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NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG - Markt Küps

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359<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

lichen Rahmen bewegen würde. Es wurde deshalb angeregt, die Möglichkeit zu nutzen und<br />

den durchschnittlichen Stundensatz im Sinne der Alternative 1 zu wählen<br />

Nach weiteren Diskussionsansätzen entschied sich der <strong>Markt</strong>gemeinderat für folgende Beschlusslage:<br />

Beschluss:<br />

Grundsätzlich wird der Stundensatz bei der inneren Verrechnung<br />

Nach der vorgeschlagenen Alternative 1: für die Bediensteten als durchschnittlicher Stundensatz<br />

nach den Lohnkosten berechnet.<br />

Für die innere Verrechnung wird der Verrechnungslohn für Bedienstete des Bauhofes im<br />

Jahr 2010 auf 20,83 EURO je Stunde und für das Jahr 2011 auf 20,89 EURO je Stunde festgesetzt.<br />

Der Verrechnungslohn an Dritte beträgt für das Jahr 2012: 21,30 EURO je Stunde.<br />

Die Verrechnungssätze 2012 für Fahrzeuge und Maschinen werden entsprechend der Aufstellung,<br />

die Bestandteil der Sitzungsniederschrift ist, festgesetzt.<br />

Über die künftigen Verrechnungssätze (Bedienstete und Maschinen) für die innere Verrechnung<br />

bzw. an Dritte entscheidet dieses Gremium zu gegebener Zeit gesondert.<br />

Abstimmung: dafür 16 : 3 dagegen<br />

28 Wasserwerke <strong>Küps</strong>;<br />

Gebührenkalkulation / Satzungsänderung<br />

In Vollzug des <strong>Markt</strong>gemeinderatsbeschlusses vom 28.02.2012, TOP 13, wurde auf der<br />

Grundlage eines durchschnittlichen Stundensatzes nach den reinen Lohnkosten für das<br />

Bauhofpersonal (vgl. vorhergehender Beschluss in dieser Sitzung) die Wassergebühr neu<br />

kalkuliert. Alle übrigen Grundlagen der Kalkulation des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes<br />

vom 08.02.2011 wurden nicht verändert. Unter Berücksichtigung der Überschüsse/Fehlbeträge<br />

des Nachkalkulationszeitraumes und Beibehaltung der bisherigen Grundgebühr<br />

ergibt sich ab dem 01.04.2012 eine Wassergebühr von 2,01 EURO pro Kubikmeter.<br />

Alternativ hierzu wurde, wie vom Gremium gewünscht; die Grundgebühr für den 4-<br />

Kubikmeter-Wasserzähler mit 16,00 € berechnet, was einer Steigerung von ca. 31 % entspricht,<br />

und auch die Gebührensätze für die weiteren Zählertypen entsprechend angepasst.<br />

Es ergeben sich dadurch folgende Veränderungen:<br />

1. Grundgebühr<br />

Zähler Anzahl Gebührensatz<br />

bisher nunmehr<br />

2,5 – 4 m³ 2412 12,24 € 16,00 €<br />

bis 6 m³ 170 18,36 € 24,00 €<br />

bis 10 m³ 6 36,84 € 48,00 €<br />

bis 25 m³ 0 49,08 € 66,00 €<br />

über 25 m³ 2 61,32 € 84,00 €

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