Anzeigen... - Gemeinde Pernegg
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PERNEGG AKTUELL 138/2010<br />
Schneeräumplan der <strong>Gemeinde</strong><br />
Winter 2010/11<br />
Räumfahrzeug MAN-LKW<br />
Räumroute:<br />
<strong>Pernegg</strong> – Hofackerstraße – Allee – Bahnunterführung –<br />
Kirchplatz – Murweg – (Dr. Prisching) – Kirchdorf (<strong>Gemeinde</strong>straße<br />
Nr. 25) – Feuerwehr-Zufahrt – Zlatten (<strong>Gemeinde</strong>straße<br />
Nr. 25) – Sperre – Zlatten (<strong>Gemeinde</strong>straße<br />
Nr. 25) – Kirchdorf (<strong>Gemeinde</strong>straße Nr. 25) – <strong>Pernegg</strong><br />
(Bahnstraße bis Eisentopf) – Schloßstraße bis Asphaltende –<br />
Köllersdorf – Mautstatt – Mixnitz Kreisverkehr – Heubergstraße<br />
– Bärenschützstraße – Zufahrt Kläranlage – Auweg –<br />
Traföß – Kirchdorf.<br />
Räumfahrzeug (Traktor)<br />
Räumroute:<br />
<strong>Pernegg</strong> – Zlatten (<strong>Gemeinde</strong>straße Nr. 25) Zufahrt Bäckerei<br />
Friedrich – Zufahrt Tierheim – Abfahrt Zlatten – Zufahrt<br />
Thaller – Zlattengraben – Kötscherstraße – Mittelweg –<br />
Dörfl – Zufahrt Lang-Musbacher – Pfarrweg mit Parkplatz<br />
Pfarrkirche – Waldweg – Kirchkogelstraße – Haydngasse –<br />
Mozartgasse – Rosengasse – Köllersdorf – Mixnitz (Kogler) –<br />
Stiglitzgasse – Zufahrt Handler-Stöckl – Zufahrt Schwarz<br />
(Grentner) – Lärchenweg – Rannerweg – Rudorferweg –<br />
Kapusinweg – Blumengasse – <strong>Pernegg</strong> – Leitnergasse – Jobstmanngasse<br />
– Kanalweg rechts – Kanalweg links – Roseggerstraße<br />
– Zufahrt Schloss <strong>Pernegg</strong>.<br />
Achtung: Aus technischen und organisatorischen Gründen<br />
kann es auch zu einer Abänderung der vorstehend angeführten<br />
Räumrouten kommen!<br />
In Zusammenhang mit der Schneeräumung wird darauf aufmerksam<br />
gemacht, dass es vorkommen kann, dass vor Hauseinfahrten<br />
Schneewulste entstehen. Der Lenker des Räumfahrzeuges<br />
ist nicht angewiesen, Hauszufahrten frei zu<br />
schieben!<br />
Des weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass es<br />
gesetzlich verboten ist, Schnee von privaten Zufahrten,<br />
Dächern dgl. auf die <strong>Gemeinde</strong>straße zu verfrachten.<br />
Privatparkplätze fallen nicht in die Räumkompetenz der<br />
<strong>Gemeinde</strong>. <strong>Gemeinde</strong>eigene Parkflächen werden erst nach<br />
der Straßenräumung frei geschoben!<br />
Schäden durch Räumfahrzeuge der <strong>Gemeinde</strong> an Privatgrundstücken,<br />
Einfriedungen usw. wären im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
(Hr. Rechberger) zu melden.<br />
Schneeräumung auf <strong>Gemeinde</strong>straßen<br />
und Interessentenwegen – Behinderung<br />
durch Äste und Stauden<br />
Alle Anrainer von <strong>Gemeinde</strong>straßen und Interessentenwegen<br />
werden DRINGEND gebeten, von ihren an diesen<br />
Straßen angrenzenden Grundstücken alles zu entfernen,<br />
was bei der Schneeräumung hinderlich ist. Insbesondere<br />
müssen größere Steine, gelagertes Holz, überhängende Äste<br />
und Stauden entfernt werden. Für die Schneeräumung<br />
gefährliche Stellen (z.B. Kurven, Engstellen, Straßendurchlässe<br />
usw.) wären durch Schneepflöcke zu kennzeichnen,<br />
damit der Schneepflugfahrer auch bei Schneeverwehungen<br />
den Straßenverlauf klar erkennen kann.<br />
Kundmachung<br />
