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NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG - Markt Küps

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<strong>NIEDERSCHRIFT</strong> <strong>ÜBER</strong> <strong>DIE</strong> <strong>SITZUNG</strong> Beschlussbuch<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Küps</strong> Seite 354<br />

Tag und Ort am 20.03.2012, im Rathaus <strong>Küps</strong>, großer Sitzungssaal<br />

Vorsitzender Erster Bürgermeister Herbert Schneider<br />

Schriftführer Verw.-Insp. Torsten Michel<br />

Eröffnung der Sitzung Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung um 18.30 Uhr für eröffnet.<br />

Er stellte fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden<br />

und dass Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung rechtzeitig<br />

vorher bekannt gemacht worden sind.<br />

Anwesend sind die MGR Bernd Rebhan, Ursula Eberle-Berlips, Thorsten Stalph, Hans Rebhan<br />

ab TOP 26, Wolfgang Reuter, Manfred Pauli, Thomas Meyer, Dr. Ralf<br />

Pohl, Uwe Böhm, Matthias Hopf, Wolfgang Neumann, Dieter Lau, Heinz<br />

Rebhan bis einschl. TOP 33nö, Helga Mück, Dr. Eugen Geuther, Bernd Steger,<br />

Wolfgang Eckert, Gerhard Sesselmann und die Ortssprecherin Monika<br />

Putz.<br />

Es fehlten entschuldigt die MGR Hubertus Freiherr von Künsberg-Langenstadt und Rudolf Taube<br />

(Grund) (beide beruflich).<br />

Unentschuldigt<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass die Versammlung somit beschlussfähig ist.<br />

Genehmigung der letzten Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 20.03.2012 wurde<br />

Sitzung am 26.03.2012 den Mitgliedern des Gremiums zugestellt.<br />

� Einwendungen sind innerhalb der Einspruchsfrist nicht erhoben worden.<br />

Die Niederschrift ist daher im Sinne der Geschäftsordnung, in Verbindung<br />

mit dem geltenden Kommunalrecht - Verbandsrecht - genehmigt.<br />

� Einwendungen wurden erhoben. Sie sind in der Sitzung vom<br />

__________ unter Beschluss Nr. ______behandelt.<br />

Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom gleichen Tag wurde in<br />

der Zeit vom 26.03.2012 bis 02.04.2012 aufgelegt.<br />

� Einwendungen sind innerhalb dieser Einspruchsfrist nicht erhoben worden.<br />

Die Niederschrift ist daher im Sinne des geltenden Rechts genehmigt.<br />

� Einwendungen wurden erhoben. Sie sind in der gleichen Sitzung unter<br />

Beschluss Nr. ______ behandelt.<br />

Für die Richtigkeit dieser<br />

Feststellungen:<br />

<strong>Küps</strong>, 03.04.2012<br />

gez. Michel<br />

____________________<br />

Schriftführer


355<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

25a Informationen des Ersten Bürgermeisters;<br />

Ausbau der B 173 zwischen Johannisthal und südlich Kronach, 2. Bauabschnitt von<br />

Bau-km 0+040 bis Bau-km 2+818, und für die Verlegung der B 303 zwischen Sonnefeld<br />

und Johannisthal, 3. Bauabschnitt von Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+835 im Gebiet des<br />

<strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> und der Stadt Kronach, Landkreis Kronach: Planfeststellungsverfahren<br />

– Eingang der Unterlagen<br />

Erster Bürgermeister Schneider teilte mit, dass mit Schreiben der Regierung von Oberfranken<br />

vom 14.03.2012 die Planunterlagen (3 Ordner) beim <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> am 16.03.2012 eingingen<br />

und innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einen Monat zur allgemeinen Einsicht auszulegen<br />

sind.<br />

Die entsprechende Bekanntmachung mit allen Hinweisen zur allgemeinen Einsicht der Planunterlagen<br />

in der Zeit vom 10.04. bis einschließlich 11.05.2012 wird im amtlichen Mitteilungsblatt<br />

des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong>, Erscheinungstag 30.03.2012, veröffentlicht.<br />

Nach Absprache mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg wird die Vorstellung der Planfeststellungsplanung<br />

im Rahmen des öffentlichen Teils einer <strong>Markt</strong>gemeinderatssitzung am<br />

02.05.2012 erfolgen. Anschließend wird allen Bürgern die Gelegenheit gegeben, Fragen zu<br />

stellen.<br />

Dabei ist es Ziel des Staatlichen Bauamtes, bei Bedarf Betroffenheit zu erläutern und den<br />

Bürgern den Weg zur Wahrung ihrer Rechte und rechtlich geschützten Interessen im amtlichen<br />

