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2012_1 - Swissi

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Hans Lenzi<br />

ist unter anderem als<br />

freischaffender Journalist<br />

tätig, und das auf<br />

diversen Gebieten. Als<br />

Exbetriebsdisponent<br />

SBB liegen ihm Bahnfragen<br />

nahe.<br />

seilbahnen<br />

4 Sicherheit Sécurité Sicurezza <strong>2012</strong>_1<br />

Wie sicher sind unsere Schweizer<br />

Seilbahnen?<br />

Sicherheitsfragen interessieren immer. Sie zielen auf unser Schutzbedürfnis. Seilbahnbetreiber<br />

wissen das. Denn Seilbahnbenützung hängt mit Vertrauen zusammen. Nur<br />

ein Kunde, der sich sicher fühlt, ist ein regelmässiger Kunde. Deshalb unternehmen<br />

die Bahnverantwortlichen alles, um hohe Verlässlichkeit zu garantieren.<br />

Ein Blick in die einschlägigen Verordnungen,<br />

Gesetze und Reglemente beweist: Die<br />

schweizerischen Seilbahngesellschaften operieren<br />

auf hohem Sicherheitsniveau. Man darf sich<br />

ihnen guten Gewissens anvertrauen.<br />

Feinmaschiges Sicherheitsnetz<br />

Oberste Aufsichts- und Kontrollbehörde für Sicherheitsfragen<br />

ist das Bundesamt für Verkehr<br />

(BAV). Originialton aus dem BAV-Videobeitrag «Sicherheitsaufsicht»,<br />

welche auch für Seilbahnen<br />

gilt: «Verantwortlich für die Sicherheit sind die<br />

Transportunternehmen. Das BAV entwickelt,<br />

überprüft und aktualisiert ständig die Sicherheitsnormen<br />

und -standards für Bauten, Anlagen<br />

und Fahrzeuge. Es beaufsichtigt die Umsetzung<br />

derselben durch die Betreiber und sorgt dafür,<br />

dass Sicherheitsmängel rasch erkannt und behoben<br />

werden.» Und: «Die Sicherheit hat aber Grenzen,<br />

welche nicht zuletzt durch die Verfügbarkeit<br />

der finanziellen Mittel bedingt sind. Dieses Restrisiko<br />

gilt es zu akzeptieren.» An der Front gewährleisten<br />

folgende Organisationen in hoheitlicher<br />

Funktion die genaue Einhaltung der vielen<br />

und sehr detaillierten Sicherheitsnormen: das Interkantonale<br />

Konkordat für Seilbahnen und Skilifte<br />

(IKSS) und das Bundesamt für Verkehr (BAV).<br />

In der Branche tauscht man sich mündlich und<br />

schriftlich regelmässig über nötige Anpassungen<br />

aus, trifft sich zu jährlichen Workshops. Auf die<br />

Frage nach seiner Einschätzung in Bezug auf Seilbahnsicherheit<br />

lässt sich Mediensprecher Roman<br />

Weissen von Seilbahnen Schweiz (SBS) gewiss zu<br />

Recht so vernehmen: «Ein Vergleich mit anderen<br />

Verkehrsträgern verdeutlicht, dass Seilbahnen<br />

und Skilifte mit Abstand das sicherste Transportmittel<br />

sind. Unfälle passieren äusserst selten.<br />

Wenn sich trotzdem einmal etwas ereignet, ist<br />

menschliches Versagen die häufigste Ursache.<br />

Technisches Versagen als Unfallursache ist hingegen<br />

sehr klein.» IKSS-Präsident Reto Canale<br />

äussert sich so: «Unsere Seilbahnen sind extrem<br />

sicher. Bei rund 400 Millionen Passagieren, welche<br />

die rund 3000 Anlagen in der Schweiz 2009<br />

transportierten, kamen weniger als zwanzig Personen<br />

zu Schaden. Die Wahrscheinlichkeit, auf<br />

der Skipiste zu verunfallen, ist rund 10 000-mal<br />

grösser als auf einer Seilbahn zu verunglücken.»<br />

Und der vormalige Präsident des Verbandes öffentlicher<br />

Verkehr, Peter Vollmer, meint sinngemäss,<br />

dass auf behördlicher Seite eine eigentliche<br />

Absicherungsmentalität herrsche, sodass<br />

heute für die Seilbahnunternehmen die wirtschaftliche<br />

Sicherheit eine grössere Herausforderung<br />

darstelle als die Gewährleistung der technischen<br />

Sicherheit. Die statistischen Erhebungen<br />

weisen in dieselbe Richtung.<br />

Hohe Anforderungen auf alle Seiten<br />

Tatsächlich ist schon die Erlangung einer Konzessions-<br />

und Betriebsbewilligung – sie gelten für<br />

maximal 25 Jahre – kein Kinderspiel. Die Unterlagen<br />

müssen umfassende betriebliche, bauliche,<br />

umweltschützende, versicherungstechnische und<br />

andere Auflagen ausweisen und werden durch<br />

Bundes- und Kantonsinstanzen genau geprüft.<br />

Grundsätzlich gilt: Die Seilbahnunternehmen sind<br />

für sämtliche Sicherheitsaspekte erst- und hauptverantwortlich.<br />

Mit jährlich zu erneuernder Unterschrift<br />

bestätigen sie, dass sie sich ihrer Aufgabe<br />

bewusst sind. Sie müssen für geschultes Personal<br />

(Seilbahner, Mechatroniker – je nach Job<br />

2- bis 4-jährige Ausbildungen; fachkompetente<br />

technische Leiter, usw.) besorgt sein und über<br />

stets aktuelle Weisungen für alle Eventualitäten<br />

verfügen. Darin ist unter anderem genau geregelt,<br />

wie oft Bergungsübungen durchzuführen sind;<br />

was keinesfalls in Maschinenräumen gelagert<br />

werden darf; dass eine Bahn nur verkehren darf,<br />

sofern der technische Verantwortliche jederzeit<br />

erreichbar ist; es ist über alles Wesentliche Buch<br />

zu führen; Nachfolgeregelungen und rechtzeitiger

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