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Rettungsdienstbedarfsplan 2011 - Kreis Viersen

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<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> des<br />

<strong>Kreis</strong>es <strong>Viersen</strong>


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> des <strong>Kreis</strong>es<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

1. Allgemeines<br />

1.1 Gesetzliche Grundlage Seite 4<br />

1.2 Aufgaben Seite 4<br />

2. Beschreibung des <strong>Kreis</strong>es<br />

2.1 Raumordnung und strukturelle Situation des <strong>Kreis</strong>es Seite 6<br />

2.2 Fläche und Einwohner Seite 7<br />

2.3 Topographie und Landschaft Seite 9<br />

2.4 Verkehrsverhältnisse Seite 9<br />

2.5 Gefahrenschwerpunkte Seite 10<br />

3. Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es<br />

3.1 Allgemeines Seite 11<br />

3.2 Einrichtung und Betrieb Seite 12<br />

3.3 Aufgaben, Einsatzzahlen Seite 13<br />

3.4 Personelle Besetzung Seite 14<br />

3.5 Technische Ausstattung, Einsatzleitrechner Seite 17<br />

3.6 Kosten der Leitstelle Seite 18<br />

3.7 Einführung eines Qualitätsmanagements Seite 19<br />

3.8 Umstellung auf BOS-Digitalfunk Seite 19<br />

4. Eintreffzeiten/Hilfsfrist<br />

4.1 Allgemeines Seite 20<br />

4.2 Planerische Hilfsfrist Seite 20<br />

4.3 Grundlagen in NRW Seite 20<br />

4.4 Umsetzung auf das <strong>Kreis</strong>gebiet <strong>Viersen</strong> Seite 21<br />

4.5 Forderungen aus der Rechtsprechung Seite 21<br />

4.6 Zielerreichungsgrad im westl. <strong>Kreis</strong>gebiet Seite 22<br />

4.7 Hilfsfristen im Krankentransport Seite 22<br />

5. Rettungswachen<br />

5.1 Allgemeines Seite 23<br />

5.2 Zahl und Einrichtung von Rettungswachen Seite 23<br />

5.3 Einsatzzahlen/-entwicklung Seite 24<br />

6. Ausstattung mit Krankenkraftwagen Seite 25<br />

7. Krankentransport im <strong>Kreis</strong>gebiet Seite 27<br />

7.1 Auswirkung gesetzlicher Änderungen Seite 27<br />

7.2 Forderungen der Kostenträger Seite 27<br />

7.3 Gutachten zur Situation des Krankentransportes Seite 28<br />

7.4 Neuorganisation des Krankentransportes Seite 28<br />

8. Rettungswachen und Notarztdienst im <strong>Kreis</strong>gebiet<br />

8.1 Rettungswache Kempen Seite 30<br />

8.2 Rettungswache Nettetal Seite 32<br />

8.3 Rettungswache Schwalmtal Seite 34<br />

8.4 Rettungswache <strong>Viersen</strong> Seite 36<br />

8.5 Rettungswache Willich Seite 38<br />

8.6 Notarztdienst Tönisvorst Seite 39<br />

2


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

9. Kosten<br />

9.1 Gebührenfestsetzung Seite 41<br />

9.2 Kalkulatorische Kosten Seite 41<br />

9.3 Bewertung von Fehleinsätzen Seite 41<br />

9.4 Einnahmeausfälle durch NL Seite 42<br />

9.5 Kosten der Rettungswachen je Einwohner und Einsatz Seite 42<br />

10. Abschreibung und Verzinsung Seite 43<br />

11. Notarztdienst<br />

11.1 Krankenhäuser im <strong>Kreis</strong>gebiet Seite 44<br />

11.2 Gestellung von Notärzten Seite 44<br />

11.3 Rendezvous-System Seite 45<br />

11.4 Zentraler Krankenbettennachweis Seite 45<br />

12. Sondereinrichtungen des Rettungsdienstes<br />

12.1 Allgemeines Seite 47<br />

12.2 Leitende Notarztgruppe Seite 47<br />

12.2 Schnelleinsatzgruppen Seite 47<br />

12.4 Notfallseelsorge Seite 47<br />

12.5 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst Seite 48<br />

12.6 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Seite 48<br />

13. Luftrettungsdienst Seite 50<br />

14. Mitwirkung freiwilliger Hilfsorganisationen,<br />

Unternehmen Seite 52<br />

15. Aus- und Fortbildung Seite 53<br />

16. Sanitätsdienstliche Betreuung von Veranstaltungen,<br />

Abrechungsverfahren Seite 54<br />

17. Grenzüberschreitender Rettungsdienst Seite 55<br />

18. Großschadensereignis/Massenanfall von Verletzten Seite 56<br />

19. Ansprechpartner Seite 57<br />

20. Anlagen<br />

• Ortsteilbewertung des <strong>Kreis</strong>gebietes´<br />

• Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Trägergemeinschaft<br />

des Rettungshubschraubers „Christoph 9“<br />

• Ausstattungsmuster eines Rettungswagen (RTW)<br />

• Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen <strong>Kreis</strong> und Stadt <strong>Viersen</strong> über die<br />

Übertragung der Teilaufgabe Krankentransport auf den <strong>Kreis</strong><br />

3


1. Allgemeines<br />

1.1 Gesetzliche Grundlage<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den<br />

Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) vom 24.11.1992 (GV.NRW. S. 750),<br />

geändert durch Gesetz vom 17.12.1998 (GV.NRW S. 750), geändert durch Artikel 17<br />

des 1. Modernisierungsgesetzes NRW vom 15.06.1999 (GV.NRW. Nr. 27 vom<br />

30.07.1999), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.12.2009 (GV. NRW.<br />

S. 750, 793) sind die <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet,<br />

die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit<br />

Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst<br />

und des Krankentransportes sicherzustellen. In Rettungsdienstbedarfsplänen (§<br />

12 RettG NRW) legen die <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte die Zahl und Standorte der Rettungswachen,<br />

weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen<br />

und Notarzteinsatzfahrzeuge fest.<br />

1.1.2 Die Bedarfsplanung des <strong>Kreis</strong>es für den Rettungsdienst wurde erstmalig im Bedarfsplan<br />

vom 01.01.1978 dargestellt. Sie wurde in den Rettungsdienstbedarfsplänen von 1988 bis<br />

2002 fortgeschrieben. Der derzeit gültige <strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> des <strong>Kreis</strong>es wurde<br />

vom <strong>Kreis</strong>tag in seiner Sitzung am 23.03.2006 (Stand 01.04.2006) beschlossen und die<br />

Geltungsdauer zuletzt bis zum 31.12.2010 verlängert.<br />

Gemäß § 12 Abs. 3 RettG NRW ist der Bedarfsplan kontinuierlich unter Beteiligung<br />

• der Träger von Rettungswachen<br />

• der Hilfsorganisationen<br />

• der sonstigen Anbieter rettungsdienstlicher Leistungen<br />

• der Verbände der Krankenkassen<br />

• des Landesverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />

• der örtlichen Gesundheitskonferenz<br />

zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle vier Jahre, fortzuschreiben.<br />

1.1.3 Der Bedarfsplan des <strong>Kreis</strong>es orientierte sich von Beginn an am „Bericht und Plan der<br />

Landesregierung NRW zum Rettungswesen in NRW“ vom 22.04.1975 und dem Musterbedarfsplan<br />

der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren NRW (AGBF). Diese Gliederung<br />

wurde für die Fortschreibung bzw. Neufassung des Bedarfsplans jeweils grundsätzlich<br />

beibehalten.<br />

1.2 Aufgaben<br />

1.2.1 Die Aufgabe der Notfallrettung umfasst<br />

• die Durchführung lebensrettender Maßnahmen am Notfallort,<br />

• die Herstellung der Transportfähigkeit und<br />

• den Transport in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus<br />

von Notfallpatientinnen und –patienten, die sich infolge von Verletzungen, Krankheit<br />

oder sonstiger Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere<br />

gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische<br />

Hilfe erhalten.<br />

4


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Der Verantwortungs- und Versorgungsauftrag des öffentlichen Rettungsdienstes umfasst<br />

dabei alle Organisationsabläufe und medizinischen Maßnahmen zwischen dem Eingang<br />

einer Notfallmeldung in der <strong>Kreis</strong>leitstelle und der Übergabe der Notfallpatienten an das<br />

zur Weiterversorgung geeignete Krankenhaus. Zur Notfallrettung zählt auch die Beförderung<br />

von erstversorgten Patienten zu Diagnose- und anderen geeigneten Behandlungseinrichtungen.<br />

1.2.2 Der Krankentransport hat die Aufgabe, kranken, verletzten und sonstigen hilfsbedürftigen<br />

Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und unter<br />

Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen zu befördern. Sogenannte<br />

Krankenfahrten oder die Beförderung von Patienten, die keiner fachlichen Betreuung<br />

bedürfen, sind dagegen nicht Aufgabe des Rettungsdienstes.<br />

5


2. Beschreibung des <strong>Kreis</strong>es<br />

2.1 Raumordnung und strukturelle Situation des <strong>Kreis</strong>es<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

2.1.1 Mit 301.815 Einwohnern (Stand: 31.12.2009) gehört der <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> zwar nicht zu den<br />

bevölkerungsstärksten <strong>Kreis</strong>en des Landes NRW, doch ist er mit rd. 536 Einwohnern pro<br />

qkm als verhältnismäßig stark verdichtet zu bezeichnen. Im Vergleich der <strong>Kreis</strong>e des<br />

Bundesgebietes ist der <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> dem siedlungsstrukturellen Gebietstyp eines<br />

„hochverdichteten <strong>Kreis</strong>es in Regionen mit großen Verdichtungsräumen“ (Bundesamt für<br />

Bauwesen und Raumordnung) zuzuordnen. Der vergleichsweise hohe Verdichtungsgrad<br />

und letztlich die Struktur des <strong>Kreis</strong>es sind auf seine besondere Lage am Rande des<br />

Rhein-Ruhr-Ballungsraumes zurückzuführen, insbesondere auf die unmittelbare Nachbarschaft<br />

der Oberzentren Krefeld, Mönchengladbach und Düsseldorf, zu denen starke<br />

funktionelle Verflechtungen bestehen.<br />

Gebietskarte des <strong>Kreis</strong>es <strong>Viersen</strong><br />

Köngreich der<br />

Niederlande<br />

Elmpt<br />

Kaldenkirchen<br />

Bracht<br />

Brüggen<br />

Niederkrüchten<br />

Leuth<br />

Breyell<br />

Amern<br />

<strong>Kreis</strong> Heinsberg<br />

<strong>Kreis</strong> Kleve<br />

Hinsbeck<br />

Lobberich<br />

Boisheim<br />

Waldniel<br />

Dülken<br />

Grefrath<br />

Schmalbroich<br />

Oedt<br />

Süchteln<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

<strong>Viersen</strong><br />

St.-Hubert<br />

Kempen<br />

Vorst<br />

Anrath<br />

Neersen<br />

Tönisberg<br />

St.-Tönis<br />

Stadt Mönchengladbach<br />

Willich<br />

Schiefbahn<br />

<strong>Kreis</strong> Wesel<br />

Stadt Krefeld<br />

<strong>Kreis</strong> Neuss<br />

6


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> nimmt wichtige Erholungsfunktionen für die angrenzenden Ballungsgebiete<br />

wahr. Im Westteil des <strong>Kreis</strong>es <strong>Viersen</strong> sind besonders an den Wochenenden<br />

starke Besucherströme zu verzeichnen.<br />

2.1.2 Nach der Landesplanung zählt das östliche <strong>Kreis</strong>gebiet mit den Städten Kempen, Tönisvorst,<br />

Willich und <strong>Viersen</strong> zur Ballungsrandzone (711,04 E./qkm mit 2/3 der Bevölkerung),<br />

während das westliche <strong>Kreis</strong>gebiet mit der Stadt Nettetal und den Gemeinden<br />

Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal den „Gebieten mit überwiegend<br />

ländlicher Raumstruktur“ (372,16 E./qkm) zuzuordnen ist.<br />

2.2 Fläche und Einwohner (Eigene Fortschreibung des <strong>Kreis</strong>es, Stand: 31.12.2009)<br />

Stadt/Gemeinde Einwohnerzahl Fläche in qkm Einwohner je qkm<br />

Gemeinde Brüggen 16.045 61,23 262<br />

Gemeinde Grefrath 15.685 30,98 506<br />

Stadt Kempen 36.054 68,81 524<br />

Stadt Nettetal 42.115 83,86 502<br />

Gemeinde Niederkrüchten 15.419 67,07 230<br />

Gemeinde Schwalmtal 19.128 48,11 398<br />

Stadt Tönisvorst 30.021 44,33 677<br />

Stadt <strong>Viersen</strong> 75.438 91,07 828<br />

Stadt Willich 51.910 67,82 765<br />

Gesamt 301.815 563,27 536<br />

7


2.2.1 Einwohnerentwicklung<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Die Einwohnerwerte sowie die Prognosen für die Jahre 2020 und 2030 entstammen<br />

den Angaben des Landesbetriebes Information und Technik NRW.<br />

Stadt Gemeinde 1975 1990 2009 2020 2030<br />

Gemeinde Brüggen 12.082 13.504 16.045 16.120 16.140<br />

Gemeinde Grefrath 13.427 14.442 15.685 15.170 14.480<br />

Stadt Kempen 29.721 33.809 36.054 34.490 33.040<br />

Stadt Nettetal 37.498 38.820 42.115 41.310 40.320<br />

Gemeinde Niederkrüchten 10.697 11.183 15.419 15.440 15.580<br />

Gemeinde Schwalmtal 14.339 15.271 19.128 19.110 19.100<br />

Stadt Tönisvorst 22.029 24.844 30.021 30.360 30.610<br />

Stadt <strong>Viersen</strong> 84.488 77.453 75.438 70.370 65.350<br />

Stadt Willich 38.932 42.416 51.910 53.090 53.840<br />

Gesamt 263.213 271.742 301.815 295.460 288.460<br />

Die Einwohnerzahl des <strong>Kreis</strong>es ist vom Beginn der <strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong>ung im<br />

Jahre 1975 regelmäßig zwischen 3 – 6 v.H. auf inzwischen deutlich über 300.000<br />

Einwohner angestiegen. Nach der Einwohnerprognose des Landesbetriebes Information<br />

und Technik NRW wird sich die Einwohnerzahl bis zum Jahre 2030 um rd. 6 v.H.<br />

verringern. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der prozentuale Anteil älterer<br />

Menschen überproportional ansteigen. Die Zunahme des Anteils älterer Menschen<br />

lässt vermuten, dass sich die Einsatzzahlen, insbesondere in der Notfallrettung,<br />

auf dem derzeitigen hohen Niveau stabilisieren.<br />

320.000<br />

300.000<br />

280.000<br />

260.000<br />

240.000<br />

220.000<br />

200.000<br />

263.213<br />

271.742<br />

301.815<br />

295.460<br />

288.460<br />

1975 1990 2009 2020 2030<br />

8


2.3 Topographie und Landschaft<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

2.3.1 Der <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> liegt im südlichen Teil des niederrheinischen Tieflandes. Seine<br />

höchste Erhebung beträgt 90,7 m über NN (Süchtelner Höhen), sein tiefster Punkt<br />

liegt bei 28,6 m (Pielbruch in Kempen-St. Hubert). Die Länge der <strong>Kreis</strong>grenze insgesamt<br />

beträgt 148,0 km, die längste Ausdehnung des <strong>Kreis</strong>gebietes beträgt<br />

• in West-Ost-Richtung 39,0 km<br />

• in Nord-Süd-Richtung 28,7 km<br />

Der <strong>Kreis</strong> grenzt gemeinsame Grenze<br />

• im Norden an die <strong>Kreis</strong>e Kleve und Wesel 34,0 km<br />

• im Osten an die Stadt Krefeld 26,0 km<br />

• im Südosten an den <strong>Kreis</strong> Neuss 16,0 km<br />

• im Süden an die Stadt Mönchengladbach 25,0 km<br />

• im Südwesten an den <strong>Kreis</strong> Heinsberg 12,0 km<br />

• im Westen an die Niederlande 37,0 km<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> weist große Gebiete abwechslungsreicher Landschaften mit Wäldern,<br />

Heide und Seen auf. Im <strong>Kreis</strong>gebiet sind zahlreiche Naturschutzgebiete vorhanden<br />

• Fläche der Landschaftsschutzgebiete 17.775,55 ha<br />

• Fläche der Naturschutzgebiete 4.941,00 ha<br />

2.4 Verkehrsverhältnisse<br />

2.4.1 Am 31.12.2009 waren im <strong>Kreis</strong>gebiet <strong>Viersen</strong> insgesamt ca. 214.000 Kraftfahrzeuge<br />

zugelassen (eigene Fortschreibung des Straßenverkehrsamtes des <strong>Kreis</strong>es <strong>Viersen</strong>).<br />

2.4.2 Das Straßennetz für den überörtlichen Verkehr verteilt sich (Stand Januar 2009) mit<br />

rund<br />

• 58 km auf Bundesautobahnen<br />

• 78 km auf Bundesstraßen<br />

• 213 km auf Landesstraßen<br />

• 163 km auf <strong>Kreis</strong>straßen<br />

Geplant ist seitens der niederländischen Straßenbauverwaltung Rijkswaterstraat und<br />

dem nordrheinwestfälischen Landesbetrieb Straßenbau NRW, bis zur Floriade in<br />

Venlo im Jahr 2012 eine neue Autobahnverbindung A74 zwischen der niederländischen<br />

A73 bei Venlo-Tegelen und der A61 im Nordwesten von Nettetal-<br />

Kaldenkirchen zu bauen.<br />

2.4.3 Der <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> gehört zum Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Zu den VRR-<br />

Linien gehören die Zugverbindungen<br />

• Mönchengladbach-<strong>Viersen</strong>-Krefeld-Duisburg-Gelsenkirchen-Haltern-Münster<br />

• Kleve-Kempen-Krefeld-Düsseldorf<br />

• Venlo-Nettetal-<strong>Viersen</strong>-Mönchengladbach-Neuss-Düsseldorf-Wuppertal-Hamm<br />

• Aachen-Mönchengladbach-<strong>Viersen</strong>-Krefeld-Duisburg-Oberhausen-Dinslaken-<br />

Wesel<br />

9


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Innerhalb des <strong>Kreis</strong>gebietes und zu den Nachbarstädten Krefeld, Mönchengladbach,<br />

Neuss und Düsseldorf verkehren 4 Schnellbuslinien und 39 Standardlinien.<br />

2.4.4 In der Gemeinde Grefrath befindet sich ein Verkehrsfluglandeplatz für Motorflugzeuge,<br />

Drehflügler, Motorsegler und Segelflugzeuge.<br />

2.5 Gefahrenschwerpunkte<br />

Besondere Anforderungen an den Rettungsdienst ergeben sich beim Massenanfall<br />

von Verletzten oder bei speziellen Krankheitsbildern, z.B. Infektionserkrankte oder<br />

Brandverletzte. Diese Risiken sind im <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> nicht erkennbar höher als in anderen<br />

<strong>Kreis</strong>en, aber latent vorhanden.<br />

2.5.2 Im Stadtgebiet Kempen befinden sich zwei Betriebe, für die nach § 24 a des Feuerschutzhilfegesetzes<br />

(FSHG) externe Notfallpläne (Sonderschutzpläne) erstellt wurden.<br />

2.5.3 An der Peripherie des <strong>Kreis</strong>gebietes, angrenzend an den Stadtbereich Willich-<br />

Neersen, befindet sich der Flughafen Mönchengladbach (Flughafengesellschaft Mönchengladbach<br />

GmbH).<br />

2.5.4 Im Gemeindegebiet Niederkrüchten, in unmittelbarer Nähe der niederländischen<br />

Grenze, befindet sich das ehemalige Flugplatzgelände der britischen Streitkräfte. Das<br />