Verfahrensgang aufzuzeigen.<br />

Dazu sollte die Planung dem <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> bzw. den <strong>Markt</strong>gemeinderäten und den Bürgern<br />

bekannt, d.h., in die Planunterlagen bereits Einsicht genommen worden sein.<br />

25b Information des Ersten Bürgermeisters;<br />

Bewilligung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des<br />

Kommunalen Feuerwehrwesens;<br />

Beschaffung eines neuen TSF für die Freiwillige Feuerwehr Tüschnitz;<br />

Beschaffung eines neuen TLF für die Freiwillige Feuerwehr <strong>Küps</strong><br />

Mit Schreiben vom 05.03.2012 hat der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> den Zuwendungsbescheid für die Beschaffung<br />

des Tragkraftspritzenfahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr Tüschnitz erhalten.<br />

Die Regierung von Oberfranken, Bayreuth, bewilligt darin wie erwartet für die o. g. Maßnahme<br />

im Wege der Projektförderung eine pauschale Zuwendung in Höhe von 19.500,00 € (Anschaffungswert<br />

72.000 €).<br />

Ebenfalls erhielt der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> mit Schreiben vom 07.03.2012 den Zuwendungsbescheid<br />

der Maßnahme „Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000“ für die Freiwillige Feuerwehr<br />

<strong>Küps</strong>. Die Regierung von Oberfranken bewilligt darin ebenfalls im Wege der Projektförderung<br />

im Rahmen der gemeinsamen Beschaffung von baugleichen Tanklöschfahrzeugen<br />

eine Zuwendung in Höhe von 106.700,00 € (Anschaffungswert: 250.000 €). Bedingt durch<br />

die gemeinsame Beschaffungsmaßnahme erhält der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> eine um 9.700,00 € höhere<br />

Förderung.<br />

Die Auszahlung der bewilligten Festbeträge wird frühestens fällig im Haushaltsjahr 2013.


356<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

26 Neuer Standort für Altglascontainer in Tüschnitz;<br />

Sachbehandlung „auf Verlangen“ von <strong>Markt</strong>gemeinderatsmitgliedern<br />

(§ 21 Abs. 1 Geschäftsordnung (GeschO des <strong>Markt</strong>gemeinderates)<br />

Mit Schreiben vom 10.03.2012 stellten sechs <strong>Markt</strong>gemeinderatsmitglieder den Antrag nach<br />

§ 21 Abs. 1 der GeschO des <strong>Markt</strong>gemeinderates folgenden Antrag:<br />

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,<br />

seit vielen Monaten gibt es Vorschläge, für die Glascontainer in Tüschnitz einen geeigneteren<br />

Standort zu finden. Schon 2010 haben sich die Tüschnitzer Vereine in einem Brief für<br />

den Standort im Wallweg ausgesprochen. Auch beim Tag der offenen Gartentür im letzten<br />

Jahr wurde aus berufenem Munde wieder vorgeschlagen, eine andere Lösung zu suchen.<br />

Zuletzt erfolgte in der Bürgerversammlung vom 05.12.2012 eine Anregung. Eine Behandlung<br />

durch das Gremium fand wieder nicht statt. Stattdessen verfolgen Sie die Absicht, die bisherige<br />

Stellfläche pflastern zu lassen.<br />

Deshalb beantragen wir gemäß § 21 Abs. 1 der Geschäftsordnung die Einberufung des<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderates zum Tagesordnungspunkt „Neuer Standort für die Altglascontainer in<br />

Tüschnitz“. Wir beantragen, das Anliegen der Tüschnitzer Vereine dem Gremium zur Entscheidung<br />

vorzulegen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ursula Eberle-Berlips, Thorsten Stalph, Bernd Rebhan, Thomas Meyer, Manfred Pauli, Helga<br />

Mück“<br />

Helga Mück erläuterte noch einmal, dass alle Verantwortlichen in Tüschnitz einhellig der<br />

Meinung seien, dass der derzeitige Platz der Glascontainer das Bild der Dorferneuerung in<br />

Tüschnitz empfindlich störe. Falls kein anderer Platz gefunden würde, könnte der Platz alternativ<br />

auch durch eine Eingrünung z.B. mit einer Hecke oder durch das Setzen eines Palisadenzaunes<br />

eingezäunt werden. Es sei an der Zeit ist, endlich zu einer Lösung zu kommen.<br />

Es sei nicht so einfach einen Alternativstandort für Glascontainer vorzuschlagen, so der Erste<br />

Bürgermeister – beispielsweise seien alle Anwohner im Bereich des nun vorgeschlagenen<br />

Alternativstandortes „Wallweges“ gegen diesen Standort. Dieser Standort sei in der Darstellung<br />

des MGR am 03.11.2009 und am 25.05.2010 bereits geprüft worden. Weitere mögliche<br />

