KRAMER Schalltechnik GmbH - Stadt Königswinter
KRAMER Schalltechnik GmbH - Stadt Königswinter
KRAMER Schalltechnik GmbH - Stadt Königswinter
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<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Siegburger Straße 39<br />
Eingang D<br />
D-53757 Sankt Augustin<br />
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
Amtsgericht Siegburg HRB 3289<br />
Ust.Id. Nr. DE 123374665<br />
Geschäftsführer: Manfred Heppekausen,<br />
Gerd Kramer, Friedhelm Wedde<br />
Schalltechnische Untersuchungen zu<br />
Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitlärm<br />
Benannte Messstelle<br />
nach § 26 BImSchG<br />
Schalltechnische Untersuchung<br />
zum Bebauungsplan Nr. 10/34 „Zwischen<br />
südlicher Grabenstraße und Hauptstraße“<br />
der <strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
Bericht Nr. 10 02 027/01<br />
vom 3. Januar 2011<br />
Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen<br />
Von der Industrie- und Handelskammer<br />
Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für<br />
Lärmschutz (Verkehrs-, Gewerbe-,<br />
Sport- und Freizeitlärm)<br />
Telefon + 49 (22 41) 93 38 09 - 0<br />
Telefax + 49 (22 41) 93 38 09 - 1<br />
E-Mail info@kramer-schalltechnik.de<br />
Internet www.kramer-schalltechnik.de<br />
Königswinter BP 10_34 Zw<br />
Graben u Hauptstr Altstadt 10 02<br />
027 01 hep G.doc
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 2 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
Schalltechnische Untersuchung<br />
zum Bebauungsplan Nr. 10/34<br />
„Zwischen südlicher Grabenstraße und Hauptstraße“<br />
der <strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
Auftraggeber: DSK Deutsche <strong>Stadt</strong>- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
Wiesenstraße 21<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011<br />
40549 Düsseldorf<br />
Kunden-Projekt-Nummer: 8401/BP<br />
Auftrag vom: 02.11.2010<br />
Bearbeiter: Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen<br />
Von der Industrie- und Handelskammer<br />
Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter<br />
Sachverständiger für Lärmschutz (Verkehrs-,<br />
Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm)<br />
Telefon: + 49 (22 41) 93 38 09 - 2<br />
Telefax: + 49 (22 41) 93 38 09 - 1<br />
E-Mail: info@kramer-schalltechnik.de<br />
Anschrift: <strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Siegburger Straße 39<br />
Eingang D<br />
D-53757 Sankt Augustin<br />
Bericht Nr.: 10 02 027/01<br />
Bericht vom: 3. Januar 2011<br />
Seitenzahl: 24 insgesamt<br />
2 davon Anhang
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 3 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
1 Aufgabenstellung ...............................................................................................4<br />
2 Beschreibung des Untersuchungsbereichs ....................................................4<br />
3 Verkehrsgeräuschsituation im Plangebiet .......................................................7<br />
3.1 Berechnungsgrundlagen .............................................................................7<br />
3.2 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte ..................................................8<br />
3.3 Berechnungsergebnisse .............................................................................9<br />
3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 ...................12<br />
3.5 Schallminderungsmaßnahmen .................................................................13<br />
3.5.1 Aktive Schallminderungsmaßnahmen ..........................................13<br />
3.5.2 Passive Schallminderungsmaßnahmen .......................................13<br />
3.6 Planungsrechtliche Umsetzung ................................................................18<br />
4 Gewerbegeräuschsituation .............................................................................18<br />
4.1 Grundlagen ...............................................................................................18<br />
4.2 Geräuschquellen innerhalb des Plangebiets .............................................19<br />
4.3 Geräuschquellen außerhalb des Plangebiets ...........................................20<br />
4.4 Beurteilung der Betriebsgeräuschsituation ...............................................20<br />
5 Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des<br />
Plangebiets auf öffentlichen Verkehrswegen ................................................20<br />
6 Zusammenfassung ..........................................................................................21<br />
Anhang ..............................................................................................................23<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 4 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
1 Aufgabenstellung<br />
Die <strong>Stadt</strong> Königswinter beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10/34<br />
„Zwischen südlicher Grabenstraße und Hauptstraße“, der Allgemeine Wohngebiete,<br />
Mischgebiete und Kerngebiete festsetzen soll.<br />
