Ausgabe Nr. 44 / 2005 - Markt Küps
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<strong>Küps</strong> - 4 - <strong>Nr</strong>. <strong>44</strong>/05<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Öffentliche Zahlungsaufforderung<br />
Am 15. November <strong>2005</strong> werden zur Zahlung fällig:<br />
Grundsteuer A und B 4. Rate für <strong>2005</strong><br />
Gewerbesteuer-Vorauszahlung 4. Rate für <strong>2005</strong><br />
Überweisungen können auf folgende Bankkonten der <strong>Markt</strong>kasse<br />
<strong>Küps</strong> erfolgen:<br />
Sparkasse Kulmbach-Kronach (BLZ 77151640) 240 230 698<br />
Raiffeisenbank <strong>Küps</strong>-Mitwitz-<br />
Stockheim e.G. (BLZ 770690<strong>44</strong>) 707 473<br />
Raiffeisenbank Obermain Nord e.G. (BLZ 77061004) 6 915 990<br />
Postgiroamt Nürnberg (BLZ 76010085) 423 57-854<br />
Barzahlungen können in der <strong>Markt</strong>kasse <strong>Küps</strong> während der üblichen<br />
Kassenstunden geleistet werden, und zwar:<br />
Montag bis Freitag .........................von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />
Dienstag und Donnerstag ..............von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr<br />
Mittwoch .........................................von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Es wird gebeten, bei Überweisungen unbedingt die auf dem<br />
letzten Steuerbescheid vermerkte Konto-Nummer und Ihren<br />
Namen anzugeben, damit Fehlbuchungen und unnötige Rückfragen<br />
vermieden werden.<br />
Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren und Steuerzuschläge<br />
zu ersparen wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine<br />
ersucht! Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag<br />
zuzüglich der entstehenden Mahngebühren, Säumniszuschläge<br />
und Portoauslagen erhoben bzw. muß bei weiterem<br />
Verzug die Zwangsbeitreibung angeordnet werden.<br />
Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerzahler die die<br />
<strong>Markt</strong>kasse <strong>Küps</strong> ermächtigt haben, die Steuern im Wege des<br />
Abbuchungsverfahrens einzuziehen.<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong><br />
gez. Schneider<br />
Erster Bürgermeister<br />
Aus dem Rathaus wird berichtet<br />
Wohnung zu vermieten!<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> vermietet ab sofort die nicht abgeschlossene<br />
Wohnung im Wohnhaus „Wildenberger Straße 19” (ehem.<br />
Schule Hain).<br />
Die Wohnung besteht aus Wohn-/Esszimmer und Küche mit<br />
35,75 qm, Schlafzimmer mit 14,30 qm, Bad/WC mit 3,87 qm,<br />
2 Abstellräumen mit 6,14 qm und Flur mit 2,27 qm. Die Gesamtwohnfläche<br />
beträgt 62,33 qm. Ausgestattet ist die Wohnung<br />
u.a. mit Zentralheizung und Warmwasserversorgung.<br />
Zur Wohnung gehört ein Kelleranteil, die Gartennutzung ist<br />
möglich. Die Kaltmiete beträgt zur Zeit 204,<strong>44</strong> € pro Monat.<br />
Wohnungsinteressenten werden gebeten, sich schriftlich<br />
beim <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> zu bewerben.<br />
Auskünfte erteilt Herr Kraus im Rathaus <strong>Küps</strong>, Zimmer-<strong>Nr</strong>.<br />
214, oder telefonisch unter 09264/68-32.<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong><br />
Erster Bürgermeister<br />
Aus der Sitzung des Abwasserverbandes<br />
Kronach-Süd<br />
vom 19.10.<strong>2005</strong><br />