Standorte sind in der Vergangenheit vorgeschlagen und durch Teile des Gremiums favorisiert<br />

worden. Er sehe überhaupt keinen Handlungsbedarf diese Container umzusetzen. Das<br />

Landratsamt hat den aktuellen Standort an „zentraler Lage“ als „geeignet mit guter und ungefährlicher<br />

Anfahrt“, und „die Nutzung durch die Bürger als gut“ eingestuft. Diese Informationen<br />

seien inzwischen bereits mehrmals an das Gremium weiter gegeben worden. Inzwischen<br />

seien 5 Standorte überprüft worden – die Planungen hätten viel Geld verschlungen. In<br />

der gesamten <strong>Markt</strong>gemeinde könne ein solcher komfortabler Stellplatz gesucht werden. Er<br />

halte es für unangemessen und unwirtschaftlich einen weiteren Standort zu untersuchen. Bei<br />

einer Eingrünung, oder Umzäunung des jetzigen Standortes (ähnlichen Landesgartenschau<br />

in Kronach) sollte das Abfuhrunternehmen mit einbezogen werden, um die Abfuhr der Container<br />

nicht zu behindern.<br />

Der zweite Bürgermeister Bernd Rebhan teilte, dass die Tüschnitzer Vereine inzwischen den<br />

Alternativstandort durch das Landratsamt und das Abfuhrunternehmen haben prüfen lassen.<br />

Bedenken hätten sich von beiden Seiten nicht ergeben. Er verwies noch einmal auf die Beschlusslage<br />

der Teilnehmergemeinschaft Tüschnitz. Demnach sei der Wunsch nach wie vor<br />

vorhanden, einen alternativen Stellplatz zu suchen – er bat das Gremium, dem Antrag der<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderäte zu folgen. Bislang wäre bei diesem Standort immer von einem Proviso-


357<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

rium gesprochen worden.<br />

MGR Reuter war der Meinung, der Fleiß und das Engagement der Vereine in Tüschnitz im<br />

Rahmen der Dorferneuerung sollte gewürdigt werden, demnach sollte deren Wunsch gefolgt<br />

und über den vorliegenden Antrag entschieden werden. Dieter Lau wollte wissen, welche<br />

Kosten auf den <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> zukommen und wo genau der neue Container-Stellplatzes eigentlich<br />

entstehen soll. Dies wären wichtige Entscheidungskriterien für das Gremium.<br />

Dr. Geuther fügte hinzu, er würde gerne wissen, ob die neuen Anlieger des neuen Standortes<br />

mit dieser Variante einverstanden wären und bat dies zu prüfen.<br />

Abschließend resümierte <strong>Markt</strong>gemeinderat Dr. Pohl: Grundsätzlich sollte an einem Standort,<br />

der von der Mehrheit der Bürger nicht gewünscht ist, auch nicht festgehalten werden. Er<br />

regte deshalb an, die genaue Lage des neuen Stellplatzes bekannt zu geben, die Kosten der<br />

Maßnahme abgrenzen und mit dem Landratsamt über eine mögliche Bezuschussung zu<br />

diskutieren.<br />

Nach weiteren Diskussionsansätzen kam es zu folgendem<br />

Beschluss:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten <strong>Markt</strong>gemeinderatssitzung die genaue Lage<br />

eines möglichen neuen Container-Stellplatzes im Sinne des o.g. Antrages zu lokalisieren,<br />

die Kosten zu ermitteln und einen evtl. Zuschussantrag mit dem Landratsamt abzustimmen.<br />

Abstimmung: dafür 17 : 2 dagegen<br />

27 Bauhof <strong>Küps</strong>;<br />

Verrechnungssätze für Bauhofleistungen<br />

In seiner öffentlichen Sitzung vom 24.01.2012, TOP 2 und 3, wurde der <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />

über den Abschluss zum 31.12.2010 und die Gebühren-Nach-/Neukalkulation eingehend<br />

informiert. Im Rahmen der Beratung zu TOP 2 wurde vom Gremium weiterer Klärungsbedarf,<br />

unter anderem bei der Verrechnung der Bauhofleistungen gesehen, weshalb keine Entscheidung<br />

getroffen wurde.<br />

Unter der Prämisse, aufgrund der Neukalkulation der Gebühr für einen Kubikmeter Trinkwasser<br />

diese unter 2,00 Euro zu halten, soll lt. MGR-Beschluss vom 28.02.2012, TOP 13, für<br />

die innere Verrechnung der Bauhofleistungen ein Durchschnittstundensatz nach den reinen<br />