Das Plangebiet liegt im Einwirkungsbereich von Verkehrs- und Gewerbegeräuschquellen.<br />
Nachfolgend soll auf der Basis des aktuellen Bebauungsplanentwurfs die zu erwartende<br />
Geräuschsituation innerhalb des Plangebietes ermittelt und im Hinblick auf<br />
mögliche Lärmkonflikte beurteilt werden. Falls erforderlich, sind entsprechende Lösungsmöglichkeiten<br />
aufzuzeigen.<br />
2 Beschreibung des Untersuchungsbereichs<br />
Das Bebauungsplangebiet Nr. 10/34 „Zwischen südlicher Grabenstraße und Hauptstraße“<br />
basiert auf der der städtebaulichen Rahmenplanung „Königswinter - Altstadt<br />
Rahmenplan 2015“. Es liegt im südlichen Teilbereich der Altstadt zwischen Drachenfelsstraße,<br />
Grabenstraße und Hauptstraße.<br />
Neben einem Kerngebiet (MK) an der Drachenfelsstraße sind an der Hauptstraße<br />
und der Ostseite Kleiner Graben Mischgebiete (MI) geplant. Zwischen Kleiner Graben<br />
und Grabenstraße sieht der Bebauungsplanentwurf Allgemeine Wohngebiete<br />
(WA) vor. Das Gebiet ist nahezu vollständig baulich genutzt.<br />
Vor allem entlang der Hauptstraße und der Drachenfelsstraße befinden sich verschiedene<br />
gewerbliche Nutzungen überwiegend in Form von Einzelhandelsgeschäften,<br />
Gastronomie usw.<br />
Östlich verläuft die Trasse der Bahnstrecke 2324 (Troisdorf-Neuwied), die geplante<br />
bahnparallele Ersatzstraße und die B 42 (in Hochlage).<br />
Weitere Einzelheiten können dem Übersichtsplan Bild 2.1 und dem Bebauungsplanentwurf<br />
Nr. 10/34 Bild 2.2 entnommen werden.<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 5 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
Bebauungsplan<br />
Nr. 10/34<br />
Bild 2.1: Übersichtsplan, Bebauungsplangebiet Nr. 10/34 „Zwischen südlicher<br />
Grabenstraße und Hauptstraße“ einskizziert, Maßstab 1:2.500<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 6 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
Bild 2.2: Bebauungsplangebiet Nr. 10/34 „Zwischen südlicher Grabenstraße<br />
und Hauptstraße“, Maßstab 1:1.250<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 7 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
3 Verkehrsgeräuschsituation im Plangebiet<br />
Die allgemeine Verkehrsgeräuschsituation durch öffentliche Verkehrswege wird für<br />
das Plangebiet berechnet.<br />
3.1 Berechnungsgrundlagen<br />
Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation durch öffentliche Verkehrswege erfolgt<br />
mit dem Programmsystem SAOS-NP, Version 2008.88a. Dieses Programm ist<br />
speziell für derartige Berechnungen entwickelt worden. Es basiert u. a. auf den Regelwerken<br />
der RLS-90 [3] und der Schall 03 [4]. Das dem Programm zugrunde liegende<br />
Schallausbreitungsmodell geht von Emissionspegeln der Geräuschquellen<br />
aus und berücksichtigt bei der Berechnung der Schallausbreitung folgende Effekte:<br />
- Divergenz des Schallfeldes<br />
- Bodenabsorption<br />
- Luftabsorption<br />
- Reflexion an Hindernissen<br />
- Beugung über Hindernisse<br />
Berechnet wird der an einem Punkt im Gelände (Aufpunkt) zu erwartende energieäquivalente<br />
Dauerschallpegel für jede einzelne Geräuschquelle und als energetische<br />
Summe der Gesamtpegel aller Geräuschquellen. Als Eingangsdaten für das Rechner-Programm<br />
dienen:<br />
- ein Grundriss des Geländes mit allen Geräuschquellen und Hindernissen.<br />
- die Höhen der Geräuschquellen, Hindernisse und Aufpunkte bezogen auf das<br />
Geländeniveau bzw. über einem konstanten Bezugsniveau (z. B. NN).<br />
- die Emissionspegel der Geräuschquellen.<br />
- die Absorptionseigenschaften von Hindernissen.<br />
Die geometrischen Daten werden gewonnen durch Digitalisierung, wobei die Koordinaten<br />
im allgemeinen auf das Gauß-Krüger-System bezogen werden.<br />
Bei der Berechnung von flächenhaften Schallpegelverteilungen wird ein äquidistantes<br />
Aufpunktraster mit 0,5 m Rasterweite über das gesamte Untersuchungsgebiet gelegt.<br />
Einfach- und Mehrfachreflexionen werden gemäß RLS-90 berücksichtigt.<br />
Die Berechnungsergebnisse werden in Lärmkarten dargestellt. Darin sind die Gebäude<br />
und sonstige für die Darstellung gewünschte Objekte auf der Basis eines unterlegten<br />
Planes farbig markiert. Die Schallpegel werden flächenmäßig entsprechend<br />
DIN 18005, Teil 2 [2] farbig kodiert und mit einer Abstufung von 5 dB dem Plan überlagert.<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 8 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
3.2 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte<br />
Ausgangsbasis der Berechnung sind die anhand der Verkehrsdaten berechneten<br />
Schallemissionspegel Lm,E, die auf einem Abstand von 25 m zur Mittelachse des Verkehrsweges<br />
bezogen sind. Die Berechnung der Schallemissionspegel erfolgt für den<br />
Straßenverkehr nach RLS-90 [3] und für den Schienenverkehr nach Schall 03 [4].<br />
Die Angaben zum Straßenverkehrsaufkommen wurden aus dem Verkehrsgutachten<br />
Königswinter - Altstadt, Teil A: Anlage Ersatzstraße [15] (Prognose mit Ersatzstraße)<br />
entnommen. Der Ansatz der Lkw-Anteile erfolgte aus Sicherheitsgründen<br />
gemäß RLS-90 [3]. Für die B 42 wurden die Verkehrsdaten der Straßenverkehrszählung<br />
