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Ausgabe Nr. 44 / 2005 - Markt Küps

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<strong>Küps</strong> - 4 - <strong>Nr</strong>. <strong>44</strong>/05<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Öffentliche Zahlungsaufforderung<br />

Am 15. November <strong>2005</strong> werden zur Zahlung fällig:<br />

Grundsteuer A und B 4. Rate für <strong>2005</strong><br />

Gewerbesteuer-Vorauszahlung 4. Rate für <strong>2005</strong><br />

Überweisungen können auf folgende Bankkonten der <strong>Markt</strong>kasse<br />

<strong>Küps</strong> erfolgen:<br />

Sparkasse Kulmbach-Kronach (BLZ 77151640) 240 230 698<br />

Raiffeisenbank <strong>Küps</strong>-Mitwitz-<br />

Stockheim e.G. (BLZ 770690<strong>44</strong>) 707 473<br />

Raiffeisenbank Obermain Nord e.G. (BLZ 77061004) 6 915 990<br />

Postgiroamt Nürnberg (BLZ 76010085) 423 57-854<br />

Barzahlungen können in der <strong>Markt</strong>kasse <strong>Küps</strong> während der üblichen<br />

Kassenstunden geleistet werden, und zwar:<br />

Montag bis Freitag .........................von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

Dienstag und Donnerstag ..............von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr<br />

Mittwoch .........................................von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Es wird gebeten, bei Überweisungen unbedingt die auf dem<br />

letzten Steuerbescheid vermerkte Konto-Nummer und Ihren<br />

Namen anzugeben, damit Fehlbuchungen und unnötige Rückfragen<br />

vermieden werden.<br />

Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren und Steuerzuschläge<br />

zu ersparen wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine<br />

ersucht! Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag<br />

zuzüglich der entstehenden Mahngebühren, Säumniszuschläge<br />

und Portoauslagen erhoben bzw. muß bei weiterem<br />

Verzug die Zwangsbeitreibung angeordnet werden.<br />

Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerzahler die die<br />

<strong>Markt</strong>kasse <strong>Küps</strong> ermächtigt haben, die Steuern im Wege des<br />

Abbuchungsverfahrens einzuziehen.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong><br />

gez. Schneider<br />

Erster Bürgermeister<br />

Aus dem Rathaus wird berichtet<br />

Wohnung zu vermieten!<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> vermietet ab sofort die nicht abgeschlossene<br />

Wohnung im Wohnhaus „Wildenberger Straße 19” (ehem.<br />

Schule Hain).<br />

Die Wohnung besteht aus Wohn-/Esszimmer und Küche mit<br />

35,75 qm, Schlafzimmer mit 14,30 qm, Bad/WC mit 3,87 qm,<br />

2 Abstellräumen mit 6,14 qm und Flur mit 2,27 qm. Die Gesamtwohnfläche<br />

beträgt 62,33 qm. Ausgestattet ist die Wohnung<br />

u.a. mit Zentralheizung und Warmwasserversorgung.<br />

Zur Wohnung gehört ein Kelleranteil, die Gartennutzung ist<br />

möglich. Die Kaltmiete beträgt zur Zeit 204,<strong>44</strong> € pro Monat.<br />

Wohnungsinteressenten werden gebeten, sich schriftlich<br />

beim <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> zu bewerben.<br />

Auskünfte erteilt Herr Kraus im Rathaus <strong>Küps</strong>, Zimmer-<strong>Nr</strong>.<br />

214, oder telefonisch unter 09264/68-32.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong><br />