Gelände wird inzwischen von Einheiten des Fernmeldedienstes weiterhin militärisch<br />

genutzt und unterliegt nach wie vor besonderen Schutzmaßnahmen (vgl. auch Ziffer<br />

5.3.2). Die Gefahrenpotentiale haben aber wesentlich abgenommen.<br />

2.5.5 Spezielle Gefahrenpotentiale gibt es auf den Bundesautobahnen, die durch das Gebiet<br />

des <strong>Kreis</strong>es führen, insbesondere durch das Risiko von Massenunfällen und bei<br />

Transporten mit gefährlichen Gütern. Auf den Schwerlastverkehr in Richtung Niederlande<br />

wird dabei besonders verwiesen.<br />

2.5.6 Der <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> weist keine großindustriellen Betriebe, aber einen umfangreichen<br />

Mix von unterschiedlichen Gewerbebetrieben auf.<br />

10


3. Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es<br />

3.1 Allgemeines<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

3.1.1 Qualität und Effizienz des Rettungsdienstes werden durch die Tätigkeit der Leitstelle<br />

wesentlich mit bestimmt. Als unabdingbare Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen<br />

Rettungsdienst werden in NRW für jeden <strong>Kreis</strong> und jede kreisfreie Stadt eine<br />

zentrale Leitstelle und dezentrale Rettungswachen gefordert. Eine Delegation der<br />

Wahrnehmung der Aufgaben der Leitstelle schließt das RettG NRW bewusst aus. Es<br />

darf auch nur eine Leitstelle für alle denkbaren Einsätze des Rettungsdienstes (bodengebundener<br />

Rettungsdienst, Luftrettung) in jedem <strong>Kreis</strong> und jeder kreisfreien<br />

Stadt errichtet werden, um den zentral gelenkten Einsatz aller Rettungsmittel zu gewährleisten.<br />

Die Leitstelle hat alle Hilfeersuchen entgegenzunehmen und die notwendigen<br />

Einsatzmaßnahmen zu veranlassen, zu lenken, zu koordinieren und zu dokumentieren.<br />

Sie steuert den bedarfsgerechten Einsatz der verfügbaren Rettungsmittel.<br />

3.1.2 Nach § 7 Abs. 1 RettG errichten und unterhalten die <strong>Kreis</strong>e als Träger des Rettungsdienstes<br />

eine Leitstelle, die mit der Leitstelle für Feuerschutz nach § 21 Abs. 1 FSHG<br />

zusammenzufassen ist (einheitliche Leitstelle). Diese Leitstellen sind so auszustatten,<br />

dass sie auch Großschadensereignisse bewältigen können. Dadurch wird für alle<br />

Dienste ein einheitlicher Meldeweg eingerichtet.<br />

3.1.3 Den Leitstellen ist der Notruf 112 aufzuschalten (§ 21 FSHG). Eine Aufschaltung auf<br />

ständig besetzte Feuerwachen von Mittleren und Großen kreisangehörigen Städten<br />

ist grundsätzlich zulässig. Dann müssen diese jedoch die Aufgaben einer Rettungswache<br />

übernehmen (also kombinierte Feuer- und Rettungswachen).<br />

3.1.4 Die Leitstellen sind auf Anforderung verpflichtet, Nachbarstädten und –kreisen Hilfe<br />

zu kommen zu lassen, sofern dadurch die Wahrnehmung der eigenen Aufgaben nicht<br />

wesentlich beeinträchtigt wird.<br />

3.1.5 Die Leitstellen führen den Zentralen Krankenbettennachweis (vgl. Ziffer 11.4, Seite<br />

46). Form, Inhalt und Verfahren wird von den Trägern des Rettungsdienstes mit den<br />

Krankenhäusern abgestimmt.<br />

11


3.2 Einrichtung und Betrieb<br />

Bild der Leitstelle aus der Sicht Gerberstraße, 41748 <strong>Viersen</strong>.<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Die Disponentenplätze der Leitstelle befinden sich in der Rotunde. Die Büro-, Technik-, Sozial-<br />

und Schulungsräume sowie der Raum des Krisenstabes und die Küche befinden sich im 2.<br />

Obergeschoss des Gebäudes.<br />

3.2.1 Der <strong>Kreis</strong> unterhält seit dem 01.10.1986 eine zentrale Leitstelle für die Bereiche Rettungsdienst,<br />

Feuerschutz und Katastrophenschutz (jetzt Großschadensereignis). Diese<br />

zentrale Leitstelle wurde bis zum 30.05.2001 gemeinsam mit der Funk- und Fernmeldezentrale<br />

der Feuer- und Rettungswache der Stadt <strong>Viersen</strong> im damaligen Gebäude<br />

der Feuer- und Rettungswache der Stadt, Rektoratstr. 24 b, 41747 <strong>Viersen</strong>,<br />

betrieben.<br />

Diese aus wirtschaftlichen, organisatorischen und personellen Gründen eingegangene<br />

Verbindung hat sich gut bewährt. Den gemeinsamen Betrieb hatten <strong>Kreis</strong> und<br />

Stadt <strong>Viersen</strong> in einem Gestellungsvertrag geregelt.<br />

3.2.2 Die Stadt <strong>Viersen</strong> errichtete in den Jahren 1999 – 2001 in <strong>Viersen</strong>, Gerberstr. 3, eine<br />

neue Feuer- und Rettungswache. Der Neubau wurde am 15.06.2001 seiner Bestimmung<br />

übergeben. In diesem Neubau ist die Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es mit untergebracht.<br />

Die Kostenverteilung zu diesem gemeinsamen Projekt haben <strong>Kreis</strong> und Stadt in einem<br />

Vertrag vom 21./28.06.1999 geregelt. Die Kosten wurden nach den jeweiligen<br />

Anteilen von <strong>Kreis</strong> und Stadt an der Nutzfläche des Gesamtobjektes aufgeteilt. Diese<br />

entsprechen einem Anteilsverhältnis von<br />

• 11,2 v.H. für den <strong>Kreis</strong><br />

• 88,8 v.H. für die Stadt.<br />

12


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Die Nutzflächen der neuen Rettungswache der Stadt <strong>Viersen</strong> wurden bei der Anteilsberechnung<br />

nicht berücksichtigt; eine Kostenbeteiligung des <strong>Kreis</strong>es hierzu erfolgte<br />

nicht.<br />

Auf der Grundlage der vereinbarten Kostenaufteilung ergaben sich für die <strong>Kreis</strong>leitstelle<br />

folgende Kosten<br />

• Anteil an den Kosten des Grunderwerbs<br />

125.860,51 €<br />

• Anteil an den Gesamtbaukosten 1.735.226,82 €<br />

Zu den anteiligen Baukosten erhielt der <strong>Kreis</strong> eine Landeszuweisung von 942.871,82<br />

€. Der Eigenanteil des <strong>Kreis</strong>es betrug 790.355,00 €. Die auf die <strong>Kreis</strong>leitstelle entfallenden<br />

anteiligen Kosten des Rettungsdienstes (ohne die Kosten des Grunderwerbs)<br />

werden abgeschrieben (Landesanteil) bzw. abgeschrieben und verzinst.<br />

Nach der Inbetriebnahme des neuen Gebäudes wurde der Gestellungsvertrag zwischen<br />

<strong>Kreis</strong> und Stadt <strong>Viersen</strong> aus dem Jahre 1986 angepasst und am 18.12.2002<br />

unterzeichnet.<br />

3.3 Aufgaben, Einsatzzahlen<br />

3.3.1 Aufgaben der <strong>Kreis</strong>leitstelle sind insbesondere die<br />

• Annahme von Hilfeersuchen<br />

• Alarmierung der Einsatzkräfte<br />

• Zuordnung der Einsatzkräfte zum Einsatzgeschehen<br />

• Unterstützung der Einsatzleitung<br />

Der <strong>Kreis</strong>leitstelle ist der Notruf 112 aus dem gesamten <strong>Kreis</strong>gebiet <strong>Viersen</strong> (Ausnahme<br />

Ortsteil Tönisberg der Stadt Kempen und Ortsteil St. Tönis der Stadt Tönisvorst<br />

*) aufgeschaltet. Die Alarmierung der Einsatzkräfte im gesamten <strong>Kreis</strong>gebiet<br />

über Funkmeldeempfänger oder Sirene nach Maßgabe der Alarm- und Ausrückordnungen<br />

der Städte und Gemeinden erfolgt durch die <strong>Kreis</strong>leitstelle.<br />

* Die Aufschaltung des Notrufes 112 aus den genannten Ortsteilen ist posttechnisch nicht möglich; aus technischen<br />

Gegebenheiten können nur komplette Ortsnetzbereiche zu einer Leitstelle geführt werden. Diese<br />

Notrufe laufen deshalb bei der hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache der Stadt Moers bzw. der Leitstelle<br />

des <strong>Kreis</strong>es Wesel (für Tönisberg) und der Berufsfeuerwehr der Stadt Krefeld auf und werden von dort<br />

jeweils ohne nennenswerte Zeitverluste an die zuständige Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es <strong>Viersen</strong> weitergegeben.<br />

Die <strong>Kreis</strong>leitstelle alarmiert auf Anforderung und bei Bedarf<br />

• den Bereitschaftsdienst der örtlichen Ordnungsbehörden und der<br />

Fachämter der <strong>Kreis</strong>verwaltung (Ausländerbehörde, Veterinäramt, Jugendamt, usw.)<br />

• die Angehörigen der Leitenden Notarztgruppe (LNA-G)<br />

• die Mitglieder der Gruppe der Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgLR-G)<br />

• die Helfer der Schnelleinsatzgruppen (SEG)<br />

• die Angehörigen der Notfallseelsorge (NFS)<br />

• die Angehörigen der Hilfsorganisationen sowie alle übrigen für eine Schadensbekämpfung/-beseitigung<br />

benötigten Behörden, Einrichtungen und Dienststellen.<br />

13


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

3.3.3 Die Leitstelle ist die Führungseinrichtung des <strong>Kreis</strong>es bei Großschadensereignissen<br />

und/oder einem Massenanfall von Verletzten (MANV). Die Leitstelle fordert den Einsatz<br />

des Rettungshubschraubers (RTH) an.<br />

3.3.4 Die Leitstelle lenkt alle Einsätze und arbeitet mit den Rettungswachen, den Krankenhäusern,<br />

der Polizei, den Feuerwehren sowie den Einrichtungen der ärztlichen<br />

Selbstverwaltungskörperschaften für den ärztlichen Notdienst und des Zivilschutzes<br />

zusammen. Durch enge Verbindungen mit den Leitstellen der Nachbarkreise und den<br />

Niederlanden werden gebiets- und grenzüberschreitende Einsätze ermöglicht.<br />

3.3.5 Einsatzzahlen/Einsatzentwicklung<br />

Jahr Rettungsdienst Feuerschutz Gesamteinsatzzahl<br />

2007 27.311 2.269 29.580<br />

2008 28.921 2.236 31.157<br />

2009 29.986 2.415 32.401<br />

2010 (Prognose) 30.000 2.450 32.450<br />

3.4 Personelle Besetzung<br />

3.4.1 Qualifikation des Personals<br />

Seit Inbetriebnahme der Leitstelle im Jahre 1986 sind in der Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es<br />

Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes der Stadt <strong>Viersen</strong> eingesetzt. Art und<br />

Umfang der Tätigkeit und Kostenersatz haben <strong>Kreis</strong> und Stadt in einem Gestellungsvertrag<br />

festgeschrieben (vgl. Ziffer 3.2.2).<br />

Die Mitarbeiter sind Rettungsassistenten. Sie haben an einem Gruppenführerlehrgang<br />

für hauptamtliche Feuerwehrangehörige sowie am Leitstellenlehrgang am Institut<br />

der Feuerwehr NRW in Münster teilgenommen. Alle Mitarbeiter sind umfassend in<br />

die Handhabung und Funktion des Einsatzleitrechners und der übrigen Technik der<br />

Leitstelle eingewiesen. Sie werden darin ständig fortgebildet. Die Leitstellenbediensteten<br />

weisen jährlich die im Rettungsgesetz NRW geforderte mindestens 30 Stunden<br />

umfassende aufgabenbezogene Fortbildung im Rettungsdienst nach und werden dabei<br />

insbesondere auch in Kommunikations- und Abfragetechniken fortgebildet.<br />

3.4.2 Personalstärke der <strong>Kreis</strong>leitstelle<br />

3.4.2.1 Zum 01.01.2007 wurde in NRW eine neue Arbeitszeitverordnung für die Feuerwehren<br />

(AZVOFeu) auf Basis der inzwischen geltenden EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG<br />

in Kraft gesetzt. Die Stadt <strong>Viersen</strong> hat sich für den Bereich der Feuerwehrbeamten in<br />

der <strong>Kreis</strong>leitstelle gegen die Fortführung des 24-Stundendienstes in der <strong>Kreis</strong>leitstelle<br />

und die Anwendung der Opt-Out-Regelung (Aufstockung auf die frühere Stundenzahl<br />

von 54 Wochenstunden) ausgesprochen. Der <strong>Kreis</strong> als Träger der <strong>Kreis</strong>leitstelle und<br />

die Stadt <strong>Viersen</strong> als Dienstvorgesetzte für die Feuerwehrbeamten in der <strong>Kreis</strong>leitstelle<br />

waren – wie schon vorher – der Auffassung, dass Bereitschaftszeiten in der <strong>Kreis</strong>leitstelle<br />

nicht anfallen bzw. nicht berücksichtigt werden können. Die neue AZVOFeu<br />

sieht ausdrücklich vor, dass für die Feuerwehrbeamten der <strong>Kreis</strong>leitstelle die Dienstzeitregelung<br />

für die übrigen Beamten im Land NRW angewandt werden kann; d. h.,<br />

für die Feuerwehrbeamten der <strong>Kreis</strong>leitstelle <strong>Viersen</strong> wurde eine 41-Stundenwoche<br />

angeordnet. Gleichzeitig wurde zum 01.01.2008 der bisherige 24-Stundendienst in<br />

einen 12-Stunden-Wechseldienst umgewandelt.<br />

14


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

3.4.2.2 Im Zuge der Anpassung an das neue EU-Arbeitszeitrecht wurde die Personalstärke<br />

von 15 auf inzwischen insgesamt 18 Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes<br />

aufgestockt. Von den Mitarbeitern sind 16 Beamte als Disponenten im Schichtdienst<br />

eingesetzt; Leiter und Systemadministrator der Leitstelle nehmen ihre Aufgaben im<br />

Tagesdienst wahr. Die Vertreter der Landesverbände der Krankenkassen haben der<br />

jeweils notwendigen kurzfristigen personellen Verstärkung der <strong>Kreis</strong>leitstelle zugestimmt.<br />

3.4.2.3 Für die 3 Funktions-/Disponenten-Stellen der Leitstelle ergeben sich jährliche Sollarbeitsstunden<br />

von 24 Stunden x 365 Tage x 3 Feuerwehrbeamte = 26.280<br />

Sollstunden<br />

Unter Zugrundelegung der 41-Stundenwoche für die Feuerwehrbeamten der <strong>Kreis</strong>leitstelle<br />

ergibt sich daraus die nachstehende Berechnung der jährlich anfallenden Ist-<br />

Arbeitsstunden der Leitstellendisponenten<br />

41 Stunden je Woche geteilt durch 5 Arbeitstage = 8,2 Stunden/Tag<br />

365 Tage abzgl. 104 Tage (Wochenenden), 10 Feiertagen, die vermutlich auf einen<br />

Wochentag fallen sowie 35 Urlaubstagen (30 regulär sowie 5 Tage Zusatzurlaub wegen<br />

Wechselschichtdienst) ergeben = 216 Arbeitstage<br />

216 Tage x 8,2 Stunden x 16 Disponenten = 28.339 Ist-Stunden<br />

3.4.2.4 Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung legt in ihrem Bericht<br />

Nr. 2/2009 zu den Kosten eines Arbeitsplatzes bei einer 41-Stundenwoche einen<br />

Jahresarbeitszeitwert von 1.680 Stunden zu Grunde. Nach diesem Bericht wiederum<br />

gelten für Feuerwehrbeamte eigene Stundenwerte, die sich dann aus dem KGSt-<br />

Bericht 2/2003 ergeben. Nach diesem Bericht der KGSt ist bei Personalberechnungen<br />

für Feuerwehrbeamte ein Personalausfall durch Krankheiten von 27,23 Tage zu<br />

berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der Ausfallzeit verringert sich die Berechnung<br />

der jährlichen Ist-Arbeitszeit bei Ziffer 3.4.3.2 entsprechend.<br />

216 Tage abzgl. 27,23 Tage = 188,77 Tage x 8,2 Stunden x 16 = 24.766 Ist-Stunden<br />

Das bedeutet wiederum, dass den zunächst unverändert notwendigen 26.280 Soll-<br />

Stunden noch lediglich 24.766 Ist-Stunden gegenüber stehen. Der Personalbedarf<br />

der <strong>Kreis</strong>leitstelle würde sich gleichzeitig erneut um 1,2 Stellen erhöhen.<br />

3.4.2.5 Alternativ zur vorstehend dargestellten Erhöhung der Personalstärke wurde geprüft,<br />

ob in der <strong>Kreis</strong>leitstelle zu den sog. „einsatzschwachen Zeiten“ in der Nacht auf die<br />

Besetzung einer Funktionsstelle verzichtet werden kann.<br />

<strong>Kreis</strong> und Stadt haben eine Poisson-Auswertung der in der <strong>Kreis</strong>leitstelle eingehenden<br />

Notrufe vorgenommen. Aus der zeitlichen Darstellung und Bewertung des Ergebnisses<br />

wurde deutlich, dass für die Nachtstunden eine geringere personelle Besetzung<br />

(Verringerung von 3 auf 2 Funktionsstellen) zeitlich vertretbar wäre. Das Ergebnis<br />

und die Konsequenzen aus der Bewertung wurden mit Herrn KBM Riedel für<br />

die Feuerwehren des <strong>Kreis</strong>es abgestimmt. Dabei wurde berücksichtigt, dass bei<br />

planbaren Ereignissen oder zu bestimmten Feiertagen sowie nach Einschätzung des<br />

Leiters der Leitstelle jederzeit die Möglichkeit der personellen Verstärkung wieder gegeben<br />

sein muss.<br />

15


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Die sog. „Nachtabsenkung“ wurde in Abstimmung mit dem <strong>Kreis</strong>brandmeister (für die<br />

Freiwilligen Feuerwehren des <strong>Kreis</strong>es) sowie den Trägern der Rettungswachen ab<br />

dem 01.04.2010 für die Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es veranlasst. Die Vertreter der Landesverbände<br />

der Krankenkassen wurden von dieser Änderung unterrichtet. Eine erneute<br />

personelle Aufstockung der Disponenten-Stellen der <strong>Kreis</strong>leitstelle konnte so zunächst<br />

vermieden werden.<br />

Ab dem 01.04.2010 ist die <strong>Kreis</strong>leitstelle an allen Tagen grundsätzlich in der Zeit<br />

• von 7:00 bis 19:00 Uhr mit 3 Disponenten<br />

• von 19:00 bis 7:00 Uhr mit 2 Disponenten<br />

besetzt.<br />

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, zu bestimmten Anlässen, Feiertagen oder planbaren<br />

Ereignissen eine personelle Verstärkung der Leitstelle anzuordnen.<br />

Als Folge der Nachabsenkung stehen rechnerisch grundsätzlich 1.417 Dienststunden<br />

im Überhang zur freien Verfügung. Ein erheblicher Anteil dieser Stunden wird für die<br />

vorstehend angesprochene planbare personelle Verstärkung der Leitstelle zu besonderen<br />

Anlässen eingesetzt werden müssen; dazu kommt die kurzfristig notwendige<br />

personelle Verstärkung der Leitstelle aufgrund unvorhersehbarer Schadenslagen im<br />