2005 entnommen. Wegen der eingetretenen, bzw. der zukünftig zu erwartenden<br />
Verkehrszunahme werden diese Angaben um 15 % erhöht, was zu einem Zuschlag<br />
von 0,6 dB führt. Der Zuschlag ist in der nachfolgenden Tabelle noch nicht erhalten.<br />
Er wird in den weiteren Berechnungen berücksichtigt.<br />
Hinsichtlich des Schienenverkehrs der Strecke Troisdorf - Neuwied (Nr. 2324) wurden<br />
Angaben der Deutschen Bahn zur Prognosesituation 2025 [16] eingeholt. Eine<br />
zukünftige Taktverdichtung ist darin einbezogen.<br />
Tabelle 3.1: Schallemissionswerte - Straßenverkehr nach RLS-90 [3]<br />
Straße Straßen- DTV Lkw-Anteil Zul. Lm, E<br />
gattung<br />
Tag / Nacht Höchstgeschwindig.<br />
Tag / Nacht<br />
in Kfz/24 h in % in km/h in dB(A)<br />
B 42 Bundesstraße 30.079 3,8 / 8,8 100 70,8 / 64,8<br />
Grabenstraße<br />
Gemeindestr.<br />
- nördl. Mirbachstr.<br />
1.200 10,0 / 3,0 30 51,7 / 41,7<br />
- südl. Mirbachstr.<br />
700 10,0 / 3,0 30 49,4 / 39,4<br />
- südl. Drachenfelsstr.<br />
1.100 10,0 / 3,0 30 51,4 / 41,3<br />
Drachenfelsstraße Gemeindestr. 650 10,0 / 3,0 30 49,1 / 39,0<br />
Hauptstraße Gemeindestr. 650 10,0 / 3,0 30 49,1 / 39,0<br />
Bahnhofstraße Gemeindestr. 3.800 10,0 / 3,0 50 59,3 / 49,1<br />
L 331 Landstraße 10.100 20,0 / 10,0 50 65,9 / 54,8<br />
Geplante Ersatzstraße Gemeindestr.<br />
- Wilhelmstr. nördl. Schützen.<br />
5.200 10,0 / 3,0 50 60,7 / 50,5<br />
- Wilhelmstr. südl. Schützen.<br />
4.500 10,0 / 3,0 50 60,1 / 49,9<br />
- südl. Drachenfelsstr.<br />
4.200 10,0 / 3,0 50 59,8 / 49,6<br />
Bei den Straßenoberflächen wird von nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton<br />
oder Splittmastixasphalt ausgegangen. Zuschläge für lichtzeichengeregelte Kreu-<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 9 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
zungen und Einmündungen in Höhe von 1 bis 3 dB werden - falls erforderlich - gemäß<br />
RLS-90 [3] gemacht.<br />
Tabelle 3.2: Schallemissionswerte - Schienenverkehr der Strecke Troisdorf -<br />
Neuwied (Nr. 2324) nach Schall 03 [4]<br />
Zuggattung Scheiben- Zugzahl Zuglänge Geschwin- Korrektur Lm, E<br />
bremsanteil Tag / Nacht<br />
digkeit Zugarten Tag / Nacht<br />
p in %<br />
l in m v in km/h DFz in dB in dB(A)<br />
GZ-E 10 158 / 94 700 100 0<br />
RB-E 85 34 / 5 100 120 0<br />
RB-E 85 0 / 3 150 120 0<br />
RE-ET 100 34 / 0 140 130 -2<br />
NZ-E 95 19 / 15 390 130 0<br />
Gesamt 226 / 104 78,1 / 78,8<br />
Weitere fahrwegabhängige Parameter (DFb, DBü, DBr, DRa) werden - falls erforderlich -<br />
nach Schall 03 [4] einbezogen. Da die Gleise im Streckenabschnitt auf Holz- und Betonschwellen<br />
im Schotterbett liegen, wird im Hinblick auf zukünftige Austauschmaßnahmen<br />
von Betonschwellen ausgegangen (DFb = 2dB).<br />
Der Korrekturwert S = - 5 dB gemäß Schall 03 [4] („Schienenbonus“) wird bei der<br />
weiteren Berechnung berücksichtigt.<br />
3.3 Berechnungsergebnisse<br />
Um zu einer realistischen Darstellung der Lärmverhältnisse zu kommen, wurde die<br />
bestehende Gebäudekonstellation berücksichtigt.<br />
In den folgenden Lärmkarten werden die Beurteilungspegel Lr durch die Verkehrsgeräusche<br />
bezogen auf die charakteristische Berechnungshöhe 1. OG (5,6 m über Gelände)<br />
zur Tages- und Nachtzeit dargestellt:<br />
Lärmkarte 3-1OG-T: Verkehrsgeräusche zur Tageszeit im 1.OG<br />
Lärmkarte 3-1OG-N: Verkehrsgeräusche zur Nachtzeit im 1.OG<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 10 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
-35<br />
dB(A)<br />
>35-40<br />
dB(A)<br />
>40-45<br />
dB(A)<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011<br />
>45-50<br />
dB(A)<br />
>50-55<br />
dB(A)<br />
>55-60<br />
dB(A)<br />
>60-65<br />
dB(A)<br />
>65-70<br />
dB(A)<br />
>70-75<br />
dB(A)<br />
>75-80<br />
dB(A)<br />
Lärmkarte 3-1OG-T: Lr der Verkehrsgeräusche zur Tageszeit im 1. OG<br />
Maßstab 1:1.000<br />
>80-110<br />
dB(A)
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 11 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
-35<br />
dB(A)<br />
>35-40<br />
dB(A)<br />
>40-45<br />
dB(A)<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011<br />
>45-50<br />
dB(A)<br />
>50-55<br />
dB(A)<br />
>55-60<br />
dB(A)<br />
>60-65<br />
dB(A)<br />
>65-70<br />
dB(A)<br />
>70-75<br />
dB(A)<br />
>75-80<br />
dB(A)<br />
Lärmkarte 3-1OG-N: Lr der Verkehrsgeräusche zur Nachtzeit im 1. OG<br />
Maßstab 1:1.000<br />
>80-110<br />
dB(A)
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 12 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005<br />
Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" [2] sind Orientierungswerte<br />
für die städtebauliche Planung genannt. Sie sind keine Grenzwerte, d. h. sie unterliegen<br />
im Einzelfall der Abwägung und haben vorrangig Bedeutung für die Planung von<br />
Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere<br />
bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen<br />
lassen sich nach DIN 18005 die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Sie<br />
betragen (auszugsweise) für Verkehrsgeräusche:<br />
Tabelle 3.2: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 zu<br />