Lohnkosten (Bruttolöhne an die Bediensteten zzgl. Arbeitgeberaufwand) zugrunde gelegt<br />

werden. Dieser Durchschnittstundensatz berechnet sich wie folgt:<br />

Jahr 2010 2011<br />

Bruttolöhne ........................................ 375.109,13 € ............................. 412.226,91 €<br />

Arbeitgeberaufwand ........................... 107.599,63 € ............................. 120.908,76 €<br />

Gesamt .............................................. 482.708,76 € ............................. 533.135,67 €<br />

Gesamtstunden ..................................... 23.179,00 ............................... 25.522,25<br />

Durchschnittstundensatz 20,83 € 20,89 €<br />

Die Verrechnungssätze für die Fahrzeuge und Maschinen wurden nicht geändert. Diese<br />

werden sinngemäß des Verrechnungslohnes pro Stunde ermittelt, aber für jedes Fahrzeug/Gerät<br />

einzeln. Die Verrechnungssätze wurden dem Gremium bereits in der Sitzung<br />

vom 28.02.2012 über den Tageslichtprojektor bekannt gegeben und erläutert.<br />

Auf der Grundlage der vorgenannten Ausführungen und unter Berücksichtigung von Tarif-<br />

und sonstigen Änderungen, für die ein pauschaler Aufschlag von 2% auf die Lohnkosten je<br />

Stunde zugrunde gelegt wurde, könnte folgender Verrechnungssatz für Leistungen an Dritte


358<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

für das Jahr 2012 festgesetzt werden:<br />

a) Der kostendeckende Durchschnittstundensatz .................. 28,50 €<br />

b) Durchschnittstundensatz nach den Lohnkosten ................. 21,30 €<br />

(Die Beträge sind auf volle 10 Euro-Cent gerundet)<br />

In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass sowohl der kostendeckende<br />

Durchschnittstundensatz als auch der Durchschnittstundensatz nach den reinen<br />

Lohnkosten zu einem verfälschten Ergebnis führt. Zum einen wird in Bereichen, in denen<br />

qualifiziertes Personal mit entsprechender tariflicher Eingruppierung eingesetzt wird, ein zu<br />

niedriger Betrag verrechnet. In der freien Wirtschaft ist es auch unüblich, z.B. die Meisterstunde<br />

wie eine Gesellen- oder Azubi-Stunde zu verrechnen.<br />

Zur Verdeutlichung: Für Fachkräfte im Bereich der Wasserversorgung entstanden im Jahr<br />

2011 reine Lohnkosten von 25,09 €/Stunde bis 27,26 €/Stunde.<br />

Der Stundensatz nach den reinen Lohnkosten berücksichtigt außerdem nicht die allgemeinen<br />

Kosten wie zum Beispiel Strom, Heizung und Unterhalt sowie die kalkulatorischen Kosten<br />

für den Bauhof. Es handelt sich dabei um tatsächliche Kosten, die in diesem Fall durch<br />

den Haushalt gedeckt werden müssen Dies führt zu einer Einnahmeminderung, so dass in<br />

anderen Bereichen für wichtige Ausgaben nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen. Entgegen<br />

der allgemeinen Haushaltsgrundsätze erfolgt nun eine sogenannte Quersubventionierung<br />

der Einrichtung „Wasserversorgung <strong>Küps</strong>“ und auch aller anderen „kostenrechnenden<br />

Einrichtungen“ wie z.B. Abwasserbeseitigung und Bestattungswesen.<br />

Den Vorgaben des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Küps</strong> folgend könnte der Beschluss wie folgt lauten:<br />

„Grundsätzlich wird der Stundensatz bei der inneren Verrechnung<br />

Alternative 1: für die Bediensteten als durchschnittlicher Stundensatz nach den Lohnkosten<br />

Alternative 2: für jeden Bediensteten nach den reinen Lohnkosten<br />

berechnet.<br />

Für die innere Verrechnung wird der Verrechnungslohn für Bedienstete des Bauhofes im<br />

Jahr 2010<br />

Bei Alternative 1: auf 20,83 EURO je Stunde und für das Jahr 2011 auf 20,89 EURO je<br />

Stunde festgesetzt.<br />

Bei Alternative 2: könnte dieser Satz entfallen bzw. aus Gründen des Datenschutzes dies in<br />

nichtöffentlicher Sitzung bekannt gegeben werden.<br />

Der Verrechnungslohn an Dritte beträgt für das Jahr 2012<br />

Bei Alternative 1: 21,30 EURO je Stunde.<br />

Bei Alternative 2: für Meister bzw. mit ähnlicher fachlicher Qualifikation 26,70 EURO je Stunde,<br />

für Gesellen bzw. ähnlicher fachlicher Qualifikation 21,70 Euro je Stunden und für sonstige<br />