<strong>Kreis</strong>gebiet. Nicht unerwähnt bleiben darf an dieser Stelle, dass in der Vergangenheit<br />

in der <strong>Kreis</strong>leitstelle regelmäßige krankheitsbedingte Ausfälle (zum Teil über mehrere<br />

Monate) zu verzeichnen waren; die darin begründete Mehrarbeitszeit für die anderen<br />

Mitarbeiter der Leitstelle soll durch den Einsatz der Plusstunden minimiert werden.<br />

Durch die enorme personelle Belastung des Personals der Leitstelle vor der Anpassung<br />

des Personalbestandes und der Einführung der Nachtabsenkung sind notwendige<br />

Aus- und Fortbildungen für die Mitarbeiter der Leitstelle ausgefallen bzw. zurück<br />

gestellt worden. Auch für diese notwendigen regelmäßigen Aus- und Fortbildungen<br />

sollen die errechneten Plusstunden künftig eingesetzt werden.<br />

16


3.5 Technische Ausstattung, Einsatzleitrechner<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

3.5.1 Die Leitstelle ist dem jeweiligen Stand der Technik und der ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung<br />

und Einsatzlenkung entsprechend ausgestattet. Hierzu gehören<br />

insbesondere<br />

• 4 Einsatzleitplätze und ein Reserve-Einsatzleitplatz mit vorwiegend gleicher Ausstattung<br />

zur Abwicklung aller Tätigkeiten<br />

• 4 spezielle Einsatzleitplätze für die Abarbeitung von größeren Unwetterereignissen<br />

• 1 kombinierte EURO-ISDN-Notruf- und Telefonanlage, mit Zielwahlleitungen zu<br />

den Rettungswachen, Krankenhäusern, zur Leitstelle der Polizei (Notruf 110), zu<br />

Nachbarleitstellen sowie mit Faxanschlüssen und Notrufserver<br />

• eine Funkanlage (5 Funkverkehrskreise) mit Ankopplung eines Funkmeldesystems<br />

sowie einer Einrichtung für Funk-/Drahtüberleitung<br />

• 1 Einsatzleitsystem mit 5 Arbeitsplätzen (sowie 5 Reserveplätzen), einem Systemplatz<br />

und zwei Servern zur Durchführung der Einsatzbearbeitung,der Alarmierungen,<br />

Dokumentation und Auswertung mit Ankopplung Brandmeldeanlagen,<br />

Funkmelde- und Alarmierungseinrichtungen, GPS-Navigationssystem und GSM<br />

SMS-Alarmierung mit eigener unterbrechungsfreier Stromversorgung<br />

• zwei Verwaltungsserver für die Abrechnungs- und Transportscheinstellen der Rettungswachen<br />

im <strong>Kreis</strong>gebiet<br />

• ein PC-Netzwerk mit Server für die administrative Arbeit der Leitstelle, e-mail-<br />

Verkehr und Internetbetrieb (Umweltbundesamt, Deutscher Wetterdienst, Bettennachweis,<br />

usw.)<br />

• eine rechnergestützte Dokumentationsanlage mit Langzeit- und Kurzzeitdokumentation<br />

• 1 Wetterstation mit Aufzeichnungseinrichtung<br />

• 1 Notbeleuchtung<br />

3.5.2 Der Sprechfunkverkehr sowie die Auslösung der sog. „Stillen Alarmierung“ im <strong>Kreis</strong>gebiet<br />

wird durch den Betrieb<br />

• einer Funkrelaisstelle auf der Windrose im Stadtgarten, <strong>Viersen</strong>-Dülken<br />

• von Funkalarmumsetzern auf<br />

- dem Hospital zum Hl. Geist in Kempen (wird derzeit errichtet)<br />

- dem Städt. Krankenhaus in Nettetal-Lobberich<br />

- dem Gebäude des ehemaligen St.-Antonius-Hospital in Schwalmtal-Waldniel<br />

- einem Hochhaus in der Stadtmitte von Tönisvorst-St. Tönis<br />

- dem Katharinen-Hospital in Willich<br />

- der Feuer- und Rettungswache <strong>Viersen</strong><br />

sichergestellt. Der Funkverkehr der Leitstelle wird auf den Kanälen 465, 498, 406,<br />

374 und 372 abgewickelt.<br />

3.5.3 Die Leitstelle arbeitet rechnerunterstützt. Das Einsatzleitprogramm COBRA der Firma<br />

ISE wurde in den Leitstellen im Anwenderbereich des Kommunalen Rechenzentrums<br />

Niederrhein (KRZN) in Moers umfangreich getestet und wird seit 2003 in der Leitstelle<br />

eingesetzt.<br />

3.5.4 Ergänzend zur Funkalarmierung können bestimmte Einheiten zusätzlich über Mobilfunk<br />

mit SMS (Short Message Service) alarmiert werden. Außerdem verfügt die Leitstelle<br />

über die Möglichkeit, Mobilfunkgeräte per Notfallortung zu lokalisieren.<br />

17


3.6 Kosten der Leitstelle<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

3.6.1 Kosten der Leitstelle sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten<br />

Personal-, Sach- und Gemeinkosten sowie kalkulatorische Kosten. Die ansatzfähigen<br />

Gesamtkosten der Leitstelle werden auf die Aufgabenbereiche Rettungsdienst und<br />

Feuerschutz/übrige aufgeteilt. Die auf den Rettungsdienst entfallenden Kosten werden<br />

nach § 15 Abs. 2 RettG NRTW auf der Grundlage einer Satzung des <strong>Kreis</strong>es<br />

über die Festsetzung und Weitergabe der Kosten der <strong>Kreis</strong>leitstelle (Leitstellensatzung)<br />

vom 13.12.2002 auf die Träger der Rettungswachen umgelegt. Bemessungsgrundlage<br />

für die Kostenfestsetzung sind die Einwohnerzahlen der Rettungsbereiche<br />

und die Zahl der Einsätze, und zwar jeweils zu 50 v.H.<br />

3.6.2 Auf der Grundlage der benötigten Funktionsstellen in der Leitstelle wurde das Personal<br />

mit 2 Funktionsstellen (8,36) dem Rettungsdienst und mit 1 Funktionsstelle (4,18)<br />

dem Feuerschutz/Übrige Aufgaben zugeordnet. Die Stelle des Leiters der Leitstelle<br />

wurde jeweils zur Hälfte auf die beiden Bereiche aufgeteilt. Bei den Personalkosten<br />

führt dies zu Anteilen von<br />

• Rettungsdienst 8,36 Stellen + 0,5 Leiter Leitstelle = 8,86 65,44 v.H.<br />

• Brandschutz/Übrige 4,18 Stellen + 0,5 Leiter Leitstelle = 4,68 34,56 v.H.<br />

Unter Berücksichtigung aller übrigen Kosten für den Sach- und Betriebsaufwand der<br />

<strong>Kreis</strong>leitstelle hat der <strong>Kreis</strong> auf der Grundlage einer Kostenanalyse von 2003 eine<br />

Kostenaufteilung von<br />

• 64 v.H. Rettungsdienst<br />

• 36 v.H. Brandschutz/Übrige Aufgaben<br />

errechnet und mit den Vertretern der Krankenkassen vereinbart.<br />

Kostenentwicklung<br />

Jahr Gesamtkosten Anteil Rettungsdienst<br />

2006 1.220.183,26 € 780.917,29 €<br />

2007 1.169.437,00 € 748.439,68 €<br />

2008 1.130.758,28 € 723.685,30 €<br />

2009 1.317,872,00 € 843.438,08 €<br />

850.000<br />

800.000<br />

750.000<br />

700.000<br />

650.000<br />

600.000<br />

550.000<br />

500.000<br />

780.917<br />

748.440<br />

723.685<br />

843438<br />

2006 2007 2008 2009<br />

18


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

3.7 Die zentrale <strong>Kreis</strong>leitstelle ist Schaltzentrale für alle Bereiche der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr.<br />

In der Leitstelle laufen alle Fäden zusammen, Notrufe und Anfragen<br />

werden angenommen, bewertet, dokumentiert, Einsatzentscheidungen und Folgemaßnahmen<br />

werden ausgelöst. Die Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten reicht dabei von<br />

einfachen Telefonaten und der Vermittlung eines Ansprechpartners über das Entsenden<br />

von Einsatzkräften des Rettungsdienstes und der Feuerwehr bis hin zur Koordination<br />

von Großschadensereignissen. Eine Beschreibung des Aufgabenspektrums insgesamt<br />

und der Aufgaben- und Einsatzabläufe in einer <strong>Kreis</strong>leitstelle ist bisher landesweit nicht<br />

vorhanden. Die AGBF in Deutschland hat deshalb bereits im Jahre 2000 die Einführung<br />

eines Qualitätsmanagements für Leitstellen gefordert.<br />

Für die Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es soll im Jahre <strong>2011</strong> damit begonnen werden, unter Leitung<br />

und Federführung eines externen Beratungsbüros ein Qualitätsmanagement aufzubauen.<br />

Im Hinblick auf den überwiegend vergleichbaren Aufgabenumfang der Leitstellen<br />

des Landes NRW ist beabsichtigt, dieses Qualitätsmanagement gemeinsam mit den<br />

Nachbarkreisen Heinsberg, Kleve, Rhein-<strong>Kreis</strong> Neuss und Wesel zu erarbeiten; die entstehenden<br />

Kosten könnten damit minimiert und auf die beteiligten <strong>Kreis</strong>e aufgeteilt werden.<br />

Gleichzeitig kann der erhebliche zusätzliche Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter der<br />

Leitstellen durch die Aufteilung auf 4 Leitstellen minimiert werden.<br />

3.8 Im Rahmen der Einführung bzw. Umstellung auf Digitalfunk soll für den Rettungsdienst,<br />

die Freiwilligen Feuerwehren sowie die Einrichtungen des Katastrophenschutzes ein<br />

kreiseinheitliches Wartungs- und Servicekonzept entwickelt und umgesetzt werden. Die<br />

daraus entstehenden Kosten können gerätebezogen den einzelnen Bereichen zugeordnet<br />

werden. Die auf den Rettungsdienst entfallenden Kosten sollen mit den Kosten der<br />

<strong>Kreis</strong>leitstelle an die Träger der Rettungswachen weiter gegeben werden.<br />

19


4. Eintreffzeiten/Hilfsfrist<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

4.1 Der Faktor Zeit entscheidet im Rettungsdienst über die Effektivität, aber auch über die<br />

ökonomischen Möglichkeiten eines Systems. Je dezentraler die Verteilung von Rettungswachen<br />

ist, desto schneller kann Hilfe im Notfall erfolgen. Daraus resultiert aber<br />

andererseits ein Kostenaufwand, der mit den Schutzzielen des Rettungsdienstes in<br />

Einklang zu bringen und daher mit den Kostenträgern abzustimmen ist.<br />

Nach der amtlichen Begründung zum RettG NRW soll das Netz der Rettungswachen<br />

so engmaschig sein, dass jeder an einer Straße gelegene Notfallort in einer Eintreffzeit<br />

(Hilfsfrist) von 5 – 8 Minuten, im ländlichen Bereich bis 12 Minuten erreichbar ist.<br />

Dabei kommt es bei der Feststellung der Eintreffzeit auf den Zeitpunkt des Eintreffens<br />

des ersten Hilfsfahrzeuges am Notfallort an. So bringt auch das Notarzteinsatzfahrzeug<br />

(NEF) eine wirksame Hilfe, auch wenn es nicht zum Transport von Notfallpatienten<br />

geeignet ist (Beschluss OVG Münster vom 15.03.2004 – 13 B 16/04).<br />

4.2 Die planerische Hilfsfrist wird vom Zeitpunkt des Anfangs der Disposition des Leitstellendisponenten<br />

an berechnet (Einsatzeröffnung). Sie endet mit dem Eintreffen des<br />

ersten geeigneten Rettungsmittels an der dem Notfallort nächstgelegenen öffentlichen<br />

Straße. Der Erreichungsgrad (vgl. Ziffer 4.5) beschreibt den Grad der Einhaltung<br />

der vom <strong>Kreis</strong> für die Rettungsdienstbereiche des <strong>Kreis</strong>gebietes planerisch festgelegten<br />

Hilfsfristen.<br />

Gebiete mit äußerst geringer Notfallwahrscheinlichkeit, mit extrem geringer Bevölkerungsdichte,<br />

Wald-, Wiesen- und Moorgebiete, Betriebsgelände mit ausreichender eigener<br />

rettungsdienstlicher Versorgung, Truppenübungsplätze, Militärstandorte und<br />

Fernverkehrswege werden grundsätzlich und allgemein in den Planungen rettungsdienstlicher<br />

Aufgabenträger nicht berücksichtigt.<br />

4.3 Bis zum Jahre 2006 wurde allgemein im Land NRW die planerische Hilfsfrist insgesamt<br />

und einheitlich für das Gebiet eines <strong>Kreis</strong>es oder einer kreisfreien Stadt festgelegt.<br />

In den Jahren danach hat sich hierzu die Auffassung verfestigt, dass es sich in<br />

rettungsdienstlicher Hinsicht nicht empfiehlt, eine Kommune in ihrer Gesamtheit als<br />

„ländlich“ oder „städtisch“ einzustufen. Vielfach sind insbesondere in den Flächenkreisen<br />

(wie <strong>Viersen</strong>) die Strukturen innerhalb der kreisangehörigen Städte und Gemeinden<br />

so unterschiedlich, dass nur eine ortsteilbezogene (wohnplatzbezogene)<br />

Zuordnung zu einer nachvollziehbaren Unterscheidung zwischen städtisch und ländlich<br />

geprägten Räumen führt. Diese differenzierte Auffassung ist in den Jahren nach<br />

2006 auch durch verschiedene OVG-Entscheidungen bestätigt worden.<br />

Allerdings haben weder der Gesetzgeber noch die zuständigen Ministerien oder Gerichte<br />

im Rettungsdienst Kriterien für die Zuordnung in die Bereiche „städtisch“<br />

und/oder „ländlich“ festgelegt. Auch die bekannten Kommentare zum Rettungsgesetz<br />

NRW treffen hierzu keine Aussage. Eine Zuordnung nach dem Kommunalverfassungsrecht<br />

war bei der Beurteilung der rettungsdienstlichen Hilfsfristen wenig hilfreich,<br />

weil dabei Aspekte wie Besiedlungsstruktur, Einwohnerdichte, Infrastruktur,<br />

usw. unbeachtet geblieben wären. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte können<br />

auch Mittlere kreisangehörige Städte in der Gesamtheit ihrer Ortsteile oder einzelne<br />

Ortsteile einer großen kreisangehörigen Stadt durchaus dem ländlichen Bereich zugeordnet<br />

werden.<br />

20


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Die Zuordnung eines Bereiches zu einer städtischen oder ländlichen Struktur kann<br />

unter Zuhilfenahme verschiedener Anhaltspunkte erfolgen und soll hier nur in Stichworten<br />

aufgezeigt werden<br />

• Einstufung in der Landesentwicklungsplanung<br />

• Besiedlungsstruktur (geschlossene Flächen, räumliche Ausdehnung,<br />

Zahl der Wohnungen je Wohngebäude, usw.)<br />

• Einwohnerdichte (>1.000/km²) als Hinweis auf eine städtische Kultur<br />

• Zentralität des Wohnplatzes (Vorhandensein eines Stadtzentrums)<br />

• Mindesteinwohnerzahl (>20.000 Einwohner/Wohnplatz)<br />

• Verkehrsstruktur und verkehrstechnische Erschließung<br />

• Industrie- und Gewerbestruktur<br />

• Städtisches Leben (gesellschaftliche Kontakte, kulturelle Angebote, usw.)<br />

4.4 Seit dem Jahre 1975 besteht der <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> aus<br />

• 1 Großen kreisangehörigen Stadt mehr als 60.000 Einwohner<br />

• 4 Mittleren kreisangehörigen Städten mehr als 25.000 Einwohner<br />

• 4 kreisangehörigen Gemeinden unter 25.000 Einwohner<br />

Der Westteil des <strong>Kreis</strong>es ist stark geprägt durch große Waldgebiete und einer großen<br />

Anzahl von Seen. Die Besiedlungsdichte ist gering. Die vorhandenen Wohnplätze<br />

haben eher dörflichen Charakter. Im östlichen <strong>Kreis</strong>gebiet wird die Besiedlung erkennbar<br />

dichter und erreicht teilweise städtische Züge.<br />

Unter Berücksichtigung und Bewertung der genannten Aspekte wurde eine Ortsteilbewertung<br />

auf der Grundlage des Zuschnittes der Rettungswachen im <strong>Kreis</strong>gebiet<br />

vorgenommen. Diese ist als Anlage dem <strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> beigefügt und in<br />

der Beschreibung der Rettungswachen im <strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> entsprechend<br />

erläutert. Hiernach sind in den Rettungswachen-Bereichen des <strong>Kreis</strong>es folgende<br />

Ortsteile dem „städtischen“ (8-Minuten) Bereich zuzuordnen<br />

• Rettungswache Kempen Ortsteile Kempen und St. Tönis der Stadt Tönisvorst<br />

• Rettungswache <strong>Viersen</strong> Ortsteil Dülken (nur Zentralwohnplatz) und <strong>Viersen</strong><br />

• Rettungswache Willich Ortsteil Willich<br />

Der Ortsteil Lobberich der Stadt Nettetal (Rettungswache Nettetal) hat überwiegend<br />

städtische Strukturen, erreicht jedoch nicht den Einwohnerschwellenwert von 20.000.<br />

Alle übrigen Ortsteile und Gemarkungen sind als ländliche Bereiche anzusehen.<br />

Hinweis:<br />

Die Darstellung der Einwohnerzahl in der Anlage zur Ortsteilbewertung wurde nicht fortgeschrieben. Die<br />

Einwohnerzahlen in den Rettungswachen-Bereichen haben sich nicht so gravierend entwickelt, dass<br />

sich daraus Veränderungen in der Zuordnung der Ortsteilbewertung ergeben hätten.<br />

4.5 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Minden (5 L<br />

1144/03) hat das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Beschluss vom<br />

15.03.2004 – 13 B 16/04 – entschieden, dass in NRW die Eintreffzeit bei der Notfallrettung<br />

von 8 Minuten innerörtlich und 12 Minuten im ländlichen Bereich mindestens<br />

in 90 v. H. der Fälle eingehalten werden muss. Bei der Feststellung der Eintreffzeit<br />

kommt es auf den Zeitpunkt des Eintreffens des ersten Hilfsmittels am Notfallort an,<br />

dass auch ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) sein kann. Dieser Planungsrichtwert wird<br />

der Notfallrettung im <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> zugrunde gelegt.<br />

21


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

4.6 Zum 01.01.2007 wurde im Leitstellensystem Cobra ein Statistik-Modul implementiert.<br />

Mit Hilfe dieses Moduls ist es seitdem möglich, den Zielerreichungsgrad für die Einhaltung<br />

der Hilfsfrist im Einsatzleitsystem zu dokumentieren. Bis dahin wurden die<br />

Aufzeichnungen in den Rettungswachen von Hand geführt und bargen das Risiko von<br />

größeren Fehlerquoten. Seit der Einführung des Statistik-Moduls werden die Aufzeichnungen<br />

automatisch über den funkbetriebenen Statusmelder eines jeden Einsatzmittels<br />

vorgenommen. Zusammen mit den Aufzeichnungen des Notrufes kann<br />

nunmehr eine lückenlose Darstellung der Einsätze geboten werden. Die Fehlerquote,<br />

z. B. durch fehlende Statusmeldungen ist so gering, dass die Dokumentation repräsentative<br />

Werte liefert.<br />

Im Rahmen der zeitlichen Auswertung der Einsätze wurde festgestellt, dass in einigen<br />