DIN 18005, Teil 1 [2] (Einstufungen des Plangebiets siehe gelbe<br />
Kennzeichnungen)<br />
Gebietsausweisung, bzw. Nutzung Orientierungswerte nach DIN 18005<br />
für Verkehrsgeräusche<br />
in dB(A)<br />
Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete,<br />
Ferienhausgebiete<br />
Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete<br />
(WS), Campingplatzgebiete<br />
Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen<br />
Besondere Wohngebiete (WB)<br />
Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI)<br />
Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE)<br />
Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig<br />
sind, je nach Nutzungsart<br />
Industriegebiete (GI)<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011<br />
tags nachts<br />
50 40<br />
55 45<br />
55 55<br />
60 45<br />
60 50<br />
65 55<br />
45 - 65 35 - 65<br />
- -<br />
WA-Gebiete<br />
Beim Vergleich der Verkehrsgeräusch-Orientierungswerte für WA-Gebiete mit den<br />
Berechnungsergebnissen in den Lärmkarten wird ersichtlich, dass diese direkt an der<br />
Grabenstraße deutlich überschritten werden (tags bis zu 10 dB, nachts bis zu 15 dB).<br />
An zurückliegenden, bzw. abgewandten Bereichen werden die Orientierungswerte<br />
tags eingehalten und nachts nur leicht (bis 5 dB) überschritten. Die Überschreitungen<br />
werden maßgeblich von der Bahnstrecke verursacht. An den oberen Geschossen ist
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 13 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
die Abschirmung des Schienenverkehrslärms durch die vorgelagerten Bebauungen<br />
geringer, weshalb dort deutlich höhere Lärmbelastungen gegeben sind. Bezogen auf<br />
mögliche Außenwohnbereiche an den Westseiten der WA-Gebäude (z. B. Terrassen)<br />
wird der Orientierungswert zur Tageszeit weitgehend eingehalten.<br />
MI-Gebiete<br />
In den MI-Gebieten wird nur der Orientierungswert zur Nachtzeit direkt an der Hauptstraße<br />
leicht (< 5 dB) und an den Ostseiten zur Bahn hin in den oberen Geschossen<br />
deutlich (≤ 10 dB) überschritten. Am Tage und in möglichen Außenwohnbereichsnutzungen<br />
wird der Orientierungswert generell eingehalten.<br />
MK-Gebiete<br />
Die Verkehrsgeräusch-Orientierungswerte für MK-Gebiete werden am Tage eingehalten.<br />
Zur Nachtzeit liegt an der Drachenfelsstraße eine Überschreitung im Bereich<br />
von 5 bis 8 dB vor. Auch hier ist der Schienenverkehrslärm eindeutig pegelbestimmend.<br />
Die Bereiche mit einer Überschreitung der Orientierungswerte haben in den Lärmkarten<br />
folgende Kennfarben:<br />
WA-Gebiete tags: orange, rot, dunkelrot, purpur<br />
nachts: gelb, braun, orange, rot, dunkelrot<br />
MI-Gebiete tags: rot, dunkelrot, purpur<br />
nachts: braun, orange, rot, dunkelrot<br />
MK-Gebiete tags: dunkelrot, purpur<br />
nachts: orange, rot, dunkelrot<br />
3.5 Schallminderungsmaßnahmen<br />
Da die Orientierungswerte in Teilbereichen überschritten werden, sind zur Realisierung<br />
schutzbedürftiger Nutzungen entsprechende Schallminderungsmaßnahmen erforderlich.<br />
3.5.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen<br />
Aktive Schallschutzmaßnahmen mit dem Ziel, die Verkehrsgeräusche wirkungsvoll<br />
abzuschirmen, sind u. a. aus städtebaulichen Gründen kaum realisierbar. Im folgenden<br />
Abschnitt werden für das Plangebiet passive Schallschutzmaßnahmen nach<br />
DIN 4109 [6] ausgelegt.<br />
3.5.2 Passive Schallschutzmaßnahmen<br />
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes in den Gebäuden können<br />
passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen an die Luft-<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 14 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
schalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dächer ausgebauter<br />
Dachgeschosse) schutzbedürftiger Nutzungen vorgesehen werden.<br />
Zur detaillierten Auslegung der Mindestanforderungen z.B. nach [5] oder [6] ist die<br />
genaue Kenntnis von Außengeräuschpegeln, Nutzungsart, Raumgröße, Fensterflächenanteil,<br />
Bauausführung usw. erforderlich. Da es sich um eine Angebotsplanung<br />
handelt, können die Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von verschiedenen<br />
Außenbauteilen nicht exakt festgelegt werden.<br />
3.5.2.1 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109<br />
Es wird die Festsetzung sogenannter „Lärmpegelbereiche“ im Bebauungsplan (z. B.<br />
nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) empfohlen.<br />
Dazu sind gemäß DIN 4109 [6] zur Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung<br />
von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm "Lärmpegelbereiche" (I - VII) festzulegen,<br />
die einem "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Die "maßgeblichen<br />
Außenlärmpegel" sind die errechneten Beurteilungspegel zur Tageszeit zu denen<br />
gemäß DIN 4109 [6] ein Zuschlag von 3 dB hinzuzufügen ist (Ermittlung des<br />
"maßgeblichen Außenlärmpegels"). Tabelle 3.3 zeigt die Einstufung in Lärmpegelbereiche.<br />
Tabelle 3.3: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 [6] und Anforderungen an die<br />
Luftschalldämmung von Außenbauteilen<br />
Lärmpegelbereich<br />