Aushilfskräfte 10,70 EURO je Stunde.<br />

Die Verrechnungssätze 2012 für Fahrzeuge und Maschinen werden entsprechend der Aufstellung,<br />

die Bestandteil der Sitzungsniederschrift ist, festgesetzt.<br />

Über die künftigen Verrechnungssätze (Bedienstete und Maschinen) für die innere Verrechnung<br />

bzw. an Dritte entscheidet dieses Gremium zu gegebener Zeit gesondert.“<br />

Verschiedene <strong>Markt</strong>gemeinderäte verwiesen an dieser Stelle noch einmal auf die Ausführungen<br />

von Herrn Wolfgang Och, der einen Spielraum im Rahmen dieser Bauhofleistungen<br />

signalisiert hatte. Mit der Lösung des durchschnittlichen Stundensatzes würde sich hier zwar<br />

am Minimum bewegt, die Bandbreite sei jedoch nutzbar. Es handle sich hierbei um keine<br />

„Muss-Bestimmung“, sondern vielmehr um eine „Kann-Bestimmung“, welche sich im gesetz-


359<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

lichen Rahmen bewegen würde. Es wurde deshalb angeregt, die Möglichkeit zu nutzen und<br />

den durchschnittlichen Stundensatz im Sinne der Alternative 1 zu wählen<br />

Nach weiteren Diskussionsansätzen entschied sich der <strong>Markt</strong>gemeinderat für folgende Beschlusslage:<br />

Beschluss:<br />

Grundsätzlich wird der Stundensatz bei der inneren Verrechnung<br />

Nach der vorgeschlagenen Alternative 1: für die Bediensteten als durchschnittlicher Stundensatz<br />

nach den Lohnkosten berechnet.<br />

Für die innere Verrechnung wird der Verrechnungslohn für Bedienstete des Bauhofes im<br />

Jahr 2010 auf 20,83 EURO je Stunde und für das Jahr 2011 auf 20,89 EURO je Stunde festgesetzt.<br />

Der Verrechnungslohn an Dritte beträgt für das Jahr 2012: 21,30 EURO je Stunde.<br />

Die Verrechnungssätze 2012 für Fahrzeuge und Maschinen werden entsprechend der Aufstellung,<br />

die Bestandteil der Sitzungsniederschrift ist, festgesetzt.<br />

Über die künftigen Verrechnungssätze (Bedienstete und Maschinen) für die innere Verrechnung<br />

bzw. an Dritte entscheidet dieses Gremium zu gegebener Zeit gesondert.<br />

Abstimmung: dafür 16 : 3 dagegen<br />

28 Wasserwerke <strong>Küps</strong>;<br />

Gebührenkalkulation / Satzungsänderung<br />

In Vollzug des <strong>Markt</strong>gemeinderatsbeschlusses vom 28.02.2012, TOP 13, wurde auf der<br />

Grundlage eines durchschnittlichen Stundensatzes nach den reinen Lohnkosten für das<br />

Bauhofpersonal (vgl. vorhergehender Beschluss in dieser Sitzung) die Wassergebühr neu<br />

kalkuliert. Alle übrigen Grundlagen der Kalkulation des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes<br />

vom 08.02.2011 wurden nicht verändert. Unter Berücksichtigung der Überschüsse/Fehlbeträge<br />

des Nachkalkulationszeitraumes und Beibehaltung der bisherigen Grundgebühr<br />

ergibt sich ab dem 01.04.2012 eine Wassergebühr von 2,01 EURO pro Kubikmeter.<br />

Alternativ hierzu wurde, wie vom Gremium gewünscht; die Grundgebühr für den 4-<br />

Kubikmeter-Wasserzähler mit 16,00 € berechnet, was einer Steigerung von ca. 31 % entspricht,<br />

und auch die Gebührensätze für die weiteren Zählertypen entsprechend angepasst.<br />

Es ergeben sich dadurch folgende Veränderungen:<br />

1. Grundgebühr<br />

Zähler Anzahl Gebührensatz<br />

bisher nunmehr<br />

2,5 – 4 m³ 2412 12,24 € 16,00 €<br />

bis 6 m³ 170 18,36 € 24,00 €<br />

bis 10 m³ 6 36,84 € 48,00 €<br />

bis 25 m³ 0 49,08 € 66,00 €<br />

über 25 m³ 2 61,32 € 84,00 €


360<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

2. Wasser-Verbrauchsgebühr = 1,97 EURO pro Kubikmeter<br />

Im vorhergehenden Beschluss zur inneren Verrechnung der Bauhofleistungen wurde bereits<br />

auf die gravierenden Mängel hingewiesen, die aufgrund des Durchschnittstundensatzes<br />

nach den Lohnkosten bestehen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Berechnung der inneren<br />

