LEHRBERUFE IN ÖSTERREICH – AUSBILDUNGEN MIT ZUKUNFT
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WICHTIGe FrAGeN.<br />
Was sie sonst noch über<br />
die Lehre wissen sollten!<br />
WAs IsT e<strong>IN</strong> LeHrVerTrAG?<br />
Haben Sie eine Lehrstelle gefunden, schließen Sie mit Ihrem<br />
Lehrberechtigten (z. B. dem Inhaber/der Inhaberin Ihres Lehrbetriebes)<br />
einen schriftlichen Lehrvertrag ab. Der Inhalt des<br />
Lehrvertrages ist gesetzlich genau geregelt. Der Lehrvertrag<br />
ist die Basis für Ihre Ausbildung als Lehrling. Sind Sie noch<br />
nicht volljährig, muss auch Ihr/e gesetzliche/r Vertreter/in<br />
den Lehrvertrag unterschreiben. Dem Lehrvertrag müssen Sie<br />
das Schulzeugnis der letzten Klasse beilegen.<br />
BeKOmme ICH GeLD VON me<strong>IN</strong>em LeHrBeTrIeB?<br />
Obwohl beim Lehrverhältnis der Ausbildungszweck im Vordergrund<br />
steht, handelt es sich dennoch um ein Arbeitsverhältnis.<br />
Sie erhalten für Ihre Leistung im Betrieb daher eine Lehrlingsentschädigung.<br />
Die Höhe der Lehrlingsentschädigung ist meistens im Kollektivvertrag<br />
(das ist eine Vereinbarung zwischen Vertretern der<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche) geregelt. Auch<br />
wenn Sie die Berufsschule besuchen, erhalten Sie die Lehrlingsentschädigung<br />
weiter. Als Lehrling sind Sie Arbeitnehmer/in<br />
Ihres Lehrbetriebes und daher auch arbeits- und sozialversicherungsrechtlich<br />
geschützt (z. B. unfall-, kranken-, pensions- und<br />
arbeitslosenversichert).<br />
HABe ICH ANspruCH AuF urLAuB?<br />
Wie jede/jeder andere Arbeitnehmer/in haben Sie Anspruch auf<br />
Urlaub. Im Regelfall beträgt dieser 25 Tage pro Jahr.<br />
WIe LANGe IsT me<strong>IN</strong>e ArBeITszeIT?<br />
Die gesetzlich zulässige Tagesarbeitszeit beträgt acht Stunden,<br />
die Wochenarbeitszeit höchstens 40 Stunden. Werden in Ihrem<br />
Unternehmen z. B. generell nur 38,5 Stunden pro Woche gearbeitet,<br />
so ist auch Ihre Arbeitszeit nicht länger. Überstunden<br />
dürfen erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres geleistet werden.<br />
Die Unter richtszeit in der Berufsschule wird auf die Dauer<br />
der wöchent lichen Arbeitszeit angerechnet.<br />
WIe sCHLIesse ICH DIe LeHre AB?<br />
Sie schließen die Lehre mit der Lehrabschlussprüfung (LAp) ab.<br />
Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer praktischen und einer<br />
theoretischen Prüfung. Haben Sie die Berufsschule ohne „Nicht<br />
genügend“ abgeschlossen, entfällt die theoretische Prüfung. Bei<br />
der Lehrabschlussprüfung wird festgestellt, ob Sie das zur Ausübung<br />
Ihres Berufes notwendige Know-how erworben haben. Sie legen die<br />
Prüfung vor Experten/Expertinnen Ihres Berufes ab.<br />
WAs IsT DIe LeHrL<strong>IN</strong>GssTeLLe?<br />
Die Lehrlingsstelle ist Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen rund<br />
um Ihre Lehrlingsausbildung. In jedem Bundesland gibt es eine<br />
Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (für alle gewerblichen<br />
Lehrberufe) und eine Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings-<br />
und Fachausbildungsstelle (für alle land- und forstwirtschaftlichen<br />
Lehrberufe). Die entsprechenden Adressen finden<br />
Sie im Adressverzeichnis am Ende dieser Broschüre. Bei der<br />
Lehrlingsstelle wird Ihr Lehrvertrag protokolliert, und dort melden<br />
Sie sich auch zur Lehrabschlussprüfung an.<br />
WAs IsT e<strong>IN</strong> AusBILDuNGsVerBuND?<br />
Ihr Lehrbetrieb verpflichtet sich, Sie in allen im Berufsbild an -<br />
geführten Fertigkeiten und Kenntnissen auszubilden. In einer<br />
hoch spezialisierten Wirtschaft können aber einige Betriebe<br />
nicht alle Positionen eines Berufsbildes vermitteln. Damit diese<br />
Unternehmen dennoch Lehrlinge ausbilden können, gibt es<br />
Ausbildungsverbünde. Dabei werden Ihnen bestimmte Ausbildungsinhalte<br />
für Ihren Beruf nicht in Ihrem Lehrbetrieb,<br />
sondern in einer anderen Ausbildungseinrichtung (z. B. einem<br />
anderen Betrieb) vermittelt.<br />
ausbildungen mit zukunft<br />
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