Ausscheiden eines Ratsmitgliedes - Stadt Königswinter
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<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
Der Bürgermeister<br />
<strong>Ausscheiden</strong> <strong>eines</strong> <strong>Ratsmitgliedes</strong><br />
Frau Irina Wistoff (CDU) wohnhaft in 53639 Königswinter, Thomasberger Str. 72, hat mit<br />
Ablauf des 01.08.2012 auf die Ausübung ihres Mandates als Mitglied des Rates der <strong>Stadt</strong><br />
Königswinter verzichtet.<br />
Gemäß § 45 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-<br />
Westfalen - Kommunalwahlgesetz - (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
30.06.1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />
03.05.2011 (GV. NRW. S. 238) - SGV. NRW. 1112 -, in Verbindung mit §§ 69 und 62 der<br />
Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.08.1993 (GV. NRW. S. 592, ber. S. 967), zuletzt<br />
geändert durch Verordnung vom 27.06.2011 (GV. NRW. S. 300, ber. S. 394)<br />
- SGV. NRW. 1112 - habe ich als ihren Nachfolger im <strong>Stadt</strong>rat<br />
Herrn Bernhard Franz, Manager, Frohnhardter Str. 52 a, 53639 Königswinter<br />
als nächsten Bewerber nach der Reserveliste der Partei CDU festgestellt, nachdem Frau<br />
Christiane Reitz als persönliche Ersatzbewerberin für Frau Wistoff die Übernahme des<br />
Mandates form- und fristgerecht abgelehnt hat.<br />
Gemäß § 45 Abs. 2 i.V.m. § 39 Abs. 1 KWahlG können gegen diese Feststellung<br />
� jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes,<br />
� die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die<br />
an der Wahl teilgenommen haben<br />
sowie<br />
� die Aufsichtsbehörde<br />
binnen <strong>eines</strong> Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung<br />
über die Gültigkeit der Ersatzbestellung für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim<br />
Wahlleiter der <strong>Stadt</strong> Königswinter im Rathaus Königswinter, Drachenfelsstr. 3, Zimmer H<br />
1.4, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung<br />
von Einsprüchen gegen die Wahl läuft ab dem Tage der Bekanntmachung.<br />
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Pressemitteilung<br />
Königswinter, den 17. Juli 2012<br />
(gez.) Ashok Sridharan<br />
Stellvertretender Wahlleiter
Weitere Informationen:<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter,<br />
Pressestelle, Frau Jüngling / Frau Röttgen<br />
Tel.: 02244/889-322 oder 321, Fax: 02244/889-334<br />
E-Mail: anja.roettgen@koenigswinter.de<br />
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