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Geschäftsverteilungsplan 2012

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3 Verteilung der Geschäfte auf die einzelnen Kammern<br />

Für die Verteilung der Verfahren zwischen den Stuttgarter, Aalenern und Ludwigsburger<br />

Kammern gelten die nachfolgenden Regelungen für die Stuttgarter Kammern.<br />

3.1 Stuttgarter Kammern<br />

3.1.1 Tätigkeit der Verteilungsstelle<br />

3.1.1.1 Die Verteilung der eingegangenen Verfahren aus dem Zuständigkeitsbereich der<br />

Stuttgarter Kammern erfolgt an jedem Arbeitstag durch die Verteilungsstelle. Es<br />

werden alle Verfahren verteilt, die bis spätestens 24.00 Uhr des vorangegangenen<br />

Tages beim Arbeitsgericht Stuttgart eingegangen sind, für die die Stuttgarter Kammern<br />

zuständig sind und die der Verteilungsstelle bis spätestens 10.00 Uhr vorliegen.<br />

Abweichend hiervon werden Einstweilige Verfügungen, Arreste und Verfahren gem.<br />

§ 98 ArbGG unverzüglich und vorrangig jeweils in der Reihenfolge ihres Eingangs<br />

verteilt.<br />

3.1.1.2 Die Verteilungsstelle verteilt die eingegangenen Verfahren getrennt nach folgenden<br />

Verfahrensarten:<br />

3.1.1.2.1 Klagen; Mahnverfahren nach Eingang des Widerspruchs oder bei Einspruch gegen<br />

Vollstreckungsbescheid und selbständige PKH-Verfahren (Ca-Verfahren).<br />

3.1.1.2.2 Anträge auf Einleitung eines Beschlussverfahrens inkl. PKH (BV-Verfahren)<br />

3.1.1.2.3 Arreste und Einstweilige Verfügungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten inkl. PKH<br />

(Ga-Verfahren).<br />

3.1.1.2.4 Arreste u. Einstweilige Verfügungen im Beschlussverfahren inkl. PKH (BVGa-<br />

Verfahren).<br />

3.1.1.2.5 Allgemeines Register (AR-Verfahren), soweit richterliche Zuständigkeit.<br />

3.1.1.2.6 Befristete Erinnerungen und Beschwerden in Mahnsachen (Ba-Verfahren)<br />

3.1.1.3 Danach ermittelt die Verteilungsstelle, ob für das Verfahren eine fachliche (Ziff.<br />

3.1.2.1), eine räumliche (Ziff. 3.1.2.2) oder eine räumliche und buchstabenmäßige<br />

Zuständigkeit (Ziff.3.1.2.5) gegeben ist und vermerkt dies auf dem Verfahren.<br />

3.1.1.4 Anschließend ordnet die Verteilungsstelle die zu verteilenden Verfahren in der<br />

alphabetischen Reihenfolge des Beklagten-/Antragsgegnerrubrums. Sie kennzeichnet<br />

Masseverfahren (Ziff. 3.1.5)<br />

3.1.1.5 Den vorstehend geordneten Verfahren werden, beginnend mit der niedrigsten<br />

Eingangsnummer, nunmehr die für den fachlichen Bereich oder die für die Buchstaben<br />

zuständigen Kammern zugeordnet.<br />

3.1.1.6 Besteht eine solche feste Zuständigkeit gemäß Ziff. 3.1.1.5 nicht, werden die übrigen<br />

Verfahren im rollierenden System (Ziff.3.1.4) verteilt.<br />

3.1.2 Art der Zuständigkeiten<br />

3.1.2.1 Fachliche Zuständigkeiten bestehen soweit nichts anderes bestimmt ist, für das<br />

gesamte Arbeitsgericht Stuttgart für:

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