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2012_1 - Swissi

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Wissenstransfer sind im Auge zu behalten; exakte<br />

Rettungspläne regeln die hierfür nötigen Einzelheiten<br />

und anderes mehr. Damit nicht genug: Die<br />

vorgenannten Kontrollorgane gewährleisten über<br />

sogenannte Audits (angemeldet) und/oder Betriebskontrollen<br />

(angekündigt oder unangemeldet)<br />

die Einhaltung der umfassenden Vorschriften. Dies<br />

aufgrund ihrer eigenen Risikobewertungen (gewonnen<br />

zum Teil aus Jahresberichten und aus<br />

dem obligatorischen Melde- und Ereigniswesen).<br />

Ausgeübt werden diese Begutachtungen durch<br />

zertifizierte Spezialisten, und das während der<br />

Betriebsphase des Einzelunternehmens. Dabei<br />

wird zum Beispiel geprüft, ob die Anlage und die<br />

Fahrzeuge ordentlich instand gehalten und ob die<br />

Inspektionsprotokolle à jour sind, ob die Arbeitszeitregelungen<br />

zur Anwendung kommen, ob<br />

Checklisten existieren usw. Wichtig ist, bei aller<br />

Seriosität des Vorgehens, dass es sich dabei um<br />

keinerlei Personenqualifikation, sondern strikt<br />

um eine risikoorientierte Systemüberprüfung<br />

handelt. Ganz nach dem Motto: Gedeihliche Zusammenarbeit<br />

ist vertrauensfördernder als kalte<br />

Fehlersuche. Das BAV hat 2010, als Verständnisgrössen,<br />

zwanzig Audits und rund hundert Betriebskontrollen<br />

realisiert. Wichtig: Solche Begutachtungen<br />

sind in keinem Fall umfassende<br />

Anlagegutachten, sondern reine Stichproben. Gesamtbewertungen<br />

erfolgen immer durch unabhängige<br />

Spezialisten, zum Teil auch in Zusam-<br />

menarbeit mit dem Hersteller. Immer mehr<br />

Seilbahnunternehmen erwerben sich im Übrigen<br />

das ISO-Gütesiegel und verpflichten sich so zu<br />

nachhaltigen und hohen Qualitätsansprüchen.<br />

Für all diese Tätigkeiten ist der Bahnbetreiber<br />

kostenpflichtig.<br />

Sicherheitsdetails<br />

Für alle sicherheitsrelevanten Anlagekomponenten<br />

existieren heute normierte Vorgaben. Diese<br />

Normen gelten im internationalen Vergleich als<br />

sehr streng und unterliegen ständiger Aktualisierung.<br />

Die speziell wichtigen und sensiblen Bau-<br />

Definition<br />

Der generische Begriff «Seilbahn» meint ein für den<br />

Personen- und/oder Gütertransport verwendetes Verkehrsmittel,<br />

wobei die Fahrzeuge bzw. Transportbehälter<br />

von einem Drahtseil gezogen werden. Luftseilbahnen<br />

(auch: Seilschwebebahn) sind die zahlenmässig<br />

grösste Gruppe der Seilbahnen. Sie verkehren an Tragoder<br />

Förderseilen hängend in der Luft. Der Begriff umfasst<br />

Pendelbahnen («klassische» Luftseilbahn; ein- oder<br />

zweispurig), Gondelbahnen, Sessellifte, Sesselbahnen<br />

sowie Materialseilbahnen. Schienenseilbahnen fahren<br />

auf Schienen. Dazu zählen die Standseilbahnen und die<br />

Schrägaufzüge. Schlepplifte meint vorab Skilifte aller<br />

Art. Luftkissenschwebe-Seilbahnen und Hängebahnen<br />

sind, sofern mittels Seil befördert, ebenfalls der Seilbahnkategorie<br />

zuzuordnen.<br />

seilverankerungen und<br />

Tragwerkteile sind mit<br />

einem sicherheitsfaktor<br />

bemessen, das heisst, es<br />

ist stets eine hohe sicherheitsmarge<br />

einberechnet.<br />

iStockphoto<br />

Sicherheit Sécurité Sicurezza <strong>2012</strong>_1<br />

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