Ortsteilen im westlichen <strong>Kreis</strong>gebiet (Elmpt, Overhetfeld, Alt-Brüggen, Bracht, Kaldenkirchen)<br />

keine ausreichend schnelle Notfallrettung möglich war. Die Hilfsfrist von<br />

12 Minuten wurde in diesen Bereichen regelmäßig überschritten. Aus diesem Grund<br />

wurde in den Rettungsbereichen Nettetal und Schwalmtal jeweils eine zusätzliche<br />

Wache (Nebenstelle oder Dependance) errichtet und ein Teil der vorhandenen Einsatzmittel<br />

dorthin verlagert. Hierdurch ist die Einhaltung des Zielerreichungsgrades<br />

von 90 v.H. aller Einsätze innerhalb der vorgeschriebenen Hilfsfrist von 12 Minuten in<br />

den Rettungswachen-Bereichen Nettetal und Schwalmtal sichergestellt worden.<br />

22


5. Rettungswachen<br />

5.1 Allgemeines<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Die <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte sind nach § 6 RettG NRW als Träger des Rettungsdienstes<br />

verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung<br />

mit Leistungen der Notfallrettung einschl. der notärztlichen Versorgung im<br />

Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen.<br />

Neben den <strong>Kreis</strong>en und kreisfreien Städten sind die Großen kreisangehörigen Städte<br />

(über 60.000 Einwohner) Träger von Rettungswachen. Mittlere kreisangehörige Städte<br />

(über 25.000 Einwohner) sind Träger von Rettungswachen, soweit ihnen durch den<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> diese Aufgabe zugewiesen wird. Die Anzahl der Rettungswachen<br />

legen die Träger des Rettungsdienstes in den Rettungsdienstbedarfsplänen<br />

fest. Dabei spielt die Verwirklichung eines voll flächendeckenden Rettungssystems<br />

eine wichtige Rolle.<br />

5.2 Zahl und Einrichtung von Rettungswachen<br />

5.2.1 Die Große kreisangehörige Stadt <strong>Viersen</strong> ist Träger einer Rettungswache kraft Gesetzes<br />

(§ 6 Abs. 2 RettG NRW). Die Mittleren kreisangehörigen Städte Kempen, Nettetal<br />

und Willich sind Träger von Rettungswachen aufgrund der Aufgabenzuweisung<br />

in den bisherigen Bedarfsplänen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Viersen</strong>. Die Gebiete der Gemeinde<br />

Grefrath und der Stadt Tönisvorst wurden dabei von der Stadt Kempen, das Gebiet<br />

des Ortsteils Bracht der Gemeinde Brüggen von der Stadt Nettetal rettungsdienstlich<br />

mitversorgt. Der <strong>Kreis</strong> hat hierzu mit den Städten Kempen und Nettetal entsprechende<br />

vertragliche Regelungen getroffen.<br />

Bei einer Gesamtfläche von rd. 563 qkm werden im <strong>Kreis</strong>gebiet insgesamt 5 Rettungswachen<br />

betrieben<br />

Rettungs- Träger Einsatzbereich Einwohner Fläche Einw.<br />

wache<br />

in qkm je qkm<br />

Kempen Stadt Kempen Grefrath<br />

Kempen<br />

Tönisvorst 81.760 144,12 567<br />

Nettetal Stadt Nettetal Brüggen-Bracht<br />

Schwalmtal<br />

Nettetal 48.766 118,00 413<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> (Alt-)Brüggen<br />

Niederkrüchten<br />

Schwalmtal 43.941 142,00 309<br />

<strong>Viersen</strong> Stadt <strong>Viersen</strong> <strong>Viersen</strong> 75.438 91,00 829<br />

Willich Stadt Willich Willich 51.910 68,00 763<br />

23


5.3 Einsatzzahlen/-entwicklung<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Die Notarzteinsätze werden auf allen Wachen im <strong>Kreis</strong> im sog. „Rendezvous-System“<br />

gefahren. Das heißt, Notarzt und Rettungswagen gelangen getrennt zum Einsatzort.<br />

Rettungstransporte (Einsätze RTW ohne Notarzt)<br />

Rettungswache 2007 2008 2009 (Prognose)<br />

2010<br />

Kempen 4.082 4.500 4.683 4.700<br />

Nettetal 3.098 3.273 3.534 3.600<br />

Schwalmtal 2.231 2.360 2.487 2.500<br />

<strong>Viersen</strong> 3.293 3.789 4.434 4.465<br />

Willich 2.545 2.816 2.864 2.900<br />

Gesamt 15.249 16.738 18.002 18.165<br />

Notarzteinsätze<br />

Rettungswache<br />

2007 2008 2009 (Prognose)<br />

/ Notarztdienst<br />

2010<br />

Kempen 1.309 1.357 1.356 1.400<br />

NA Tönisvorst 1.074 1.178 1.343 1.300<br />

Nettetal 1.542 1.621 1.688 1.700<br />

Schwalmtal 1.151 1.444 1.398 1.500<br />

<strong>Viersen</strong> 2.232 2.403 2.473 2.527<br />

Willich 1.183 1.296 1.335 1.400<br />

Gesamt 8.491 9.299 9.593 9.827<br />

Krankentransporte<br />

Rettungswache 2007 2008 2009 (Prognose)<br />

2010 *<br />

Kempen 2.214 2.298 2.503 2.184<br />

Nettetal 1.954 2.072 1.747 1.138<br />

Schwalmtal 577 633 693 680<br />

<strong>Viersen</strong> 4.120 3.832 3.782 3.490<br />

Willich 712 675 724 798<br />

Gesamt 9.577 9.510 9.449 8.290<br />

* basierend auf den Einsatzzahlen gemäß <strong>Kreis</strong>leitstelle für das 1. Halbjahr 2010,<br />

damit ein erneuter Rückgang im Vergleich zum Vorjahr von fast 12 v.H.<br />

nachrichtlich: 2002 2003 2004 2005 2006<br />

15.241 15.135 13.848 12.999 13.832<br />

24


6. Ausstattung mit Krankenkraftwagen<br />

Beispiele von Einsatzfahrzeugen im Rettungsdienst<br />

Krankentransportwagen - KTW<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Ein Krankenkraftwagen, der für den Transport, die Erstversorgung<br />

und die Überwachung von Patienten konstruiert<br />

und ausgerüstet ist.<br />

Rettungswagen - RTW<br />

Ein Krankenkraftwagen, der für den Transport, die erweiterte<br />

Behandlung und Überwachung von Patien-<br />

ten konstruiert und ausgerüstet ist.<br />

Notarzteinsatzfahrzeug - NEF<br />

Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) ist entweder an einem<br />

Krankenhaus stationiert oder holt den Notarzt direkt<br />

von der Klinik/Praxis ab und fährt zum Notfallort,<br />

wo unabhängig vom Notarzt ein Rettungswagen<br />

(RTW) eintrifft. Die Anforderungen an ein NEF sind in<br />

der DIN 75 079 geregelt<br />

6.1 Krankenkraftwagen sind nach § 3 Abs. 1 RettG NRW Fahrzeuge, die für die Notfallrettung<br />

oder den Krankentransport besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein<br />

als Krankenkraftwagen anerkannt sind (Notarztwagen, Rettungswagen, Krankentransportwagen).<br />

Nach § 3 Abs. 2 RettG NRW sind Notarzteinsatzfahrzeuge Personenkraftwagen<br />

zur Beförderung der Notärzte. Nach dem Bericht und Plan zum Rettungswesen<br />

von 1975 sollten grundsätzlich an jeder Rettungswache zwei Krankenkraftwagen<br />

stationiert sein, damit selbst bei geringer Einsatzhäufigkeit ein zweiter<br />

Wagen zur Reserve vorhanden war. Zur Mindestausstattung jeder Rettungswache<br />

sollte in jedem Fall ein Rettungswagen gehören.<br />

25


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

6.2 Die Zahl der tatsächlich bereitzuhaltenden und zu besetzenden Rettungsmittel richtet<br />

sich nach dem zu erwartenden Einsatzaufkommen und der auf dieser Basis ermittelten<br />

Häufigkeit der zu erwartenden Ereignisüberschneidungen. Für die Notfallversorgung<br />

wurde hierzu bereits für den <strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> des Jahres 2002 von<br />

den Krankenkassen eine risikoabhängige Bemessung unter Berücksichtigung der<br />

Gleichzeitigkeit und unter Zugrundelegung der mittleren Einsatzdauer von Notfalleinsätzen<br />

durchgeführt und mit den Trägern des Rettungsdienstes abgestimmt. Die<br />

Grundlagen hierzu wurden mit Hilfe der Poisson-Verteilung geschaffen. Durch die<br />

Poisson-Analyse werden Einsatzwahrscheinlichkeiten für einen Rettungsdienstbereich<br />

berechnet. Die dafür erhobenen Einsatzdaten wurden ausschließlich auf den zu<br />

bewertenden Rettungsdienstbereich bezogen. Die Analyse liefert im Ergebnis die<br />

Zahl der benötigten Einsatzmittel.<br />

6.3 Die Einwohnerzahlen in den Rettungswachen-Bereichen des <strong>Kreis</strong>es, aber auch die<br />

Einsatzzahlen im Rettungsdienst des <strong>Kreis</strong>es sind in den letzten Jahren regelmäßig<br />

angestiegen. Die Anzahl der Einsatzfahrzeuge in den Rettungswachen ist in den Folgejahren<br />

nach 2002 (Ausnahme Rettungswache Schwalmtal) nicht angepasst worden.<br />

Eine aktuelle Auswertung der Einsatzzahlen der <strong>Kreis</strong>leitstelle des Vorjahres<br />

2009 nach Poisson weist für die Rettungswachen Kempen und Willich einen grundsätzlichen<br />

Bedarf für jeweils einen zusätzlichen Rettungswagen aus. Das heißt, zur<br />

Sicherstellung des Rettungs- und Notarztdienstes in diesen Rettungsbereichen ist der<br />

Einsatz von jeweils einem weiteren RTW rund um die Uhr notwendig.<br />

6.4 Bisher standen für den Rettungs- und Notarztdienst sowie den Krankentransport im<br />

<strong>Kreis</strong>gebiet keine Reservefahrzeuge zur Verfügung. Die Träger der Rettungswachen<br />

sind dazu über gegangen, abgeschriebene aber funktionstüchtige Fahrzeuge als Ersatz<br />

für evtl. Ausfälle von Einsatzmitteln in den Rettungswachen vorzuhalten. Mit den<br />

Kosten dieser Fahrzeuge wird der Rettungsdienst nicht belastet.<br />

6.5 Von der Stadt <strong>Viersen</strong> werden neben den rettungsdienstlichen- und kostenrelevanten<br />

Krankenkraftwagen zwei weitere Fahrzeuge aus dem Bestand der Stadt <strong>Viersen</strong> für<br />

den MANV-Fall (Massenanfall von Verletzten) vorgehalten, die bei Bedarf (Ausfall eigener<br />

Fahrzeuge) kurzzeitig den Rettungswachen des <strong>Kreis</strong>gebietes gegen Kostenersatz<br />

für Einsätze des Rettungsdienstes zur Verfügung gestellt werden können. Der<br />

Bereich des Rettungsdienstes wird nur mit Kosten belastet, sofern diese Fahrzeuge<br />

auch eingesetzt werden.<br />

26


7. Krankentransport im <strong>Kreis</strong>gebiet<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Für den Krankentransport sind Hilfsfrist-Standards nicht vorhanden. Im Bereich des<br />

Krankentransportes kommt es nicht auf die Eintreffzeiten an, die für den Bereich der<br />

Notfallrettung gelten, bei der es um die unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben der<br />

betroffenen Patienten geht. Vielmehr orientiert sich im Bereich des Krankentransportes<br />

die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung an den Anforderungen einer guten<br />

Dienstleistung zur medizinischen Versorgung. In den seltenen Fällen kann durch<br />

Verschlechterung des Krankheitsbildes aus dem Krankentransport eine Notfallrettung<br />

werden, für die dann die Hilfsfristen gelten. Bei den sogenannten „disponiblen“ Krankentransporten<br />

haben sich inzwischen Wartezeiten von 40 – 60 Minuten ergeben, die<br />

auch durch die Rechtsprechung bestätigt bzw. gefestigt worden sind. Danach sind<br />

Wartezeiten bei den disponiblen Krankentransporten von bis zu zwei Stunden (als<br />

Grenzwert in Einzelfällen – Einsatzspitzenzeiten) für den einzelnen Patienten hinnehmbar.<br />

Der <strong>Kreis</strong> hat als Planungsrichtwert im Krankentransport eine Bedienfrist<br />

mit Sicherheitsniveau von mindestens 90 v.H. aller notwendigen Krankentransporte<br />

innerhalb einer Wartezeit von 60 Minuten nach Transportanmeldung bei der <strong>Kreis</strong>leitstelle<br />

vorgegeben.<br />

Wegen der doch erheblichen Abweichungen von Rettungsdienst und Notarzteinsatzdienst<br />

und der ab dem kommenden Jahr <strong>2011</strong> erheblichen organisatorischen<br />

und strukturellen Veränderungen wird der Krankentransport an dieser<br />

Stelle gesondert dargestellt und den weiteren Beschreibungen der Rettungswachen<br />

des <strong>Kreis</strong>es vorgezogen.<br />

7.1 Das am 01.01.2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)<br />

beinhaltete weitreichende Änderungen bei der Übernahme von Kosten des Krankentransportes<br />

durch die gesetzliche Krankenversicherung. Seit dem Inkrafttreten des<br />

Gesetzes wurde in vielen Bereichen des Gesundheitswesens der Transport von Patienten<br />

auf die sog. „Krankenfahrten“ verlagert. Hierbei handelt es sich um Transporte,<br />

bei denen der zu befördernde Patient nicht der qualifizierten Betreuung durch einen<br />

Rettungssanitäter oder der besonderen Einrichtung eines KTW bedarf. Krankenfahrten<br />

werden i. d. R. mit Fahrzeugen durchgeführt, die für den Gelegenheitsverkehr mit<br />

Mietwagen nach § 49 des Personenbeförderungsgesetzes zugelassen sind. Im <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Viersen</strong> und in den umliegenden Städten Krefeld und Mönchengladbach werden inzwischen<br />

von mehreren Firmen Krankenfahrten dieser Art angeboten.<br />

Der <strong>Kreis</strong> hatte bereits im letzten <strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong>, Stand 01.04.2006, auf<br />

die erheblich rückläufigen Einsatzzahlen im Krankentransport hingewiesen. Dieser<br />

Trend hat sich in den Folgejahren fortgesetzt; der erhebliche Rückgang der KTW-<br />

Einsatzzahlen lag im Landestrend. Er war in erster Linie auf die verstärkte Tätigkeit<br />

dieser privaten Unternehmen im sog. „Nicht-qualifizierten Krankentransport“ zurück<br />

zu führen. Von diesen Unternehmen werden z.B. fast ausschließlich die Dialysepatienten<br />

im <strong>Kreis</strong>gebiet gefahren. Darüber hinaus werden von den Unternehmen Verlegungs-,<br />

Behandlungs- und Entlass-Fahrten für die Krankenhäuser durchgeführt, weil<br />

sie kostengünstiger als die öffentlichen Anbieter sind. Alleine im Zeitraum zwischen<br />

2004 und 2007 sind die KTW-Einsatzzahlen um 42 v. H. zurück gegangen.<br />

7.2 Vor dem Hintergrund dieser rückläufigen Einsatzzahlen war von den Vertretern der<br />

Krankenkassen die Zentralisierung bzw. Zusammenfassung von Zuständigkeiten im<br />

Rettungsdienst und Krankentransport im <strong>Kreis</strong>gebiet <strong>Viersen</strong> regelmäßig gefordert<br />

worden. Alleine zwischen dem <strong>Kreis</strong> und der Stadt Willich konnte kurzfristig Einigkeit<br />

über die Rückgabe der Teilaufgabe des Krankentransportes von der Stadt Willich in<br />

die Zuständigkeit des <strong>Kreis</strong>es erzielt werden. Im Rahmen einer Verwaltungshelferlösung<br />

wurde der Malteser Hilfsdienst e.V. in Aachen vom <strong>Kreis</strong> mit der Durchführung<br />

des Krankentransportes in den Rettungsbereichen Willich und Schwalmtal beauftragt.<br />

27


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Durch diese Kooperation konnten für beide Rettungswachen-Bereiche kurzfristige<br />

Kosteneinsparungen von jährlich insgesamt 312.000,00 EUR erzielt werden.<br />

7.3 In Abstimmung mit den Trägern der Rettungswachen des <strong>Kreis</strong>gebietes und mit Zustimmung<br />

der Landesverbände der Krankenkassen hat der <strong>Kreis</strong> im Jahre 2009 die<br />

Firma Orgakom GmbH mit der Erstellung einer Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

für den Krankentransport im <strong>Kreis</strong>gebiet <strong>Viersen</strong> beauftragt. Im Rahmen dieser<br />

Untersuchung wurden entscheidungsfähige Aussagen<br />

• zur bedarfsgerechten Vorhaltung von KTW im <strong>Kreis</strong>gebiet insgesamt und zu den<br />

Besetztzeiten dieser Einsatzfahrzeuge,<br />

• zu den Vor- und Nachteilen einer kreiseinheitlichen zentralen Zuständigkeit im<br />

Krankentransport – beim <strong>Kreis</strong> oder einem anderen Träger einer Rettungswache<br />

– im Vergleich zur derzeitigen dezentralen Aufgabenzuständigkeit und,<br />

• zu den Synergie-Effekten einer zentralen Aufgabenwahrnehmung<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

7.4 Im Rahmen der Umsetzung des Gutachtens wurde vom <strong>Kreis</strong> mit den Trägern der<br />

Rettungswachen folgende Neuorganisation des Krankentransportes für das <strong>Kreis</strong>gebiet<br />

<strong>Viersen</strong> abgestimmt; die Vertreter der Landesverbände der Krankenkassen waren<br />

in das gesamte Verfahren eingebunden und haben dieser neuen Struktur grundsätzlich<br />

bereits zugestimmt.<br />

7.4.1 Der Krankentransport für das gesamte <strong>Kreis</strong>gebiet <strong>Viersen</strong> wird mit Wirkung vom<br />

01.01.<strong>2011</strong> in der Trägerschaft des <strong>Kreis</strong>es organisiert und abgerechnet. Die Rückübertragung<br />

der Teilaufgabe Krankentransport an den <strong>Kreis</strong> erfolgt für die Städte<br />

Kempen, Nettetal und Willich durch den <strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> des <strong>Kreis</strong>es; die<br />

Übertragung für den Bereich der Stadt <strong>Viersen</strong> erfolgt durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung<br />

zwischen Stadt und <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong>.<br />

7.4.2 Die Zahl der Krankentransportwagen in den Rettungswachen des <strong>Kreis</strong>gebietes wird<br />

für das <strong>Kreis</strong>gebiet <strong>Viersen</strong> von 8 (bis zum 31.12.2010) auf dann insgesamt 5 (ab<br />

dem 01.01.<strong>2011</strong>) Einsatzfahrzeuge verringert. Mit der Verringerung und durch die<br />

Zentralisierung ergibt sich folgende neue KTW-Struktur:<br />

Standort RW Kempen<br />

2 KTW, montags bis freitags jeweils 10 Std. besetzt<br />

Standort RW Nettetal<br />

1 KTW, montags bis freitags jeweils10 Std. besetzt<br />

Standort RW <strong>Viersen</strong><br />

1 KTW, montags bis freitags jeweils 10 Std. besetzt<br />

1 KTW, an allen Tagen rund um die Uhr besetzt.<br />

Über die kurzfristige Anpassung und Modifizierung dieser Vorhaltezeiten an einen<br />

veränderten Bedarf können <strong>Kreis</strong> und Städte gemeinschaftlich und in Abstimmung mit<br />

den Vertretern der Krankenkassen regelmäßig entscheiden.<br />

Bei der Zuteilung der Krankentransporte durch die <strong>Kreis</strong>leitstelle entfällt die bisherige<br />

grundsätzliche örtliche Zuständigkeit der Rettungswachen. Die <strong>Kreis</strong>leitstelle koordiniert<br />

wie bisher auch die Einsätze des Krankentransportes; sie weist dabei nach eigener<br />