Verrechnung nach den reinen Lohnkosten jedes einzelnen Bediensteten, obwohl auch<br />

dadurch die Gemeinkosten für den Bauhof nicht auszugleichen sind und somit durch den<br />

übrigen Haushalt gedeckt werden müssen. Über den Tageslichtprojektor erläuterte Bürgermeister<br />

Herbert Schneider die weiteren Kalkulationsvarianten. Er schlug vor, die kostendeckende<br />

Wasserverbrauchsgebühr auf 1,99 €/m³ und damit auch die Grundgebühr entsprechend<br />

(z.B. Wasserzähler bis 4 m³ = 20,00 €) festzusetzen.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Küps</strong> fasste deshalb folgenden<br />

Beschluss:<br />

Die vorliegende Gebührenkalkulation wird anerkannt und folgende Satzungsänderung beschlossen:<br />

Aufgrund der Art. 23 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> folgende<br />

1. Änderungssatzung<br />

Zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> vom<br />

27.01.2010<br />

§ 1<br />

§ 9 a Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:<br />

„(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss<br />

(Nenndurchfluss)<br />

bis 4 m³/h (2,5 m³/h) 16,00 €/Jahr<br />

bis 10 m³/h (6 m³/h) 24,00 €/Jahr<br />

bis 16 m³/h (10 m³/h) 48,00 €/Jahr<br />

bis 25 m³/h (15 m³/h) 66,00 €/Jahr<br />

über 25 m³/h (15 m³/h) 84,00 €/Jahr.“<br />

§ 2<br />

In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird die Zahl „1,75“ durch die Zahl „1,97“ ersetzt.<br />

§ 3<br />

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.04.2012 in Kraft.<br />

Abstimmung: dafür 17 : 2 dagegen<br />

29 Feststellung der Jahresrechnung 2009 und Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO)<br />

Nach den Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Herbert Schneider, hat der Rechnungsprüfungsausschuss<br />

in Anlehnung an Art. 103 GO in 11 Sitzungen die örtliche Prüfung der<br />

Jahresrechnung 2009 durchgeführt und dabei keine nennenswerten Beanstandungen festgestellt.<br />

Die Niederschrift über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2009<br />

wurde dem <strong>Markt</strong>gemeinderat in ihren wesentlichen Bestandteilen bekannt gegeben. Des<br />

Weiteren werden im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung weitere Anregungen aus der<br />

Rechnungsprüfung bekannt gegeben.


361<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

Die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschuss für künftige Haushaltspläne mit der<br />

Stellungnahme der Verwaltung, die dem <strong>Markt</strong>gemeinderat bereits mit der Sitzungsladung<br />

zugesandt wurden, sind auszugsweise von <strong>Markt</strong>gemeinderat Dr. Ralf Pohl in seiner Eigenschaft<br />

als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses näher erläutert worden. Über<br />

den Vollzug dieser Empfehlungen soll spätestens nach 6 Monaten der <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />

informiert werden. Durch den Ersten Bürgermeister wurde dazu kurz erwidert.<br />

In seiner Niederschrift vom 22.03.2011 empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss dem<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat die Feststellung der geprüften Jahresrechnung und die Entlastung zu erteilen.<br />

Im Anschluss berichtete kurz der Vorsitzende des RPA Dr. Ralf Pohl. Gravierende Mängel<br />

und Beanstandungen hätten sich demnach bei der Prüfung nicht ergeben. Er bedankte sich<br />

noch einmal beim Kämmerer Zapf, der Verwaltung und den Mitgliedskolleginnen und Kollegen<br />

des RPA für die gute Zusammenarbeit.<br />

Es sei auch die Aufgabe eine Rechnungsprüfungsausschusses Anregungen und Verbesserungsvorschläge<br />

an die Verwaltung zu richten. Aus Zeitgründen ging der Vorsitzende des<br />

RPA nur auf einige Anregungen aus seinem Bericht im Rahmen dieses Statements ein. Dies<br />

sei nur ein kurzer Auszug aus den Prüfungsfeststellungen. Unter anderem fielen folgende<br />

Punkte auf, die künftig beachtet werden sollten:<br />

- Winterreifen für Dienstfahrzeuge sollten vom Bauhof gewechselt werden<br />

- Textseitenüberschreitungen beim Amtlichen Mitteilungsblatt sollten vermieden werden<br />

- Bei Präsenten und Getränken sollten örtliche Anbieter gleichberechtigt behandelt werden<br />

- Musikschulrechnungen sollten vorab zu Beginn des Semesters gestellt werden<br />

- Auf Bier und Bratwurstmarken für das Schützenfest sollten verzichtet werden<br />

