15.02.2013 Aufrufe

Anzeigen... - Gemeinde Pernegg

Anzeigen... - Gemeinde Pernegg

Anzeigen... - Gemeinde Pernegg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4<br />

PERNEGG AKTUELL 138/2010<br />

Schneeräumplan der <strong>Gemeinde</strong><br />

Winter 2010/11<br />

Räumfahrzeug MAN-LKW<br />

Räumroute:<br />

<strong>Pernegg</strong> – Hofackerstraße – Allee – Bahnunterführung –<br />

Kirchplatz – Murweg – (Dr. Prisching) – Kirchdorf (<strong>Gemeinde</strong>straße<br />

Nr. 25) – Feuerwehr-Zufahrt – Zlatten (<strong>Gemeinde</strong>straße<br />

Nr. 25) – Sperre – Zlatten (<strong>Gemeinde</strong>straße<br />

Nr. 25) – Kirchdorf (<strong>Gemeinde</strong>straße Nr. 25) – <strong>Pernegg</strong><br />

(Bahnstraße bis Eisentopf) – Schloßstraße bis Asphaltende –<br />

Köllersdorf – Mautstatt – Mixnitz Kreisverkehr – Heubergstraße<br />

– Bärenschützstraße – Zufahrt Kläranlage – Auweg –<br />

Traföß – Kirchdorf.<br />

Räumfahrzeug (Traktor)<br />

Räumroute:<br />

<strong>Pernegg</strong> – Zlatten (<strong>Gemeinde</strong>straße Nr. 25) Zufahrt Bäckerei<br />

Friedrich – Zufahrt Tierheim – Abfahrt Zlatten – Zufahrt<br />

Thaller – Zlattengraben – Kötscherstraße – Mittelweg –<br />

Dörfl – Zufahrt Lang-Musbacher – Pfarrweg mit Parkplatz<br />

Pfarrkirche – Waldweg – Kirchkogelstraße – Haydngasse –<br />

Mozartgasse – Rosengasse – Köllersdorf – Mixnitz (Kogler) –<br />

Stiglitzgasse – Zufahrt Handler-Stöckl – Zufahrt Schwarz<br />

(Grentner) – Lärchenweg – Rannerweg – Rudorferweg –<br />

Kapusinweg – Blumengasse – <strong>Pernegg</strong> – Leitnergasse – Jobstmanngasse<br />

– Kanalweg rechts – Kanalweg links – Roseggerstraße<br />

– Zufahrt Schloss <strong>Pernegg</strong>.<br />

Achtung: Aus technischen und organisatorischen Gründen<br />

kann es auch zu einer Abänderung der vorstehend angeführten<br />

Räumrouten kommen!<br />

In Zusammenhang mit der Schneeräumung wird darauf aufmerksam<br />

gemacht, dass es vorkommen kann, dass vor Hauseinfahrten<br />

Schneewulste entstehen. Der Lenker des Räumfahrzeuges<br />

ist nicht angewiesen, Hauszufahrten frei zu<br />

schieben!<br />

Des weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass es<br />

gesetzlich verboten ist, Schnee von privaten Zufahrten,<br />

Dächern dgl. auf die <strong>Gemeinde</strong>straße zu verfrachten.<br />

Privatparkplätze fallen nicht in die Räumkompetenz der<br />

<strong>Gemeinde</strong>. <strong>Gemeinde</strong>eigene Parkflächen werden erst nach<br />

der Straßenräumung frei geschoben!<br />

Schäden durch Räumfahrzeuge der <strong>Gemeinde</strong> an Privatgrundstücken,<br />