Entscheidung dem jeweils zeitlich und von seinem Standort her günstigsten<br />

KTW den Einsatz zu. Der Einsatz der RTW der Rettungswachen als KTW ist grundsätzlich<br />

nicht zulässig.<br />

28


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

7.4.3 Der <strong>Kreis</strong> bedient sich bei der Durchführung des Krankentransportes des qualifizierten<br />

Personals der Städte; die Städte stellen dem <strong>Kreis</strong> in ihren Rettungswachen für<br />

den Krankentransport geeignete Fahrzeuge zur Verfügung. Der <strong>Kreis</strong> verpflichtet<br />

sich, mit denjenigen Trägern der Rettungswachen, die eine Übertragung des Personals<br />

und der Sachmittel zur einheitlichen Wahrnehmung der Zuständigkeit auf den<br />

<strong>Kreis</strong> wünschen, zum 01.01.2013 in Verhandlung zu treten. Über die Zusammenarbeit<br />

im Krankentransport schließen die Träger der Rettungswachen mit dem <strong>Kreis</strong> einen<br />

entsprechenden Vertrag. Den Trägern der Rettungswachen wird nach vier Jahren<br />

ein Recht zur Kündigung des Vertrages über die Durchführung des Krankentransportes<br />

eingeräumt. Nach Kündigung fällt die Teilaufgabe des Krankentransportes<br />

auf den jeweiligen Träger der Rettungswache zurück. Der <strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong><br />

ist entsprechend anzupassen.<br />

7.4.4 Der <strong>Kreis</strong> erhebt für die Inanspruchnahme der KTW Gebühren aufgrund der Satzung<br />

des <strong>Kreis</strong>es; es werden kreiseinheitliche KTW-Gebühren festgesetzt. Die Träger der<br />

Rettungswachen nehmen in ihre Gebührensatzungen für die Inanspruchnahme der<br />

Rettungswachen eine Gebührentarifstelle für den Einsatz des Krankentransportwagens<br />

auf. Sie verweisen dabei auf den Gebührensatz des <strong>Kreis</strong>es.<br />

29


8. Rettungswachen und Notarztdienste im <strong>Kreis</strong>gebiet<br />

8.1 Rettungswache Kempen<br />

Foto der Feuer- und Rettungswache Kempen: Vorne rechts befindet sich die<br />

Fahrzeughalle der Rettungswache Kempen. Links daneben sind Personal-<br />

und Gemeinschaftsräume untergebracht.<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

8.1.1 Träger der Rettungswache ist die Stadt Kempen<br />

Die Feuer- und Rettungswache Kempen befindet sich an der Heinrich-Horten-Straße<br />

in Kempen. Sie wurde Mitte 2006 in Betrieb genommen. Durch die Nähe des Standortes<br />

zur Ortsumgehung von Kempen (B 509) ist die Verkehrsanbin dung zu den mitversorgten<br />

Gebieten der Gemeinde Grefrath und der Stadt Tönisvorst verbessert worden.<br />

8.1.2 Die Rettungswache Kempen versorgt die Gebiete der Städte Kempen und Tönisvorst<br />

und das Gebiet der Gemeinde Grefrath.<br />

8.1.3 Nach der Systematik der Ortsteilbewertung in der Anlage zu diesem Bedarfsplan (vgl.<br />

Ziffer 4) sind im Rettungswachen-Bereich Kempen<br />

• der Ortsteil Kempen der Stadt Kempen<br />

• der Ortsteil St. Tönis der Stadt Tönisvorst<br />

dem städtischen (8-Minuten) Bereich, alle übrigen Ortsteile dem ländlichen (12-<br />

Minuten) Bereich zuzuordnen.<br />

30


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

8.1.5 Die Rettungswache Kempen ist mit zwei RTW sowie einem Notarzteinsatzfahrzeug<br />

ausgestattet (Bestand am 30.09.2009)<br />

Kennzeichen Fahrzeugart Besetztzeit<br />

VIE- FK 521 RTW 7 Tage/Woche, 24 Std.<br />

VIE- FK 522 RTW 7 Tage/Woche, 24 Std.<br />

VIE- 2393 NEF 7 Tage/Woche, 24 Std.<br />

8.1.6 Der Notarztdienst der Rettungswache wird auf der Grundlage eines Vertrages der<br />

Stadt mit dem Hospital zum Hl. Geist in Kempen von Ärzten des Hospitals sichergestellt.<br />

Das NEF der Rettungswache holt den diensthabenden Notarzt am Hospital ab.<br />

Auf die Ausführungen zum Notarztdienst Tönisvorst wird verwiesen.<br />

8.1.7 In der Rettungswache Kempen werden sonn- und feiertags neben den hauptamtlichen<br />

Rettungsassistenten qualifizierte nebenamtliche Mitarbeiter und Angehörige des<br />

DRK-<strong>Kreis</strong>verbandes <strong>Viersen</strong> für die Rettungswache tätig.<br />

Die Rettungswache Kempen verfügt über 3 anerkannte Praktikantenstellen und bildet<br />

regelmäßig Praktikanten im Anerkennungsjahr zum Rettungsassistenten aus. Daneben<br />

werden in der Rettungswache Praktika für Rettungshelfer und Rettungssanitäter<br />

angeboten.<br />

8.1.8 Besonderheiten<br />

Wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zum <strong>Kreis</strong> Kleve und der Stadt Krefeld wird<br />

die Rettungswache Kempen verstärkt in den Gemeinden Wachtendonk und Wankum<br />

des <strong>Kreis</strong>es Kleve sowie im Ortsteil Hüls der Stadt Krefeld tätig.<br />

8.1.9 Einbindung in den Krankentransport des <strong>Kreis</strong>es (vgl. Ziffer 7)<br />

In der Neuorganisation des Krankentransportes werden 2 KTW an der Rettungswache<br />

Kempen stationiert. Die KTW nehmen ihre Einsätze nach Weisung der <strong>Kreis</strong>leitstelle<br />

wahr. Die KTW sind montags bis freitags jeweils 10 Stunden qualifiziert nach<br />

RettG besetzt.<br />

31


8.2 Rettungswache Nettetal<br />

Foto der Rettungswache in Nettetal-Lobberich: Im Hintergrund die<br />

Fahrzeughalle der Rettungswache. Im Erdgeschoss befinden rechts<br />

hinter der Fahrzeughalle Personalteil und Büroräume.<br />

Foto der Nebenstelle in Nettetal-Kaldenkirchen: Links befindet sich<br />

die Fahrzeughalle, rechts der Personaltrakt.<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

8.2.1 Träger der Rettungswache ist die Stadt Nettetal.<br />

Die Rettungswache in Nettetal-Lobberich ist räumlich unmittelbar an die Städt. Krankenhaus<br />

GmbH Nettetal, Sassenfelder Kirchweg 1, angebunden. Die Nebenstelle der<br />

Rettungswache befindet sich in Nettetal-Kaldenkirchen, Herrenpfad 6.<br />

8.2.2 Zum Rettungsbereich gehört das Gebiet der Stadt Nettetal und das Gebiet des Ortsteils<br />

Bracht der Gemeinde Brüggen.<br />

32


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

8.2.3 Nach der Systematik der Ortsteilbewertung in der Anlage zu diesem Bedarfsplan (vgl<br />

Ziffer 4) ist der gesamte Rettungsbereich dem ländlichen (12-Minuten) Bereich zu zuordnen.<br />

Der Ortsteil Nettetal-Lobberich hat zwar überwiegend städtische Strukturen,<br />

erreicht jedoch nicht den Einwohnerschwellenwert von 20.000.<br />

8.2.4 Die Rettungswache Nettetal-Lobberich ist mit zwei RTW und einem NEF ausgestattet<br />

(Bestand am 31.12.2009).<br />

Kennzeichen Fahrzeugart Standort Besetztzeit<br />

VIE – R 4831 RTW Lobberich 7 Tage/Woche, 24 Std.<br />

VIE – R 4832 RTW Kaldenkirchen 7 Tage/Woche, 24 Std.<br />

VIE – R 4821 NEF Lobberich 7 Tage/Woche, 24 Std.<br />

8.2.5 Der Notarztdienst der Rettungswache wird auf der Grundlage eines Vertrages mit der<br />

Städt. Krankenhaus GmbH Nettetal von Ärzten des Krankenhauses sichergestellt.<br />

Der Notarzt kommt aus dem Krankenhaus und besetzt das Einsatzfahrzeug der Rettungswache.<br />

8.2.6 In der Rettungswache Nettetal werden neben den hauptamtlichen Mitarbeitern nebenamtliche<br />

Mitarbeiter, überwiegend an den Sonn- und Feiertagen eingesetzt.<br />

Die Rettungswache verfügt über 3 Praktikantenstellen und bildet regelmäßig Praktikanten<br />

im Anerkennungsjahr zum Rettungsassistenten aus.<br />

8.2.7 Einbindung in den Krankentransport des <strong>Kreis</strong>es (vgl. Ziffer 7)<br />

In der Neuorganisation des Krankentransportes wird ein KTW an der Rettungswache<br />

Nettetal stationiert. Der KTW nimmt seine Einsätze nach Weisung der <strong>Kreis</strong>leitstelle<br />

wahr. Der KTW ist montags bis freitags 10 Stunden qualifiziert nach RettG besetzt.<br />

33


8.3 Rettungswache Schwalmtal<br />

Foto der Rettungswache Schwalmtal: Im Fokus liegt die Fahrzeughalle. Der<br />

Personalteil der Rettungswache liegt hinter der Fahrzeughalle mit seitlichem<br />

Eingang an der Zufahrt zur „Residenz im Park“.<br />

Foto der Dependance der Rettungswache in Niederkrüchten-Heyen: Links sieht<br />

man die Fahrzeughalle, rechts befindet sich der Personaltrakt.<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

8.3.1 Träger der Rettungswache Schwalmtal ist der <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong>.<br />

Die Rettungswache in Schwalmtal-Waldniel befindet sich neben dem Altenheim „Residenz<br />

im Park“ (ehemaliges Hospital), Schulstraße 29c. Die Dependance der Rettungswache<br />

in Niederkrüchten-Heyen liegt an der B 221, Venloer Straße 9.<br />

8.3.2 Zum Rettungswachen-Bereich Schwalmtal gehören die Gebiete des Ortsteils Brüggen<br />

der Gemeinde Brüggen sowie die Gebiete der Gemeinden Niederkrüchten und<br />

Schwalmtal.<br />

34


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

8.3.3 Nach der Systematik der Ortsteilbewertung in der Anlage zu diesem Bedarfsplan ist<br />

der gesamte Rettungsbereich dem ländlichen (12-Minuten) Bereich zuzuordnen.<br />

8.3.4 Die Rettungswache in Schwalmtal-Waldniel ist mit zwei RTW und einem NEF ausgestattet<br />

(Bestand am 31.12.2009).<br />

Kennzeichen Fahrzeugart Standort Besetztzeit<br />

VIE – KV 34 RTW Waldniel 7 Tage/Woche, 24 Std.<br />

VIE – 295 RTW Heyen 7 Tage/Woche, 24 Std.<br />

VIE – KV 35 NEF Heyen 7 Tage/Woche, 24 Std.<br />

8.3.5 Der Notarztdienst in der Rettungswache Schwalmtal wird nach europaweiter Ausschreibung<br />

durch die Doc-In-Time-Service GmbH ausgeübt. Der Notarzt ist in der<br />

Dependance in Heyen untergebracht.<br />

8.3.6 In der Rettungswache Schwalmtal werden neben den hauptamtlichen Mitarbeitern<br />

auch qualifizierte nebenberufliche Mitarbeiter eingesetzt.<br />

Die Rettungswache Schwalmtal verfügt über 3 Praktikantenstelle und bildet regelmäßig<br />

Praktikanten im Anerkennungsjahr zum Rettungsassistenten aus. Daneben werden<br />

Praktika für Rettungssanitäter und Rettungshelfer angeboten.<br />

8.3.7 Besonderheiten<br />

Im Rettungswachen-Bereich liegt das ehemalige Flugplatzgelände der britischen<br />

Streitkräfte. Das Gelände wird inzwischen von Einheiten des Fernmeldedienstes weiterhin<br />

militärisch genutzt (vgl. Ziffer 2.5.4). Im Gelände sind ca. 3.500 britische Soldaten<br />

mit ihren Familienangehörigen rettungsdienstlich zu versorgen.<br />

8.3.8 An der Rettungswache Schwalmtal wird künftig kein KTW stationiert sein.<br />

35


8.4 Rettungswache <strong>Viersen</strong><br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Foto des Rettungswachen-Gebäudes im Gesamtkomplex der Feuer- und Rettungswache<br />

<strong>Viersen</strong>. Die Fahrzeug-Ausfahrt befindet sich hinter dem Gebäude (Bahnseite).<br />

8.4.1 Die Stadt <strong>Viersen</strong> ist als Große kreisangehörige Stadt Träger einer Rettungswache<br />

kraft Gesetzes.<br />

8.4.2 Der Rettungswachen-Bereich umfasst das Gebiet der Stadt <strong>Viersen</strong>.<br />

Die kombinierte Feuer- und Rettungswache der Stadt befindet sich auf der Gerberstraße<br />

3, 41748 <strong>Viersen</strong><br />

8.4.3 Nach der Systematik der Ortsteilbewertung in der Anlage zu diesem Bedarfsplan sind<br />

im Rettungswachen-Bereich <strong>Viersen</strong><br />

• der Ortsteil Dülken (nur Zentralwohnplatz)<br />

• der Ortsteil <strong>Viersen</strong><br />

dem städtischen (8-Minuten) Bereich, alle übrigen Ortsteile dem ländlichen (12-<br />

Minuten) Bereich zuzuordnen.<br />

8.4.4 Die Rettungswache <strong>Viersen</strong> ist mit vier RTW und einem NEF ausgestattet (Stand<br />

30.09.2009)<br />

Kennzeichen Fahrzeugart Besetztzeit<br />

VIE- FV 112 RTW 7 Tage/Woche, 24 Std.<br />

VIE- FV 212 RTW 7 Tage/Woche, 24 Std.<br />

VIE- FV 312 * RTW 7 Tage/Woche, 24 Std.<br />

VIE – 2007** RTW/KTW 7 Tage/Woche, 24 Std.<br />

VIE – 2074 NEF 7 Tage/Woche, 24 Std.<br />

*Fahrzeug wird bis zum 31.12.2010 zur Abdeckung von Spitzenzeiten im KTW-Bereich und<br />

auch außerhalb der Besetztzeiten des KTW als KTW eingesetzt.<br />

36


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

** Fahrzeug wird bis zum 31.12.2010 bei Bedarf mit Brandschutzpersonal besetzt.<br />

Zum 01.01.<strong>2011</strong> soll dieses Fahrzeug im Zuge der Neuorganisation im Krankentransport<br />

ersatzbeschafft werden. Es handelt sich dann um den KTW, der personell<br />

fest rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr besetzt ist. Das Fahrzeug wird so ausgestattet<br />

sein, dass es zur Spitzenabdeckung als 4. RTW für die RW <strong>Viersen</strong> zur Verfügung<br />

stehen wird.<br />

Letztendlich werden die in eine Gebührenkalkulation einzubringenden Fahrzeugbesetztzeiten<br />

im Rahmen der Gebührenerörterung zwischen der Stadt und den Vertretern<br />

der Krankenkassen abgestimmt.<br />

8.4.5 Der Notarztdienst wurde aufgrund einer europaweiten Ausschreibung an die AKH<br />

<strong>Viersen</strong> GmbH vergeben. Der Notarzt versieht seinen Dienst in der Rettungswache<br />

der Stadt. Zusätzlich zur Sicherstellung des Notarztdienstes wurde ein Hintergrunddienst<br />

für notarztbegleitende Verlegungen bzw. Transporte ausgeschrieben. Dieser<br />

Notarzt des Hintergrunddienstes ist innerhalb von 15 Minuten einsatzbereit auf der<br />

Feuer- und Rettungswache.<br />

8.4.6 In der Rettungswache <strong>Viersen</strong> werden derzeit neben den hauptamtlichen Mitarbeitern<br />

bis zu 5 Zivildienstleistende im Krankentransport eingesetzt. Im Zuge der Verkürzung<br />

der Wehr- und Zivildienstzeit auf 6 Monate wird die Stadt <strong>Viersen</strong> zukünftig auf den<br />

Einsatz von Zivildienstleistenden in der Rettungswache absehen.<br />

8.4.7 Einbindung in den Krankentransport des <strong>Kreis</strong>es (vgl. Ziffer 7)<br />

In der Neuorganisation des Krankentransportes werden 2 KTW an der Rettungswache<br />

<strong>Viersen</strong> stationiert. Die KTW nehmen ihre Einsätze nach Weisung der <strong>Kreis</strong>leitstelle<br />

wahr. Ein KTW wird montags bis freitags jeweils 10 Stunden qualifiziert nach<br />

RettG besetzt. Der zweite KTW wird 7 Tage/Woche, 24 Std. vorgehalten. Er soll bei<br />

Bedarf auch als vierter RTW eingesetzt werden.<br />

37


8.5 Rettungswache Willich<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Foto des Rettungswachenteils der kombinierten Feuer- und Rettungswache in Willich.<br />

Links befindet sich die Fahrzeughalle, rechts der Trakt mit Personal- und Sozialräumen.<br />

8.5.1 Träger der Rettungswache Willich ist die Stadt Willich.<br />

Die kombinierte Feuer- und Rettungswache befindet sich im Ortsteil Willich auf der<br />

St.Töniser Straße 28.<br />

8.5.2 Das Einsatzgebiet der Rettungswache Willich ist identisch mit dem Gebiet der Stadt<br />

Willich.<br />

8.5.3 Nach der Systematik der Ortsteilbewertung in der Anlage zu diesem Bedarfsplan sind<br />

der Ortsteil Willich der Stadt Willich dem städtischen (8-Minuten) Bereich, alle übrigen<br />

Ortsteile der Stadt dem ländlichen (12-Minuten) Bereich zuzuordnen.<br />

8.5.4 Die Rettungswache Willich ist mit zwei RTW und einem NEF ausgestattet<br />

(Bestand am 31.12.2009).<br />

Kennzeichen Fahrzeugart Besetztzeit<br />

VIE – 1813 RTW 7 Tage/Woche, 24 Std.<br />

VIE – 1814 RTW 7 Tage/Woche, 24 Std.<br />

VIE – RW 982 NEF 7 Tage/Woche, 24 Std.<br />

8.5.6 Der Notarztdienst der Rettungswache wird auf der Grundlage eines Vertrages der<br />

Stadt mit dem Hospital von Ärzten des Katharinen-Hospitals in Willich sichergestellt.<br />

8.5.7 In der Rettungswache Willich werden neben den hauptamtlichen Mitarbeitern der<br />

Stadt auch insgesamt 6 hauptamtliche Rettungsassistenten des DRK-<strong>Kreis</strong>verbandes<br />

<strong>Viersen</strong> e.V. für die Stadt eingesetzt. An den Wochenenden werden nebenberufliche<br />

Mitarbeiter für die Rettungswache tätig.Die Rettungswache Willich verfügt über derzeit<br />

3 Praktikantenstelle und bildet regelmäßig Praktikanten im Anerkennungsjahr zu<br />

Rettungsassistenten aus.<br />

8.5.8 An der Rettungswache Willich wird künftig kein KTW stationiert sein.<br />

38


8.6 Notarztdienst Tönisvorst<br />

Foto der Fahrzeughalle für das Notarzteinsatzfahrzeug der Stadt Tönisvorst am<br />

Antoniuszentrum im Ortsteil St. Tönis.<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