Maßgeblicher<br />
Außenlärmpegel<br />
zur Tageszeit<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011<br />
Bettenräume in<br />
Krankenanstalten<br />
und Sanatorien<br />
Raumarten<br />
Aufenthaltsräume in<br />
Wohnungen, Übernachtungsräume<br />
in Beherbergungsbetrieben,Unterrichtsräume<br />
und ähnliches<br />
in dB(A) erf. R´w, res des Außenbauteils in dB<br />
Büroräume und<br />
ähnliches*<br />
I � 55 35 30 -<br />
II 56 – 60 35 30 30<br />
III 61 – 65 40 35 30<br />
IV 66 – 70 45 40 35<br />
V 71 – 75 50 45 40<br />
VI 76 – 80 ** 50 45<br />
VII > 80 ** ** 50<br />
* Soweit der eindringende Außenlärm aufgrund der ausgeübten Tätigkeit relevant ist<br />
** Einzelauslegung der Anforderungen entsprechend der Örtlichkeit
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 15 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
Anhand dieser im Bebauungsplan festzusetzenden Lärmpegelbereiche können im<br />
konkreten Einzelfall (z.B. Baugenehmigungsverfahren) aus DIN 4109 [6], Tabelle 8<br />
bis 10, relativ einfach die Anforderungen an die Luftschalldämmung und das erforderliche<br />
resultierende Schalldämm-Maß von verschiedenen Wand/Fensterkombinationen<br />
ermittelt werden.<br />
Die Lärmpegelbereiche I und II (braune und orange Farbkennung) sind bei Neubauten<br />
allgemein nur von untergeordneter Bedeutung. Auch der Lärmpegelbereich III<br />
(rote Farbkennung) bedingt bei Neubauten von Wohnräumen nur leicht erhöhte Anforderungen<br />
(vgl. Tabelle 3.4).<br />
Nachfolgend werden die Lärmpegelbereiche für das Plangebiet ermittelt und mit farbigen<br />
Balken an den betroffenen Fassaden/Baugrenzen vereinfacht dargestellt.<br />
Lärmkarte 3-LPB zeigt die Lärmpegelbereiche ≥ III bezogen auf die oberen Geschosse.<br />
An den unteren Geschossen im mittleren und westlichen Plangebiet ist der<br />
dominante Schienenverkehrslärm und auch die B 42 deutlich besser abgeschirmt,<br />
was zu geringeren Anforderungen führt.<br />
Aus Gründen eines vorsorgenden Lärmschutzes und wegen einer vereinfachten<br />
Plandarstellung wird empfohlen, den Lärmpegelbereich III generell für das<br />
gesamte Plangebiet festzusetzen. Darüber hinaus müssen dann nur die Bereiche<br />
mit dem Lärmpegelbereich IV gemäß Lärmkarte 3-LPB im Plan festgesetzt<br />
werden (Randbereiche Grabenstraße etwa nördlich Remigiusstraße und Drachenfelsstraße).<br />
3.5.2.2 Konkrete Ausführungsbeispiele für bestimmte Raumarten<br />
Vorbehaltlich der beschriebenen Einzelfallprüfung sind bei passivem Schallschutz für<br />
übliche Bauausführungen von Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Unterrichtsräume<br />
usw. (Raumhöhe etwa 2,5 m, Raumtiefe etwa 4,5 m oder mehr, Fensterflächenanteil<br />
bis 50 %) die in Tabelle 3.4 beispielhaft aufgezeigten Anforderungen zu stellen, soweit<br />
im Plangebiet vorkommend.<br />
Für typische Büronutzungen gelten jeweils die Anforderungen des nächst niedrigeren<br />
Bereichs. Die Angaben sind im Allgemeinen nicht für eine Festsetzung im Bebauungsplan<br />
geeignet, sie sollen nur den abstrakten Begriff „Lärmpegelbereich“ konkretisieren.<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 16 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
Lärmkarte 3-LPB: Lärmpegelbereiche (LPB) ≥ III nach DIN 4109 für die<br />
oberen Geschosse, Maßstab 1:1.000<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 17 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
Tabelle 3.4: Konkrete Ausführungsbeispiele für übliche Bauausführungen von<br />
Aufenthaltsräumen in Wohnungen usw.<br />
Lärmpegelbereich <br />
Farbkennung<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011<br />
Betrifft folgende Bereiche<br />
der Bauflächen<br />
Anforderungen für übliche Bauausführungen von Aufenthaltsräumen<br />
in Wohnungen, Unterrichtsräume usw. (Raumhöhe etwa 2,5 m,<br />
Raumtiefe etwa 4,5 m oder mehr, Fensterflächenanteil bis 50 %), die<br />
über die bei Neubauten vorgeschriebenen Bauausführungen (Außenwand/Fenster)<br />
hinausgehen:<br />
Außenwände<br />
Fenster, Fenstertüren Dächer ausgebauter Dachgeschosse<br />
I braun Keine weitergehenden Anforderungen, die über die bei Neubauten<br />
standardmäßigen Bauausführungen hinausgehen.<br />
II orange Keine weitergehenden Anforderungen, die über die bei Neubauten<br />
standardmäßigen Bauausführungen hinausgehen.<br />
III rot Dies betrifft das gesamte<br />
Plangebiet mit<br />
Ausnahme des LPB<br />
IV<br />
IV dunkelrot Dies betrifft Randbereiche<br />
Grabenstraße<br />
etwa nördlich Remigiusstraße<br />
und Drachenfelsstraße<br />
V purpur kommt hier nicht vor<br />
VI blau kommt hier nicht vor<br />
VII dunkelblau kommt hier nicht vor<br />
Keine weitergehendenAnforderungen<br />
Keine weitergehendenAnforderungen<br />
Keine weitergehenden<br />
Anforderungen, die<br />
über die bei Neubauten<br />
standardmäßigen<br />
Bauausführungen hinaus<br />
gehen (Schallschutzklasse<br />
2 nach<br />
[5])<br />
Schallschutzklasse 3<br />
nach [5],<br />
bei der Bestellung sollte<br />
ein Prüfzeugnis mit<br />
Rw,P � 37 dB vorausgesetzt<br />
werden<br />
Falls nicht massiv ausgeführt, ist<br />
ein bewertetes Schalldämm-Maß<br />
Rw,P � 40 dB erforderlich<br />