Nachstehend wird allen Liegenschaftsbesitzern der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Pernegg</strong> a. d. Mur, deren Grundstücke im Ortsgebiet<br />
liegen, der § 93 der Straßenverkehrsordnung 1960, in<br />
der dzt. geltenden Fassung, auszugsweise zur Kenntnis<br />
gebracht:<br />
1. Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten,<br />
ausgenommen die Eigentümer von unverbauten landund<br />
forstwirtschaftlichen Liegenschaften, haben dafür<br />
zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer<br />
Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem<br />
öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege<br />
einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen<br />
Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der<br />
Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen<br />
gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis<br />
bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden,<br />
so ist der Straßenrand in der Breite von 1.0 m zu<br />
säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung<br />
trifft die Eigentümer von Verkaufshütten.<br />
2. Die in Abs.1 genannten Personen haben ferner dafür zu<br />
sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen von<br />
den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude<br />
bzw. Verkaufshütten entfernt werden.<br />
3. Durch die in den Abs. 1 und 2 genannten Verrichtungen<br />
dürfen Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert<br />
werden; wenn nötig sind die gefährdeten Straßenstellen<br />
abzuschranken oder sonst in geeigneter Weise zu<br />
kennzeichnen.<br />
An die Liegenschaftsbesitzer und deren Vertreter ergeht<br />
nun die Einladung, dafür zu sorgen, dass diesen gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Verpflichtungen stets entsprochen<br />
wird.<br />
Regionext, Kleinregion Bruck a. d. Mur<br />
Im Rahmen des Projektes Regionext schlossen sich die<br />
Stadtgemeinde Bruck a. d. Mur, sowie die <strong>Gemeinde</strong>n<br />
Oberaich, Breitenau und <strong>Pernegg</strong> im Dezember 2009 zum<br />
<strong>Gemeinde</strong>verband „Kleinregion Bruck a. d. Mur“ zusammen.<br />
Da gemäß <strong>Gemeinde</strong>ordnung die Funktionsdauer<br />
der Kleinregion mit jener der <strong>Gemeinde</strong>räte gekoppelt ist,<br />
musste nun auch die Kleinregion nach den <strong>Gemeinde</strong>ratswahlen<br />
im März 2010 neu konstituiert werden. Die Kleinregion<br />
repräsentiert nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung<br />
rund 21.041 Einwohner.<br />
In der konstituierenden Sitzung am 28. Oktober 2010 wurden<br />
Bürgermeister Bernd Rosenberger (Bruck a. d. Mur)<br />
zum Obmann, die BürgermeisterIn Gerhard Weber (Oberaich)<br />
und Irmgard Hagenauer (<strong>Pernegg</strong> a. d. Mur) zum/r<br />
Obmann-StellvertreterIn gewählt. Mit der Funktion des Kassiers<br />
wurde der Breitenauer Bürgermeister Siegfried Hofbauer<br />
betraut.<br />
Ebenfalls im Vorstand vertreten ist die Brucker Vizebürgermeisterin<br />
Roswitha Harrer (ÖVP), der seitens der SPÖ ein<br />
Sitz im Vorstand mit beratender Stimme angeboten wurde.<br />
Dem Prüfungsausschuss gehören Vizebürgermeister Josef<br />
Steinegger, <strong>Gemeinde</strong>kassier Heinz Hammer und als Ersatz<br />
die <strong>Gemeinde</strong>räte Norbert Dietel und Erich Rathswohl an.<br />
Darüber hinaus wurden die Vertreter für den Regionalvor-