- Brennholz sollte nicht unter <strong>Markt</strong>wert verkauft werden<br />

- Stammkundenrabatt sollten überprüft werden<br />

- Ein nachträglich eingebauter Radio verursachte hohen Kosten, dies sollt künftig vermieden werden<br />

- Für die Fällung der Eichen in Au konnte kein Beleg über die Verwertung des Holzes gefunden werden, so<br />

das angenommen wurde der Wert des Holzes decke den aufgewendeten Maschineneinsatz<br />

Er schloss seine Ausführungen und beantragte die Jahresrechnung festzustellen und die Entlastung<br />

zu erteilen.<br />

Der Erste Bürgermeister dankte dem RPA Vorsitzenden für dessen Ausführungen, sowie den<br />

Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses und erläuterte aus Sicht der Verwaltung noch<br />

einmal kurz die angesprochenen Punkte. Im Anschluss bat er die Jahresrechnung festzustellen<br />

und die Entlastung zu erteilen.<br />

Beschluss:<br />

Die Jahresrechnung 2009 wird i.S.d. Abschlussübersicht (Soll-/Ist-Ergebnis) gemäß Art. 102<br />

Abs. 3 GO festgestellt. Die Entlastung wird erteilt.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

30 Projektidee für das Bayern-Netz-Naturprojekt „Muschelkalk“;<br />

Projektträger ist der Landschaftspflegeverband Frankenwald e.V. und Ökologische<br />

Bildungsstätte des Landkreises Kronach<br />

– Kostenbeteiligung im lokalen Netzwerk<br />

Mit Email vom 28.02.2012 teilt der Landrat Herr Oswald Marr folgendes mit: „Der Landschaftspflegeverband<br />

Frankenwald, Landkreis Kronach e. V. bemüht sich seit seiner Gründung<br />

1991 vielfach um sogenannte Grenzertragsflächen. Diese Flächen sind oftmals aus


362<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

kulturhistorischer und naturschutzfachlicher Sicht von besonderer Bedeutung. Als klassisches<br />

Beispiel können hier die Feucht- und Nasswiesen in unseren schönen Wiesentälern<br />

des Frankenwaldes genannt werden. Ohne entsprechende Förderprogramme würden viele<br />

dieser Kleinode brachfallen.<br />

Aber auch die Trocken- und Magerflächen im Bereich des Muschelkalkzuges im südlichen<br />

Landkreis Kronach sind vielfach Grenzertragsstandorte, die von einer Nutzungsaufgabe bedroht<br />

sind.<br />

Seit der Einstellung der Wanderschäferei Mitte der 80er-Jahre verbuschen und verbrachen<br />

viele der Kalk-Magerrasen zunehmend. Diese Veränderungen bedingen nicht nur den Verlust<br />

von seltenen Tier- und Pflanzenarten, sondern auch den Verlust von kultureller Identität<br />

unserer Heimat.<br />

Deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen als Vorsitzender des Landschaftspflegeverbandes,<br />

Maßnahmen zu ergreifen, um diese gewachsene Kulturlandschaft langfristig zu sichern.“<br />

Zu der vorgenannten Projektidee fand im Landratsamt Kronach unter Leitung des Vorsitzenden<br />

des Landschaftspflegeverbandes Herrn Landrat Oswald Marr mit Unterstützung der Vertreter<br />

der ökologischen Bildungsstätte ein Gespräch statt. Strukturdaten dazu: Gesamtprojekt<br />

365.000 €, Bezuschussung (BNF 310.250 €). Unter Beteiligung des Landkreises Kronach<br />

und der ökologischen Bildungsstätte verbleibt ein kommunaler Anteil der betroffenen Gemeinden<br />

in Höhe von insgesamt 9.000,00 €. Der Projektbeitrag des <strong>Markt</strong>es beträgt 1.680,00<br />

€.<br />

Der Erste Bürgermeister dankte dem Vorsitzenden des Landschaftspflegeverbandes Kronach<br />

e.V. Herrn Landrat Oswald Marr und den Verantwortlichen der ökologischen Bildungsstätte<br />

für deren Projektideen und zeigte sich sehr zuversichtlich, was den Erfolg der Maßnahme<br />

angeht.<br />

Nachdem der Erste Bürgermeister über die Inhalte des Projektes verschiedene Ausführungen<br />

machte, kam es zu folgendem<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat begrüßt das Vorhaben und sichert die Kostenbeteiligung des <strong>Markt</strong>es<br />

<strong>Küps</strong> in Höhe von 1.680,00 € zu.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

31 Bebauungsplan für das Gebiet „zwischen KC 13 und Schafgasse, nördlich der St<br />

2200“ im Gemeindeteil Schmölz;<br />

Behandlung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß<br />

§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2<br />

BauGB<br />

In der Zeit vom 10.01. bis einschließlich 10.02.2012 wurde die frühzeitige Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit und mit Schreiben vom 09.01.2012 der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange sowie der Nachbargemeinden durchgeführt.<br />

Die während dieser Frist vorgelegten Eingaben sind in der Zusammenstellung des Ingenieurbüros<br />

IVS, Kronach, vom 20.03.2012, die erläutert wurde und die zum Bestandteil dieses<br />

Beschlusses erklärt wird, behandelt.


