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LEHRBERUFE IN ÖSTERREICH – AUSBILDUNGEN MIT ZUKUNFT

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WICHTIGe FrAGeN.<br />

Was sie sonst noch über<br />

die Lehre wissen sollten!<br />

WAs IsT e<strong>IN</strong> LeHrVerTrAG?<br />

Haben Sie eine Lehrstelle gefunden, schließen Sie mit Ihrem<br />

Lehrberechtigten (z. B. dem Inhaber/der Inhaberin Ihres Lehrbetriebes)<br />

einen schriftlichen Lehrvertrag ab. Der Inhalt des<br />

Lehrvertrages ist gesetzlich genau geregelt. Der Lehrvertrag<br />

ist die Basis für Ihre Ausbildung als Lehrling. Sind Sie noch<br />

nicht volljährig, muss auch Ihr/e gesetzliche/r Vertreter/in<br />

den Lehrvertrag unterschreiben. Dem Lehrvertrag müssen Sie<br />

das Schulzeugnis der letzten Klasse beilegen.<br />

BeKOmme ICH GeLD VON me<strong>IN</strong>em LeHrBeTrIeB?<br />

Obwohl beim Lehrverhältnis der Ausbildungszweck im Vordergrund<br />

steht, handelt es sich dennoch um ein Arbeitsverhältnis.<br />

Sie erhalten für Ihre Leistung im Betrieb daher eine Lehrlingsentschädigung.<br />

Die Höhe der Lehrlingsentschädigung ist meistens im Kollektivvertrag<br />

(das ist eine Vereinbarung zwischen Vertretern der<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche) geregelt. Auch<br />

wenn Sie die Berufsschule besuchen, erhalten Sie die Lehrlingsentschädigung<br />

weiter. Als Lehrling sind Sie Arbeitnehmer/in<br />

Ihres Lehrbetriebes und daher auch arbeits- und sozialversicherungsrechtlich<br />

geschützt (z. B. unfall-, kranken-, pensions- und<br />

arbeitslosenversichert).<br />

HABe ICH ANspruCH AuF urLAuB?<br />

Wie jede/jeder andere Arbeitnehmer/in haben Sie Anspruch auf<br />

Urlaub. Im Regelfall beträgt dieser 25 Tage pro Jahr.<br />

WIe LANGe IsT me<strong>IN</strong>e ArBeITszeIT?<br />

Die gesetzlich zulässige Tagesarbeitszeit beträgt acht Stunden,<br />

die Wochenarbeitszeit höchstens 40 Stunden. Werden in Ihrem<br />

Unternehmen z. B. generell nur 38,5 Stunden pro Woche gearbeitet,<br />

so ist auch Ihre Arbeitszeit nicht länger. Überstunden<br />

dürfen erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres geleistet werden.<br />

Die Unter richtszeit in der Berufsschule wird auf die Dauer<br />

der wöchent lichen Arbeitszeit angerechnet.<br />

WIe sCHLIesse ICH DIe LeHre AB?<br />

Sie schließen die Lehre mit der Lehrabschlussprüfung (LAp) ab.<br />

Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer praktischen und einer<br />

theoretischen Prüfung. Haben Sie die Berufsschule ohne „Nicht<br />

genügend“ abgeschlossen, entfällt die theoretische Prüfung. Bei<br />

der Lehrabschlussprüfung wird festgestellt, ob Sie das zur Ausübung<br />

Ihres Berufes notwendige Know-how erworben haben. Sie legen die<br />

Prüfung vor Experten/Expertinnen Ihres Berufes ab.<br />

WAs IsT DIe LeHrL<strong>IN</strong>GssTeLLe?<br />

Die Lehrlingsstelle ist Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen rund<br />

um Ihre Lehrlingsausbildung. In jedem Bundesland gibt es eine<br />

Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (für alle gewerblichen<br />

Lehrberufe) und eine Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings-<br />

und Fachausbildungsstelle (für alle land- und forstwirtschaftlichen<br />

Lehrberufe). Die entsprechenden Adressen finden<br />

Sie im Adressverzeichnis am Ende dieser Broschüre. Bei der<br />

Lehrlingsstelle wird Ihr Lehrvertrag protokolliert, und dort melden<br />

Sie sich auch zur Lehrabschlussprüfung an.<br />

WAs IsT e<strong>IN</strong> AusBILDuNGsVerBuND?<br />

Ihr Lehrbetrieb verpflichtet sich, Sie in allen im Berufsbild an -<br />

geführten Fertigkeiten und Kenntnissen auszubilden. In einer<br />

hoch spezialisierten Wirtschaft können aber einige Betriebe<br />

nicht alle Positionen eines Berufsbildes vermitteln. Damit diese<br />

Unternehmen dennoch Lehrlinge ausbilden können, gibt es<br />

Ausbildungsverbünde. Dabei werden Ihnen bestimmte Ausbildungsinhalte<br />

für Ihren Beruf nicht in Ihrem Lehrbetrieb,<br />

sondern in einer anderen Ausbildungseinrichtung (z. B. einem<br />

anderen Betrieb) vermittelt.<br />

ausbildungen mit zukunft<br />

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