8.6.1 Nach dem Zuschnitt der Rettungsbereiche wird das Stadtgebiet Tönisvorst von der<br />

Rettungswache Kempen rettungsdienstlich mit versorgt. Die notärztliche Versorgung<br />

wurde jedoch in Tönisvorst als nicht ausreichend angesehen. Daher wurde der Notarztdienst<br />

der Rettungswache Kempen in Tönisvorst ab 1982 durch die Initiative<br />

zweier in Tönisvorst niedergelassener frei praktizierender Ärzte, die sich im Rahmen<br />

ihrer zeitlichen Möglichkeiten als Notärzte für Einsätze in Tönisvorst zur Verfügung<br />

stellten, zeitweise entlastet.<br />

Ab dem 01.01.1993 wurde von der Stadt Tönisvorst in Zusammenarbeit mit dem<br />

Städt. Krankenhaus Antoniuszentrum GmbH sowie mit Zustimmung und finanzieller<br />

Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen ein regelmäßiger Notarztdienst<br />

für Tönisvorst eingerichtet. Dieses zusätzliche Notarztsystem führt zu sehr<br />

günstigen Eintreffzeiten.<br />

8.6.2 Für das Notarztsystem wird ein nach EN ausgestattetes NEF von der Stadt Tönisvorst<br />

vorgehalten, dass<br />

• mit Ärzten der Antoniuszentrum GmbH Tönisvorst<br />

• mit nebenamtlichen Mitarbeitern der Stadt Tönisvorst<br />

(Qualifikation Rettungsassistent)<br />

im Rendezvous-System mit dem RTW der Rettungswache Kempen zum Einsatz<br />

kommt.<br />

39


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

8.6.3 In regelmäßigen Gesprächen zwischen Vertretern der Städte Kempen und Tönisvorst,<br />

der Krankenkassen und des <strong>Kreis</strong>es wurde einvernehmlich eine jährliche Beteiligung<br />

der Krankenkassen an den Kosten des Notarztdienstes Tönisvorst vereinbart:<br />

• für das Jahr 2010 155.000,00 €<br />

• für das Jahr <strong>2011</strong> 160.000,00 €<br />

• für das Jahr 2012 165.000,00 €<br />

• für das Jahr 2013 170.000,00 €<br />

• für das Jahr 2014 175.000,00 €<br />

8.6.4 Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und nach Absprache mit der Berufsfeuerwehr<br />

der Stadt Krefeld wird der Notarztdienst Tönisvorst regelmäßig im Neubaugebiet „Am<br />

Schicksbaum/Ortmannsheide“ der Stadt Krefeld eingesetzt. Der Notarzt aus Tönisvorst<br />

wird dabei im Rendezvous-System mit dem RTW der Berufsfeuerwehr der Stadt<br />

Krefeld tätig. Die Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es hat hierzu entsprechende Alarmierungsvorgaben<br />

erhalten.<br />

40


9. Kosten<br />

9.1 Kosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen<br />

für rettungsdienstliche Einrichtungen ermittelten Personal-,<br />

Sachkosten und Gemeinkosten sowie kalkulatorische<br />

Kosten. Die Investitionen sind in die Gebühren vollständig<br />

einzubeziehen, nachdem es im Rettungsdienst die<br />

Förderung durch das Land nicht mehr gibt.<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben haben die Kosten<br />

für die ihnen nach dem Rettungsgesetz obliegenden Aufgaben zu<br />

tragen. Die Kosten des Rettungsdienstes finanzieren sich durch die<br />

Erhebung von Benutzungsgebühren. Aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Träger<br />

der Rettungswachen müssen dagegen<br />

• ein Teil der sog. „Fehleinsätze“<br />

• Kosten der prophylaktischen Einsätze der Feuerwehren und<br />

• Einnahmeausfälle aufgrund des Gebührenausfallwagnisses (z.B. Gebühren,<br />

die aufgrund der Zahlungsunfähigkeit nicht beigetrieben werden können)<br />

getragen werden. Die Benutzungsgebühren werden auf der Grundlage von Gebührensatzungen<br />

von den Trägern der Rettungswachen erhoben. Die Gebührensatzungen<br />

werden mit den Vertretern der Krankenkassen abgestimmt. Dabei ist ein Einvernehmen<br />

anzustreben (§ 14 Abs. 2 RettG NRW).<br />

9.2 Auf die Ermittlung der kalkulatorischen Kosten (Abschreibung, Verzinsung – siehe<br />

Ziffer 8.) sowie der Verwaltungsgemeinkosten nach Ziffer 10 wird der jeweils aktuelle<br />

Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt)<br />

zu den Kosten eines Arbeitsplatzes angewandt.<br />

9.3 Nach § 15 Abs. 3 Rettungsgesetz NRW können Fehleinsätze in die Gebührenkalkulation<br />

als ansatzfähige Kosten des Rettungsdienstes aufgenommen werden. Eine Definition<br />

des Begriffs des „Fehleinsatzes“ enthält das Gesetz nicht. In den Kommentierungen<br />

zum Rettungsgesetz NRW (u.a. Frau Dr. Prütting) ist der Begriff des Fehleinsatzes<br />

erläutert; dabei wird im allgemeinen auf die Begründung des Bundesausschusses<br />

für das Rettungswesen aus dem Frühjahr 2000 zurück gegriffen. Danach<br />

sind die Fehleinsätze des Rettungsdienstes begründet im System der notwendigen<br />

ständigen Betriebsbereitschaft des Rettungsdienstes. Unter Berücksichtigung des rettungsdienstlichen<br />

Auftrages und zur Einhaltung des Sicherheitsniveaus werden Rettungsmittel<br />

aufgrund von Anforderungen und Hilfeersuchen im Einzelfall ohne weitere<br />

vorherige umfangreiche und zeitaufwendige Nachprüfung ihrer Notwendigkeit durch<br />

die Leitstelle alarmiert und eingesetzt.<br />

Nach dem Rettungsgesetz NRW ist das bestimmende Kriterium für den Rettungs-<br />

/Notarztdienst die rettungsdienstliche/notfallmedizinische Versorgung der Patienten<br />

und nicht ihre Beförderung. Die Krankenkassen erbringen ihre Leistungen auf der<br />

Grundlage des Sozialgesetzbuches V (SGB V). Danach besteht für die Krankenkassen<br />

und aus deren Sicht grundsätzlich gemäß § 60 SGB V nur dann eine Kostenverpflichtung,<br />

wenn ein Transport des Patienten stattgefunden hat. Diese unterschiedliche<br />

Definition der kostenrelevanten Leistungen und der Fehleinsätze im SGB V und<br />

Rettungsgesetz führt regelmäßig zu Diskussionen zwischen den Kommunen als den<br />

Aufgabenträgern und den Krankenkassen als den Kostenträgern im Rettungsdienst.<br />

Die Abstimmung hierzu sollte sinnvollerweise an konkreten Einzelfällen im Rahmen<br />

der Gebührenkalkulation unmittelbar zwischen den Trägern der Rettungswachen und<br />

den Landesverbänden der Krankenkassen erfolgen.<br />

41


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

9.4 Weitere Einnahmeausfälle entstehen vor allem bei den Rettungswachen im Grenzbereich<br />

zu den Niederlanden, weil bei Schwierigkeiten im Gebührenabrechnungsverfahren<br />

mit Niederländern Gebührenforderungen der Träger der Rettungswachen in den<br />

Niederlanden nicht beigetrieben werden können.<br />

9.5 Die Träger der Rettungswachen des <strong>Kreis</strong>gebietes werden ihre Abrechnungsdaten<br />

künftig über elektronische Datenübertragung oder maschinell verwertbare Datenträger<br />

an die Krankenkassen bzw. die Abrechnungsstellen der Krankenkassen übermitteln<br />

(Datenträgeraustausch nach § 302 Sozialgesetzbuch V). Die Voraussetzungen<br />

hierzu werden derzeit in den Abrechnungsstellen der Rettungswachen gemeinsam<br />

mit dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein – KRZN – geschaffen. Eine Abstimmung<br />

über eine künftige Zusammenarbeit in dieser Form ist mit der AOK Rheinland/Hamburg<br />

bereits erfolgt. Der Datenträgeraustausch mit der AOK Rheinland/Hamburg<br />

soll spätestens ab dem 01.01.<strong>2011</strong> für die Rettungswachen des <strong>Kreis</strong>gebietes<br />

<strong>Viersen</strong> vorgenommen werden.<br />

42


10. Abschreibung und Verzinsung<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Die kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung gehören zu den ansatzfähigen<br />

Kosten bei der Berechnung von Benutzungsgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz<br />

NRW. Die kalkulatorischen Zinsen werden zum Ende der einzelnen Nutzungsjahre<br />

berechnet. Anlagegüter, die mit Zuwendungen Dritter beschafft werden, sind<br />

nicht zu verzinsen.<br />

Die Art der Berechnung obliegt dem jeweiligen Träger der Rettungswache. Sie wird<br />

im Einzelnen von den Trägern der Rettungswachen mit den Vertretern der Krankenkassen<br />

abgestimmt.<br />

Die Festlegung der Nutzungsdauer basiert auf dem jeweils aktuellen Bericht der<br />

Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) über Abschreibungssätze<br />

in der Kommunalverwaltung.<br />

43


11. Notarztdienst/ Zusammenarbeit mit Krankenhäusern<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

11.1 Rettungs- und Krankentransportdienst sind da<br />

rauf ausgerichtet, Patienten der Krankenhausversorgung<br />

zuzuführen. Zur Aufnahme von Notfallpatienten<br />

sind im <strong>Kreis</strong>gebiet <strong>Viersen</strong> nachstehende<br />

geeignete Krankenhäuser vorhanden:<br />

• Hospital zum Hl. Geist, 47906 Kempen 279 Betten<br />

• Städt. Krankenhaus GmbH, 41334 Nettetal-Lobberich 187 Betten<br />

• Antoniuszentrum GmbH, 47918 Tönisvorst-St.Tönis 82 Betten<br />

• Allgemeines Krankenhaus GmbH, 41747 <strong>Viersen</strong><br />

inkl. Betriebsstelle 41751 <strong>Viersen</strong>-Dülken 340 Betten<br />

• St.-Irmgardis-Krankenhaus, 41749 <strong>Viersen</strong>-Süchteln 144 Betten<br />

• Rhein. Klinik für Orthopädie, 41749 <strong>Viersen</strong>-Süchteln 160 Betten<br />

• Katharinen-Hospital, 47877 Willich 140 Betten<br />

Angesichts dieser Zahl geeigneter, über das Gebiet des <strong>Kreis</strong>es verteilter, Krankenhäuser<br />

wurden Notfallaufnahmebereiche nicht festgelegt. Der Rettungsdienst führt<br />

Notfallpatienten grundsätzlich dem nächstgelegenen Krankenhaus zu, es sei denn,<br />

die Art der Erkrankung/Verletzung erfordert eine spezialisierte Versorgung. Dem ausdrücklichen<br />

Wunsch von Patienten auf Einlieferung in ein anderes Krankenhaus wird<br />

grundsätzlich entsprochen, wenn dies medizinisch und entfernungsmäßig vertretbar<br />

und zumutbar ist; die Entscheidung trifft der behandelnde Notarzt.<br />

Aufgrund der günstigen geographischen Lage des <strong>Kreis</strong>es zu den Großstädten am<br />

linken Niederrhein können Patienten mit besonderen Erkrankungen oder Verletzungen<br />

oder bei einem zusätzlichen erhöhten Bedarf an Krankenhausbetten ohne erheblichen<br />

Zeitverlust den Krankenhäusern in den benachbarten Großstädten Krefeld,<br />

Mönchengladbach oder Düsseldorf zugeführt werden.<br />

44


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

11.2 Zu den Aufgaben des Rettungsdienstes gehört auch die Sicherstellung der Notarzt-<br />

versorgung. Gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist die Frage, ob diese Pflicht den<br />

Trägern der Rettungswachen oder dem <strong>Kreis</strong> als Gesamtverantwortlichen obliegt. Im<br />

<strong>Kreis</strong>gebiet <strong>Viersen</strong> werden die Notarztregelungen unmittelbar von den Trägern der<br />

Rettungswachen für die jeweiligen Notarzteinsatzbereiche vertraglich geregelt.<br />

Ein in zentraler Regie des <strong>Kreis</strong>es gestaltetes Notarztsystem würde erst dann Vorteile<br />

vermuten lassen, wenn auch die übrigen Aufgaben der Rettungswachen beim <strong>Kreis</strong><br />

gebündelt würden, wobei die Sonderstellung der Stadt <strong>Viersen</strong> als gesetzlicher Rettungswachen-Träger<br />

zu beachten wäre.<br />

Die Träger der Rettungswachen haben unmittelbar für ihre Zuständigkeitsbereiche<br />

Vereinbarungen über den Notarztdienst abgeschlossen. Der Notarztdienst wird im<br />

Rettungsbereich<br />

• Kempen von Ärzten des Hospitals zum Hl. Geist Kempen<br />

• Nettetal von Ärzten der Städt. Krankenhaus GmbH Nettetal<br />

• Willich von Ärzten des Katharinen-Hospitals Willich<br />

• <strong>Viersen</strong> von Ärzten der AKH <strong>Viersen</strong> GmbH<br />

sichergestellt.<br />

Bis zur Schließung des St.-Antonius-Hospitals in Schwalmtal-Waldniel zum<br />

31.12.2004 wurde der Notarztdienst im Rettungsbereich Schwalmtal von den Ärzten<br />

des Hospitals wahrgenommen. Als sich die Schließung des Hospitals abzeichnete,<br />

schrieb der <strong>Kreis</strong> als Träger der Rettungswache die Sicherstellung des Notarztes europaweit<br />

aus. Nach dem Ergebnis dieser Ausschreibung wurde der Doc In Time Service<br />

GmbH, 41748 <strong>Viersen</strong>, erstmalig mit Wirkung vom 01.01.2005 der Auftrag zur<br />

Wahrnehmung der Aufgaben erteilt. Dieser Vertrag ist inzwischen entsprechend verlängert<br />

worden.<br />

Der Notarztdienst in <strong>Viersen</strong> wird ab 01.01.2006 als Ergebnis einer europaweiten<br />

Ausschreibung von Ärzten der AKH GmbH <strong>Viersen</strong> wahrgenommen. Zum Notarztdienst<br />

der Stadt Tönisvorst wird auf die Ausführungen bei Ziffer 8.6 verwiesen.<br />

11.3 In den Rettungswachen des <strong>Kreis</strong>gebietes werden Notarzteinsätze im sog. „Rendez-<br />

vous-System“ gefahren. Das heißt, Notarzt und Rettungswagen gelangen getrennt<br />

zum Einsatzort.<br />

Das Rendezvous-System bringt erhebliche Vorteile für die Mobilität und Flexibilität<br />

des Notarztes; er ist nach Erstversorgung und Einsatzende mit der Fahrt zum Krankenhaus<br />

nicht regelmäßig an den Rettungswagen gebunden und steht deshalb deutlich<br />

früher für weitere Einsätze wieder zur Verfügung. Des Weiteren muss der Notarzt<br />

bei externen Einsätzen in benachbarten Rettungswachen und in Zusammenarbeit mit<br />

einem Rettungswagen der benachbarten Rettungswachen nicht aufwendig mit einem<br />

RTW der „eigenen“ Rettungswache zum Einsatzort gefahren werden. Wirtschaftliche<br />

und organisatorische Gründe haben deshalb zur Einführung des Rendezvous-<br />

Systems in allen Rettungswachen des <strong>Kreis</strong>gebietes geführt.<br />

45


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

11.4 Die Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es führt einen Zentralen Krankenbettennachweis. Sie muss<br />

über die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser, insbesondere über die Aufnahmekapazitäten<br />

der Krankenhäuser jederzeit ausreichend informiert sein.<br />

Der Zentrale Krankenbettennachweis gewährt eine Übersicht über die jeweils gegebenen<br />

Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser. Die Forderung des § 8 RettG<br />

NRW zur Führung des Zentralen Krankenbettennachweises korrespondiert mit dem §<br />

11 Abs. 1 Krankenhausgesetz NRW (KHG NRW), der die Krankenhäuser verpflichtet,<br />

die erforderlichen Angaben zum Zentralen Krankenbettennachweis zu geben und die<br />

Zahl der freien Betten zu melden. Art und Form der Angaben und Meldungen der<br />

Krankenhäuser zum Zentralen Krankenbettennachweis wurde von der Leitstelle mit<br />

den Krankenhäusern abgestimmt.<br />

Im Einsatzleitprogramm COBRA der <strong>Kreis</strong>leitstelle ist ein Baustein zur Führung des<br />

Zentralen Krankenbettennachweises vorhanden. Die Leitstelle führt damit einen negativen<br />

Krankenbettennachweis. Das heißt, die Krankenhäuser informieren die Leitstelle<br />

dann, wenn sie keine Notfallpatienten mehr aufnehmen können. Engpässe ergeben<br />

sich weniger durch fehlende Stationsbetten als durch knappe personelle Ressourcen<br />

in den Notfallaufnahmen und OP-Bereichen. Die Suche nach freien Krankenhauskapazitäten<br />

führt – vor allem an Wochenenden – häufiger zur Verlängerung<br />

der Einsatzzeiten der Rettungskräfte.<br />

46


12. Sondereinrichtungen des Rettungsdienstes<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

12.1 Die Träger des Rettungsdienstes sind verpflichtet, Maßnahmen für eine ausreichende<br />

rettungsdienstliche Versorgung in allen Gefahrenlagen zu treffen. Mit dem Runderlass<br />

des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie vom 12.02.2004 über<br />

Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Versorgung bei Großschadensereignissen<br />

wird den Trägern des Rettungsdienstes aufgegeben, Maßnahmen für die rettungsdienstliche<br />

Versorgung bei besonderen Schadenslagen vorzubereiten und im Einzelfall<br />

durchzuführen. Für rettungsdienstliche Einsätze bei größeren Schadensereignissen<br />

sind die im <strong>Kreis</strong> vorhandenen Ressourcen zu erfassen und für Einsätze verfügbar<br />

zu machen.<br />

Nach § 7 Abs. 3 RettG NRW bestellt der <strong>Kreis</strong> als Träger des Rettungsdienstes für<br />

Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker (MANV) Leitende<br />

Notärzte und regelt deren Einsatz. Er trifft ferner ausreichende Vorbereitungen<br />

für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals.<br />

Die Kosten der nachstehend dargestellten Einrichtungen des Rettungsdienstes sind<br />

gebührenrelevant Sie werden gemeinsam mit den Kosten der <strong>Kreis</strong>leitstelle (vgl. Ziffer<br />

3.6.1) an die Träger der Rettungswachen weitergegeben und von diesen in den<br />

Gebührenbedarfsberechnungen für die Inanspruchnahme der Rettungswachen berücksichtigt.<br />

12.2 Der <strong>Kreis</strong> hat seit dem Jahre 1994 eine Leitende Notarztgruppe (LNA-G) eingerichtet,<br />

der wenigstens 5 und maximal 10 Leitende Notärzte angehören sollen.<br />

Der Leitende Notarzt übernimmt die medizinische Leitung bei einem Massenanfall<br />

von Verletzten oder Erkrankten. Er hat alle rettungs- und sanitätsdienstlichen Maßnahmen<br />

zu leiten, zu koordinieren und zu überwachen. Er berät den örtlichen Einsatzleiter<br />

in allen Fragen der ärztlichen Versorgung und rettungs-/sanitätsdienstlichen Betreuung.<br />

Seine wesentliche Aufgabe ist die Sichtung und Einstufung der Verletzten<br />

nach Schweregraden und Behandlungsprioritäten.<br />

Die Mitglieder der LNA-Gruppe des <strong>Kreis</strong>es sind als freie Mitarbeiter für den <strong>Kreis</strong> tätig.<br />

