2012_1 - Swissi
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Hans Lenzi<br />
ist unter anderem als<br />
freischaffender Journalist<br />
tätig, und das auf<br />
diversen Gebieten. Als<br />
Exbetriebsdisponent<br />
SBB liegen ihm Bahnfragen<br />
nahe.<br />
seilbahnen<br />
4 Sicherheit Sécurité Sicurezza <strong>2012</strong>_1<br />
Wie sicher sind unsere Schweizer<br />
Seilbahnen?<br />
Sicherheitsfragen interessieren immer. Sie zielen auf unser Schutzbedürfnis. Seilbahnbetreiber<br />
wissen das. Denn Seilbahnbenützung hängt mit Vertrauen zusammen. Nur<br />
ein Kunde, der sich sicher fühlt, ist ein regelmässiger Kunde. Deshalb unternehmen<br />
die Bahnverantwortlichen alles, um hohe Verlässlichkeit zu garantieren.<br />
Ein Blick in die einschlägigen Verordnungen,<br />
Gesetze und Reglemente beweist: Die<br />
schweizerischen Seilbahngesellschaften operieren<br />
auf hohem Sicherheitsniveau. Man darf sich<br />
ihnen guten Gewissens anvertrauen.<br />
Feinmaschiges Sicherheitsnetz<br />
Oberste Aufsichts- und Kontrollbehörde für Sicherheitsfragen<br />
ist das Bundesamt für Verkehr<br />
(BAV). Originialton aus dem BAV-Videobeitrag «Sicherheitsaufsicht»,<br />
welche auch für Seilbahnen<br />
gilt: «Verantwortlich für die Sicherheit sind die<br />
Transportunternehmen. Das BAV entwickelt,<br />
überprüft und aktualisiert ständig die Sicherheitsnormen<br />
und -standards für Bauten, Anlagen<br />
und Fahrzeuge. Es beaufsichtigt die Umsetzung<br />
derselben durch die Betreiber und sorgt dafür,<br />
dass Sicherheitsmängel rasch erkannt und behoben<br />
werden.» Und: «Die Sicherheit hat aber Grenzen,<br />
welche nicht zuletzt durch die Verfügbarkeit<br />
der finanziellen Mittel bedingt sind. Dieses Restrisiko<br />
gilt es zu akzeptieren.» An der Front gewährleisten<br />
folgende Organisationen in hoheitlicher<br />
Funktion die genaue Einhaltung der vielen<br />
und sehr detaillierten Sicherheitsnormen: das Interkantonale<br />
Konkordat für Seilbahnen und Skilifte<br />
(IKSS) und das Bundesamt für Verkehr (BAV).<br />
In der Branche tauscht man sich mündlich und<br />
schriftlich regelmässig über nötige Anpassungen<br />
aus, trifft sich zu jährlichen Workshops. Auf die<br />
Frage nach seiner Einschätzung in Bezug auf Seilbahnsicherheit<br />
lässt sich Mediensprecher Roman<br />
Weissen von Seilbahnen Schweiz (SBS) gewiss zu<br />
Recht so vernehmen: «Ein Vergleich mit anderen<br />
Verkehrsträgern verdeutlicht, dass Seilbahnen<br />
und Skilifte mit Abstand das sicherste Transportmittel<br />
sind. Unfälle passieren äusserst selten.<br />
Wenn sich trotzdem einmal etwas ereignet, ist<br />
menschliches Versagen die häufigste Ursache.<br />
Technisches Versagen als Unfallursache ist hingegen<br />
sehr klein.» IKSS-Präsident Reto Canale<br />
äussert sich so: «Unsere Seilbahnen sind extrem<br />
sicher. Bei rund 400 Millionen Passagieren, welche<br />
die rund 3000 Anlagen in der Schweiz 2009<br />
transportierten, kamen weniger als zwanzig Personen<br />
zu Schaden. Die Wahrscheinlichkeit, auf<br />
der Skipiste zu verunfallen, ist rund 10 000-mal<br />
grösser als auf einer Seilbahn zu verunglücken.»<br />
Und der vormalige Präsident des Verbandes öffentlicher<br />
Verkehr, Peter Vollmer, meint sinngemäss,<br />
dass auf behördlicher Seite eine eigentliche<br />
Absicherungsmentalität herrsche, sodass<br />
heute für die Seilbahnunternehmen die wirtschaftliche<br />
Sicherheit eine grössere Herausforderung<br />
darstelle als die Gewährleistung der technischen<br />
Sicherheit. Die statistischen Erhebungen<br />
weisen in dieselbe Richtung.<br />
Hohe Anforderungen auf alle Seiten<br />
Tatsächlich ist schon die Erlangung einer Konzessions-<br />
und Betriebsbewilligung – sie gelten für<br />
maximal 25 Jahre – kein Kinderspiel. Die Unterlagen<br />
müssen umfassende betriebliche, bauliche,<br />
umweltschützende, versicherungstechnische und<br />
andere Auflagen ausweisen und werden durch<br />
Bundes- und Kantonsinstanzen genau geprüft.<br />
Grundsätzlich gilt: Die Seilbahnunternehmen sind<br />
für sämtliche Sicherheitsaspekte erst- und hauptverantwortlich.<br />
Mit jährlich zu erneuernder Unterschrift<br />
bestätigen sie, dass sie sich ihrer Aufgabe<br />
bewusst sind. Sie müssen für geschultes Personal<br />
(Seilbahner, Mechatroniker – je nach Job<br />
2- bis 4-jährige Ausbildungen; fachkompetente<br />
technische Leiter, usw.) besorgt sein und über<br />
stets aktuelle Weisungen für alle Eventualitäten<br />
verfügen. Darin ist unter anderem genau geregelt,<br />
wie oft Bergungsübungen durchzuführen sind;<br />
was keinesfalls in Maschinenräumen gelagert<br />
werden darf; dass eine Bahn nur verkehren darf,<br />
sofern der technische Verantwortliche jederzeit<br />
erreichbar ist; es ist über alles Wesentliche Buch<br />
zu führen; Nachfolgeregelungen und rechtzeitiger