17.02.2013 Aufrufe

Ausscheiden eines Ratsmitgliedes - Stadt Königswinter

Ausscheiden eines Ratsmitgliedes - Stadt Königswinter

Ausscheiden eines Ratsmitgliedes - Stadt Königswinter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

Der Bürgermeister<br />

<strong>Ausscheiden</strong> <strong>eines</strong> <strong>Ratsmitgliedes</strong><br />

Frau Irina Wistoff (CDU) wohnhaft in 53639 Königswinter, Thomasberger Str. 72, hat mit<br />

Ablauf des 01.08.2012 auf die Ausübung ihres Mandates als Mitglied des Rates der <strong>Stadt</strong><br />

Königswinter verzichtet.<br />

Gemäß § 45 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-<br />

Westfalen - Kommunalwahlgesetz - (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

30.06.1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

03.05.2011 (GV. NRW. S. 238) - SGV. NRW. 1112 -, in Verbindung mit §§ 69 und 62 der<br />

Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.08.1993 (GV. NRW. S. 592, ber. S. 967), zuletzt<br />

geändert durch Verordnung vom 27.06.2011 (GV. NRW. S. 300, ber. S. 394)<br />

- SGV. NRW. 1112 - habe ich als ihren Nachfolger im <strong>Stadt</strong>rat<br />

Herrn Bernhard Franz, Manager, Frohnhardter Str. 52 a, 53639 Königswinter<br />

als nächsten Bewerber nach der Reserveliste der Partei CDU festgestellt, nachdem Frau<br />

Christiane Reitz als persönliche Ersatzbewerberin für Frau Wistoff die Übernahme des<br />

Mandates form- und fristgerecht abgelehnt hat.<br />

Gemäß § 45 Abs. 2 i.V.m. § 39 Abs. 1 KWahlG können gegen diese Feststellung<br />

� jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes,<br />

� die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die<br />

an der Wahl teilgenommen haben<br />

sowie<br />

� die Aufsichtsbehörde<br />

binnen <strong>eines</strong> Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung<br />

über die Gültigkeit der Ersatzbestellung für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim<br />

Wahlleiter der <strong>Stadt</strong> Königswinter im Rathaus Königswinter, Drachenfelsstr. 3, Zimmer H<br />

1.4, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung<br />

von Einsprüchen gegen die Wahl läuft ab dem Tage der Bekanntmachung.<br />

Seite 1 von 2<br />

Pressemitteilung<br />

Königswinter, den 17. Juli 2012<br />

(gez.) Ashok Sridharan<br />

Stellvertretender Wahlleiter


Weitere Informationen:<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter,<br />

Pressestelle, Frau Jüngling / Frau Röttgen<br />

Tel.: 02244/889-322 oder 321, Fax: 02244/889-334<br />

E-Mail: anja.roettgen@koenigswinter.de<br />

Seite 2 von 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!