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Geschäftsverteilungsplan 2012

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2 Vertretung der Richter/-innen<br />

- 2 -<br />

2.1 Vertretung der Vorsitzenden der Stuttgarter Kammern<br />

Es vertreten sich gegenseitig in der Ausübung der richterlichen Dienstgeschäfte die<br />

Vorsitzenden der Stuttgarter Kammern<br />

1 und 21 11 und 22<br />

2 und 31 15 und 23<br />

4 und 29 16 und 32<br />

6 und 30 17 und 24<br />

7 und 14 18 und 25<br />

19 und 28<br />

Der Vorsitzende der 3. und der 33. Kammer wird vom Vorsitzenden der 1. Kammer<br />

vertreten.<br />

Der Vorsitzende der 5. Kammer wird vom Vorsitzenden der 21. Kammer vertreten.<br />

Ist bei den Vertretern der anderen Stuttgarter Kammern d. etatmäßige Vertreter(in)<br />

verhindert oder ist über die Ablehnung d. Vorsitzenden einer Kammer zu entscheiden,<br />

obliegt die Vertretung d. Vorsitzenden der in der Zahlenfolge nächsten Kammer, beginnend<br />

mit der Kammer d. etatmäßigen Vertreter/-in. Dies gilt nicht, wenn und so lange der/dem<br />

betreffenden Kammervorsitzenden bereits eine reguläre Vertretung obliegt. Dann ist die/der<br />

nächste vertretungsfreie Vorsitzende zur Vertretung berufen. Die Kammern 3, 5, und 33<br />

werden dabei übersprungen.<br />

Bei den Stuttgarter Kammern werden bei einer mehr als dreiwöchigen ununterbrochenen<br />

Ausfallzeit der/des Kammervorsitzenden in Folge nicht erholungsurlaubsbedingter Gründe<br />

ab der 4. Woche für die weitere Dauer der Vertretung bis einschließlich der 8. Woche für<br />

jede volle Woche der Vertretung der Vertretungskammer bei der für die rollierende<br />

Zuständigkeit nach Ziffer 3.1.4 ermittelten Belastung sechs Ca-Verfahren hinzugerechnet.<br />

Handelt es sich bei der vertretenen Kammer um eine Kammer mit einem geringeren als<br />

einem vollem Deputat, so ist dies bei der Anrechnung durch eine entsprechende<br />

Herabsetzung der fiktiven Eingänge zu berücksichtigen. Hat eine Kammer mit einem<br />

geringeren als einem vollen Deputat eine volle Kammer zu vertreten, werden die fiktiven<br />

Eingänge entsprechend erhöht. Die Anrechnung erfolgt jeweils Donnerstags für die in der<br />

Vorwoche geleistete Vertretung (das heißt erstmals am Donnerstag der 5.<br />

Vertretungswoche).<br />

Für die Vertretung einer eingangsfrei gestellten Kammer gibt es keinen Bonus.<br />

2.2 Vertretung der Vorsitzenden der Außenkammern Aalen<br />

D. Vors. der 8. Kammer wird vertreten durch d. Vors. der 9. Kammer und bei Verhinderung<br />

d. Vertr. durch d. Vors. der 27. Kammer.<br />

D. Vors. der 9. Kammer wird vertreten durch d. Vors. der 8. Kammer und bei Verhinderung<br />

d. Vertr. durch d. Vors. der 13. Kammer.

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