2012_1 - Swissi
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Wissenstransfer sind im Auge zu behalten; exakte<br />
Rettungspläne regeln die hierfür nötigen Einzelheiten<br />
und anderes mehr. Damit nicht genug: Die<br />
vorgenannten Kontrollorgane gewährleisten über<br />
sogenannte Audits (angemeldet) und/oder Betriebskontrollen<br />
(angekündigt oder unangemeldet)<br />
die Einhaltung der umfassenden Vorschriften. Dies<br />
aufgrund ihrer eigenen Risikobewertungen (gewonnen<br />
zum Teil aus Jahresberichten und aus<br />
dem obligatorischen Melde- und Ereigniswesen).<br />
Ausgeübt werden diese Begutachtungen durch<br />
zertifizierte Spezialisten, und das während der<br />
Betriebsphase des Einzelunternehmens. Dabei<br />
wird zum Beispiel geprüft, ob die Anlage und die<br />
Fahrzeuge ordentlich instand gehalten und ob die<br />
Inspektionsprotokolle à jour sind, ob die Arbeitszeitregelungen<br />
zur Anwendung kommen, ob<br />
Checklisten existieren usw. Wichtig ist, bei aller<br />
Seriosität des Vorgehens, dass es sich dabei um<br />
keinerlei Personenqualifikation, sondern strikt<br />
um eine risikoorientierte Systemüberprüfung<br />
handelt. Ganz nach dem Motto: Gedeihliche Zusammenarbeit<br />
ist vertrauensfördernder als kalte<br />
Fehlersuche. Das BAV hat 2010, als Verständnisgrössen,<br />
zwanzig Audits und rund hundert Betriebskontrollen<br />
realisiert. Wichtig: Solche Begutachtungen<br />
sind in keinem Fall umfassende<br />
Anlagegutachten, sondern reine Stichproben. Gesamtbewertungen<br />
erfolgen immer durch unabhängige<br />
Spezialisten, zum Teil auch in Zusam-<br />
menarbeit mit dem Hersteller. Immer mehr<br />
Seilbahnunternehmen erwerben sich im Übrigen<br />
das ISO-Gütesiegel und verpflichten sich so zu<br />
nachhaltigen und hohen Qualitätsansprüchen.<br />
Für all diese Tätigkeiten ist der Bahnbetreiber<br />
kostenpflichtig.<br />
Sicherheitsdetails<br />
Für alle sicherheitsrelevanten Anlagekomponenten<br />
existieren heute normierte Vorgaben. Diese<br />
Normen gelten im internationalen Vergleich als<br />
sehr streng und unterliegen ständiger Aktualisierung.<br />
Die speziell wichtigen und sensiblen Bau-<br />
Definition<br />
Der generische Begriff «Seilbahn» meint ein für den<br />
Personen- und/oder Gütertransport verwendetes Verkehrsmittel,<br />
wobei die Fahrzeuge bzw. Transportbehälter<br />
von einem Drahtseil gezogen werden. Luftseilbahnen<br />
(auch: Seilschwebebahn) sind die zahlenmässig<br />
grösste Gruppe der Seilbahnen. Sie verkehren an Tragoder<br />
Förderseilen hängend in der Luft. Der Begriff umfasst<br />
Pendelbahnen («klassische» Luftseilbahn; ein- oder<br />
zweispurig), Gondelbahnen, Sessellifte, Sesselbahnen<br />
sowie Materialseilbahnen. Schienenseilbahnen fahren<br />
auf Schienen. Dazu zählen die Standseilbahnen und die<br />
Schrägaufzüge. Schlepplifte meint vorab Skilifte aller<br />
Art. Luftkissenschwebe-Seilbahnen und Hängebahnen<br />
sind, sofern mittels Seil befördert, ebenfalls der Seilbahnkategorie<br />
zuzuordnen.<br />
seilverankerungen und<br />
Tragwerkteile sind mit<br />
einem sicherheitsfaktor<br />
bemessen, das heisst, es<br />
ist stets eine hohe sicherheitsmarge<br />
einberechnet.<br />
iStockphoto<br />
Sicherheit Sécurité Sicurezza <strong>2012</strong>_1<br />
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