363<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

Nach eingehender Beratung und Abwägung fasste der <strong>Markt</strong>gemeinderat den<br />

Beschluss:<br />

Die Zusammenstellung des Ingenieurbüros IVS, Kronach, vom 20.03.2012 ist Bestandteil<br />

dieses Beschlusses, wobei nach entsprechender Abwägung mit den darin getroffenen Feststellungen<br />

Einverständnis besteht.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

32 Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> hat in seiner Sitzung am 27.06.2006 TOP 62 die<br />

„Rechtsverordnung über die Zulassung des Betriebes von Autowaschanlagen an Sonn- und<br />

Feiertagen“ beschlossen. Diese wurde im Mitteilungsblatt des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> Nr.: 28 am<br />

14.07.2006 bekannt gegeben und somit am Tag darauf rechtskräftig. Behandelt wurde diese<br />

Entscheidung bereits in der Sitzung des <strong>Markt</strong>gemeinderates am 30.05.2006 TOP 50.<br />

Wie damals wurden auch jetzt alle Kommunen des Landkreises Kronach befragt, ob dort<br />

eine Notwendigkeit besteht eine derartige Rechtsverordnung zu erlassen bzw. heute noch<br />

besteht. Zurzeit besteht auch in Ludwigsstadt, <strong>Markt</strong>rodach, Pressig, Steinbach am Wald die<br />

Möglichkeit, an Sonn- und Feiertagen eine Autowaschanlage in Anspruch zu nehmen.<br />

In der Bürgerversammlung am 05.12.2011 berichtet Frau Petra Kestel, Hauptstraße 1, dass<br />

vom „Wash-Point“ in der Lessingstraße FlNr. 286/4 ausgehend die Lärmbelästigung störend<br />

ist und die Sonntagsruhe eingehalten werden sollte. Die Entfernung zwischen beiden Anwesen<br />

ist ca. 130 m. Sie hat darum gebeten, dass sich der <strong>Markt</strong>gemeinderat nochmals mit<br />

dieser Angelegenheit befassen möge – was ihr vom Ersten Bürgermeister Herbert Schneider<br />

zugesagt wurde.<br />

Der Erste Bürgermeister gab anhand einer Übersicht vom 11.01.2012 landkreisbezogen den<br />

Betrieb von Waschanlagen an Sonn- und Feiertagen bekannt. Er erinnerte in diesem Zusammenhang<br />

an die erlassene gemeindliche Rechtsverordnung vom 06.07.2006. Ergänzend<br />

dazu erfolgte der weitere Hinweis, dass er sich bei den lokal betriebenen Anlagen um zwei<br />

„eingehauste“ und um eine offene Betriebseinrichtung handelt. Bezüglich der letztgenannten<br />

liegt eine entsprechende Baugenehmigung vor, die den Betriebsstatus werktags für eine<br />

Betriebszeit von 7.00 Uhr bis max. 22.00 Uhr regelt. Eine Betriebszeit an Sonn- und Feiertagen<br />

liegt diese Entscheidung nicht zugrunde, insoweit gilt die allgemeine Rechtsverordnung<br />

des <strong>Markt</strong>es wie ausgeführt.<br />

Dritte Bürgermeisterin Helga Mück merkte an, es wäre durch aus hilfreich, wenn weitere Informationen<br />

vorliegen würden, u.a. wie hoch tatsächlich die Lärmbelastung der Waschanlage<br />

sei und ob ggf. weitere Beschwerden vorliegen. Der Erste Bürgermeister erklärte, dass im<br />

Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die angesprochenen Gegebenheiten intensiv<br />

geprüft wurden. Seitens des <strong>Markt</strong>gemeinderates wurde bindendes Recht geschaffen, welches<br />

nicht aufgrund einer Einzelanfrage geändert werden sollte. Der <strong>Markt</strong>gemeinderat bat<br />

dennoch darum, die Gegebenheiten durch das Landratsamt Kronach noch einmal prüfen zu<br />

lassen.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung, im Sinne der Ausführungen, die<br />

Sachlage noch einmal fachaufsichtlich prüfen zu lassen.<br />

Abstimmung: einstimmig


364<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

N I C H T Ö F F E N T L I C H E S I T Z U N G<br />

gez. Schneider gez. Michel<br />

______________________ ______________________<br />

Erster Bürgermeister Schriftführer

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