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NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG - Markt Küps

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355<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

25a Informationen des Ersten Bürgermeisters;<br />

Ausbau der B 173 zwischen Johannisthal und südlich Kronach, 2. Bauabschnitt von<br />

Bau-km 0+040 bis Bau-km 2+818, und für die Verlegung der B 303 zwischen Sonnefeld<br />

und Johannisthal, 3. Bauabschnitt von Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+835 im Gebiet des<br />

<strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> und der Stadt Kronach, Landkreis Kronach: Planfeststellungsverfahren<br />

– Eingang der Unterlagen<br />

Erster Bürgermeister Schneider teilte mit, dass mit Schreiben der Regierung von Oberfranken<br />

vom 14.03.2012 die Planunterlagen (3 Ordner) beim <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> am 16.03.2012 eingingen<br />

und innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einen Monat zur allgemeinen Einsicht auszulegen<br />

sind.<br />

Die entsprechende Bekanntmachung mit allen Hinweisen zur allgemeinen Einsicht der Planunterlagen<br />

in der Zeit vom 10.04. bis einschließlich 11.05.2012 wird im amtlichen Mitteilungsblatt<br />

des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong>, Erscheinungstag 30.03.2012, veröffentlicht.<br />

Nach Absprache mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg wird die Vorstellung der Planfeststellungsplanung<br />

im Rahmen des öffentlichen Teils einer <strong>Markt</strong>gemeinderatssitzung am<br />

02.05.2012 erfolgen. Anschließend wird allen Bürgern die Gelegenheit gegeben, Fragen zu<br />

stellen.<br />

Dabei ist es Ziel des Staatlichen Bauamtes, bei Bedarf Betroffenheit zu erläutern und den<br />

Bürgern den Weg zur Wahrung ihrer Rechte und rechtlich geschützten Interessen im amtlichen<br />

Verfahrensgang aufzuzeigen.<br />

Dazu sollte die Planung dem <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> bzw. den <strong>Markt</strong>gemeinderäten und den Bürgern<br />

bekannt, d.h., in die Planunterlagen bereits Einsicht genommen worden sein.<br />

25b Information des Ersten Bürgermeisters;<br />

Bewilligung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des<br />

Kommunalen Feuerwehrwesens;<br />

Beschaffung eines neuen TSF für die Freiwillige Feuerwehr Tüschnitz;<br />

Beschaffung eines neuen TLF für die Freiwillige Feuerwehr <strong>Küps</strong><br />

Mit Schreiben vom 05.03.2012 hat der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> den Zuwendungsbescheid für die Beschaffung<br />

des Tragkraftspritzenfahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr Tüschnitz erhalten.<br />

Die Regierung von Oberfranken, Bayreuth, bewilligt darin wie erwartet für die o. g. Maßnahme<br />

im Wege der Projektförderung eine pauschale Zuwendung in Höhe von 19.500,00 € (Anschaffungswert<br />

72.000 €).<br />

Ebenfalls erhielt der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> mit Schreiben vom 07.03.2012 den Zuwendungsbescheid<br />

der Maßnahme „Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000“ für die Freiwillige Feuerwehr<br />

<strong>Küps</strong>. Die Regierung von Oberfranken bewilligt darin ebenfalls im Wege der Projektförderung<br />

im Rahmen der gemeinsamen Beschaffung von baugleichen Tanklöschfahrzeugen<br />

eine Zuwendung in Höhe von 106.700,00 € (Anschaffungswert: 250.000 €). Bedingt durch<br />

die gemeinsame Beschaffungsmaßnahme erhält der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> eine um 9.700,00 € höhere<br />

Förderung.<br />

Die Auszahlung der bewilligten Festbeträge wird frühestens fällig im Haushaltsjahr 2013.

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