Geschäftsverteilungsplan 2012
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2 Vertretung der Richter/-innen<br />
- 2 -<br />
2.1 Vertretung der Vorsitzenden der Stuttgarter Kammern<br />
Es vertreten sich gegenseitig in der Ausübung der richterlichen Dienstgeschäfte die<br />
Vorsitzenden der Stuttgarter Kammern<br />
1 und 21 11 und 22<br />
2 und 31 15 und 23<br />
4 und 29 16 und 32<br />
6 und 30 17 und 24<br />
7 und 14 18 und 25<br />
19 und 28<br />
Der Vorsitzende der 3. und der 33. Kammer wird vom Vorsitzenden der 1. Kammer<br />
vertreten.<br />
Der Vorsitzende der 5. Kammer wird vom Vorsitzenden der 21. Kammer vertreten.<br />
Ist bei den Vertretern der anderen Stuttgarter Kammern d. etatmäßige Vertreter(in)<br />
verhindert oder ist über die Ablehnung d. Vorsitzenden einer Kammer zu entscheiden,<br />
obliegt die Vertretung d. Vorsitzenden der in der Zahlenfolge nächsten Kammer, beginnend<br />
mit der Kammer d. etatmäßigen Vertreter/-in. Dies gilt nicht, wenn und so lange der/dem<br />
betreffenden Kammervorsitzenden bereits eine reguläre Vertretung obliegt. Dann ist die/der<br />
nächste vertretungsfreie Vorsitzende zur Vertretung berufen. Die Kammern 3, 5, und 33<br />
werden dabei übersprungen.<br />
Bei den Stuttgarter Kammern werden bei einer mehr als dreiwöchigen ununterbrochenen<br />
Ausfallzeit der/des Kammervorsitzenden in Folge nicht erholungsurlaubsbedingter Gründe<br />
ab der 4. Woche für die weitere Dauer der Vertretung bis einschließlich der 8. Woche für<br />
jede volle Woche der Vertretung der Vertretungskammer bei der für die rollierende<br />
Zuständigkeit nach Ziffer 3.1.4 ermittelten Belastung sechs Ca-Verfahren hinzugerechnet.<br />
Handelt es sich bei der vertretenen Kammer um eine Kammer mit einem geringeren als<br />
einem vollem Deputat, so ist dies bei der Anrechnung durch eine entsprechende<br />
Herabsetzung der fiktiven Eingänge zu berücksichtigen. Hat eine Kammer mit einem<br />
geringeren als einem vollen Deputat eine volle Kammer zu vertreten, werden die fiktiven<br />
Eingänge entsprechend erhöht. Die Anrechnung erfolgt jeweils Donnerstags für die in der<br />
Vorwoche geleistete Vertretung (das heißt erstmals am Donnerstag der 5.<br />
Vertretungswoche).<br />
Für die Vertretung einer eingangsfrei gestellten Kammer gibt es keinen Bonus.<br />
2.2 Vertretung der Vorsitzenden der Außenkammern Aalen<br />
D. Vors. der 8. Kammer wird vertreten durch d. Vors. der 9. Kammer und bei Verhinderung<br />
d. Vertr. durch d. Vors. der 27. Kammer.<br />
D. Vors. der 9. Kammer wird vertreten durch d. Vors. der 8. Kammer und bei Verhinderung<br />
d. Vertr. durch d. Vors. der 13. Kammer.