Erster Bürgermeister<br />

Aus der Sitzung des Abwasserverbandes<br />

Kronach-Süd<br />

vom 19.10.<strong>2005</strong><br />

24 a) Informationen des Verbandsvorsitzenden:<br />

Anschluss Wildenberg an den AWV Kronach-Süd -<br />

Aufstellung zur Maßnahme<br />

Im Anschluss an die heutige Sitzung wird das neu erstellte<br />

Pumpwerk einschließlich der Druckleitung für den Anschluss<br />

des Gemeindeteiles Wildenberg an den Abwasserverband<br />

Kronach-Süd übergeben.<br />

Fast auf den Tag genau nach nur sechs Monaten seit der Auftragserteilung<br />

kann heute, am 19. Oktober <strong>2005</strong>, das Pumpwerk<br />

und die Anschlussleitung für Wildenberg an den Abwasserverband<br />

Kronach-Süd in Betrieb genommen werden.<br />

24 b) Informationen des Verbandsvorsitzenden<br />

Esatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den bisherigen<br />

Ford Transit;<br />

Vollzug der Beschlussfassung vom 22.06.<strong>2005</strong> TOP<br />

21<br />

25 Feststellung der Jahresrechnung 2004 und Entlastung<br />

(Art. 102 Abs. 3 GO)<br />

Beschluss:<br />

Die Jahresrechnung 2004 wird i. S. d. Abschlussübersicht<br />

(Soll-/Ist-Ergebnis) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt und<br />

die Entlastung erteilt.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

26 Abwasseranlage Kronach-Süd;<br />

Abwasserpumpwerk Wildenberg - fernwirktechnischer<br />

Anschluss;<br />

Auftragsvergabe, Bekanntgabe einer Entscheidung<br />

nach Art. 37 Abs. 3 GO<br />

27 Abwasseranlage Abwasserverband Kronach-Süd<br />

Kläranlage Oberlangenstadt<br />

Betrieb des Schlammeindickers und der Winkelpresse;<br />

Erweiterung der Brauchwasseranlage - zusätzlich<br />

Saugleitung vom Nachklärbecken bis zur Winkelpresse<br />

Auftragsvergabe - Bekanntgabe einer Entscheidung<br />

nach Art. 37 Abs. 3 GO<br />

28 Abwasseranlage Abwasserverband Kronach-Süd<br />

Kläranlage Oberlangenstadt<br />

Belüfteter Rundsandfang- Erneuerung des Druckerzeugers:<br />

Angebotseinholung, Auftragserteilung - Bekanntgabe<br />

einer Entscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO<br />

29 Abwasseranlage Abwasserverband Kronach-Süd<br />

Kläranlage Oberlangenstadt<br />

Schlammeindicker:<br />

Wartungsvertrag Bellmer Turbodrain TDC 08<br />

Für den Schlammeindicker besteht mit der Firma Bellmer ein<br />

Wartungsvertrag, der am 16.08.2000 durch die Verbandsversammlung<br />

unter TOP 35 beschlossen wurde und fünf Jahre<br />

lang lief.<br />

Auf Grund einer entsprechenden Prüfungsfeststellung zur Jahresrechnung<br />

2004 wurde die Firma Bellmer um Vorlage eines<br />

neuen Angebotes für die Verlängerung bzw. für einen neuen<br />

Wartungsvertrag gebeten. Mit Schreiben vom 14.07.<strong>2005</strong> wird<br />

dieser neue Vertrag vorgelegt und sieht einen Servicepreis von<br />

1.683,00 €/Jahr (vorher rund 1.520,00 €) netto vor.<br />

Durch den Verbandsvorsitzenden wurde vorgeschlagen, den<br />

neuen Wartungsvertrag auf unbestimmte Zeit mit der Firma<br />

Bellmer abzuschließen. Vergleichsangebote sind nicht möglich,<br />

weil es sich hier auch um eine Bellmer-Anlage handelt und<br />

andere Wartungsfirmen nicht in Frage kommen können.<br />

Damit bestand Einverständnis.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

30 Abwasseranlage Abwasserverband Kronach-Süd<br />

Kläranlage Oberlangenstadt<br />

B45 Regenüberlaufbecken in der Kläranlage<br />

Betonschäden im Einlaufbereich;<br />

Stellungnahme des Innenierbüros Ingenieur-Team<br />

vom 04.10.<strong>2005</strong>

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