Geschäftsverteilungsplan 2012
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3.3 Ludwigsburger Kammern<br />
3.3.1 räumlicher Zuständigkeitsbereich<br />
- 17 -<br />
3.3.1.1 Die Ludwigsburger Kammern sind für die Gemeinden Aspach, Burgstetten,<br />
Leutenbach, Kirchberg, Schwaikheim, sowie für die Stadt und den Landkreis<br />
Ludwigsburg zuständig, soweit nicht gemäß Ziff. 3.1.3 und 3.1.4die Zuständigkeit der<br />
Stuttgarter Kammern gegeben ist.<br />
3.3.1.2 Der räumliche Zuständigkeitsbereich der Ludwigsburger Kammern ist im Übrigen in<br />
gleicher Weise definiert wie derjenige der Stuttgarter Kammern. Ziff. 3.1.2.2 gilt<br />
entsprechend.<br />
3.3.2 Buchstabenzuständigkeit innerhalb des räumlichen Zuständigkeitsbereichs<br />
Die Buchstabenzuständigkeit der Ludwigsburger Kammern bestimmt sich nach den für<br />
die Stuttgarter Kammern geltenden Regeln (Ziff. 3.1.2.3).<br />
3.3.3 Tätigkeit der Verteilungsstelle<br />
3.3.3.1 Die Verteilung der Sachen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ludwigsburger<br />
Kammern erfolgt an jedem Arbeitstag ab 9.00 Uhr durch die Verteilungsstelle. Es<br />
werden alle Sachen verteilt, die bis spätestens 24.00 Uhr des vorangegangenen Tages<br />
eingegangen sind und die der Verteilungsstelle um 9.00 Uhr vorliegen. Einstweilige<br />
Verfügungen und Arreste werden abweichend davon unverzüglich verteilt bzw.<br />
zugewiesen.<br />
3.3.3.2 Die Verteilstelle weist zunächst diejenigen Verfahren zu, für die eine feste<br />
Kammerzuständigkeit besteht. Sodann ordnet sie die übrigen Verfahren zunächst<br />
alphabetisch nach dem gemäß Ziff. 3.1.2.3 maßgebenden beteiligten Arbeitgeber. Bei<br />
subjektiver Klaghäufung gilt Ziff. 3.1.2.2 letzter Absatz. Sodann erhält jedes Verfahren<br />
eine Eingangsnummer, die der später nach Maßgabe der nachfolgenden<br />
Bestimmungen zuzuteilenden Geschäftsnummer entspricht.<br />
3.3.3.3 Ziff. 3.1.1.2 gilt für die Verteilung der Verfahren entsprechend.<br />
3.3.4 Feste Zuständigkeiten<br />
Kammer 10 S (ohne St),K, N<br />
Kammer 12 A, D, PWa-Wi<br />
Kammer 20 C, G, R, T<br />
Kammer 26 E, F, H, I, J,<br />
3.3.5 rollierende Zuständigkeit<br />
3.3.5.1 Nach Zuweisung der (Ca-)Verfahren mit fester Kammerzuständigkeit vergleicht die<br />
Verteilungsstelle die Eingangszahlen der Kammern. Der Kammer mit den geringsten<br />
Eingangszahlen werden so viele Verfahren zugewiesen, bis die nächste ganze durch<br />
10 teilbare Zahl erreicht ist. Anschließend werden in gleicher Weise die Kammern mit<br />
den nächst niedrigsten Eingangszahlen bedacht. Bei gleichen Eingangszahlen<br />
entscheidet die numerische Abfolge der Kammern.