24 a) Informationen des Verbandsvorsitzenden:<br />
Anschluss Wildenberg an den AWV Kronach-Süd -<br />
Aufstellung zur Maßnahme<br />
Im Anschluss an die heutige Sitzung wird das neu erstellte<br />
Pumpwerk einschließlich der Druckleitung für den Anschluss<br />
des Gemeindeteiles Wildenberg an den Abwasserverband<br />
Kronach-Süd übergeben.<br />
Fast auf den Tag genau nach nur sechs Monaten seit der Auftragserteilung<br />
kann heute, am 19. Oktober <strong>2005</strong>, das Pumpwerk<br />
und die Anschlussleitung für Wildenberg an den Abwasserverband<br />
Kronach-Süd in Betrieb genommen werden.<br />
24 b) Informationen des Verbandsvorsitzenden<br />
Esatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den bisherigen<br />
Ford Transit;<br />
Vollzug der Beschlussfassung vom 22.06.<strong>2005</strong> TOP<br />
21<br />
25 Feststellung der Jahresrechnung 2004 und Entlastung<br />
(Art. 102 Abs. 3 GO)<br />
Beschluss:<br />
Die Jahresrechnung 2004 wird i. S. d. Abschlussübersicht<br />
(Soll-/Ist-Ergebnis) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt und<br />
die Entlastung erteilt.<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
26 Abwasseranlage Kronach-Süd;<br />
Abwasserpumpwerk Wildenberg - fernwirktechnischer<br />
Anschluss;<br />
Auftragsvergabe, Bekanntgabe einer Entscheidung<br />
nach Art. 37 Abs. 3 GO<br />
27 Abwasseranlage Abwasserverband Kronach-Süd<br />
Kläranlage Oberlangenstadt<br />
Betrieb des Schlammeindickers und der Winkelpresse;<br />
Erweiterung der Brauchwasseranlage - zusätzlich<br />
Saugleitung vom Nachklärbecken bis zur Winkelpresse<br />
Auftragsvergabe - Bekanntgabe einer Entscheidung<br />
nach Art. 37 Abs. 3 GO<br />
28 Abwasseranlage Abwasserverband Kronach-Süd<br />
Kläranlage Oberlangenstadt<br />
Belüfteter Rundsandfang- Erneuerung des Druckerzeugers:<br />
Angebotseinholung, Auftragserteilung - Bekanntgabe<br />
einer Entscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO<br />
29 Abwasseranlage Abwasserverband Kronach-Süd<br />
Kläranlage Oberlangenstadt<br />
Schlammeindicker:<br />
Wartungsvertrag Bellmer Turbodrain TDC 08<br />
Für den Schlammeindicker besteht mit der Firma Bellmer ein<br />
Wartungsvertrag, der am 16.08.2000 durch die Verbandsversammlung<br />
unter TOP 35 beschlossen wurde und fünf Jahre<br />
lang lief.<br />
Auf Grund einer entsprechenden Prüfungsfeststellung zur Jahresrechnung<br />
2004 wurde die Firma Bellmer um Vorlage eines<br />
neuen Angebotes für die Verlängerung bzw. für einen neuen<br />
Wartungsvertrag gebeten. Mit Schreiben vom 14.07.<strong>2005</strong> wird<br />
dieser neue Vertrag vorgelegt und sieht einen Servicepreis von<br />
1.683,00 €/Jahr (vorher rund 1.520,00 €) netto vor.<br />
Durch den Verbandsvorsitzenden wurde vorgeschlagen, den<br />
neuen Wartungsvertrag auf unbestimmte Zeit mit der Firma<br />
Bellmer abzuschließen. Vergleichsangebote sind nicht möglich,<br />
weil es sich hier auch um eine Bellmer-Anlage handelt und<br />
andere Wartungsfirmen nicht in Frage kommen können.<br />
Damit bestand Einverständnis.<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
30 Abwasseranlage Abwasserverband Kronach-Süd<br />
Kläranlage Oberlangenstadt<br />
B45 Regenüberlaufbecken in der Kläranlage<br />
Betonschäden im Einlaufbereich;<br />
Stellungnahme des Innenierbüros Ingenieur-Team<br />
vom 04.10.<strong>2005</strong>