Die Angehörigen der LNA-G erhalten eine Bereitschaftsdienstpauschale, die regelmäßig<br />

der tariflichen Entwicklung angepasst wird. Der Gruppe steht ein Einsatzfahrzeug<br />

nach DIN/EN des <strong>Kreis</strong>es zur Verfügung. Der LNA fährt dieses Fahrzeug<br />

selbst. Die LNA-G ist nach einem Bereitschaftsdienstplan rund um die Uhr einsatzbereit.<br />

Inhalt und Umfang der Aufgaben der LNA-G wurden vom <strong>Kreis</strong> in einer Organisationsregelung<br />

festgeschrieben<br />

12.3 Der DRK-<strong>Kreis</strong>verband <strong>Viersen</strong> und der Malteser Hilfsdienst e.V. im <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

stellen je eine Schnelleinsatzgruppe (SEG). Die SEG werden bei allen Schadensereignissen<br />

alarmiert, bei denen die Zahl der Betroffenen die Regelversorgung des Rettungsdienstes<br />

übersteigt oder das gemeldete Schadensereignis dies erwarten lässt.<br />

Die SEG sind in die Planung des <strong>Kreis</strong>es für den Massenanfall von Verletzten<br />

(MANV) eingebunden.<br />

Die Anforderung der beiden SEG erfolgt über die <strong>Kreis</strong>leitstelle. Inhalt und Umfang<br />

der Tätigkeit der beiden SEG sind mit dem DRK und MHD abgestimmt und in einer<br />

Organisationsregelung festgeschrieben. Der <strong>Kreis</strong> beteiligt sich an den Kosten der<br />

Ausstattung und Ausbildung der beiden SEG.<br />

12.4 Gemeinsam mit der katholischen und der evangelischen Kirche hat der <strong>Kreis</strong> eine<br />

Notfallseelsorge (NFS) eingerichtet. Der Notfallseelsorge gehören Mitglieder beider<br />

Kirchen mit qualifizierter Seelsorgeausbildung an. Die Mitarbeiter der beiden Kirchen<br />

verrichten ihre Tätigkeit in der Notfallseelsorge im Rahmen ihres Dienstauftrages.<br />

47


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Zur Tätigkeit der Notfallseelsorge gehört neben der Betreuung von Angehörigen die<br />

Unterstützung der Einsatzkräfte bei der Bewältigung von Einsatzgeschehen. Die Notfallseelsorge<br />

ist nach einem Bereitschaftsdienstplan rund um die Uhr einsatzbereit.<br />

Die Angehörigen der NFS werden von der <strong>Kreis</strong>leitstelle über ein Handy alarmiert. Bei<br />

den Einsätzen benutzen die Angehörigen der NFS privateigene Kraftfahrzeuge.<br />

Der <strong>Kreis</strong> beteiligt sich an den Kosten der Ausstattung und Ausbildung der NFS. Die<br />

Angehörigen der NFS erhalten keine Bereitschaftsdienst- und Aufwandspauschale<br />

des <strong>Kreis</strong>es.<br />

12.5 Der Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgLR) unterstützt den LNA sowie<br />

den örtlichen Einsatzleiter beim Aufbau und Betrieb eines Behandlungsplatzes. Diese<br />

speziell geschulten Fachkräfte sind bei Großschadensereignissen auch für vielfältige<br />

andere Führungsaufgaben einsetzbar. Der <strong>Kreis</strong> hat eine OrgLR-Gruppe eingerichtet,<br />

der ausgebildete OrgLR aus den Freiwilligen Feuerwehren des <strong>Kreis</strong>gebietes,<br />

dem DRK und dem MHD angehören.<br />

Die Angehörigen der OrgLR-Gruppe sind nach einem Bereitschaftsdienstplan rund<br />

um die Uhr erreichbar; die OrgLR erhalten keine Bereitschaftsdienstvergütung des<br />

<strong>Kreis</strong>es. Bei einem MANV werden alle Angehörigen der OrgLR-Gruppe durch die<br />

Leitstelle alarmiert. Die OrgLR fahren bei einer Alarmierung mit einem Fahrzeug der<br />

Feuerwehr oder der Hilfsorganisation, der sie angehören, oder ggf. mit einem privaten<br />

Kraftfahrzeug zur Einsatzstelle.<br />

Der <strong>Kreis</strong> beteiligt sich an den Kosten der Ausstattung und Ausbildung der OrgLR.<br />

12.6 Nach der Definition der Bundesärztekammer ist der Ärztliche Leiter Rettungsdienst<br />

(ÄLR) ein im Rettungsdienst tätiger Arzt, der auf <strong>Kreis</strong>ebene (oder noch darüber hinaus)<br />

medizinische Kontrolle über den Rettungsdienst ausübt und für Effektivität und<br />

Effizienz der präklinischen notmedizinischen Patientenversorgung und –betreuung<br />

verantwortlich ist.<br />

Der ÄLR ist in NRW gesetzlich nicht gefordert. Gleichwohl ist die Notwendigkeit des<br />

ÄLR im Rettungsdienst inzwischen anerkannt und seine Institutionalisierung allgemein<br />

gefordert. Dabei werden den ÄLR insbesondere die Aufgaben der medizinischorganisatorischen<br />

Belange des Rettungsdienstes (Festlegung der medizinischen<br />

Ausstattung, Medikamente, Aus- und Fortbildung sowie die Überwachung der einzuhaltenden<br />

Standards) zugeschrieben. Der ÄLR ist für ein strukturiertes notfallmedizinisches<br />

Qualitätsmanagement notwendig.<br />

In Nordrhein-Westfalen verfügen zum Zeitpunkt der Überarbeitung dieses <strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong>s<br />

lediglich die <strong>Kreis</strong>e Höxter, Kleve, Mettmann, Rhein-<strong>Kreis</strong> Neuss<br />

und <strong>Viersen</strong> nicht über einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst. Die anderen <strong>Kreis</strong>e<br />

und kreisfreien Städte haben für die Funktion des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst<br />

überwiegend eine halbe Planstelle eingerichtet. Mehrheitlich haben dabei die <strong>Kreis</strong>e<br />

und kreisfreien Städte Personalgestellungsverträge mit örtlich am Notarztdienst beteiligten<br />

Krankenhäusern abgeschlossen. Das heißt, qualifizierte Ärzte der Krankenhäuser<br />

werden mit einem Stellenanteil bis zu 0,5 als Ärztliche Leiter Rettungsdienst für<br />

die <strong>Kreis</strong>e tätig. Der <strong>Kreis</strong> beabsichtigt, künftig eine vergleichbare Kooperation mit einem<br />

Krankenhaus an den Notarztstandorten des <strong>Kreis</strong>gebietes einzugehen. In einer<br />

Abstimmung hierzu mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenhäuser in Krefeld und im<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> haben sich die Vertreter der Allgemeinen Krankenhaus <strong>Viersen</strong> GmbH<br />

des Hospitals zum Hl. Geist in Kempen und der Städt. Krankenhaus GmbH Nettetal<br />

grundsätzlich bereit erklärt, in dieser Angelegenheit mit dem <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> zusammen<br />

zu arbeiten.<br />

48


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Die Funktion des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst ist bisher nicht im Rettungsgesetz<br />

NRW verankert. Die Krankenkassen sind daher grundsätzlich gesetzlich nicht verpflichtet,<br />

die Kosten für die Einrichtung der Funktion und Wahrnehmung der Aufgaben<br />

zu übernehmen. Daher ist die Funktionsstelle nur einvernehmlich zwischen dem <strong>Kreis</strong><br />

und den Landesverbänden der Krankenkassen einzurichten.<br />

49


13. Luftrettungsdienst<br />

Rettungshubschrauber (RTH) ähnlich „Christoph 9“<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

13.1 Der <strong>Kreis</strong> ist Mitglied der Trägergemeinschaft für den Rettungshubschrauber (RTH)<br />

„Christoph 9“. Der RTH ist bei der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Duisburg-<br />

Buchholz stationiert und bei Einsätzen neben dem Piloten mit einem Notarzt und einem<br />

Rettungssanitäter besetzt. Die Einsatzbereitschaft des RTH beginnt bei Sonnenaufgang,<br />

in der Regel jedoch frühestens um 07.00 Uhr und endet bei Sonnenuntergang.<br />

Der RTH ist in dieser Zeit innerhalb von 120 Sekunden nach Alarmierung<br />

abflugbereit. Der Einsatzradius des RTH beträgt grundsätzlich bis zu 50 km vom<br />

Standort.<br />

Im Jahre 2009 wurde der RTH „Christoph 9“ zu insgesamt 101 Einsätzen in den <strong>Kreis</strong><br />

angefordert.<br />

Die Verwaltungsaufgaben für den Betrieb des RTH werden von der Stadt Duisburg<br />

auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt mit den Angehörigen<br />

der Trägergemeinschaft vom 23.06.2005 wahrgenommen.<br />

Die Kosten aus dem Betrieb des RTH werden weitgehend durch Gebühren gedeckt.<br />

Die verbleibenden ungedeckten Kosten werden nach dem Verteilerschlüssel<br />

• 40 v.H. nach Anteil an der Fläche<br />

• 60 v.H. nach Anteil an der Bevölkerung<br />

auf die Mitglieder der Trägergemeinschaft verteilt. Aus Gründen einer verlässlichen<br />

Haushaltsplanung ist der jährlich zu zahlende Umlagebetrag auf höchstens 15.000,00<br />

€ je Mitglied begrenzt.<br />

13.2 Für intensivmedizinische Transportflüge und für sonstige Transporte über größere<br />

Entfernungen werden an den Standorten Greven (Flughafen Münster/Osnabrück) und<br />

Köln (Flughafen Köln/Bonn) Intensivtransporthubschrauber (ITH) vorgehalten. Für<br />

den Standort Greven sind der <strong>Kreis</strong> Steinfurt, für den Standort Köln die Stadt Köln als<br />

Kernträger mit den Verwaltungsaufgaben aus dem Betrieb der ITH betraut worden.<br />

50


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Einsatzbereich der ITH ist das Land Nordrhein-Westfalen. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> gehört<br />

zum regelmäßigen Einsatzbereich des ITH-Standortes Köln (Christoph Rheinland).<br />

Die ITH haben spätestens innerhalb von 10 Minuten nach Alarmierung am Standort<br />

abflugbereit zu sein. Der ITH am Standort Greven fliegt auch bei Dunkelheit. Er ist<br />

zusätzlich von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang innerhalb von 30 Minuten einsatzbereit.<br />

Die Einsatzstrategie ist vom Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen<br />

und Familie in einem Runderlass zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst<br />

festgelegt worden.<br />

51


14. Mitwirkung freiwilliger Hilfsorganisationen, Unternehmen<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Auf die grundsätzlichen Ausführungen zur Neuorganisation des Krankentransportes<br />

bei Ziffer 7. ff dieses Bedarfsplans wird verwiesen.<br />

14.1 Der <strong>Kreis</strong> als Träger des Rettungsdienstes hat die Aufgabe des Krankentransportes<br />

in den Rettungsbereichen Willich und Schwalmtal durch Vereinbarung dem Malteser<br />

Hilfsdienst Willich übertragen. Die Hilfsorganisation führt diese Aufgabe im Rahmen<br />

des § 13 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW als Verwaltungshelfer mit zwei Krankentransportwagen<br />

für den <strong>Kreis</strong> durch. Im Zuge der Neuorganisation des Krankentransportes<br />

wird die Anzahl der Krankentransportwagen im gesamten <strong>Kreis</strong>gebiet von derzeit 8<br />

(bis 31.12.2010) auf dann 5 (ab dem 01.01.<strong>2011</strong>) verringert. Die Vereinbarung und<br />

die Zusammenarbeit mit dem Malteser Hilfsdienst Willich wurde deshalb vom <strong>Kreis</strong><br />

fristgerecht zum 31.12.2010 gekündigt.<br />

14.2 Nach der Schließung des St.-Antonius-Hospitals in Schwalmtal-Waldniel zum<br />

31.12.2004 war der Notarztdienst für den Rettungsbereich Schwalmtal vom <strong>Kreis</strong> auf<br />

andere Weise sicherzustellen. Der <strong>Kreis</strong> hat die Leistung europaweit ausgeschrieben.<br />

Nach dem Ergebnis der Ausschreibung wurde der Auftrag zur Sicherstellung des<br />

Notarztdienstes im Rettungsbereich Schwalmtal an das Unternehmen „Doc In Time<br />

Service GmbH, 41747 <strong>Viersen</strong>“ erteilt (vgl. Ziffer 5.3.3). Der Vertrag mit dem Unternehmen<br />

ist zwischenzeitlich vom <strong>Kreis</strong> verlängert worden.<br />

14.3 Die AKH <strong>Viersen</strong> GmbH hat den Vertrag mit der Stadt <strong>Viersen</strong> zur Sicherstellung des<br />

Notarztdienstes im Rettungsbereich <strong>Viersen</strong> zum 31.12.2005 gekündigt. Die künftige<br />

Wahrnehmung dieser Aufgaben wurde von der Stadt <strong>Viersen</strong> ebenfalls europaweit<br />

ausgeschrieben. Nach dem Ergebnis dieser Ausschreibung wurde erneut der AKH<br />

<strong>Viersen</strong> GmbH der Auftrag zur Sicherstellung des Notarztdienstes im Rettungsbereich<br />

<strong>Viersen</strong> erteilt.<br />

14.4 Krankentransport und Notfallrettung durch private Unternehmen stehen unter einem<br />

Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (§ 18 RettG NRW). Die Erteilung der Genehmigung ist<br />

von subjektiven und objektiven sowie sachlichen und personellen Zugangsvoraussetzungen<br />

abhängig. Übergangsregelungen für Inhaber bestandkräftiger Genehmigungen<br />

nach dem Personenbeförderungsgesetz sind im Rettungsgesetz NRW enthalten.<br />

Unter Berücksichtigung der Übergangsregelung des § 29 RettG NRW wurden der<br />

Diözesangeschäftsstelle Aachen des Malteser Hilfsdienstes e.V. erstmalig am<br />

31.01.1995 folgende Genehmigungen für das <strong>Kreis</strong>gebiet <strong>Viersen</strong> erteilt<br />

• Krankentransport mit 2 KTW im Rettungsbereich Kempen<br />

• Krankentransport mit 1 KTW im Rettungsbereich Nettetal<br />

Die erteilten Genehmigungen wurden auf Antrag jeweils verlängert und haben unverändert<br />

Bestand, wobei der Krankentransport vom MHD Kempen im Rettungsbereich<br />

Kempen derzeit ruht und nicht wahrgenommen wird.<br />

14.5 Aufgrund eines vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster geschlossenen Vergleichs<br />

war dem Deutschen Hilfsdienst e.V. – <strong>Kreis</strong>verband Mönchengladbach-<br />

<strong>Viersen</strong> e.V. – die Genehmigung zur Wahrnehmung des Krankentransportes nach §<br />

18 RettG NRW zu erteilen. Eine entsprechende Genehmigung zur Wahrnehmung<br />

von Krankentransporten mit einem KTW in den Rettungsbereichen Schwalmtal und<br />

<strong>Viersen</strong> ist erstmals mit Wirkung vom 01.04.1998 ausgesprochen und auf Antrag inzwischen<br />

mehrmals verlängert worden.<br />

52


15. Aus- und Fortbildung<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

15.1 Die Rettungswachen des <strong>Kreis</strong>es sind anerkannte<br />

Lehrrettungswachen und verfügen jeweils über einen<br />

oder mehrere Lehrrettungsassistenten. Diese werden<br />

regelmäßig am Institut der Feuerwehr NRW in Münster<br />

oder den Landesausbildungsstätten von DRK und<br />

MHD fortgebildet<br />

15.2 Anerkannte Lehrrettungswachen sind berechtigt,<br />

Praktikanten im Anerkennungsjahr zum Rettungsassistenten<br />

auszubilden. Die Zahl der hierzu genehmigten<br />

Ausbildungsplätze wurde wie folgt festgelegt:<br />

• Lehrrettungswache Kempen 3 Plätze<br />

• Lehrrettungswache Nettetal (mit Dependance) 3 Plätze<br />

• Lehrrettungswache Schwalmtal (mit Dependance) 3 Plätze<br />

• Lehrrettungswache <strong>Viersen</strong> 6 Plätze<br />

• Lehrrettungswache Willich 3 Plätze<br />

15.3 Die Rettungswachen verfügen über ausgebildete Desinfektoren. Auch diese Mitarbeiter<br />

werden regelmäßig fachspezifisch geschult und fortgebildet. Sie erstellen den Hygieneplan<br />

für ihre Rettungswachen und arbeiten eng mit dem Gesundheitsamt des<br />

<strong>Kreis</strong>es zusammen.<br />

15.4 Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal<br />

hat jährlich an mindestens 30-stündigen aufgabenbezogenen Fortbildungen teilzunehmen<br />

und dies nachzuweisen. Die Fortbildung (mit Ausnahme für die Rettungswache<br />

<strong>Viersen</strong>) wird von den Rettungswachen gemeinsam organisiert auf der Grundlage<br />

der „Empfehlungen des MAGS NRW“ im Erlass vom 21.01.1977. An der Fortbildung<br />

nehmen auch die Bediensteten der <strong>Kreis</strong>leitstelle teil. Das Personal der Rettungswache<br />

<strong>Viersen</strong> wird nach den gleichen Empfehlungen unmittelbar vom Träger der Rettungswache<br />

fortgebildet.<br />

15.5 Unter Berücksichtigung der erneuten Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes auf<br />

verbleibende 6 Monate und mit Hinweis auf die umfangreiche und zeitaufwendige<br />

notwendige Ausbildung der Zivildienstleistenden bis hin zur Qualifikation des Rettungssanitäters<br />

werden in den Rettungswachen des <strong>Kreis</strong>gebietes künftig keine Zivildienstleistenden<br />

mehr eingesetzt.<br />

15.6 Die Kosten der Fortbildung des Personals im Rettungsdienst sind gebührenrelevant<br />

und werden in die Gebührenbedarfsberechnungen der Träger der Rettungswachen<br />

einbezogen.<br />

53


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

16. Sanitätsdienstliche Betreuung von Veranstaltungen, Abrechnungsverfahren<br />

16.1 Erstmals mit Schreiben vom 19.08.1993 bzw. 28.02.1994 und danach erneut mit<br />

Schreiben vom 23.08.2007 hat der <strong>Kreis</strong> den Hilfsorganisationen DRK, MHD, ASB<br />

und JUH eine Genehmigung zur Wahrnehmung rettungsdienstlicher Aufgaben bei<br />

Bedarf im Rahmen der sanitätsdienstlichen Betreuung von Veranstaltungen im <strong>Kreis</strong>gebiet<br />

<strong>Viersen</strong> erteilt. Der <strong>Kreis</strong> war damit einer Empfehlung des Ministeriums für Arbeit,<br />

Gesundheit und Soziales des Landes NRW aus dem Jahre 1993 gefolgt. Von<br />

den Hilfsorganisationen in Rahmen dieser Genehmigung durchgeführte Einsätze sind<br />

von den Hilfsorganisationen unmittelbar mit den Krankenkassen abgerechnet worden.<br />

Das der Entlastung des öffentlichen Rettungsdienstes im <strong>Kreis</strong>gebiet dienende unbürokratische<br />

und ohne nennenswerten Mehraufwand für alle Beteiligten verbundene<br />

Verfahren hat sich über viele Jahre gut bewährt. Es war in dieser Form einvernehmlich<br />

mit den Landesverbänden der Krankenkassen in den <strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong><br />

aufgenommen worden.<br />

16.2 Im Jahre 2008 haben die Landesverbände der Krankenkassen den <strong>Kreis</strong>en und kreisfreien<br />

Städten mitgeteilt, dass künftig eine unmittelbare Abrechnung durchgeführter<br />