Einfriedungen usw. wären im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

(Hr. Rechberger) zu melden.<br />

Schneeräumung auf <strong>Gemeinde</strong>straßen<br />

und Interessentenwegen – Behinderung<br />

durch Äste und Stauden<br />

Alle Anrainer von <strong>Gemeinde</strong>straßen und Interessentenwegen<br />

werden DRINGEND gebeten, von ihren an diesen<br />

Straßen angrenzenden Grundstücken alles zu entfernen,<br />

was bei der Schneeräumung hinderlich ist. Insbesondere<br />

müssen größere Steine, gelagertes Holz, überhängende Äste<br />

und Stauden entfernt werden. Für die Schneeräumung<br />

gefährliche Stellen (z.B. Kurven, Engstellen, Straßendurchlässe<br />

usw.) wären durch Schneepflöcke zu kennzeichnen,<br />

damit der Schneepflugfahrer auch bei Schneeverwehungen<br />

den Straßenverlauf klar erkennen kann.<br />

Kundmachung<br />

Nachstehend wird allen Liegenschaftsbesitzern der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Pernegg</strong> a. d. Mur, deren Grundstücke im Ortsgebiet<br />

liegen, der § 93 der Straßenverkehrsordnung 1960, in<br />

der dzt. geltenden Fassung, auszugsweise zur Kenntnis<br />

gebracht:<br />

1. Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten,<br />

ausgenommen die Eigentümer von unverbauten landund<br />

forstwirtschaftlichen Liegenschaften, haben dafür<br />

zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer<br />

Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem<br />

öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege<br />

einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen<br />

Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der<br />

Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen<br />

gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis<br />

bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden,<br />

so ist der Straßenrand in der Breite von 1.0 m zu<br />

säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung<br />

trifft die Eigentümer von Verkaufshütten.<br />

2. Die in Abs.1 genannten Personen haben ferner dafür zu<br />

sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen von<br />

den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude<br />

bzw. Verkaufshütten entfernt werden.<br />

3. Durch die in den Abs. 1 und 2 genannten Verrichtungen<br />

dürfen Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert<br />

werden; wenn nötig sind die gefährdeten Straßenstellen<br />

abzuschranken oder sonst in geeigneter Weise zu<br />

kennzeichnen.<br />

An die Liegenschaftsbesitzer und deren Vertreter ergeht<br />

nun die Einladung, dafür zu sorgen, dass diesen gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Verpflichtungen stets entsprochen<br />

wird.<br />

Regionext, Kleinregion Bruck a. d. Mur<br />

Im Rahmen des Projektes Regionext schlossen sich die<br />

Stadtgemeinde Bruck a. d. Mur, sowie die <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Oberaich, Breitenau und <strong>Pernegg</strong> im Dezember 2009 zum<br />

<strong>Gemeinde</strong>verband „Kleinregion Bruck a. d. Mur“ zusammen.<br />

Da gemäß <strong>Gemeinde</strong>ordnung die Funktionsdauer<br />

der Kleinregion mit jener der <strong>Gemeinde</strong>räte gekoppelt ist,<br />

musste nun auch die Kleinregion nach den <strong>Gemeinde</strong>ratswahlen<br />

im März 2010 neu konstituiert werden. Die Kleinregion<br />

repräsentiert nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung<br />

rund 21.041 Einwohner.<br />

In der konstituierenden Sitzung am 28. Oktober 2010 wurden<br />

Bürgermeister Bernd Rosenberger (Bruck a. d. Mur)<br />

zum Obmann, die BürgermeisterIn Gerhard Weber (Oberaich)<br />

und Irmgard Hagenauer (<strong>Pernegg</strong> a. d. Mur) zum/r<br />

Obmann-StellvertreterIn gewählt. Mit der Funktion des Kassiers<br />

wurde der Breitenauer Bürgermeister Siegfried Hofbauer<br />

betraut.<br />

Ebenfalls im Vorstand vertreten ist die Brucker Vizebürgermeisterin<br />

Roswitha Harrer (ÖVP), der seitens der SPÖ ein<br />

Sitz im Vorstand mit beratender Stimme angeboten wurde.<br />

Dem Prüfungsausschuss gehören Vizebürgermeister Josef<br />

Steinegger, <strong>Gemeinde</strong>kassier Heinz Hammer und als Ersatz<br />

die <strong>Gemeinde</strong>räte Norbert Dietel und Erich Rathswohl an.<br />

Darüber hinaus wurden die Vertreter für den Regionalvor-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!