Ausführungsbeispiel:<br />
Dacheindeckung auf Querlattung,<br />
Unterspannbahn, � 60 mm Faserdämmstoffe,<br />
unterseitige<br />
Spanplatten oder Gipskarton mit<br />
� 12 mm und � 10 kg/m² auf Zwischenlattung<br />
Falls nicht massiv ausgeführt, ist<br />
ein bewertetes Schalldämm-Maß<br />
Rw,P � 45 dB erforderlich<br />
Ausführungsbeispiel:<br />
Dacheindeckung mit Anforderungen<br />
an die Dichtheit (z.B. Falzdachziegel<br />
bzw. Betondachsteine,<br />
nicht verfalzte Dachziegel bzw.<br />
Dachsteine in Mörtelbettung, Faserzementplatten<br />
auf Rauspund<br />
� 20 mm), Unterspannbahn,<br />
� 60 mm Faserdämmstoffe, unterseitige<br />
Spanplatten oder Gipskarton<br />
mit � 12 mm und � 10<br />
kg/m² auf Zwischenlattung<br />
Für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien (Raumhöhe etwa 2,5 m, Raumtiefe etwa 4,5 m oder mehr, Fensterflächenanteil<br />
bis 50 %) gelten jeweils die Anforderungen des nächst höheren Bereichs (z.B. gelten dann im Lärmpegelbereich<br />
III die für den Lärmpegelbereich IV vorstehend aufgeführten Anforderungen)<br />
Für Büronutzungen mit üblichen Bauausführungen (Raumhöhe etwa 2,5 m, Raumtiefe etwa 4,5 m oder mehr, Fensterflächenanteil<br />
bis 50 %) gelten jeweils die Anforderungen des nächst niedrigeren Bereichs (z.B. gelten für Büronutzungen im<br />
Lärmpegelbereich IV die für den Lärmpegelbereich III vorstehend aufgeführten Anforderungen)
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 18 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
3.5.2.3 Hinweise zur Lüftung bei schalltechnisch wirksamen Fenstern<br />
Die Schalldämmung von Fenstern ist nur dann voll wirksam, wenn die Fenster geschlossen<br />
sind. Hierdurch können Lüftungsprobleme entstehen, die durch eine<br />
"Stoßbelüftung" oder eine "indirekte Lüftung" über Flure oder Nachbarräume oft nur<br />
unzureichend lösbar sind. Deshalb wird empfohlen, bei Beurteilungspegeln über<br />
60 dB(A) am Tage bei besonders schutzbedürftigen Büronutzungen den Einbau<br />
entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungsanlagen vorzusehen. Für<br />
Wohnnutzungen wird dies bei Beurteilungspegeln ab 45 dB(A) zur Nachtzeit an<br />
Schlafräumen empfohlen (hier für das gesamte Plangebiet). Ab dem Lärmpegelbereich<br />
IV (Straßenbereiche Grabenstraße etwa nördlich Remigiusstraße und Drachenfelsstraße)<br />
sollte dies zwingend vorgeschrieben werden.<br />
Hinsichtlich von Rollladenkästen ist darauf zu achten, dass die Schalldämmung des<br />
Fensters nicht verschlechtert wird. Konstruktive Hinweise können der VDI 2719 [5]<br />
und der DIN 4109 [6] entnommen werden.<br />
3.6 Planungsrechtliche Umsetzung<br />
Hinsichtlich der passiven Schallschutzmaßnahmen sollte generell der Lärmpegelbereich<br />
III und der darüber hinaus gehende Lärmpegelbereich IV (Straßenbereiche<br />
Grabenstraße etwa nördlich Remigiusstraße und Drachenfelsstraße) nach § 9 Abs. 1<br />
Nr. 24 BauGB festgesetzt werden (vgl. Kapitel 3.5). Dabei muss der Lärmpegelbereich<br />
nach DIN 4109 und das je nach Raumart erforderliche Schalldämmmaß (erf.<br />
R´w, res in dB) der Außenbauteile entsprechend Tabelle 3.3 im Bebauungsplan angegeben<br />
werden. Ab dem Lärmpegelbereich IV sollte der Einbau entsprechend ausgelegter<br />
fensterunabhängiger Lüftungsanlagen an Schlafräumen zwingend vorgeschrieben<br />
werden (vgl. Kapitel 3.5.2.3).<br />
4 Gewerbegeräuschsituation<br />
4.1 Grundlagen<br />
Die Betriebsgeräuschimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 10/34<br />
„Zwischen südlicher Grabenstraße und Hauptstraße“ durch alle gewerblichen Nutzungen<br />
im Einwirkungsbereich sind nach TA Lärm [8] „Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum<br />
Schutz gegen Lärm - TA Lärm)“ zu beurteilen.<br />
Die nachfolgend aufgeführten Immissionsrichtwerte beziehen sich auf die Beurteilungszeiträume<br />
Tag von 6.00 - 22.00 Uhr sowie Nacht von 22.00 - 6.00 Uhr (bzw. die<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 19 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
lauteste Nachtstunde) und gelten für die Gesamtbelastung des Immissionsortes<br />
durch Anlagen im Sinne der TA Lärm.<br />
Tabelle 4.1: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Nr. 6.1 [8] für Immissionsorte<br />
außerhalb von Gebäuden (Einstufungen des Plangebiets siehe<br />
gelbe Kennzeichnungen)<br />
Gebietsausweisung<br />
bzw. Nutzung<br />
Industriegebiete (GI)<br />
Gewerbegebiete (GE)<br />
Kerngebiete, Dorfgebiete und<br />
Mischgebiete (MK, MD, MI)<br />
Allgemeine Wohngebiete und<br />
Kleinsiedlungsgebiete (WA, WS)<br />
Reine Wohngebiete (WR)<br />
Kurgebiete, Krankenhäuser und<br />
Pflegeanstalten<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011<br />
Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb<br />
von Gebäuden nach TA Lärm<br />
in dB(A)<br />
tags nachts<br />
70 70<br />
65 50<br />
60 45<br />
55 40<br />
50 35<br />
45 35<br />
Diese Richtwerte dürfen durch kurzzeitige Geräuschspitzen nicht um mehr als 30 dB am<br />
Tage und 20 dB zur Nachtzeit überschritten werden.<br />
Tabelle 4.2 Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse nach TA Lärm,<br />
Nr. 6.3 (Immissionsorte außerhalb von Gebäuden)<br />
Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse nach TA Lärm<br />
(Immissionsorte außerhalb von Gebäuden, für alle Gebiete außer Industriegebiete)<br />
in dB(A)<br />
tags nachts<br />
70 55<br />
Diese Richtwerte dürfen durch kurzzeitige Geräuschspitzen in GE-Gebieten nicht um mehr<br />
als 25 dB am Tage und 15 dB zur Nachtzeit, bzw. in den übrigen Gebieten nicht um mehr<br />
als 20 dB am Tage und 10 dB zur Nachtzeit überschritten werden.<br />
4.2 Geräuschquellen innerhalb des Plangebietes<br />
Bei den im Plangebiet 10/34 bestehenden gewerblichen Nutzungen vor allem entlang<br />
der Hauptstraße und der Drachenfelsstraße handelt es sich zumeist um Einzelhan-
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 20 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
delsgeschäfte, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe,<br />
Handwerker usw. Die Bilder 4.1 bis 4.3 zeigen typische Nutzungen im Bereich der<br />
Haupt-, Drachenfels- und Grabenstraße.<br />
Hauptstraße Foto von N Drachenfelsstraße Foto von O Grabenstraße Foto von S<br />
Bild 4.1 - 4.3: Beispiele der gewerblichen Nutzungen im Bebauungsplan 10/34<br />
Eine Einschätzung im Rahmen wiederholter Ortsbesichtigungen und Begehungen<br />
ergab für alle gewerblichen Nutzungen gebietstypische Geräuschemissionen. Bestehende<br />
oder mögliche Lärmkonflikte wurden nicht festgestellt.<br />
4.3 Geräuschquellen außerhalb des Plangebiets<br />
Außerhalb des Plangebietes 10/34 wurden weder bestehende noch plangegebene<br />
relevante Betriebsgeräuschquellen festgestellt.<br />
4.4 Beurteilung der Betriebsgeräuschsituation<br />
Im Hinblick auf die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm liegen im<br />
Bebauungsplangebiet 10/34 „Zwischen südlicher Grabenstraße und Hauptstraße“<br />
keine Betriebslärmkonflikte vor.<br />
5 Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr<br />
des Plangebiets auf öffentlichen Verkehrswegen<br />
Im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren 10/34 „Zwischen südlicher Grabenstraße<br />
und Hauptstraße“ ist auf der Basis der 16. BImSchV [7] die Veränderung<br />
der Verkehrsgeräuschsituation auf öffentlichen Straßen durch den Quell- und Zielverkehr<br />
des Plangebiets im Bereich bestehender baulicher Nutzungen zu bewerten.<br />
Da das Gebiet bereits vollständig baulich genutzt ist, findet keine Veränderung der<br />
allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation auf bestehenden öffentlichen Straßen<br />
statt.<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 21 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
6 Zusammenfassung<br />
Im vorliegenden Gutachten wurde für den Bebauungsplan Nr. 10/34 „Zwischen südlicher<br />
Grabenstraße und Hauptstraße“ der <strong>Stadt</strong> Königswinter die Verkehrs- und Betriebsgeräuschsituation<br />
untersucht. Der Bebauungsplan soll Allgemeine Wohngebiete<br />
(WA), Mischgebiete (MI) und Kerngebiete (MK) festsetzen.<br />
Verkehrsgeräuschsituation innerhalb des Plangebietes<br />
Die Verkehrsgeräuschsituation ist berechnet und in Form von farbigen Lärmkarten<br />
zur Tages- und Nachtzeit dargestellt worden. Bestimmender Verkehrsweg ist dabei<br />
die Bahnstrecke Troisdorf - Neuwied mit einem relativ hohen Güterzuganteil.<br />
Bei einer Beurteilung nach DIN 18005, Teil 1 "Schallschutz im Städtebau" [2] werden<br />
die gebietsspezifischen Orientierungswerte aus Beiblatt 1 im Allgemeinen Wohngebiet<br />
(WA) direkt an der Grabenstraße deutlich überschritten (tags bis zu 10 dB,<br />
nachts bis zu 15 dB). An zurückliegenden, bzw. abgewandten Gebäudebereichen<br />
werden die Orientierungswerte tags eingehalten und nachts nur leicht (bis 5 dB)<br />
überschritten. An den oberen Geschossen im WA-Gebiet sind bedingt durch eine geringere<br />
Abschirmwirkung der zur Bahnstrecke hin vorgelagerten Bebauung deutlich<br />
höhere Lärmbelastungen gegeben. Bezogen auf mögliche Außenwohnbereiche an<br />
den Westseiten der WA-Gebäude (z. B. Terrassen) wird der Orientierungswert zur<br />
Tageszeit (vgl. Lärmkarte 3-1OG-T) weitgehend eingehalten. In den Mischgebieten<br />
(MI) wird nur der Orientierungswert zur Nachtzeit direkt an der Hauptstraße leicht<br />
(< 5 dB) und an den Ostseiten zur Bahnstrecke hin in den oberen Geschossen deutlich<br />
(≤ 10 dB) überschritten. Am Tage und in möglichen Außenwohnbereichsnutzungen<br />
wird der Orientierungswert generell eingehalten. Im Kerngebiet (MK) an der<br />
Drachenfelsstraße werden die Verkehrsgeräusch-Orientierungswerte am Tage eingehalten.<br />
Zur Nachtzeit liegt an der Drachenfelsstraße eine Überschreitung im Bereich<br />
von 5 bis 8 dB vor. Auch hier ist der Schienenverkehrslärm eindeutig pegelbestimmend.<br />
Unter Kapitel 3.5 sind mögliche Schallminderungsmaßnahmen untersucht worden.<br />
Aktive Schallschutzmaßnahmen mit dem Ziel, die Verkehrsgeräusche wirkungsvoll<br />
abzuschirmen, sind u. a. aus städtebaulichen Gründen kaum realisierbar. Zur Sicherstellung<br />
eines ausreichenden Schallschutzes in den Gebäuden wurden deshalb unter<br />
Kapitel 3.5.2 passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen<br />
an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dächer ausgebauter<br />