Einsätze im Rahmen der Wahrnehmung der sanitätsdienstlichen Betreuung von Veranstaltungen<br />

durch die Hilfsorganisationen von den Kassen nicht mehr akzeptiert<br />

würde. Die Krankenkassen waren nicht mehr bereit, Einsätze mit den Hilfsorganisationen<br />

abzurechnen, weil eine Grundlage für dieses Abrechnungsverfahren für die<br />

Krankenkassen nicht bestand. Auf Vermittlung des <strong>Kreis</strong>es haben sich die Landesverbände<br />

der Krankenkassen bereit erklärt, die Einsätze der Hilfsorganisationen, die<br />

sich im Rahmen der Genehmigung des <strong>Kreis</strong>es künftig ergeben (Ziffer 16.1), auf der<br />

Grundlage der Gebührentarife der Träger der Rettungswachen über die Abrechnungsstellen<br />

der Träger der Rettungswachen abzurechnen.<br />

16.3 Die Einsätze der Hilfsorganisationen im Rahmen der Wahrnehmung der sanitätsdienstlichen<br />

Betreuung von Veranstaltungen werden deshalb seit 2009 von den Trägern<br />

der Rettungswachen zu den Gebührentarifen der Rettungswachen für die Hilfsorganisationen<br />

mit den Krankenkassen abgerechnet. Der <strong>Kreis</strong> hat den Trägern der<br />

Rettungswachen empfohlen, kreiseinheitlich für den Verwaltungsaufwand der Träger<br />

aus diesem Abrechnungsverfahren Verwaltungskosten von 15 v.H. der jeweiligen<br />

Gebühreneinnahmen einzubehalten.<br />

Von den Trägern der Rettungswachen wird inzwischen das abgesprochene Abrechnungsverfahren<br />

im Sinne der Hilfsorganisationen praktiziert. Dabei werden von<br />

den Trägern unterschiedlichem, sich am tatsächlichen Verwaltungsaufwand orientierende,<br />

Verwaltungskosten einbehalten.<br />

54


17. Grenzüberschreitender Rettungsdienst<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

17.1 Der <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> grenzt im Westen über eine Gesamtlänge von rd. 37 km an die<br />

Niederlande. Im Hinblick auf eine schnelle qualifizierte medizinische Versorgung von<br />

Unfallopfern und schwerkranken Patienten stellen Grenzgebiete eine besondere Herausforderung<br />

dar. Überall dort, wo es Landesgrenzen gibt, haben die Handelnden es<br />

mit zwei oder mehr unterschiedlichen Organisationsstrukturen und Gesetzgebungen zu<br />

tun. Für die meisten Bewohner und Besucher der Grenzregionen ist der „freie Verkehr“<br />

zwischen den Gebieten der offiziellen Landesgrenzen längst Alltag. Es stellt sich deshalb<br />

die Frage, warum in einem Notfall nicht das „ausländische“ Rettungsfahrzeug helfen<br />

darf, wenn es eindeutig schneller als das „eigene“ am Schadensort sein kann.<br />

17.2 Ausgelöst durch die inzwischen vorgenommenen Verlängerungen der Bundesautobahnen<br />

A 52/N 280 im Raum Niederkrüchten/Roermond und A 61/N 47 im Raum Nettetal/Venlo<br />

hat es bereits im Jahre 2004 erste Gespräche mit Vertretern der Rettungsdienste<br />

und der örtlichen Feuerwehren beidseits der Grenze über gegenseitige Hilfeleistungen<br />

bei Kapazitätsengpässen gegeben. Diese Gespräche und Kontakte sind<br />

kontinuierlich fortgeführt worden. In einem Arbeitskreis „Öffentliche Sicherheit und<br />

Ordnung“ im Rahmen der Euregio rijn-maas-noord finden hierzu regelmäßige Besprechungen<br />

zur besonderen Problematik von Rettungsdienst und Feuerschutz statt. Im<br />

<strong>Kreis</strong>gebiet <strong>Viersen</strong> haben die Gemeinde Niederkrüchten und die Stadt Nettetal inzwischen<br />

für ihre Bereiche Vereinbarungen zur grenzüberschreitenden Hilfeleistung im<br />

Feuer- und Katastrophenschutz mit den niederländischen Kollegen abgeschlossen.<br />

17.3 Die grenzüberschreitende Hilfe wird bereits jetzt regelmäßig von den Einsatzkräften<br />

des Rettungsdienstes und der Feuerwehren in Grenznähe praktiziert. Diese Zusammenarbeit<br />

kann im Einzelfall für Betroffene von entscheidender Bedeutung sein und<br />

wird wegen der verbesserten Verkehrsverhältnisse, aber auch aus Gründen der sparsamen<br />

Ressourcenbewirtschaftung, voraussichtlich noch zunehmen.<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> strebt deshalb auf Dauer eine Vereinbarung über die grenzüberschreitende<br />

Zusammenarbeit im Rettungsdienst an. Die Probleme einer solchen Zusammenarbeit<br />

liegen insbesondere in den<br />

• unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen mit der Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen<br />

und den entsprechenden Befugnissen des Personals<br />

• Unklarheiten im Hinblick auf das Führen von akustischen und optischen Signalen<br />

• Unterschiedlichen materiellen Ausstattungen der Einsatzfahrzeuge und nicht<br />

zuletzt<br />

• versicherungsrechtlichen Fragen<br />

55


18. Großschadensereignis/Massenanfall von Verletzten<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

18.1 Nach dem Feuerschutzhilfegesetz und dem Ministerialerlass über die Vorsorge-<br />

planungen für die gesundheitliche Versorgung in Unglücks- und Katastrophenfällen<br />

haben die <strong>Kreis</strong>e neben der Planung auch die Gerätevorhaltung für die Bewältigung<br />

von Großschadenslagen und einem Massenanfall von Verletzten durchzuführen.<br />

Für rettungsdienstliche Einsätze bei größeren Schadensereignissen sind die im <strong>Kreis</strong><br />

vorhandenen Ressourcen zu erfassen und für Einsätze verfügbar zu machen. Dazu<br />

gehört die Erfassung von nicht in den Rettungsdienst eingebundenen Rettungsmitteln<br />

und des Personals bei Hilfsorganisationen, Unternehmen oder sonstigen Institutionen.<br />

Für eine mögliche Inanspruchnahme sind Absprachen und Vorbereitungen zu treffen.<br />

Diese vorbereiteten Maßnahmen sind in einem Einsatzplan aufzunehmen.<br />

18.2 Die AKH GmbH <strong>Viersen</strong> ist im Rahmen der Verordnung über die Bevorratung von<br />

Arzneimittel und Medizinprodukten für Großschadensereignisse in Krankenhäusern<br />

(Arzneimittel-BevorratungVO) als eines der Krankenhäuser vom Land anerkannt, in<br />

denen eine derartige Bevorratung stattfindet. Bei Großschadensereignissen kann deshalb<br />

im diesbezüglichen Arzneimitteldepot für Großschadenssereignisse im AKH<br />

/Standort Hoserkirchweg, <strong>Viersen</strong>) die für einen Massenanfall von Verletzten für die<br />

Primärversorgung als erforderlich angesehenen Arzneimittel und Medizinprodukte angefordert/<br />

abgeholt werden.<br />

18.2 Für den Massenanfall von Verletzten hat der <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> einen Einsatzplan aufgestellt<br />

(MANV-Einsatzplan); dieser Plan wird regelmäßig fortgeschrieben und findet<br />

Anwendung bei allen Schadensereignissen, bei denen die Zahl der Betroffenen die<br />

Regelversorgung des Rettungsdienstes übersteigt oder das gemeldete Schadensereignis<br />

dies erwarten lässt.<br />

18.3 Im Hinblick auf den Weltjugendtag im Sommer 2005 in Köln und die Fußball-<br />

Weltmeisterschaft im Juni 2006 in Deutschland hatte das Innenministerium NRW bereits<br />

im Jahre 2004 das Konzept des Landes zur Bewältigung außergewöhnlicher<br />

Schadensereignisse durch überörtliche Hilfe und Ausstattung mit Rettungscontainern<br />

– Abrollbehältern MANV (AB-MANV) entwickelt. Bei diesem Projekt des Landes ging<br />

es nicht um die Optimierung der jeweiligen Rettungsdienste, sondern um Maßnahmen<br />

des Katastrophenschutzes, mit der örtliche, überörtliche und landesweite Lagen bewältigt<br />

werden können.<br />

Vom Land NRW wurden den <strong>Kreis</strong>en und kreisfreien Städten vor Beginn der Fußball-<br />

WM am 09.06.2006 Rettungscontainer für den Massenanfall von Verletzten (AB-<br />

MANV) zur Verfügung gestellt. Diese sind medizinisch-technisch für die Einrichtung<br />

und den Betrieb sog. „Behandlungsplätze“ vorgesehen (max. für 50 Patienten) und<br />

werden zentral vom Land beschafft. Die Ausstattung der AB-MANV mit Medikamenten,<br />

Ge- und Verbrauchsmaterial sowie Kleinmaterial obliegt den <strong>Kreis</strong>en und kreisfreien<br />

Städten. Der MANV-Container ist im Gerätehaus des Löschzuges Clörath der<br />

Freiwilligen Feuerwehr Willich stationiert und wird von dort in den Einsatz gebracht.<br />

Zum Betrieb eines Behandlungsplatzes für max. 50 Patienten werden insgesamt 123<br />

Helfer (Notärzte, Rettungsassistenten, -sanitäter, -helfer) benötigt. Im <strong>Kreis</strong>gebiet<br />

<strong>Viersen</strong> rekrutieren sich diese Helfer aus den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Willich, Löschzug Clörath, sowie qualifizierten Angehörigen der beiden Hilfsorganisationen<br />

DRK und MHD. Der <strong>Kreis</strong> hat ergänzend hierzu mit Erfolg örtlich niedergelassene<br />

Ärzte gebeten, sich im Bedarfsfall für die ärztliche Unterstützung in einem MANV<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

56


19. Ansprechpartner<br />

� Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Dezernat 22, Herr Wolff<br />

Cecilienallee 22, 40408 Düsseldorf<br />

Tel. 0211/475-2164<br />

Telefax 0211/475-2664<br />

e-mail-Adresse: willi.wolff@brd.nrw.de<br />

� <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> – Der Landrat<br />

Amt 32/2 , Herr Joppien<br />

Rathausmarkt 3, 41747 <strong>Viersen</strong><br />

Tel. 02162/391371<br />

Telefax 02162/391804<br />

e-mail-Adresse: Manfred.Joppien@<strong>Kreis</strong>-<strong>Viersen</strong>.de<br />

� Rettungswache Kempen<br />

Stadt Kempen – Der Bürgermeister<br />

Amt 32, Herr Eckerleben<br />

Neustr. 32, 47906 Kempen<br />

Tel. 02152/917244<br />

Telefax 02152/917374<br />

e-mail-Adresse Ulrich.eckerleben@Kempen.de<br />

� Rettungswache Nettetal<br />

Stadt Nettetal – Der Bürgermeister<br />

Fachbereich 32, Herrn Alker<br />

Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal<br />

Tel. 02153/8983202<br />

Telefax 02153/8988288<br />

e-mail-Adresse: Peter.Alker@Nettetal.de<br />

� Rettungswache <strong>Viersen</strong><br />

Stadt <strong>Viersen</strong> – Der Bürgermeister<br />

Fachbereich 37 / Feuerwehr und Zivilschutz,<br />

Herr Kersbaum<br />

Gerberstr. 3, 41748 <strong>Viersen</strong><br />

Tel. 02162/101800<br />

Telefax 02162/101808<br />

e-mail-Adresse: Feuerwehr@viersen.de<br />

� Rettungswache Willich<br />

Stadt Willich – Der Bürgermeister<br />

Geschäftsbereich Einwohner und Ordnung, Herrn Kreutzer<br />

Albert-Oetker-Str. 98, 47877 Willich<br />

Tel. 02156/949667<br />

Telefax 02156/949665<br />

e-mail-Adresse: Peter.Kreutzer@Stadt-Willich.de<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

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� Notarztdienst Tönisvorst<br />

Stadt Tönisvorst – Der Bürgermeister<br />

Rechts- und Ordnungsamt, Herrn Schouten<br />

Bahnstr. 15, 47918 Tönisvorst<br />

Tel. 02151/999133<br />

Telefax 02151/999311<br />

e-mail-Adresse: Wolfgang.Schouten@Toenisvorst.de<br />

� <strong>Kreis</strong>leitstelle <strong>Viersen</strong><br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> – Der Landrat<br />

Gerberstr. 3, 41748 <strong>Viersen</strong><br />

Anschriften siehe <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

� Landesverband Rheinland-Westfalen<br />

der gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />

Kreuzstr. 45<br />

40210 Düsseldorf<br />

Tel. 0211/8224-637<br />

Telefax 0211/8224-644<br />

e-mail-Adresse: Service@duesseldorf.lvbg.de<br />

� BKK Landesverband NRW<br />

Herrn Reimers<br />

Kronprinzenstr. 6<br />

45128 Essen<br />

Tel. 0201/179-1540<br />

Telefax 0201/179-1692<br />

e-mail-Adresse e.reimers@bkk-nrw.de<br />

� Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)<br />

Landesvertretung NRW<br />

Herrn Arntzen<br />

Graf-Adolf-Str. 67-69<br />

40210 Düsseldorf<br />

Tel. 0211/38410-31<br />

Telefax 0211/38410-20<br />

e-mail-Adresse erik.arntzen@vdek.com<br />

� AOK Rheinland/Hamburg<br />

GB Arzneimittel/Sonstige Vertragspartner<br />

Herrn Göke<br />

Kasernenstr. 61<br />

40213 Düsseldorf<br />

Tel. 0211/8791-1351<br />

Telefax 0211/8791-1456<br />

e-mai-Adresse guido.goeke@rh.aok.de<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

58


Rettungsbereich<br />

RW Nettetal<br />

RW Schwalmtal<br />

Gemarkung Aussagen zur Besiedlungsstruktur<br />

Bracht 1 großer Wohnplatz ansonsten<br />

Streubesiedlung mit diversen klei-<br />

nen Wohnplätzen<br />

Breyell 1 großer, 1 mittlerer, ansonsten<br />

Streubesiedlung mit diversen klei-<br />

nen Wohnplätzen<br />

Hinsbeck 1 mittlerer Wohnplatz, ansonsten<br />

Streubesiedlung mit diversen Klein-<br />

Wohnplätzen<br />

Kalden- 1 großer Wohnplatz ansonsten<br />

kirchen Streubesiedlung<br />

Leuth 1 kleiner Wohnplatz ansonsten<br />

Streubesiedlung<br />

Lobberich 1 großer Wohnplatz ansonsten<br />

Streubesiedlung<br />

Fläche in<br />

km²<br />

EW/Gem EW-<br />

Dichte<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Bemerkung Zuordnung<br />

35,980026 6.786 189 ländlich<br />

18,690797 12.052 645 ländlich<br />

18,772124 5.143 274 ländlich<br />

15,211064 9.866 649 ländlich<br />

12,894856 1.821 141 ländlich<br />

18,290251 13.617 744 Lobberich hat eher städtische<br />

Strukturen, erreicht<br />

jedoch nicht den<br />

Einwohnerschwellenwert<br />

ländlich<br />

Gesamt 119,839118 49.285 411<br />

Brüggen- 1 großer Wohnplatz ansonsten 25,274364 9.252 366 ländlich<br />

Born Streubesiedlung mit diversen kleinen<br />

Wohnplätzen<br />

Elmpt 1 großer Wohnplatz ansonsten<br />

Streubesiedlung mit diversen kleinen<br />

Wohnplätzen<br />

41,376708 7.902 191 ländlich<br />

Nieder- 1 großer Wohnplatz ansonsten 25,693615 7.423 289 ländlich<br />

krüchten Streubesiedlung mit diversen kleinen<br />

Wohnplätzen<br />

Amern 2 mittlere Wohnplätze ansonsten<br />

Streubesiedlung mit diversen Klein-<br />

Wohnplätzen<br />

21,990849 8.015 364 ländlich<br />

Waldniel 1 großer Wohnplatz ansonsten<br />

Streubesiedlung mit diversen kleinen<br />

Wohnplätzen<br />

26,117959 11.398 436 ländlich<br />

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RW <strong>Viersen</strong><br />

RW Willich<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Gesamt 140,453495 43.990 313<br />

Boisheim 1 kleiner Wohnplatz ansonsten<br />

Streubesiedlung<br />

5,912707 2.048 346 ländlich<br />

Dülken 1 großer Wohnplatz ansonsten 25,650664 20.772 810 Im Bereich Ortkern Dül- Städtisch<br />

Streubesiedlung<br />

ken städtische Struktu- Nur Zentralren,<br />

ausgeprägte Ge- Wohnplatz,<br />

werbegebiete sonst ländl.<br />

Süchteln 1 großer Wohnplatz, ansonsten<br />

Streubesiedlung mit diversen kleinen<br />

Wohnplätzen<br />

27,873431 16.467 591 Ländlich<br />

<strong>Viersen</strong> 1 großer Wohnplatz ansonsten 31,636593 37.316 1180 <strong>Viersen</strong> hat städtische städtisch<br />

Streubesiedlung mit diversen klei-<br />

Strukturen im Zentralort,<br />

nen Wohnplätzen<br />

größere Gewerbegebiete<br />

Gesamt 91,073395 76.603 841<br />

Anrath 1 großer Wohnplatz 7,607302 11.724 1541 hohe Bevölkerungsdich- ländlich<br />

te, aber der Schwellenwert<br />

von 20.000 Einwohnern<br />

wird nicht erreicht<br />

Neersen 1 großer Wohnplatz, ansonsten<br />

Streubesiedlung<br />

11,838874 7.046 595 ländlich<br />

Schiefbahn 1 großer Wohnplatz, ansonsten<br />

Streubesiedlung mit diversen kleinen<br />

Wohnplätzen<br />

13,901265 12.245 881 ländlich<br />

Willich 1 großer Wohnplatz ansonsten 34,415786 21.098 613 Einwohnerschwellen- städtisch<br />

Streubesiedlung<br />

wert wird überschritten,<br />

städtische Struktur,<br />

stark ausgeprägte Gewerbegebiete<br />

Gesamt 67,763227 52.113 769<br />

60


RW Kempen<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

Grefrath 1 großer Wohnplatz, 1 kleiner<br />

Wohnplatz<br />

20,142070 9.975 495 ländlich<br />

Oedt 1 mittlerer Wohnplatz, 1 kleiner<br />

Wohnplatz<br />

10,838349 5.972 551 ländlich<br />

Kempen 1 großer Wohnplatz 18,159406 22.650 1247 Einwohnerschwellenwert<br />

wird überschritten,<br />

städtische Strukturen,<br />

großes Gewerbegebiet<br />

städtisch<br />

Schmalbroich 1 kleiner Wohnplatz, ansonsten<br />

Streubesiedlung<br />

19,230382 1.905 99 ländlich<br />

St. Hubert 1 großer Wohnplatz ansonsten<br />

Streubesiedlung<br />

21,984109 8.347 380 ländlich<br />

Tönisberg 1 mittlerer Wohnplatz, ansonsten<br />

Streubesiedlung<br />

9,430285 3.404 361 ländlich<br />

St. Tönis 1 großer Wohnplatz 11,739501 22.991 1958 Einwohnerschwellenwert<br />

wird überschritten,<br />

solitäres Verdichtungs-<br />

städtisch<br />

gebiet (Nähe zu Krefeld)<br />

Vorst 1 zentraler Wohnplatz, Rest Streubesiedlung<br />

32,582121 7.379 226 ländlich<br />

Gesamt 144,106223 82.623 573<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> 563,235458 304.614 541<br />

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<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

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<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

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<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

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<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

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<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

66


<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

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Ausstattungsmuster eines Rettungswagen (RTW)<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

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Anlage<br />

Ausstattungsmuster eines Rettungswagen (RTW) – Blatt 2<br />

<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

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<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

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<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

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<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

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<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

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<strong>Rettungsdienstbedarfsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Stand: 01.01.<strong>2011</strong><br />

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