randbereiche<br />

Grabenstraße etwa nördlich Remigiusstraße und Drachenfelsstraße, s. Kapitel<br />

3.6).<br />

Zum Lüftungsproblem bei schalltechnisch wirksamen Fenstern wird empfohlen, bei<br />

Beurteilungspegeln über 60 dB(A) am Tage bei besonders schutzbedürftigen Büronutzungen<br />

den Einbau entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungseinrichtungen<br />

vorzusehen. Für Wohnnutzungen wird dies bei Beurteilungspegeln ab<br />

45 dB(A) zur Nachtzeit an Schlafräumen empfohlen (hier für das gesamte Plangebiet),<br />

allerdings ab dem Lärmpegelbereich IV sollte dies zwingend vorgeschrieben<br />

werden.<br />

Gewerbegeräuschsituation<br />

Bei den im Plangebiet 10/34 bestehenden gewerblichen Nutzungen (vor allem entlang<br />

der Hauptstraße und der Drachenfelsstraße) handelt es sich zumeist um Einzelhandelsgeschäfte,<br />

Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe,<br />

Handwerker usw.<br />

Erhebungen ergaben für alle gewerblichen Nutzungen gebietstypische Geräuschemissionen.<br />

Im Hinblick auf die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte gemäß<br />

TA Lärm [8] „Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm)“<br />

liegen im Bebauungsplangebiet 10/34 keine Betriebslärmkonflikte vor.<br />

Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf öffentlichen<br />

Verkehrswegen<br />

Auf der Basis der 16. BImSchV [7] wurde die Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation<br />

auf öffentlichen Straßen durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets im<br />

Bereich bestehender baulicher Nutzungen bewertet. Da das Gebiet bereits baulich<br />

genutzt ist, findet keine Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation<br />

auf bestehenden öffentlichen Straßen statt.<br />

<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 23 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

Anhang: Gesetze, Normen, Regelwerke und verwendete Unterlagen<br />

[1] “Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,<br />

Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) in<br />

der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S.<br />

3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007<br />

(BGBl. I S. 2470)<br />

[2] DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: „Grundlagen und Hinweise für<br />

die Planung“, Juli 2002<br />

DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: Beiblatt 1: „Berechnungsverfahren,<br />

Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“,<br />

Mai 1987<br />

DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 2: „Lärmkarten - Kartenmäßige<br />

Darstellung von Schallimmissionen“, September 1991<br />

[3] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 Ausgabe 1990. Der Bundesminister<br />

für Verkehr, Abt. Straßenbau<br />

[4] "Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen<br />

(Schall 03)", Ausgabe 1990. Information Akustik 03 der Deutschen Bundesbahn<br />

[5] VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen",<br />

Ausgabe August 1987<br />

[6] DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise“, Ausgabe<br />

November 1989<br />

[7] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990<br />

[8] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August<br />

1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503-515.<br />

[9] DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2:<br />

Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999<br />

[10] Deutsche Grundkarte, Maßstab 1:5.000<br />

[11] Bebauungsplanentwurf Nr. 10/34 „Zwischen südlicher Grabenstraße und<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011


<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 24 von 24<br />

Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />

Hauptstraße“, Stand Oktober 2010<br />

[12] Begründung (Entwurf) zum Bebauungsplan Nr. 10/34 „Zwischen südlicher<br />

Grabenstraße und Hauptstraße“, Stand 01.10.2010, sgp Architekten + <strong>Stadt</strong>planer<br />

BDA<br />

[13] Bundesverkehrszählung 2005<br />

[14] Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HSB 2001), Ausgabe<br />

2001, Fassung 2005, FGSV-Verlag<br />

[15] Verkehrsgutachten Königswinter - Altstadt, Teil A: Anlage Ersatzstraße, Februar<br />

2004, Ingenieurbüro Gerhard Bendig<br />

[16] Zugdaten der Strecke Troisdorf - Neuwied (Nr. 2324) als Prognose 2025,<br />

Deutsche Bahn AG, Stand 14.10.2010<br />

Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!