Dachgeschosse) schutzbedürftiger Nutzungen nach DIN 4109 [6] ausgelegt.<br />
Hierzu können sogenannte „Lärmpegelbereiche“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB im<br />
Bebauungsplan festgesetzt werden. Der Verlauf der Lärmpegelbereiche ist aus der<br />
Lärmkarte 3-LPB ersichtlich. Zur planungsrechtlichen Umsetzung der passiven<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 22 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan sollte der Lärmpegelbereich III generell<br />
für das gesamte Plangebiet festgesetzt werden. Darüber hinaus müssen dann nur<br />
die Bereiche mit dem Lärmpegelbereich IV im Plan gekennzeichnet werden (Randbereiche<br />
Grabenstraße etwa nördlich Remigiusstraße und Drachenfelsstraße, s. Kapitel<br />
3.6).<br />
Zum Lüftungsproblem bei schalltechnisch wirksamen Fenstern wird empfohlen, bei<br />
Beurteilungspegeln über 60 dB(A) am Tage bei besonders schutzbedürftigen Büronutzungen<br />
den Einbau entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungseinrichtungen<br />
vorzusehen. Für Wohnnutzungen wird dies bei Beurteilungspegeln ab<br />
45 dB(A) zur Nachtzeit an Schlafräumen empfohlen (hier für das gesamte Plangebiet),<br />
allerdings ab dem Lärmpegelbereich IV sollte dies zwingend vorgeschrieben<br />
werden.<br />
Gewerbegeräuschsituation<br />
Bei den im Plangebiet 10/34 bestehenden gewerblichen Nutzungen (vor allem entlang<br />
der Hauptstraße und der Drachenfelsstraße) handelt es sich zumeist um Einzelhandelsgeschäfte,<br />
Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe,<br />
Handwerker usw.<br />
Erhebungen ergaben für alle gewerblichen Nutzungen gebietstypische Geräuschemissionen.<br />
Im Hinblick auf die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte gemäß<br />
TA Lärm [8] „Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm)“<br />
liegen im Bebauungsplangebiet 10/34 keine Betriebslärmkonflikte vor.<br />
Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf öffentlichen<br />
Verkehrswegen<br />
Auf der Basis der 16. BImSchV [7] wurde die Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation<br />
auf öffentlichen Straßen durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets im<br />
Bereich bestehender baulicher Nutzungen bewertet. Da das Gebiet bereits baulich<br />
genutzt ist, findet keine Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation<br />
auf bestehenden öffentlichen Straßen statt.<br />
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 23 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
Anhang: Gesetze, Normen, Regelwerke und verwendete Unterlagen<br />
[1] “Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,<br />
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) in<br />
der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S.<br />
3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007<br />
(BGBl. I S. 2470)<br />
[2] DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: „Grundlagen und Hinweise für<br />
die Planung“, Juli 2002<br />
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: Beiblatt 1: „Berechnungsverfahren,<br />
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“,<br />
Mai 1987<br />
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 2: „Lärmkarten - Kartenmäßige<br />
Darstellung von Schallimmissionen“, September 1991<br />
[3] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 Ausgabe 1990. Der Bundesminister<br />
für Verkehr, Abt. Straßenbau<br />
[4] "Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen<br />
(Schall 03)", Ausgabe 1990. Information Akustik 03 der Deutschen Bundesbahn<br />
[5] VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen",<br />
Ausgabe August 1987<br />
[6] DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise“, Ausgabe<br />
November 1989<br />
[7] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990<br />
[8] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August<br />
1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503-515.<br />
[9] DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2:<br />
Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999<br />
[10] Deutsche Grundkarte, Maßstab 1:5.000<br />
[11] Bebauungsplanentwurf Nr. 10/34 „Zwischen südlicher Grabenstraße und<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011
<strong>KRAMER</strong> <strong>Schalltechnik</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 24 von 24<br />
Beratung Gutachten Informations-Technologie<br />
Hauptstraße“, Stand Oktober 2010<br />
[12] Begründung (Entwurf) zum Bebauungsplan Nr. 10/34 „Zwischen südlicher<br />
Grabenstraße und Hauptstraße“, Stand 01.10.2010, sgp Architekten + <strong>Stadt</strong>planer<br />
BDA<br />
[13] Bundesverkehrszählung 2005<br />
[14] Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HSB 2001), Ausgabe<br />
2001, Fassung 2005, FGSV-Verlag<br />
[15] Verkehrsgutachten Königswinter - Altstadt, Teil A: Anlage Ersatzstraße, Februar<br />
2004, Ingenieurbüro Gerhard Bendig<br />
[16] Zugdaten der Strecke Troisdorf - Neuwied (Nr. 2324) als Prognose 2025,<br />
Deutsche Bahn AG, Stand 14.10.2010<br />
Gutachten Nr. 10 02 027/01 vom 3. Januar 2011