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NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG - Markt Küps

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357<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

rium gesprochen worden.<br />

MGR Reuter war der Meinung, der Fleiß und das Engagement der Vereine in Tüschnitz im<br />

Rahmen der Dorferneuerung sollte gewürdigt werden, demnach sollte deren Wunsch gefolgt<br />

und über den vorliegenden Antrag entschieden werden. Dieter Lau wollte wissen, welche<br />

Kosten auf den <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> zukommen und wo genau der neue Container-Stellplatzes eigentlich<br />

entstehen soll. Dies wären wichtige Entscheidungskriterien für das Gremium.<br />

Dr. Geuther fügte hinzu, er würde gerne wissen, ob die neuen Anlieger des neuen Standortes<br />

mit dieser Variante einverstanden wären und bat dies zu prüfen.<br />

Abschließend resümierte <strong>Markt</strong>gemeinderat Dr. Pohl: Grundsätzlich sollte an einem Standort,<br />

der von der Mehrheit der Bürger nicht gewünscht ist, auch nicht festgehalten werden. Er<br />

regte deshalb an, die genaue Lage des neuen Stellplatzes bekannt zu geben, die Kosten der<br />

Maßnahme abgrenzen und mit dem Landratsamt über eine mögliche Bezuschussung zu<br />

diskutieren.<br />

Nach weiteren Diskussionsansätzen kam es zu folgendem<br />

Beschluss:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten <strong>Markt</strong>gemeinderatssitzung die genaue Lage<br />

eines möglichen neuen Container-Stellplatzes im Sinne des o.g. Antrages zu lokalisieren,<br />

die Kosten zu ermitteln und einen evtl. Zuschussantrag mit dem Landratsamt abzustimmen.<br />

Abstimmung: dafür 17 : 2 dagegen<br />

27 Bauhof <strong>Küps</strong>;<br />

Verrechnungssätze für Bauhofleistungen<br />

In seiner öffentlichen Sitzung vom 24.01.2012, TOP 2 und 3, wurde der <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />

über den Abschluss zum 31.12.2010 und die Gebühren-Nach-/Neukalkulation eingehend<br />

informiert. Im Rahmen der Beratung zu TOP 2 wurde vom Gremium weiterer Klärungsbedarf,<br />

unter anderem bei der Verrechnung der Bauhofleistungen gesehen, weshalb keine Entscheidung<br />

getroffen wurde.<br />

Unter der Prämisse, aufgrund der Neukalkulation der Gebühr für einen Kubikmeter Trinkwasser<br />

diese unter 2,00 Euro zu halten, soll lt. MGR-Beschluss vom 28.02.2012, TOP 13, für<br />

die innere Verrechnung der Bauhofleistungen ein Durchschnittstundensatz nach den reinen<br />

Lohnkosten (Bruttolöhne an die Bediensteten zzgl. Arbeitgeberaufwand) zugrunde gelegt<br />

werden. Dieser Durchschnittstundensatz berechnet sich wie folgt:<br />

Jahr 2010 2011<br />

Bruttolöhne ........................................ 375.109,13 € ............................. 412.226,91 €<br />

Arbeitgeberaufwand ........................... 107.599,63 € ............................. 120.908,76 €<br />

Gesamt .............................................. 482.708,76 € ............................. 533.135,67 €<br />

Gesamtstunden ..................................... 23.179,00 ............................... 25.522,25<br />

Durchschnittstundensatz 20,83 € 20,89 €<br />

Die Verrechnungssätze für die Fahrzeuge und Maschinen wurden nicht geändert. Diese<br />

werden sinngemäß des Verrechnungslohnes pro Stunde ermittelt, aber für jedes Fahrzeug/Gerät<br />

einzeln. Die Verrechnungssätze wurden dem Gremium bereits in der Sitzung<br />

vom 28.02.2012 über den Tageslichtprojektor bekannt gegeben und erläutert.<br />

Auf der Grundlage der vorgenannten Ausführungen und unter Berücksichtigung von Tarif-<br />

und sonstigen Änderungen, für die ein pauschaler Aufschlag von 2% auf die Lohnkosten je<br />

Stunde zugrunde gelegt wurde, könnte folgender Verrechnungssatz für Leistungen an Dritte

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